Bestehen genügend Kapazitäten und Know-how beim Bund, um Asylbewerber mit terroristischem Risikopotenzial zu entdecken?

ShortId
15.3546
Id
20153546
Updated
28.07.2023 05:51
Language
de
Title
Bestehen genügend Kapazitäten und Know-how beim Bund, um Asylbewerber mit terroristischem Risikopotenzial zu entdecken?
AdditionalIndexing
09;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Jahr 2010 wurden 1870, 2011 549, 2012 297, 2013 661 und im Jahr 2014 2488 Asylgesuche vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) überprüft. Im laufenden Jahr sind es bis zum heutigen Zeitpunkt (Stand: 31.07.2015) 1682 Asylgesuche, die dem NDB zu einer weiter gehenden Überprüfung unterbreitet wurden.</p><p>2./3. Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zur weiteren Bearbeitung an den NDB übermittelt, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten. Vertiefte Abklärungen werden im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten durchgeführt.</p><p>4. Grundsätzlich werden nur Kontingentsflüchtlinge (10 Arbeitstage) und Flughafengesuche (48 Stunden) vor der Einreise überprüft. Die überwiegende Mehrheit der Fälle wird während dem laufenden Asylverfahren in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise geprüft. Sofern sich jedoch Hinweise auf gewalttätige oder sicherheitsrelevante Aktivitäten im Dossier finden, wird dieses umgehend an den NDB überwiesen.</p><p>5. Im Nachgang zu den Ereignissen in Paris hat der Bundesrat dem NDB zur Verstärkung der präventiven Terrorismusbekämpfung sechs befristete Stellen zugesprochen. Der Bundesrat sieht nicht vor, das Personal im NDB weiter aufzustocken.</p><p>6. Die Prüfung sogenannter Ausschlussgründe und die damit verbundene mögliche Identifikation von kriminellen Personen gehören zu den Grundkonstanten der Arbeit im Asylverfahren. Der NDB definiert die genauen Kriterien zur Zusammenarbeit und damit die Indikatoren zur Übermittlung der Dossiers. Alle vom SEM übermittelten Dossiers werden vom NDB durch eine Abfrage in den NDB-Datenbanken und anderen, externen Datenbanken des Bundes (wie z. B. dem Schweizerischen Polizeiindex) überprüft. Wenn sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, unternimmt der NDB weitere Recherchen, auch im Ausland. Weil Asylsuchende oft ohne Reisedokumente einreisen, können die Sicherheitsbehörden ihre Identität nicht beim Heimat- oder Herkunftsland abklären. Aufgrund dieser Informationen verfügen die betroffenen Stellen nur über beschränkte Informationsgrundlagen, das Risikopotenzial effektiv zu überprüfen. Eine Garantie für die Risikolosigkeit einer Aufnahme kann daher in keinem Fall abgegeben werden.</p><p>7. Ergeben sich konkrete Hinweise, dass die gesuchstellende Person die innere bzw. die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet, wird ihr Asylgesuch abgelehnt, bzw. das bereits erteilte Asyl wird widerrufen. Die Person hat die Schweiz zu verlassen, weil sie aufgrund ihrer Taten von der humanitären Regelung einer vorläufigen Aufnahme nicht profitieren kann. Gemäss Gesetz wird eine vorläufige Aufnahme nicht verfügt, bzw. die bereits erteilte vorläufige Aufnahme wird aufgehoben, wenn ein Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland oder die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet. Vorbehalten bleibt die Einhaltung des Rückverschiebungsverbots im Sinne von Artikel 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101). Die Kapazitäten des Bundes zur Ausschaffung von betroffenen Personen sind genügend.</p><p>8. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden ist gut. Diese wurde mit der Einsetzung der Task-Force Tetra - in der auch Kantone vertreten sind - intensiviert. Ein ständiger Austausch zu konkreten Fällen und zur Lagebeurteilung ist gegeben, Optimierungsmassnahmen werden laufend erkannt, geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Dieses Jahr werden voraussichtlich gegen 30 000 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Ein beträchtlicher Anteil davon kommt aus Staaten mit starker Terrorismusaktivität. Zudem plant der Bundesrat, über Flüchtlingskontingente 3000 Syrer aufzunehmen. Es besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, dass Terroristen getarnt als Asylbewerber in die Schweiz einreisen, um hier terroristische Anschläge zu verüben oder als Schläfer hier zu leben (siehe "NZZ"-Artikel vom 18. Januar 2015: "Geheimdienst überprüft Asylsuchende").