Bericht über Modernisierungsansätze bei Investitionsschutzabkommen

ShortId
15.3542
Id
20153542
Updated
28.07.2023 05:52
Language
de
Title
Bericht über Modernisierungsansätze bei Investitionsschutzabkommen
AdditionalIndexing
08;1221;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz sichert Direktinvestitionen im Ausland seit über 60 Jahren mit bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) ab. Sie ermöglichen dem Investor, seine Rechte in einem internationalen Schiedsverfahren gegen den ausländischen Gaststaat der Investition durchzusetzen. Ging es ursprünglich darum, entschädigungsfreie Verstaatlichungen zu verhindern, richten sich heute Entschädigungsklagen vorab gegen sogenannte "indirekte" Enteignungen, die angeblich aufgrund der alltäglichen regulierenden Tätigkeit des Staates entstehen. Damit stellen solche Investor-Staat-Schiedsverfahren das demokratisch begründete "Recht zu regulieren" infrage. Namentlich Staaten, die sich keine aufwendigen internationalen Rechtsverfahren leisten können, werden so häufig in eine aussergerichtliche Einigung gezwungen oder verzichten aus Furcht vor Klagen von Anfang an auf mehr Nachhaltigkeit. Solche Entschädigungsklagen drohen damit notwendige Regulierungen zu behindern, die im Interesse der Arbeitnehmer, der Menschenrechte und des Umweltschutzes liegen. Wichtige Schwellenländer haben deshalb begonnen, ISA zu kündigen (Südafrika), oder Parlamente haben sich geweigert, die vorgelegten ISA zu ratifizieren (Brasilien).</p><p>Der Bericht soll daher insbesondere aufzeigen, welche unverrückbaren demokratiepolitischen "Leitplanken" mit einem modernen ISA geschaffen werden können und wie die Streitbeilegung wieder zurück an einen öffentlich-rechtlich legitimierten Spruchkörper (z. B. Internationales Wirtschaftsgericht) oder unter die öffentliche Kontrolle geführt werden kann. Ein weiterer darzulegender und zu bewertender Modernisierungspunkt wäre die Aufnahme eines Berufungsverfahrens im Schiedsgerichtsverfahren und die Streichung eines jeglichen ISDS-Verfahrens, wenn im betreffenden Land kein Rechtsschutzproblem vorliegt und dies international anerkannt ist. Schliesslich ist darzulegen, wie die Schweiz einen Modernisierungsprozess für zukunftsfähige und demokratiepolitisch verantwortbare ISA einleiten könnte.</p>
  • <p>Investitionsschutzabkommen stellen, zusammen mit Freihandels- und Doppelbesteuerungsabkommen, einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik dar. Auch die meisten Wirtschaftspartner der Schweiz handeln mittels bilateraler Abkommen oder zunehmend im Rahmen von umfassenden Freihandelsabkommen Investitionsschutzbestimmungen aus. Investor-Staat-Schiedsverfahren bilden ein zentrales Element der Investitionsschutzabkommen. Sie bieten eine Alternative zum nationalen Justizsystem im Gaststaat, falls ein unparteiischer oder effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet ist.</p><p>Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat 2012 eine umfassende Überprüfung der Investitionsschutzabkommen vorgenommen. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden die Investitionsschutzabkommen der Schweiz mit den Abkommen anderer Staaten verglichen. Gleichzeitig wurde eine Analyse von Grundlagenpapieren verschiedener internationaler Organisationen, insbesondere der OECD und der Unctad, vorgenommen. Es fanden zudem Sitzungen mit externen Expertinnen und Experten statt. Als Ergebnis dieser Arbeiten wurden neue Bestimmungen ausgearbeitet, die seither von der Schweiz - in Ergänzung zum bisherigen Verhandlungsansatz - in alle laufenden und zukünftigen Verhandlungen eingebracht werden. Darunter gibt es u. a. eine Bestimmung, in der explizit festgehalten wird, dass das Recht der Regierungen auf Regulierung durch die Investitionsschutzabkommen grundsätzlich nicht tangiert wird. Die Vertragsstaaten werden somit nicht daran gehindert, Massnahmen im öffentlichen Interesse zu ergreifen, sofern die wesentlichen Grundsätze des Abkommens wie beispielsweise Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden.