Bundesausgaben im Ausland. Anpassung nach der Aufhebung des Mindestkurses?

ShortId
15.3535
Id
20153535
Updated
28.07.2023 05:54
Language
de
Title
Bundesausgaben im Ausland. Anpassung nach der Aufhebung des Mindestkurses?
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1.-3. Die Eidgenössische Finanzverwaltung sichert den im Voranschlag budgetierten Fremdwährungsbedarf für alle Aufwände in den Währungen Euro und US-Dollar ab. Die Devisen für diesen Fremdwährungsbedarf werden jeweils im Vorjahr beschafft, für wichtige und langfristige Verpflichtungen erfolgt die Beschaffung mehrere Jahre vor dem geplanten Auszahlungszeitpunkt. Mit dieser Absicherung von Fremdwährungsrisiken wird für die Verwaltungseinheiten die erforderliche Planungssicherheit geschaffen, und es wird vermieden, dass im Haushaltsvollzug wechselkursbedingte Nachtragskredite notwendig werden beziehungsweise Kreditreste entstehen.</p><p>Euro und US-Dollar sind die beiden weitaus wichtigsten Fremdwährungen in den Bundesfinanzen; jede von ihnen wurde 2014 für rund eine Milliarde Schweizerfranken, d. h. 1,5 Prozent des Voranschlags, abgesichert. Im ersten Quartal 2015 hat der Schweizerfranken gegenüber dem US-Dollar im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 um 1 Prozent an Wert verloren. Im gleichen Zeitraum hat er sich gegenüber dem Euro hingegen um 16 Prozent aufgewertet.</p><p>Die im Voranschlag 2015 eingestellten Aufwände, die in Euro ausbezahlt werden, wurden zu einem Kurs von Fr. 1.20 bereits im Jahr 2014 abgesichert. Für den Bundeshaushalt entstehen im Jahr 2015 demnach keine Einsparungen aufgrund der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze. Hingegen ergeben sich ab dem Voranschlag 2016, dem ein Eurokurs von Fr. 1.05 zugrunde liegt, Einsparungen.</p><p>Die Pflichtbeiträge an die internationalen Organisationen werden grundsätzlich an die Wechselkursschwankungen angepasst. Die in Euro geschuldeten Aufwände 2016 für die Pflichtbeiträge sinken gegenüber dem Voranschlag 2015 um 27 Millionen Franken (minus 12 Prozent). Bei den übrigen Hauptbereichen, die einen Bedarf an Fremdwährungen aufweisen (siehe auch die Antwort auf die Interpellation Müller Leo 15.3536), wird der Umfang der Verpflichtungen vom Parlament in der Regel in Schweizerfranken genehmigt. Die Aufwertung des Frankens zieht einen erhöhten finanziellen Spielraum nach sich. Bei den im Voranschlag 2016 vorgenommenen Kürzungen wurde dieser Handlungsspielraum berücksichtigt.</p><p>4.-6. Bei den Bundesausgaben in Fremdwährungen, deren Höhe von makroökonomischen Parametern abhängt, handelt es sich im Wesentlichen um Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Die Höhe der Pflichtbeiträge wird in völkerrechtlichen Abkommen festgehalten, in denen in der Regel auch die Währung, in der sie geschuldet sind, definiert wird. In den Abkommen wird aber auch spezifiziert, in welcher Währung die makroökonomischen Parameter der einzelnen Mitgliedstaaten in die Berechnung des Beitragsschlüssels mit einfliessen, um den Pflichtbeitrag festzulegen. Für die in Euro geschuldeten Pflichtbeiträge werden die kurzfristigen Wechselkursgewinne mittelfristig durch höhere Beitragssätze der Schweiz kompensiert, da die Aufwertung auch das in Euro umgerechnete BIP der Schweiz erhöhen wird. Da die im Zusammenhang mit Devisen stehenden Aspekte integrierender Bestandteil der Abkommen sind und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht gleich behandelt werden, sieht der Bundesrat weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit, Nachverhandlungen zu führen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Voranschlag