Zukunft der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft im Tessin
- ShortId
-
15.3522
- Id
-
20153522
- Updated
-
20.05.2026 01:50
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft im Tessin
- AdditionalIndexing
-
04;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für die Einrichtung und Aufhebung der Zweigstellen der Bundesanwaltschaft ist der Bundesanwalt zuständig (Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 9 des Strafbehördenorganisationsgesetzes; SR 173.71).</p><p>Der Bundesanwalt hält an der Zweigstelle Lugano fest. Wie die Aufsichtsbehörde in ihrer Antwort vom 15. Juni 2015 auf die Frage Merlini 15.5324 erklärte, stellen die Personalentscheide des Bundesanwaltes den Bestand und die Bedeutung der Zweigstellen der Bundesanwaltschaft nicht infrage. Die Zweigstelle Lugano bildet nach wie vor einen wichtigen Pfeiler der Bundesanwaltschaft im Kanton Tessin.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
- <p>Die Nachricht der sofortigen Suspendierung von Pierluigi Pasi, dem Leiter der Tessiner Zweigstelle der Bundesanwaltschaft, hat im Tessin Fragen aufgeworfen. Es wird befürchtet, dass dies der Auftakt für die Entmachtung oder gar die Abschaffung dieser Zweigstelle sei.</p><p>Auf die Frage zur Bedeutung der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft im Tessin schrieb der Bundesrat Ende Mai 2014 in Beantwortung der Interpellation 14.3279:</p><p>"Die Bedeutung der Zweigstelle Lugano der Bundesanwaltschaft hat sich bestätigt. In der italienischen Schweiz eine Zweigstelle mit effektiven und operativen Aufgaben in den spezifischen Bundeszuständigkeiten der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und ganz allgemein der Wirtschaftskriminalität zu haben ist für die Strafverfolgungsbehörde des Bundes von grundlegender strategischer Bedeutung. Vor allem das Tessin mit seinem wirtschaftlichen Hauptort Lugano hat eine grosse Anziehungskraft auf die Formen der Kriminalität, deren Bekämpfung gemäss Auftrag des Gesetzgebers der Strafverfolgungsbehörde des Bundes anvertraut ist: zum einen aufgrund des Standortes des dritten Finanzplatzes der Schweiz und zum andern aufgrund der Nähe zu den italienischen Regionen Lombardei und Piemont, wo die organisierte Kriminalität inzwischen stabil verwurzelt ist. Die Präsenz der Strafverfolgungsbehörde des Bundes in dieser Region der Schweiz ist nicht nur zweckmässig, sondern auch notwendig, damit die Bundesanwaltschaft ihren Auftrag erfüllen kann ..."</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sind die letztjährigen Aussagen des Bundesrates zur Bedeutung der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft auch heute noch aktuell?</p><p>2. Kann der Bundesrat Gewähr bieten, dass die Tessiner Zweigstelle der Bundesanwaltschaft eine Zukunft hat?</p>
- Zukunft der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft im Tessin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Für die Einrichtung und Aufhebung der Zweigstellen der Bundesanwaltschaft ist der Bundesanwalt zuständig (Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 9 des Strafbehördenorganisationsgesetzes; SR 173.71).</p><p>Der Bundesanwalt hält an der Zweigstelle Lugano fest. Wie die Aufsichtsbehörde in ihrer Antwort vom 15. Juni 2015 auf die Frage Merlini 15.5324 erklärte, stellen die Personalentscheide des Bundesanwaltes den Bestand und die Bedeutung der Zweigstellen der Bundesanwaltschaft nicht infrage. Die Zweigstelle Lugano bildet nach wie vor einen wichtigen Pfeiler der Bundesanwaltschaft im Kanton Tessin.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
- <p>Die Nachricht der sofortigen Suspendierung von Pierluigi Pasi, dem Leiter der Tessiner Zweigstelle der Bundesanwaltschaft, hat im Tessin Fragen aufgeworfen. Es wird befürchtet, dass dies der Auftakt für die Entmachtung oder gar die Abschaffung dieser Zweigstelle sei.</p><p>Auf die Frage zur Bedeutung der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft im Tessin schrieb der Bundesrat Ende Mai 2014 in Beantwortung der Interpellation 14.3279:</p><p>"Die Bedeutung der Zweigstelle Lugano der Bundesanwaltschaft hat sich bestätigt. In der italienischen Schweiz eine Zweigstelle mit effektiven und operativen Aufgaben in den spezifischen Bundeszuständigkeiten der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und ganz allgemein der Wirtschaftskriminalität zu haben ist für die Strafverfolgungsbehörde des Bundes von grundlegender strategischer Bedeutung. Vor allem das Tessin mit seinem wirtschaftlichen Hauptort Lugano hat eine grosse Anziehungskraft auf die Formen der Kriminalität, deren Bekämpfung gemäss Auftrag des Gesetzgebers der Strafverfolgungsbehörde des Bundes anvertraut ist: zum einen aufgrund des Standortes des dritten Finanzplatzes der Schweiz und zum andern aufgrund der Nähe zu den italienischen Regionen Lombardei und Piemont, wo die organisierte Kriminalität inzwischen stabil verwurzelt ist. Die Präsenz der Strafverfolgungsbehörde des Bundes in dieser Region der Schweiz ist nicht nur zweckmässig, sondern auch notwendig, damit die Bundesanwaltschaft ihren Auftrag erfüllen kann ..."</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sind die letztjährigen Aussagen des Bundesrates zur Bedeutung der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft auch heute noch aktuell?</p><p>2. Kann der Bundesrat Gewähr bieten, dass die Tessiner Zweigstelle der Bundesanwaltschaft eine Zukunft hat?</p>
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