</p><p>Dem im Postulat angesprochenen Anliegen nach mehr Legitimität der internationalen Schiedsverfahren wird mit den am 1. April 2014 in Kraft getretenen Transparenzregeln für Investitionsschiedsverfahren der Uno-Kommission für internationales Handelsrecht (Uncitral) Rechnung getragen. Diese Regeln sehen beispielsweise vor, dass alle Eingaben der Parteien und die Entscheide der Schiedsgerichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem sind die Anhörungen der Schiedsgerichte grundsätzlich öffentlich. Eine erhöhte Transparenz ist u. a. wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Investor-Staat-Schiedsverfahren zu stärken. Deshalb hält die Schweiz in allen neuabgeschlossenen Investitionsschutzabkommen - wie etwa jenem mit Georgien, welches von der Bundesversammlung genehmigt worden ist - fest, dass die Uncitral-Transparenzregeln zwingend auf alle Investor-Staat-Schiedsverfahren unter den jeweiligen Abkommen Anwendung finden.</p><p>Die Schweiz wird weiterhin ihre Vertragspolitik im Lichte der nationalen und internationalen Entwicklungen laufend überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2015 erneut eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco eingesetzt, welche das Ergebnis ihrer Arbeiten bis Ende 2015 in einem Bericht an die Direktorin des Seco zusammenfassen wird. Dieser Bericht wird veröffentlicht werden.</p><p>Da verschiedene Reformanliegen (z. B. Schaffung einer Appellationsinstanz) besser auf multinationaler Ebene angegangen werden, beteiligt sich die Schweiz daneben aktiv an entsprechenden Diskussionen in den zuständigen internationalen Organisationen wie der Uncitral oder dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).</p><p>Im Übrigen wird der Bundesrat wie bisher im Rahmen des jährlichen Aussenwirtschaftsberichtes über die Ergebnisse der Arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene und allfällige Anpassungen der Vertragspolitik berichten. Wie in der Antwort zum Postulat Friedl 13.4199, "Soziale und ökologische Nachhaltigkeit von bilateralen Investitionsschutzabkommen", dargelegt, erscheint es dem Bundesrat daher nicht zweckmässig, einen zusätzlichen Bericht zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Modernisierungsansätze in Investitionsschutzabkommen bestehen und weiterverfolgt werden können, damit insbesondere die missbräuchliche Anrufung von internationalen Schiedsgerichten vermieden, das Recht zu regulieren gewahrt und die öffentlich-rechtliche Legitimität der Spruchkörper erhöht werden kann.</p>
  • Bericht über Modernisierungsansätze bei Investitionsschutzabkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz sichert Direktinvestitionen im Ausland seit über 60 Jahren mit bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) ab. Sie ermöglichen dem Investor, seine Rechte in einem internationalen Schiedsverfahren gegen den ausländischen Gaststaat der Investition durchzusetzen. Ging es ursprünglich darum, entschädigungsfreie Verstaatlichungen zu verhindern, richten sich heute Entschädigungsklagen vorab gegen sogenannte "indirekte" Enteignungen, die angeblich aufgrund der alltäglichen regulierenden Tätigkeit des Staates entstehen. Damit stellen solche Investor-Staat-Schiedsverfahren das demokratisch begründete "Recht zu regulieren" infrage. Namentlich Staaten, die sich keine aufwendigen internationalen Rechtsverfahren leisten können, werden so häufig in eine aussergerichtliche Einigung gezwungen oder verzichten aus Furcht vor Klagen von Anfang an auf mehr Nachhaltigkeit. Solche Entschädigungsklagen drohen damit notwendige Regulierungen zu behindern, die im Interesse der Arbeitnehmer, der Menschenrechte und des Umweltschutzes liegen. Wichtige Schwellenländer haben deshalb begonnen, ISA zu kündigen (Südafrika), oder Parlamente haben sich geweigert, die vorgelegten ISA zu ratifizieren (Brasilien).</p><p>Der Bericht soll daher insbesondere aufzeigen, welche unverrückbaren demokratiepolitischen "Leitplanken" mit einem modernen ISA geschaffen werden können und wie die Streitbeilegung wieder zurück an einen öffentlich-rechtlich legitimierten Spruchkörper (z. B. Internationales Wirtschaftsgericht) oder unter die öffentliche Kontrolle geführt werden kann. Ein weiterer darzulegender und zu bewertender Modernisierungspunkt wäre die Aufnahme eines Berufungsverfahrens im Schiedsgerichtsverfahren und die Streichung eines jeglichen ISDS-Verfahrens, wenn im betreffenden Land kein Rechtsschutzproblem vorliegt und dies international anerkannt ist. Schliesslich ist darzulegen, wie die Schweiz einen Modernisierungsprozess für zukunftsfähige und demokratiepolitisch verantwortbare ISA einleiten könnte.</p>