des Bundes sind jedes Jahr umfangreiche Investitionen und Ausgaben im Ausland in ganz unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise in der Entwicklungshilfe, den Rüstungsbeschaffungen, der Standort- und Tourismusförderung, den grenznahen Bahninfrastrukturen usw., budgetiert. Diese Budgetierungen erfolgen in Schweizerfranken. In den letzten fünf Jahren, d. h. von 2010 bis 2015, hat der Schweizer Franken gegenüber anderen Währungen massiv an Wert gewonnen, am stärksten gegenüber dem Euro mit etwa 25 Prozent Wertzunahme. Mit anderen Worten: Mit einem im Ausland investierten Schweizerfranken kann wesentlich mehr gekauft werden als zuvor. Auslandausgaben haben also durch "Zufall" und ohne entsprechenden politischen Willen massiv an Wert gewonnen. Dies ruft nach Korrekturen und wirft Fragen auf.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie handhabt er diese neue Ausgangslage bei der Erarbeitung des Voranschlages 2016 bei Investitionen und Ausgaben im Ausland? Wie allenfalls schon während der Rechnungsperiode?</p><p>2. Wie kann er diese Ausgangslage nützen, um vom starken Franken zu profitieren bzw. zu sparen?</p><p>3. Wie viel Geld könnte durch eine Berücksichtigung der Höherbewertung des Schweizerfrankens in den nächsten Voranschlägen "gespart" werden?</p><p>4. Wie verhält sich dies bei Ausgaben, die sich an einem schweizerischen Basiswert (z. B. dem BIP oder dem BSP) messen? Müssen solche Prozentsätze angepasst werden? Wo ist dies unilateral schweizerisch möglich und wo nur durch Vertragsänderung?</p><p>5. Wie geht er mit dieser neuen Ausgangslage bei den Beiträgen an die internationalen Organisationen und Fonds um?</p><p>6. Wie können solche Verträge und Abkommen dem stark gestiegenen Auslandwert angepasst werden? Beabsichtigt der Bundesrat, Nachverhandlungen zu führen?</p>
  • Bundesausgaben im Ausland. Anpassung nach der Aufhebung des Mindestkurses?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Die Eidgenössische Finanzverwaltung sichert den im Voranschlag budgetierten Fremdwährungsbedarf für alle Aufwände in den Währungen Euro und US-Dollar ab. Die Devisen für diesen Fremdwährungsbedarf werden jeweils im Vorjahr beschafft, für wichtige und langfristige Verpflichtungen erfolgt die Beschaffung mehrere Jahre vor dem geplanten Auszahlungszeitpunkt. Mit dieser Absicherung von Fremdwährungsrisiken wird für die Verwaltungseinheiten die erforderliche Planungssicherheit geschaffen, und es wird vermieden, dass im Haushaltsvollzug wechselkursbedingte Nachtragskredite notwendig werden beziehungsweise Kreditreste entstehen.</p><p>Euro und US-Dollar sind die beiden weitaus wichtigsten Fremdwährungen in den Bundesfinanzen; jede von ihnen wurde 2014 für rund eine Milliarde Schweizerfranken, d. h. 1,5 Prozent des Voranschlags, abgesichert. Im ersten Quartal 2015 hat der Schweizerfranken gegenüber dem US-Dollar im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 um 1 Prozent an Wert verloren. Im gleichen Zeitraum hat er sich gegenüber dem Euro hingegen um 16 Prozent aufgewertet.</p><p>Die im Voranschlag 2015 eingestellten Aufwände, die in Euro ausbezahlt werden, wurden zu einem Kurs von Fr. 1.20 bereits im Jahr 2014 abgesichert. Für den Bundeshaushalt entstehen im Jahr 2015 demnach keine Einsparungen aufgrund der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze. Hingegen ergeben sich ab dem Voranschlag 2016, dem ein Eurokurs von Fr. 1.05 zugrunde liegt, Einsparungen.