Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen

ShortId
15.3534
Id
20153534
Updated
25.06.2025 00:29
Language
de
Title
Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Höckerschwan erfreut sich mit seiner majestätischen Erscheinung beim Menschen grosser Beliebtheit. Entsprechend ist diese Tierart - obwohl ursprünglich in der Schweiz nicht heimisch - durch die eidgenössische Gesetzgebung geschützt. Eingriffe in die Bestände bedürfen der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Zudem müssen sie von den Kantonen per Verfügung erlassen werden und unterliegen dem Verbandsbeschwerderecht.</p><p>Ohne natürliche Feinde und aufgrund des gesetzlichen Schutzes konnte sich der Schwan jedoch in der Vergangenheit ungestört vermehren, wodurch sich heute mancherorts eine übermässige Population entwickelt hat.</p><p>In etlichen Gebieten der Schweiz richtet der Schwan mittlerweile durch Verkotung erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen an. Verschmutztes Gras wird vom Vieh nicht mehr gefressen bzw. stellt eine Quelle für mögliche Krankheiten dar. In Naherholungsgebieten hat der Schwan seine natürliche Scheu vor dem Menschen verloren und gefährdet Spaziergänger, Radfahrer und Kinder, die unbedarft auf das zwar anmutige, jedoch auch wehrsame Tier zugehen.</p><p>Der Schwan war in der Schweiz ursprünglich nicht heimisch. Die IUCN (International Union for Conservation of Nature), in der auch die offizielle Schweiz Mitglied ist, bezeichnet den Höckerschwan als "nicht gefährdet" ("least concerned").</p><p>Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich nicht mehr, den hohen Schutz, den diese Tierart in der Schweiz heute geniesst, aufrechtzuerhalten. Vielmehr sollte es den Kantonen erleichtert werden, bestandesregulierende Massnahmen anzuordnen, wo sie diese als notwendig erachten. Zu denken ist beispielsweise an eine Regelung, wonach in Anlehnung an die Regulation des Steinbocks für bestimmte Gebiete eine sinnvolle Grösse des Schwanenbestands festgelegt wird. Wird die definierte Zahl überschritten, sollen die Kantone frei sein, den Bestand zu regulieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen im Rahmen der im Zusammenhang mit der Motion Engler 14.3151 anstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0) bzw. der nachgelagerten Revision der Jagdverordnung (SR 922.01) aufzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0), die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.01) sowie allenfalls weitere Bestimmungen sind so anzupassen, dass die Verfahren zur Regulation des Höckerschwanbestands vereinfacht werden, beispielsweise indem eine analoge Regelung zu jener bezüglich des Steinbocks eingeführt wird.</p>
  • Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20162000
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Höckerschwan erfreut sich mit seiner majestätischen Erscheinung beim Menschen grosser Beliebtheit. Entsprechend ist diese Tierart - obwohl ursprünglich in der Schweiz nicht heimisch - durch die eidgenössische Gesetzgebung geschützt. Eingriffe in die Bestände bedürfen der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Zudem müssen sie von den Kantonen per Verfügung erlassen werden und unterliegen dem Verbandsbeschwerderecht.</p><p>Ohne natürliche Feinde und aufgrund des gesetzlichen Schutzes konnte sich der Schwan jedoch in der Vergangenheit ungestört vermehren, wodurch sich heute mancherorts eine übermässige Population entwickelt hat.</p><p>In etlichen Gebieten der Schweiz richtet der Schwan mittlerweile durch Verkotung erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen an. Verschmutztes Gras wird vom Vieh nicht mehr gefressen bzw. stellt eine Quelle für mögliche Krankheiten dar. In Naherholungsgebieten hat der Schwan seine natürliche Scheu vor dem Menschen verloren und gefährdet Spaziergänger, Radfahrer und Kinder, die unbedarft auf das zwar anmutige, jedoch auch wehrsame Tier zugehen.</p><p>Der Schwan war in der Schweiz ursprünglich nicht heimisch. Die IUCN (International Union for Conservation of Nature), in der auch die offizielle Schweiz Mitglied ist, bezeichnet den Höckerschwan als "nicht gefährdet" ("least concerned").</p><p>Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich nicht mehr, den hohen Schutz, den diese Tierart in der Schweiz heute geniesst, aufrechtzuerhalten. Vielmehr sollte es den Kantonen erleichtert werden, bestandesregulierende Massnahmen anzuordnen, wo sie diese als notwendig erachten. Zu denken ist beispielsweise an eine Regelung, wonach in Anlehnung an die Regulation des Steinbocks für bestimmte Gebiete eine sinnvolle Grösse des Schwanenbestands festgelegt wird. Wird die definierte Zahl überschritten, sollen die Kantone frei sein, den Bestand zu regulieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen im Rahmen der im Zusammenhang mit der Motion Engler 14.3151 anstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0) bzw. der nachgelagerten Revision der Jagdverordnung (SR 922.01) aufzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0), die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.01) sowie allenfalls weitere Bestimmungen sind so anzupassen, dass die Verfahren zur Regulation des Höckerschwanbestands vereinfacht werden, beispielsweise indem eine analoge Regelung zu jener bezüglich des Steinbocks eingeführt wird.</p>
    • Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen

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