</p><p>So erst kürzlich geschehen in Norwegen (gemäss beispielsweise Zeitungsartikel "Die Welt" vom 1. Juni 2015: "Geheimdienst entdeckt Islamisten zwischen Flüchtlingen").</p><p>Gerne möchte die FDP-Liberale Fraktion vom Bundesrat wissen, ob genügend Kapazitäten und Know-how beim Bund vorhanden sind, um Asylbewerber und Kontingentsflüchtlinge mit terroristischem Risikopotenzial zu entdecken:</p><p>1. In wie vielen Fällen leitet das Staatssekretariat für Migration (SEM) Asylakten an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) für weiter gehende Überprüfung weiter?</p><p>2. Über wie viel Kapazität verfügt der NDB zur Überprüfung von Asylbewerbern und Kontingentsflüchtlingen?</p><p>3. Bestehen genügend Kapazität und Know-how beim SEM und beim NDB, um das terroristische Risikopotenzial von Asylsuchenden und Kontingentsflüchtlingen im Einzelfall zu überprüfen?</p><p>4. Wie lange dauert eine Sicherheitsüberprüfung von Asylsuchenden bei der Einreise?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, das Personal beim NDB in diesem Bereich aufzustocken? Innert welcher Zeit könnte eine solche Aufstockung stattfinden?</p><p>6. Verfügen die betroffenen Stellen über genügend und aussagekräftige Informationen, um das Risikopotenzial von Asylsuchenden effektiv zu überprüfen?</p><p>7. Bestehen genügend Kapazitäten und Möglichkeiten beim Bund, bei Verdachtsmomenten die betroffenen Personen abzuschieben?</p><p>8. Findet eine optimale Koordination zwischen Bund und Kantonen statt, um mögliche Terroristen früh zu erkennen und abzuschieben?</p>
  • Bestehen genügend Kapazitäten und Know-how beim Bund, um Asylbewerber mit terroristischem Risikopotenzial zu entdecken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Jahr 2010 wurden 1870, 2011 549, 2012 297, 2013 661 und im Jahr 2014 2488 Asylgesuche vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) überprüft. Im laufenden Jahr sind es bis zum heutigen Zeitpunkt (Stand: 31.07.2015) 1682 Asylgesuche, die dem NDB zu einer weiter gehenden Überprüfung unterbreitet wurden.</p><p>2./3. Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zur weiteren Bearbeitung an den NDB übermittelt, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten. Vertiefte Abklärungen werden im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten durchgeführt.</p><p>4. Grundsätzlich werden nur Kontingentsflüchtlinge (10 Arbeitstage) und Flughafengesuche (48 Stunden) vor der Einreise überprüft. Die überwiegende Mehrheit der Fälle wird während dem laufenden Asylverfahren in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise geprüft. Sofern sich jedoch Hinweise auf gewalttätige oder sicherheitsrelevante Aktivitäten im Dossier finden, wird dieses umgehend an den NDB überwiesen.</p><p>5. Im Nachgang zu den Ereignissen in Paris hat der Bundesrat dem NDB zur Verstärkung der präventiven Terrorismusbekämpfung sechs befristete Stellen zugesprochen. Der Bundesrat sieht nicht vor, das Personal im NDB weiter aufzustocken.</p><p>6. Die Prüfung sogenannter Ausschlussgründe und die damit verbundene mögliche Identifikation von kriminellen Personen gehören zu den Grundkonstanten der Arbeit im Asylverfahren. Der NDB definiert die genauen Kriterien zur Zusammenarbeit und damit die Indikatoren zur Übermittlung der Dossiers. Alle vom SEM übermittelten Dossiers werden vom NDB durch eine Abfrage in den NDB-Datenbanken und anderen, externen Datenbanken des Bundes (wie z. B. dem Schweizerischen Polizeiindex) überprüft. Wenn sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, unternimmt der NDB weitere Recherchen, auch im Ausland. Weil Asylsuchende oft ohne Reisedokumente einreisen, können die Sicherheitsbehörden ihre Identität nicht beim Heimat- oder Herkunftsland abklären. Aufgrund dieser Informationen verfügen die betroffenen Stellen nur über beschränkte Informationsgrundlagen, das Risikopotenzial effektiv zu überprüfen. Eine Garantie für die Risikolosigkeit einer Aufnahme kann daher in keinem Fall abgegeben werden.