Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen

ShortId
15.3543
Id
20153543
Updated
24.06.2025 23:41
Language
de
Title
Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen
AdditionalIndexing
2446;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die detaillierten und unterschiedlichen Umsetzungsregeln führen zu einem unnötigen und grossen Umsetzungsaufwand und zu widersprüchlichen Signalen zur Energiestrategie, die teilweise gar den Klimaschutzbemühungen von Bund und Wirtschaft zuwiderlaufen.</p><p>Heute werden einzelne Unternehmen mit bis zu drei Befreiungsinstrumenten mit unterschiedlichen Grundlagen konfrontiert: Emissionsrechte im EHS, Zielvereinbarungen zur Befreiung von der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags und kantonale Zielvereinbarungen (Grossverbraucherartikel). Mit allen möglichen Kombinationen gibt es heute neun verschiedene Vollzugsvarianten für Unternehmen. Hinzu kommt, dass Vollzugsweisungen für die Zielvereinbarungen je nach Gesetzgebung jeweils unterschiedliche Systemgrenzen, Befreiungszeiträume, Berechtigungsgrundlagen, Zielsysteme und teilweise auch noch unterschiedliche Monitorings und Amtsstellen aufweisen. Um diese Bürokratie zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern sowie Emissionen zu senken, sollen Detailregulierungen durch klare Zielvorgaben ersetzt werden.</p><p>Generell ist es im Interesse der Sache, Widersprüche zwischen den Rechtsgrundlagen zu beseitigen, um die Wirkung des bewährten Systems der Zielvereinbarungen zu verstärken. In diesem Zusammenhang ist auch zu diskutieren, ob es tatsächlich sinnvoll ist, dass das Energiedossier in den Händen von zwei Ämtern (Bafu und BFE) liegt.</p><p>Mit einer Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für den Vollzug von Befreiungsinstrumenten soll eine Vereinfachung des Systems erreicht werden, das zur Verbesserung der Umwelt- und Energiestrategie beiträgt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, für den Zeitraum nach 2020 für den Vollzug der Klima- und Energiegesetzgebungen im Kompetenzbereich des Bundes weitere Vereinfachungen und möglichst einheitliche Kriterien vorzuschlagen und dabei auch auf eine harmonisierte Umsetzung der kantonalen Grossverbrauchermodelle hinzuwirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug der CO2- und Energiegesetzgebung zu schaffen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Energie (BFE) sollen zur Umsetzung des Befreiungsinstruments für Unternehmen (CO2-Abgabe oder Netzzuschlag mittels Zielvereinbarung usw.) eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vollzugs sicherstellen. Der Bundesrat wird aufgefordert, Differenzen, die auf unterschiedlichen Systemgrenzen und Detailregulierungen in der Gesetzgebung (CO2-Gesetz, Energiegesetz usw.) basieren, auf die neue CO2-Periode ab 2021 abzubauen und zu vereinfachen.</p>
  • Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die detaillierten und unterschiedlichen Umsetzungsregeln führen zu einem unnötigen und grossen Umsetzungsaufwand und zu widersprüchlichen Signalen zur Energiestrategie, die teilweise gar den Klimaschutzbemühungen von Bund und Wirtschaft zuwiderlaufen.</p><p>Heute werden einzelne Unternehmen mit bis zu drei Befreiungsinstrumenten mit unterschiedlichen Grundlagen konfrontiert: Emissionsrechte im EHS, Zielvereinbarungen zur Befreiung von der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags und kantonale Zielvereinbarungen (Grossverbraucherartikel). Mit allen möglichen Kombinationen gibt es heute neun verschiedene Vollzugsvarianten für Unternehmen. Hinzu kommt, dass Vollzugsweisungen für die Zielvereinbarungen je nach Gesetzgebung jeweils unterschiedliche Systemgrenzen, Befreiungszeiträume, Berechtigungsgrundlagen, Zielsysteme und teilweise auch noch unterschiedliche Monitorings und Amtsstellen aufweisen. Um diese Bürokratie zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern sowie Emissionen zu senken, sollen Detailregulierungen durch klare Zielvorgaben ersetzt werden.</p><p>Generell ist es im Interesse der Sache, Widersprüche zwischen den Rechtsgrundlagen zu beseitigen, um die Wirkung des bewährten Systems der Zielvereinbarungen zu verstärken. In diesem Zusammenhang ist auch zu diskutieren, ob es tatsächlich sinnvoll ist, dass das Energiedossier in den Händen von zwei Ämtern (Bafu und BFE) liegt.</p><p>Mit einer Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für den Vollzug von Befreiungsinstrumenten soll eine Vereinfachung des Systems erreicht werden, das zur Verbesserung der Umwelt- und Energiestrategie beiträgt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, für den Zeitraum nach 2020 für den Vollzug der Klima- und Energiegesetzgebungen im Kompetenzbereich des Bundes weitere Vereinfachungen und möglichst einheitliche Kriterien vorzuschlagen und dabei auch auf eine harmonisierte Umsetzung der kantonalen Grossverbrauchermodelle hinzuwirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug der CO2- und Energiegesetzgebung zu schaffen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Energie (BFE) sollen zur Umsetzung des Befreiungsinstruments für Unternehmen (CO2-Abgabe oder Netzzuschlag mittels Zielvereinbarung usw.) eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vollzugs sicherstellen. Der Bundesrat wird aufgefordert, Differenzen, die auf unterschiedlichen Systemgrenzen und Detailregulierungen in der Gesetzgebung (CO2-Gesetz, Energiegesetz usw.) basieren, auf die neue CO2-Periode ab 2021 abzubauen und zu vereinfachen.</p>
    • Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen

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