Evaluation von Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Transport von Gefahrgut, insbesondere von Chlorgas

ShortId
15.3497
Id
20153497
Updated
25.06.2025 00:01
Language
de
Title
Evaluation von Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Transport von Gefahrgut, insbesondere von Chlorgas
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Störfallverordnung (SR 814.012) regelt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen, wie sie bei Transporten gefährlicher Güter auf den Schienen und Strassen vorkommen können. Der Sicherheitsstandard der Gefahrguttransporte hat in der Schweiz und auch international bereits ein sehr hohes Niveau erreicht. Weitere, verhältnismässige Massnahmen werden unabhängig von Unfällen, wie kürzlich in Daillens und Landquart auf der Schiene oder in Gamsen und im Uetlibergtunnel auf der Strasse, laufend geprüft und umgesetzt.</p><p>In der Schweiz vollziehen das Bundesamt für Verkehr (BAV) bzw. das Bundesamt für Strassen (Astra) die Verordnung; das Bundesamt für Umwelt (Bafu) ist die zuständige Fach- und Aufsichtsbehörde.</p><p>Das BAV überprüft regelmässig die Entwicklung der Risiken infolge der Gefahrguttransporte auf der Schiene und hat Anfang 2015 den neuesten Bericht dazu veröffentlicht (Screening der Personenrisiken 2014).</p><p>Das Astra verfolgt die Entwicklung der Risiken auf den Nationalstrassen mit einem analogen Verfahren. Den aktuellen Stand hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 14.3958 festgehalten.</p><p>Mit dieser regelmässigen Berichterstattung ist die Forderung des Postulates bezüglich der Berichterstattung zu den Gefahrguttransporten auf Schienen oder Strassen bereits erfüllt. Es bestehen heute keine nichtakzeptablen Personenrisiken auf der Schiene oder der Strasse, und es ist kein genereller, dringender Handlungsbedarf gegeben. Der Bundesrat wird daher keinen Bericht zu den generellen Aspekten der Gefahrguttransporte verfassen. Im Hinblick auf die Zukunft wurde jedoch erkannt, dass bezüglich der Chlortransporte aufgrund der geplanten Siedlungsentwicklung am Genferseebogen inakzeptable Risiken entstehen werden. Die verantwortlichen Bundesstellen, die SBB und die betroffenen Akteure haben deshalb ein gemeinsames Projekt gestartet und eine Arbeitsgruppe gebildet. Unter der Federführung des Bafu werden die möglichen Massnahmen zur Minderung dieser Risiken evaluiert und umgesetzt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wird der Bundesrat einen entsprechenden Bericht mit Massnahmen zur Minderung der Risiken bei Chlortransporten auf der Schiene erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Schienen- oder Strassentransport von Gefahrgut, insbesondere von Chlorgas.</p>
  • Evaluation von Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Transport von Gefahrgut, insbesondere von Chlorgas
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20140036
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Störfallverordnung (SR 814.012) regelt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen, wie sie bei Transporten gefährlicher Güter auf den Schienen und Strassen vorkommen können. Der Sicherheitsstandard der Gefahrguttransporte hat in der Schweiz und auch international bereits ein sehr hohes Niveau erreicht. Weitere, verhältnismässige Massnahmen werden unabhängig von Unfällen, wie kürzlich in Daillens und Landquart auf der Schiene oder in Gamsen und im Uetlibergtunnel auf der Strasse, laufend geprüft und umgesetzt.</p><p>In der Schweiz vollziehen das Bundesamt für Verkehr (BAV) bzw. das Bundesamt für Strassen (Astra) die Verordnung; das Bundesamt für Umwelt (Bafu) ist die zuständige Fach- und Aufsichtsbehörde.</p><p>Das BAV überprüft regelmässig die Entwicklung der Risiken infolge der Gefahrguttransporte auf der Schiene und hat Anfang 2015 den neuesten Bericht dazu veröffentlicht (Screening der Personenrisiken 2014).</p><p>Das Astra verfolgt die Entwicklung der Risiken auf den Nationalstrassen mit einem analogen Verfahren. Den aktuellen Stand hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 14.3958 festgehalten.</p><p>Mit dieser regelmässigen Berichterstattung ist die Forderung des Postulates bezüglich der Berichterstattung zu den Gefahrguttransporten auf Schienen oder Strassen bereits erfüllt. Es bestehen heute keine nichtakzeptablen Personenrisiken auf der Schiene oder der Strasse, und es ist kein genereller, dringender Handlungsbedarf gegeben. Der Bundesrat wird daher keinen Bericht zu den generellen Aspekten der Gefahrguttransporte verfassen. Im Hinblick auf die Zukunft wurde jedoch erkannt, dass bezüglich der Chlortransporte aufgrund der geplanten Siedlungsentwicklung am Genferseebogen inakzeptable Risiken entstehen werden. Die verantwortlichen Bundesstellen, die SBB und die betroffenen Akteure haben deshalb ein gemeinsames Projekt gestartet und eine Arbeitsgruppe gebildet. Unter der Federführung des Bafu werden die möglichen Massnahmen zur Minderung dieser Risiken evaluiert und umgesetzt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wird der Bundesrat einen entsprechenden Bericht mit Massnahmen zur Minderung der Risiken bei Chlortransporten auf der Schiene erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Schienen- oder Strassentransport von Gefahrgut, insbesondere von Chlorgas.</p>
    • Evaluation von Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Transport von Gefahrgut, insbesondere von Chlorgas

Back to List