</p><p>Die Pflichtbeiträge an die internationalen Organisationen werden grundsätzlich an die Wechselkursschwankungen angepasst. Die in Euro geschuldeten Aufwände 2016 für die Pflichtbeiträge sinken gegenüber dem Voranschlag 2015 um 27 Millionen Franken (minus 12 Prozent). Bei den übrigen Hauptbereichen, die einen Bedarf an Fremdwährungen aufweisen (siehe auch die Antwort auf die Interpellation Müller Leo 15.3536), wird der Umfang der Verpflichtungen vom Parlament in der Regel in Schweizerfranken genehmigt. Die Aufwertung des Frankens zieht einen erhöhten finanziellen Spielraum nach sich. Bei den im Voranschlag 2016 vorgenommenen Kürzungen wurde dieser Handlungsspielraum berücksichtigt.</p><p>4.-6. Bei den Bundesausgaben in Fremdwährungen, deren Höhe von makroökonomischen Parametern abhängt, handelt es sich im Wesentlichen um Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Die Höhe der Pflichtbeiträge wird in völkerrechtlichen Abkommen festgehalten, in denen in der Regel auch die Währung, in der sie geschuldet sind, definiert wird. In den Abkommen wird aber auch spezifiziert, in welcher Währung die makroökonomischen Parameter der einzelnen Mitgliedstaaten in die Berechnung des Beitragsschlüssels mit einfliessen, um den Pflichtbeitrag festzulegen. Für die in Euro geschuldeten Pflichtbeiträge werden die kurzfristigen Wechselkursgewinne mittelfristig durch höhere Beitragssätze der Schweiz kompensiert, da die Aufwertung auch das in Euro umgerechnete BIP der Schweiz erhöhen wird. Da die im Zusammenhang mit Devisen stehenden Aspekte integrierender Bestandteil der Abkommen sind und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht gleich behandelt werden, sieht der Bundesrat weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit, Nachverhandlungen zu führen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Voranschlag des Bundes sind jedes Jahr umfangreiche Investitionen und Ausgaben im Ausland in ganz unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise in der Entwicklungshilfe, den Rüstungsbeschaffungen, der Standort- und Tourismusförderung, den grenznahen Bahninfrastrukturen usw., budgetiert. Diese Budgetierungen erfolgen in Schweizerfranken. In den letzten fünf Jahren, d. h. von 2010 bis 2015, hat der Schweizer Franken gegenüber anderen Währungen massiv an Wert gewonnen, am stärksten gegenüber dem Euro mit etwa 25 Prozent Wertzunahme. Mit anderen Worten: Mit einem im Ausland investierten Schweizerfranken kann wesentlich mehr gekauft werden als zuvor. Auslandausgaben haben also durch "Zufall" und ohne entsprechenden politischen Willen massiv an Wert gewonnen. Dies ruft nach Korrekturen und wirft Fragen auf.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie handhabt er diese neue Ausgangslage bei der Erarbeitung des Voranschlages 2016 bei Investitionen und Ausgaben im Ausland? Wie allenfalls schon während der Rechnungsperiode?</p><p>2. Wie kann er diese Ausgangslage nützen, um vom starken Franken zu profitieren bzw. zu sparen?</p><p>3. Wie viel Geld könnte durch eine Berücksichtigung der Höherbewertung des Schweizerfrankens in den nächsten Voranschlägen "gespart" werden?</p><p>4. Wie verhält sich dies bei Ausgaben, die sich an einem schweizerischen Basiswert (z. B. dem BIP oder dem BSP) messen? Müssen solche Prozentsätze angepasst werden? Wo ist dies unilateral schweizerisch möglich und wo nur durch Vertragsänderung?</p><p>5. Wie geht er mit dieser neuen Ausgangslage bei den Beiträgen an die internationalen Organisationen und Fonds um?</p><p>6. Wie können solche Verträge und Abkommen dem stark gestiegenen Auslandwert angepasst werden? Beabsichtigt der Bundesrat, Nachverhandlungen zu führen?</p>
    • Bundesausgaben im Ausland. Anpassung nach der Aufhebung des Mindestkurses?

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