Flankierende Massnahmen. Preisgünstigen Wohnungsbau in den Leistungsauftrag 2016-2019 von Armasuisse Immobilien aufnehmen

ShortId
15.3537
Id
20153537
Updated
28.07.2023 05:54
Language
de
Title
Flankierende Massnahmen. Preisgünstigen Wohnungsbau in den Leistungsauftrag 2016-2019 von Armasuisse Immobilien aufnehmen
AdditionalIndexing
04;09;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat für militärische Zwecke während Jahrzehnten bedeutende Flächen erworben und ist so zu einem der grössten Landbesitzer überhaupt geworden. Verwaltet werden diese Flächen heute durch Armasuisse Immobilien, welche als Eigentümervertreterin für das Immobilienmanagement zuständig ist.</p><p>Als Flag-Amt wird Armasuisse Immobilien über einen Leistungsauftrag gesteuert. Der aktuelle Leistungsauftrag betrifft die Periode 2012-2015 und ist vom Bundesrat am 9. Dezember 2011 verabschiedet worden. In diesem Zeitraum rechnete Armasuisse Immobilien bloss mit einem verhältnismässig geringen Volumen an verkaufsfähigen Arealen. "Grössere Verkaufsvolumen" seien aber ab 2015 mit der Umsetzung des neuen Stationierungskonzeptes zu erwarten, das parallel zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) erarbeitet wird.</p><p>Es stellt sich deshalb die Frage, wie diese freiwerdenden Areale verwendet werden sollen. Das öffentliche Interesse muss dabei wie bisher klar im Vordergrund stehen. Es darf nicht darum gehen, am Markt den grösstmöglichen Preis zu erzielen. Vielmehr müssen die Anliegen der öffentlichen Hand - namentlich auch der Kantone und der Gemeinden - wie bisher im Vordergrund stehen. </p><p>Das Spektrum dieser öffentlichen Anliegen hat sich in den jüngsten Jahren aufgrund der starken Einwanderung verbreitert. Wie der Bundesrat bereits in seinem Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 festhielt, erhöht die starke Zuwanderung die Herausforderungen auch beim Wohnungsmarkt und verstärkt insofern den innenpolitischen Reformdruck auch in diesem Bereich. </p><p>An dieser Vorgabe hat sich auch der Leistungsauftrag an Armasuisse Immobilien 2016-2019 zu orientieren. Werden im Zuge des neuen Stationierungskonzepts geeignete Areale frei, so sollen diese bevorzugt zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus eingesetzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auf dem Wohnungsmarkt unter anderem als Folge des Bevölkerungswachstums Herausforderungen bestehen. Er hat deshalb am 15. Mai 2013 verschiedene Massnahmen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus eingeleitet. Zudem hat er in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und dem Schweizerischen Städteverband einen wohnungspolitischen Dialog lanciert. Die Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Bund, Kantonen und Städten hat Ende 2013 und Ende 2014 je einen Bericht zuhanden des Bundesrates verabschiedet.</p><p>Gestützt auf eine Empfehlung im ersten Bericht der Dialoggruppe hat der Bundesrat am 15. Januar 2014 entschieden zu klären, ob und wie nicht mehr benötigte Grundstücke des Bundes und bundesnaher Betriebe vermehrt zugunsten des preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus eingesetzt werden könnten. Vom Prüfbericht des VBS betreffend Immobilien von Armasuisse hat der Bundesrat im August 2014 Kenntnis genommen. Im Bericht wurde aufgezeigt, dass rund 95 Prozent der überzähligen Grundstücke von Armasuisse ausserhalb der Bauzone liegen. Von den 5 Prozent der Grundstücke innerhalb der Bauzone liegt der grösste Teil in einer Zone für öffentliche Nutzungen. Deshalb braucht es für den Wohnungsbau eine Zonenplanänderung, wofür die Gemeinden zuständig sind. An dieser Ausgangslage wird sich auch mit der Umsetzung des Stationierungskonzepts vom November 2013 nichts ändern. Die wenigen Areale in städtischen Gebieten, die primär für eine Wohnnutzung infrage kämen, sind entweder im Eigentum der Kantone (Genf, Freiburg) oder werden voraussichtlich zur Erfüllung anderer Bundesaufgaben benötigt (z. B. zur Unterbringung von Asylsuchenden oder zur Schaffung eines Innovationsparks).</p><p>Wenn Gemeinden in der Vergangenheit preisgünstigen Wohnraum und die dafür notwendigen raumplanerischen Voraussetzungen schaffen wollten, hat Armasuisse Immobilien dazu Hand geboten und auf eine Erlösoptimierung verzichtet. So sind etwa in touristischen Gebieten auf Grundstücken von Armasuisse bereits Wohnzonen für Einheimische geschaffen worden.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Praxis von Armasuisse auch für die Zukunft als angemessen. Auch der zweite Bericht der Arbeitsgruppe betreffend wohnungspolitischen Dialog Bund, Kantone und Städte vom 2. Dezember 2014 hat aufgrund des Prüfberichtes des VBS keinen weiteren Handlungsbedarf beim Bund für die Abgabe der nicht mehr benötigten Grundstücke erkannt. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, den Leistungsauftrag an Armasuisse Immobilien mit konkreten Vorgaben zu versehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Leistungsauftrag an Armasuisse Immobilien für die Jahre 2016 bis 2019 mit konkreten Vorgaben zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus zu versehen.</p>
