Recht auf Teilnahme am Beweisverfahren. Überprüfung bei der Anpassung der Strafprozessordnung

ShortId
15.3502
Id
20153502
Updated
24.06.2025 23:58
Language
de
Title
Recht auf Teilnahme am Beweisverfahren. Überprüfung bei der Anpassung der Strafprozessordnung
AdditionalIndexing
1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die in der parlamentarischen Initiative 14.462 erwähnte Problematik sollte im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung der geltenden Strafprozessordnung (StPO) behandelt werden. Aus Gründen der rechtlichen Kohärenz und Kontinuität sollten die Bestimmungen zum Beweisaufnahmeverfahren nicht gesondert geprüft oder gar geändert werden.</p><p>Das vorliegende Postulat fordert den Bundesrat deshalb auf, im Rahmen seiner Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Strafprozessordnung auch die kantonalen Praktiken der kontradiktorischen Beweisaufnahme zu evaluieren und gegebenenfalls dem Parlament vor Ende 2018 die erforderlichen Änderungen an Artikel 147 StPO zu unterbreiten.</p>
  • <p>Der Prüfungsbedarf ist erkannt und unbestritten.</p><p>Die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 14.3383, "Anpassung der Strafprozessordnung", beauftragt den Bundesrat, die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) zu prüfen und dem Parlament die erforderlichen Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 vorzulegen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Bundesrat auch die Problematik der Teilnahmerechte prüfen und dem Parlament die hierzu erforderlichen Gesetzesänderungen vorlegen. Gesonderte Massnahmen zur Erfüllung des Postulates sind nach Ansicht des Bundesrates deshalb nicht erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die in der parlamentarischen Initiative 14.462 und in der Motion 15.3055 erwähnte Problematik bei der von den Räten mit der Motion 14.3383 verlangten Anpassung der Strafprozessordnung zu prüfen.</p>
  • Recht auf Teilnahme am Beweisverfahren. Überprüfung bei der Anpassung der Strafprozessordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die in der parlamentarischen Initiative 14.462 erwähnte Problematik sollte im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung der geltenden Strafprozessordnung (StPO) behandelt werden. Aus Gründen der rechtlichen Kohärenz und Kontinuität sollten die Bestimmungen zum Beweisaufnahmeverfahren nicht gesondert geprüft oder gar geändert werden.</p><p>Das vorliegende Postulat fordert den Bundesrat deshalb auf, im Rahmen seiner Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Strafprozessordnung auch die kantonalen Praktiken der kontradiktorischen Beweisaufnahme zu evaluieren und gegebenenfalls dem Parlament vor Ende 2018 die erforderlichen Änderungen an Artikel 147 StPO zu unterbreiten.</p>
    • <p>Der Prüfungsbedarf ist erkannt und unbestritten.</p><p>Die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 14.3383, "Anpassung der Strafprozessordnung", beauftragt den Bundesrat, die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) zu prüfen und dem Parlament die erforderlichen Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 vorzulegen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Bundesrat auch die Problematik der Teilnahmerechte prüfen und dem Parlament die hierzu erforderlichen Gesetzesänderungen vorlegen. Gesonderte Massnahmen zur Erfüllung des Postulates sind nach Ansicht des Bundesrates deshalb nicht erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die in der parlamentarischen Initiative 14.462 und in der Motion 15.3055 erwähnte Problematik bei der von den Räten mit der Motion 14.3383 verlangten Anpassung der Strafprozessordnung zu prüfen.</p>
    • Recht auf Teilnahme am Beweisverfahren. Überprüfung bei der Anpassung der Strafprozessordnung

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