</p><p>7. Ergeben sich konkrete Hinweise, dass die gesuchstellende Person die innere bzw. die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet, wird ihr Asylgesuch abgelehnt, bzw. das bereits erteilte Asyl wird widerrufen. Die Person hat die Schweiz zu verlassen, weil sie aufgrund ihrer Taten von der humanitären Regelung einer vorläufigen Aufnahme nicht profitieren kann. Gemäss Gesetz wird eine vorläufige Aufnahme nicht verfügt, bzw. die bereits erteilte vorläufige Aufnahme wird aufgehoben, wenn ein Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland oder die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet. Vorbehalten bleibt die Einhaltung des Rückverschiebungsverbots im Sinne von Artikel 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101). Die Kapazitäten des Bundes zur Ausschaffung von betroffenen Personen sind genügend.</p><p>8. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden ist gut. Diese wurde mit der Einsetzung der Task-Force Tetra - in der auch Kantone vertreten sind - intensiviert. Ein ständiger Austausch zu konkreten Fällen und zur Lagebeurteilung ist gegeben, Optimierungsmassnahmen werden laufend erkannt, geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Dieses Jahr werden voraussichtlich gegen 30 000 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Ein beträchtlicher Anteil davon kommt aus Staaten mit starker Terrorismusaktivität. Zudem plant der Bundesrat, über Flüchtlingskontingente 3000 Syrer aufzunehmen. Es besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, dass Terroristen getarnt als Asylbewerber in die Schweiz einreisen, um hier terroristische Anschläge zu verüben oder als Schläfer hier zu leben (siehe "NZZ"-Artikel vom 18. Januar 2015: "Geheimdienst überprüft Asylsuchende").</p><p>So erst kürzlich geschehen in Norwegen (gemäss beispielsweise Zeitungsartikel "Die Welt" vom 1. Juni 2015: "Geheimdienst entdeckt Islamisten zwischen Flüchtlingen").</p><p>Gerne möchte die FDP-Liberale Fraktion vom Bundesrat wissen, ob genügend Kapazitäten und Know-how beim Bund vorhanden sind, um Asylbewerber und Kontingentsflüchtlinge mit terroristischem Risikopotenzial zu entdecken:</p><p>1. In wie vielen Fällen leitet das Staatssekretariat für Migration (SEM) Asylakten an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) für weiter gehende Überprüfung weiter?</p><p>2. Über wie viel Kapazität verfügt der NDB zur Überprüfung von Asylbewerbern und Kontingentsflüchtlingen?</p><p>3. Bestehen genügend Kapazität und Know-how beim SEM und beim NDB, um das terroristische Risikopotenzial von Asylsuchenden und Kontingentsflüchtlingen im Einzelfall zu überprüfen?</p><p>4. Wie lange dauert eine Sicherheitsüberprüfung von Asylsuchenden bei der Einreise?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, das Personal beim NDB in diesem Bereich aufzustocken? Innert welcher Zeit könnte eine solche Aufstockung stattfinden?</p><p>6. Verfügen die betroffenen Stellen über genügend und aussagekräftige Informationen, um das Risikopotenzial von Asylsuchenden effektiv zu überprüfen?</p><p>7. Bestehen genügend Kapazitäten und Möglichkeiten beim Bund, bei Verdachtsmomenten die betroffenen Personen abzuschieben?</p><p>8. Findet eine optimale Koordination zwischen Bund und Kantonen statt, um mögliche Terroristen früh zu erkennen und abzuschieben?</p>
    • Bestehen genügend Kapazitäten und Know-how beim Bund, um Asylbewerber mit terroristischem Risikopotenzial zu entdecken?

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