Unrechtmässiges Abhören von Festnetzanschlüssen in der Schweiz im Auftrag der Mailänder Staatsanwaltschaft?
- ShortId
-
15.3509
- Id
-
20153509
- Updated
-
28.07.2023 05:43
- Language
-
de
- Title
-
Unrechtmässiges Abhören von Festnetzanschlüssen in der Schweiz im Auftrag der Mailänder Staatsanwaltschaft?
- AdditionalIndexing
-
1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Falls für einen fremden Staat ohne Rechtshilfeersuchen und ohne entsprechende Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht von der Schweiz aus Telefonanrufe auf dem schweizerischen Fest- oder Mobilnetz abgehört wurden, wäre dies eine Verletzung der Souveränität der Schweiz und des Territorialitätsprinzips.</p><p>Es ist hingegen keine Genehmigung der Schweiz erforderlich, wenn sich eine Person im Ausland befindet, Ziel einer Abhörmassnahme ist, die von der zuständigen ausländischen Gerichtsbehörde angeordnet wurde, und eine Nummer in der Schweiz anruft. In diesem Fall befinden sich die Nummer der anrufenden Person und das Netz, das überwacht wird, im Ausland. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass in den letzten Jahren in der beschriebenen Angelegenheit durch oder für den genannten Staat in der Schweiz die Souveränität und das Territorialitätsprinzip verletzt worden sind. In den von den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden überprüften Fällen kam es weder zu Anklagen noch zu Strafverfolgungsermächtigungen.</p><p>In der Schweiz werden Telefonabhörungen wie die beschriebene in den Rechtsinstrumenten über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, Vertrag zwischen der Schweiz und Italien zur Ergänzung dieses Übereinkommens und zur Erleichterung seiner Anwendung sowie Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen) geregelt und darüber hinaus in den Artikeln 269ff. der Strafprozessordnung, im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie in der entsprechenden Verordnung. In den letzten Jahren und bisher konnte keine Verletzung der geltenden Bestimmungen festgestellt werden.</p><p>4. Wie in den Ziffern 1 bis 3 erläutert, hat der Bundesrat keine Kenntnis davon, dass namentlich im Zuge der vom Interpellanten angesprochenen mutmasslichen Überwachungen durch die italienischen Behörden in den letzten Jahren die Prinzipien der Souveränität und Territorialität verletzt worden sind.</p><p>5. Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Einschreiten bei den italienischen Behörden im vorliegenden Fall nicht angezeigt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss dem "Corriere del Ticino" vom 23. Mai 2015 ersuchte die Mailänder Staatsanwaltschaft im Sommer 2013 die Tessiner Staatsanwaltschaft um internationale Rechtshilfe in Strafsachen mit dem Ziel, Informationen über rund 30 Gesellschaften zu erhalten, die mit dem Luganeser Treuhänder Filippo Dollfus in Zusammenhang gebracht werden. Dieser wurde am 24. April 2015 in Mailand verhaftet und ist angeklagt, der Kopf einer Geldwäscherei-Organisation zu sein. Aufgrund des Rechtshilfeersuchens ging die Tessiner Staatsanwaltschaft die Unterlagen durch und suchte die relevanten Informationen heraus. In der Folge bewilligte sie mit begründetem Entscheid vom Mai 2014 die Übermittlung von Unterlagen, die etwa einen Viertel der Gesellschaften, die Gegenstand der Untersuchung waren, betrafen. Die Mailänder Staatsanwaltschaft, die mit dem Ergebnis des Rechtshilfeersuchens nicht zufrieden war, soll daraufhin unrechtmässig Festnetzanschlüsse in der Schweiz (mit Vorwahl 091) abgehört haben. Betroffen waren eine Schweizer Treuhandgesellschaft und ein Schweizer Bürger, beide mit Sitz in unserem Land. Mit der Abhöraktion wollte man erreichen, dass der Tessiner Treuhänder festgenommen wird, sowie zu denjenigen Informationen kommen, welche die Mailänder Staatsanwaltschaft mit dem Rechtshilfeersuchen nicht erhalten hatte.</p><p>Für den Fall, dass dies stimmt, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stellen Abhöraktionen, wie sie hier vorliegen, eine Verletzung der Souveränität der Schweiz und des Territorialitätsprinzips dar?</p><p>2. Entsprechen solche Abhöraktionen dem Sinn und dem Wortlaut des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (SR 0.351.1) und dem Vertrag vom 10. September 1998 zwischen der Schweiz und Italien zur Ergänzung dieses Übereinkommens und zur Erleichterung seiner Anwendung (SR 0.351.945.41)?</p><p>3. Sind solche Abhöraktionen mit dem Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1) vereinbar?</p><p>4. Entspricht es der Wahrheit, dass italienische Behörden bereits in der Vergangenheit Ermittlungen in Form von Beschattungen durch die Polizei in Zivil oder durch das Abhören von Personen mit einem Schweizer Pass oder mit Wohnsitz in der Schweiz durchgeführt haben, bei denen der Grundsatz der territorialen Souveränität der Schweiz verletzt wurde?</p><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat für den Fall, dass er die Fragen 1 und 4 mit Ja bzw. die Fragen 2 und 3 mit Nein beantwortet, dies den zuständigen italienischen Behörden in geeigneter Form mitzuteilen und das Vorgehen zu beanstanden?</p>
