Bürokratieabbau. Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmen
- ShortId
-
15.3513
- Id
-
20153513
- Updated
-
28.07.2023 05:49
- Language
-
de
- Title
-
Bürokratieabbau. Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmen
- AdditionalIndexing
-
15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Regulierungskostenbericht des Bundesrates wie auch ein Bericht der OECD aus dem Jahr 2004 zeigen, dass die Schweiz bezüglich einheitlicher Anlaufstelle in der Verwaltung schlecht abschneidet, dies sowohl international vergleichend wie auch bei der subjektiven Empfindung der Unternehmen.</p><p>Es bedeutet für Unternehmen unnötige Kosten, wenn sie für ein Anliegen mit verschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung in Kontakt treten müssen. Oftmals könnten diese Bewilligungen, Zulassungen oder Anfragen über eine einzige, elektronische Anlaufstelle geregelt werden.</p><p>Wenn eine optimale interne Koordination an die Hand genommen wird und die elektronischen Medien effizient genutzt werden, liegt es in der Macht der Verwaltung, Prozesse unternehmerfreundlicher auszugestalten.</p><p>Ein Best-Practice-Vergleich zwischen den Kantonen könnte über unterschiedliche kantonale Ansätze Transparenz schaffen und so zum Nachahmen anregen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist auch hinzuweisen auf das Postulat Schmid Martin 12.3842, "Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren", welches noch auf seine Erfüllung in Form eines Berichtes wartet. Die in diesem Bericht aufgezeigten Lösungen sollten Teil der verlangten Massnahmen darstellen.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt die Absicht der Motion zum Aufbau einer einheitlichen virtuellen Anlaufstelle für Unternehmen. Mit Start Biz existiert heute bereits ein Online-Schalter für die Unternehmensgründung. Seit April 2015 ist die elektronische Handelsregisteranmeldung über Start Biz auch für Kapitalgesellschaften möglich. Damit ist die Gründung einer Unternehmung über eine zentrale Anlaufstelle realisiert, und die Bearbeitungszeit konnte reduziert werden, womit die Forderungen des Postulates 12.3842 erfüllt sind. Der Bundesrat wird hierzu innerhalb des nächsten Berichtes über die administrative Entlastung Bericht erstatten.</p><p>In der Botschaft zur Standortförderung (15.019) hat der Bundesrat auf die Bedeutung von E-Government-Lösungen zur administrativen Entlastung von Unternehmen hingewiesen und als Ziel den schrittweisen Ausbau von Start Biz hin zu einem One-Stop-Shop definiert. Dieser soll unterschiedliche Behördengänge medienbruchfrei auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Stufe beinhalten können. Ein solcher One-Stop-Shop soll für die Unternehmen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr verfügbar sein und mit einer elektronischen Identität bzw. entsprechenden Zugangsberechtigungen ausgestattet sein.</p><p>Der Bundesrat hat zur raschen Realisierung des One-Stop-Shops im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung die Aufstockung des Kredits für die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten beantragt. Die Botschaft befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der Nationalrat hat am 9. Juni 2015 die Botschaft behandelt und die Aufstockung des E-Government-Kredits zugunsten des One-Stop-Shops abgelehnt. Das Geschäft geht nun zum Ständerat. Bei einer Ablehnung des Bundesratsantrags würde die Umsetzung des One-Stop-Shops stark verzögert.</p><p>Unter den obengenannten Bedingungen ist es das Ziel, die Infrastruktur des One-Stop-Shops und damit die technischen Voraussetzungen während der nächsten Legislaturperiode aufzubauen, sodass einzelne Dienstleistungen integriert werden können. Die Kantone, Gemeinden und andere Bundesstellen werden hinsichtlich der Integration einzelner Services einbezogen.</p><p>Da die Arbeiten zur Umsetzung eines One-Stop-Shops bereits initiiert sind, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, welche es Unternehmen über eine einheitliche Anlaufstelle (One-Stop-Shop, Guichet unique) erleichtern, Bewilligungen und Zulassungen bei der öffentlichen Hand einzuholen. Diese Massnahmen sollten mittel-, langfristig kostenneutral sein und insbesondere auf Effizienzsteigerung und verbesserte Koordination der laufenden Projekte im Rahmen des E-Governments abzielen. Den Bedürfnissen der Wirtschaft ist Rechnung zu tragen.</p>