  • Flankierende Massnahmen. Preisgünstigen Wohnungsbau in den Leistungsauftrag 2016-2019 von Armasuisse Immobilien aufnehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat für militärische Zwecke während Jahrzehnten bedeutende Flächen erworben und ist so zu einem der grössten Landbesitzer überhaupt geworden. Verwaltet werden diese Flächen heute durch Armasuisse Immobilien, welche als Eigentümervertreterin für das Immobilienmanagement zuständig ist.</p><p>Als Flag-Amt wird Armasuisse Immobilien über einen Leistungsauftrag gesteuert. Der aktuelle Leistungsauftrag betrifft die Periode 2012-2015 und ist vom Bundesrat am 9. Dezember 2011 verabschiedet worden. In diesem Zeitraum rechnete Armasuisse Immobilien bloss mit einem verhältnismässig geringen Volumen an verkaufsfähigen Arealen. "Grössere Verkaufsvolumen" seien aber ab 2015 mit der Umsetzung des neuen Stationierungskonzeptes zu erwarten, das parallel zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) erarbeitet wird.</p><p>Es stellt sich deshalb die Frage, wie diese freiwerdenden Areale verwendet werden sollen. Das öffentliche Interesse muss dabei wie bisher klar im Vordergrund stehen. Es darf nicht darum gehen, am Markt den grösstmöglichen Preis zu erzielen. Vielmehr müssen die Anliegen der öffentlichen Hand - namentlich auch der Kantone und der Gemeinden - wie bisher im Vordergrund stehen. </p><p>Das Spektrum dieser öffentlichen Anliegen hat sich in den jüngsten Jahren aufgrund der starken Einwanderung verbreitert. Wie der Bundesrat bereits in seinem Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 festhielt, erhöht die starke Zuwanderung die Herausforderungen auch beim Wohnungsmarkt und verstärkt insofern den innenpolitischen Reformdruck auch in diesem Bereich. </p><p>An dieser Vorgabe hat sich auch der Leistungsauftrag an Armasuisse Immobilien 2016-2019 zu orientieren. Werden im Zuge des neuen Stationierungskonzepts geeignete Areale frei, so sollen diese bevorzugt zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus eingesetzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auf dem Wohnungsmarkt unter anderem als Folge des Bevölkerungswachstums Herausforderungen bestehen. Er hat deshalb am 15. Mai 2013 verschiedene Massnahmen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus eingeleitet. Zudem hat er in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und dem Schweizerischen Städteverband einen wohnungspolitischen Dialog lanciert. Die Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Bund, Kantonen und Städten hat Ende 2013 und Ende 2014 je einen Bericht zuhanden des Bundesrates verabschiedet.</p><p>Gestützt auf eine Empfehlung im ersten Bericht der Dialoggruppe hat der Bundesrat am 15. Januar 2014 entschieden zu klären, ob und wie nicht mehr benötigte Grundstücke des Bundes und bundesnaher Betriebe vermehrt zugunsten des preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus eingesetzt werden könnten. Vom Prüfbericht des VBS betreffend Immobilien von Armasuisse hat der Bundesrat im August 2014 Kenntnis genommen. Im Bericht wurde aufgezeigt, dass rund 95 Prozent der überzähligen Grundstücke von Armasuisse ausserhalb der Bauzone liegen. Von den 5 Prozent der Grundstücke innerhalb der Bauzone liegt der grösste Teil in einer Zone für öffentliche Nutzungen. Deshalb braucht es für den Wohnungsbau eine Zonenplanänderung, wofür die Gemeinden zuständig sind. An dieser Ausgangslage wird sich auch mit der Umsetzung des Stationierungskonzepts vom November 2013 nichts ändern. Die wenigen Areale in städtischen Gebieten, die primär für eine Wohnnutzung infrage kämen, sind entweder im Eigentum der Kantone (Genf, Freiburg) oder werden voraussichtlich zur Erfüllung anderer Bundesaufgaben benötigt (z. B. zur Unterbringung von Asylsuchenden oder zur Schaffung eines Innovationsparks).</p><p>Wenn Gemeinden in der Vergangenheit preisgünstigen Wohnraum und die dafür notwendigen raumplanerischen Voraussetzungen schaffen wollten, hat Armasuisse Immobilien dazu Hand geboten und auf eine Erlösoptimierung verzichtet. So sind etwa in touristischen Gebieten auf Grundstücken von Armasuisse bereits Wohnzonen für Einheimische geschaffen worden.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Praxis von Armasuisse auch für die Zukunft als angemessen. Auch der zweite Bericht der Arbeitsgruppe betreffend wohnungspolitischen Dialog Bund, Kantone und Städte vom 2. Dezember 2014 hat aufgrund des Prüfberichtes des VBS keinen weiteren Handlungsbedarf beim Bund für die Abgabe der nicht mehr benötigten Grundstücke erkannt. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, den Leistungsauftrag an Armasuisse Immobilien mit konkreten Vorgaben zu versehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Leistungsauftrag an Armasuisse Immobilien für die Jahre 2016 bis 2019 mit konkreten Vorgaben zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus zu versehen.</p>
    • Flankierende Massnahmen. Preisgünstigen Wohnungsbau in den Leistungsauftrag 2016-2019 von Armasuisse Immobilien aufnehmen

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