    • <p>Investitionsschutzabkommen stellen, zusammen mit Freihandels- und Doppelbesteuerungsabkommen, einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik dar. Auch die meisten Wirtschaftspartner der Schweiz handeln mittels bilateraler Abkommen oder zunehmend im Rahmen von umfassenden Freihandelsabkommen Investitionsschutzbestimmungen aus. Investor-Staat-Schiedsverfahren bilden ein zentrales Element der Investitionsschutzabkommen. Sie bieten eine Alternative zum nationalen Justizsystem im Gaststaat, falls ein unparteiischer oder effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet ist.</p><p>Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat 2012 eine umfassende Überprüfung der Investitionsschutzabkommen vorgenommen. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden die Investitionsschutzabkommen der Schweiz mit den Abkommen anderer Staaten verglichen. Gleichzeitig wurde eine Analyse von Grundlagenpapieren verschiedener internationaler Organisationen, insbesondere der OECD und der Unctad, vorgenommen. Es fanden zudem Sitzungen mit externen Expertinnen und Experten statt. Als Ergebnis dieser Arbeiten wurden neue Bestimmungen ausgearbeitet, die seither von der Schweiz - in Ergänzung zum bisherigen Verhandlungsansatz - in alle laufenden und zukünftigen Verhandlungen eingebracht werden. Darunter gibt es u. a. eine Bestimmung, in der explizit festgehalten wird, dass das Recht der Regierungen auf Regulierung durch die Investitionsschutzabkommen grundsätzlich nicht tangiert wird. Die Vertragsstaaten werden somit nicht daran gehindert, Massnahmen im öffentlichen Interesse zu ergreifen, sofern die wesentlichen Grundsätze des Abkommens wie beispielsweise Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden.</p><p>Dem im Postulat angesprochenen Anliegen nach mehr Legitimität der internationalen Schiedsverfahren wird mit den am 1. April 2014 in Kraft getretenen Transparenzregeln für Investitionsschiedsverfahren der Uno-Kommission für internationales Handelsrecht (Uncitral) Rechnung getragen. Diese Regeln sehen beispielsweise vor, dass alle Eingaben der Parteien und die Entscheide der Schiedsgerichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem sind die Anhörungen der Schiedsgerichte grundsätzlich öffentlich. Eine erhöhte Transparenz ist u. a. wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Investor-Staat-Schiedsverfahren zu stärken. Deshalb hält die Schweiz in allen neuabgeschlossenen Investitionsschutzabkommen - wie etwa jenem mit Georgien, welches von der Bundesversammlung genehmigt worden ist - fest, dass die Uncitral-Transparenzregeln zwingend auf alle Investor-Staat-Schiedsverfahren unter den jeweiligen Abkommen Anwendung finden.</p><p>Die Schweiz wird weiterhin ihre Vertragspolitik im Lichte der nationalen und internationalen Entwicklungen laufend überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2015 erneut eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco eingesetzt, welche das Ergebnis ihrer Arbeiten bis Ende 2015 in einem Bericht an die Direktorin des Seco zusammenfassen wird. Dieser Bericht wird veröffentlicht werden.</p><p>Da verschiedene Reformanliegen (z. B. Schaffung einer Appellationsinstanz) besser auf multinationaler Ebene angegangen werden, beteiligt sich die Schweiz daneben aktiv an entsprechenden Diskussionen in den zuständigen internationalen Organisationen wie der Uncitral oder dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).</p><p>Im Übrigen wird der Bundesrat wie bisher im Rahmen des jährlichen Aussenwirtschaftsberichtes über die Ergebnisse der Arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene und allfällige Anpassungen der Vertragspolitik berichten. Wie in der Antwort zum Postulat Friedl 13.4199, "Soziale und ökologische Nachhaltigkeit von bilateralen Investitionsschutzabkommen", dargelegt, erscheint es dem Bundesrat daher nicht zweckmässig, einen zusätzlichen Bericht zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Modernisierungsansätze in Investitionsschutzabkommen bestehen und weiterverfolgt werden können, damit insbesondere die missbräuchliche Anrufung von internationalen Schiedsgerichten vermieden, das Recht zu regulieren gewahrt und die öffentlich-rechtliche Legitimität der Spruchkörper erhöht werden kann.</p>
    • Bericht über Modernisierungsansätze bei Investitionsschutzabkommen

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