- Bürokratieabbau. Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Regulierungskostenbericht des Bundesrates wie auch ein Bericht der OECD aus dem Jahr 2004 zeigen, dass die Schweiz bezüglich einheitlicher Anlaufstelle in der Verwaltung schlecht abschneidet, dies sowohl international vergleichend wie auch bei der subjektiven Empfindung der Unternehmen.</p><p>Es bedeutet für Unternehmen unnötige Kosten, wenn sie für ein Anliegen mit verschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung in Kontakt treten müssen. Oftmals könnten diese Bewilligungen, Zulassungen oder Anfragen über eine einzige, elektronische Anlaufstelle geregelt werden.</p><p>Wenn eine optimale interne Koordination an die Hand genommen wird und die elektronischen Medien effizient genutzt werden, liegt es in der Macht der Verwaltung, Prozesse unternehmerfreundlicher auszugestalten.</p><p>Ein Best-Practice-Vergleich zwischen den Kantonen könnte über unterschiedliche kantonale Ansätze Transparenz schaffen und so zum Nachahmen anregen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist auch hinzuweisen auf das Postulat Schmid Martin 12.3842, "Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren", welches noch auf seine Erfüllung in Form eines Berichtes wartet. Die in diesem Bericht aufgezeigten Lösungen sollten Teil der verlangten Massnahmen darstellen.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt die Absicht der Motion zum Aufbau einer einheitlichen virtuellen Anlaufstelle für Unternehmen. Mit Start Biz existiert heute bereits ein Online-Schalter für die Unternehmensgründung. Seit April 2015 ist die elektronische Handelsregisteranmeldung über Start Biz auch für Kapitalgesellschaften möglich. Damit ist die Gründung einer Unternehmung über eine zentrale Anlaufstelle realisiert, und die Bearbeitungszeit konnte reduziert werden, womit die Forderungen des Postulates 12.3842 erfüllt sind. Der Bundesrat wird hierzu innerhalb des nächsten Berichtes über die administrative Entlastung Bericht erstatten.</p><p>In der Botschaft zur Standortförderung (15.019) hat der Bundesrat auf die Bedeutung von E-Government-Lösungen zur administrativen Entlastung von Unternehmen hingewiesen und als Ziel den schrittweisen Ausbau von Start Biz hin zu einem One-Stop-Shop definiert. Dieser soll unterschiedliche Behördengänge medienbruchfrei auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Stufe beinhalten können. Ein solcher One-Stop-Shop soll für die Unternehmen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr verfügbar sein und mit einer elektronischen Identität bzw. entsprechenden Zugangsberechtigungen ausgestattet sein.</p><p>Der Bundesrat hat zur raschen Realisierung des One-Stop-Shops im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung die Aufstockung des Kredits für die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten beantragt. Die Botschaft befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der Nationalrat hat am 9. Juni 2015 die Botschaft behandelt und die Aufstockung des E-Government-Kredits zugunsten des One-Stop-Shops abgelehnt. Das Geschäft geht nun zum Ständerat. Bei einer Ablehnung des Bundesratsantrags würde die Umsetzung des One-Stop-Shops stark verzögert.</p><p>Unter den obengenannten Bedingungen ist es das Ziel, die Infrastruktur des One-Stop-Shops und damit die technischen Voraussetzungen während der nächsten Legislaturperiode aufzubauen, sodass einzelne Dienstleistungen integriert werden können. Die Kantone, Gemeinden und andere Bundesstellen werden hinsichtlich der Integration einzelner Services einbezogen.</p><p>Da die Arbeiten zur Umsetzung eines One-Stop-Shops bereits initiiert sind, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, welche es Unternehmen über eine einheitliche Anlaufstelle (One-Stop-Shop, Guichet unique) erleichtern, Bewilligungen und Zulassungen bei der öffentlichen Hand einzuholen. Diese Massnahmen sollten mittel-, langfristig kostenneutral sein und insbesondere auf Effizienzsteigerung und verbesserte Koordination der laufenden Projekte im Rahmen des E-Governments abzielen. Den Bedürfnissen der Wirtschaft ist Rechnung zu tragen.</p>
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