- Unrechtmässiges Abhören von Festnetzanschlüssen in der Schweiz im Auftrag der Mailänder Staatsanwaltschaft?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1.-3. Falls für einen fremden Staat ohne Rechtshilfeersuchen und ohne entsprechende Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht von der Schweiz aus Telefonanrufe auf dem schweizerischen Fest- oder Mobilnetz abgehört wurden, wäre dies eine Verletzung der Souveränität der Schweiz und des Territorialitätsprinzips.</p><p>Es ist hingegen keine Genehmigung der Schweiz erforderlich, wenn sich eine Person im Ausland befindet, Ziel einer Abhörmassnahme ist, die von der zuständigen ausländischen Gerichtsbehörde angeordnet wurde, und eine Nummer in der Schweiz anruft. In diesem Fall befinden sich die Nummer der anrufenden Person und das Netz, das überwacht wird, im Ausland. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass in den letzten Jahren in der beschriebenen Angelegenheit durch oder für den genannten Staat in der Schweiz die Souveränität und das Territorialitätsprinzip verletzt worden sind. In den von den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden überprüften Fällen kam es weder zu Anklagen noch zu Strafverfolgungsermächtigungen.</p><p>In der Schweiz werden Telefonabhörungen wie die beschriebene in den Rechtsinstrumenten über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, Vertrag zwischen der Schweiz und Italien zur Ergänzung dieses Übereinkommens und zur Erleichterung seiner Anwendung sowie Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen) geregelt und darüber hinaus in den Artikeln 269ff. der Strafprozessordnung, im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie in der entsprechenden Verordnung. In den letzten Jahren und bisher konnte keine Verletzung der geltenden Bestimmungen festgestellt werden.</p><p>4. Wie in den Ziffern 1 bis 3 erläutert, hat der Bundesrat keine Kenntnis davon, dass namentlich im Zuge der vom Interpellanten angesprochenen mutmasslichen Überwachungen durch die italienischen Behörden in den letzten Jahren die Prinzipien der Souveränität und Territorialität verletzt worden sind.</p><p>5. Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Einschreiten bei den italienischen Behörden im vorliegenden Fall nicht angezeigt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss dem "Corriere del Ticino" vom 23. Mai 2015 ersuchte die Mailänder Staatsanwaltschaft im Sommer 2013 die Tessiner Staatsanwaltschaft um internationale Rechtshilfe in Strafsachen mit dem Ziel, Informationen über rund 30 Gesellschaften zu erhalten, die mit dem Luganeser Treuhänder Filippo Dollfus in Zusammenhang gebracht werden. Dieser wurde am 24. April 2015 in Mailand verhaftet und ist angeklagt, der Kopf einer Geldwäscherei-Organisation zu sein. Aufgrund des Rechtshilfeersuchens ging die Tessiner Staatsanwaltschaft die Unterlagen durch und suchte die relevanten Informationen heraus. In der Folge bewilligte sie mit begründetem Entscheid vom Mai 2014 die Übermittlung von Unterlagen, die etwa einen Viertel der Gesellschaften, die Gegenstand der Untersuchung waren, betrafen. Die Mailänder Staatsanwaltschaft, die mit dem Ergebnis des Rechtshilfeersuchens nicht zufrieden war, soll daraufhin unrechtmässig Festnetzanschlüsse in der Schweiz (mit Vorwahl 091) abgehört haben. Betroffen waren eine Schweizer Treuhandgesellschaft und ein Schweizer Bürger, beide mit Sitz in unserem Land. Mit der Abhöraktion wollte man erreichen, dass der Tessiner Treuhänder festgenommen wird, sowie zu denjenigen Informationen kommen, welche die Mailänder Staatsanwaltschaft mit dem Rechtshilfeersuchen nicht erhalten hatte.</p><p>Für den Fall, dass dies stimmt, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stellen Abhöraktionen, wie sie hier vorliegen, eine Verletzung der Souveränität der Schweiz und des Territorialitätsprinzips dar?</p><p>2. Entsprechen solche Abhöraktionen dem Sinn und dem Wortlaut des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (SR 0.351.1) und dem Vertrag vom 10. September 1998 zwischen der Schweiz und Italien zur Ergänzung dieses Übereinkommens und zur Erleichterung seiner Anwendung (SR 0.351.945.41)?</p><p>3. Sind solche Abhöraktionen mit dem Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1) vereinbar?</p><p>4. Entspricht es der Wahrheit, dass italienische Behörden bereits in der Vergangenheit Ermittlungen in Form von Beschattungen durch die Polizei in Zivil oder durch das Abhören von Personen mit einem Schweizer Pass oder mit Wohnsitz in der Schweiz durchgeführt haben, bei denen der Grundsatz der territorialen Souveränität der Schweiz verletzt wurde?</p><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat für den Fall, dass er die Fragen 1 und 4 mit Ja bzw. die Fragen 2 und 3 mit Nein beantwortet, dies den zuständigen italienischen Behörden in geeigneter Form mitzuteilen und das Vorgehen zu beanstanden?</p>
- Unrechtmässiges Abhören von Festnetzanschlüssen in der Schweiz im Auftrag der Mailänder Staatsanwaltschaft?
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