Frankenstärke. Verzicht auf ungerechtfertigte Werbeverbote im Tabakproduktegesetz

ShortId
15.3548
Id
20153548
Updated
28.07.2023 05:50
Language
de
Title
Frankenstärke. Verzicht auf ungerechtfertigte Werbeverbote im Tabakproduktegesetz
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die schwierige wirtschaftliche Situation aufgrund der Frankenstärke macht es notwendig, dass auf Regulierungen, welche die volkswirtschaftliche Effizienz hemmen, verzichtet wird. Die zusätzliche Einschränkung der Werbung für legale Produkte wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in das freie Spiel der Märkte.</p><p>Werbung ist ein zentrales Element des Wettbewerbs. Einschränkungen können aber etwa aus Gründen des Jugendschutzes gerechtfertigt sein. Da solche Regulierungen stark in die Wirtschaftsfreiheit von Unternehmen eingreifen, müssen sie sich bei legalen Produkten generell auf ein Minimum beschränken. Die Wirksamkeit der Einschränkung muss wissenschaftlich belegt sein. Diese Grundsätze wurden zum Beispiel beim Entwurf zum neuen Tabakproduktegesetz missachtet: Er enthält weit über den Jugendschutz hinausgehende, ideologisch motivierte Regulierungen, die es den Unternehmen verunmöglichen, für erwachsene Konsumenten Werbung für ihre Produkte zu betreiben. Der Grundsatz, dass legale Produkte frei beworben werden können, wird damit ausgehebelt.</p>
  • <p>In der Schweiz ist der Tabakkonsum die wichtigste Ursache für vorzeitige Sterblichkeit, die vermieden werden könnte. Jedes Jahr sterben über 9000 Personen vorzeitig an den Folgen von mit diesem Konsum zusammenhängenden Krankheiten. Ohne Berücksichtigung der menschlichen Kosten, z. B. in Zusammenhang mit einer Einbusse der Lebensqualität, hat der Tabakkonsum 2007 (Studie von Sylvie Fueglister-Dousse et al., 2009 veröffentlicht) Kosten in der Höhe von 5,6 Milliarden Franken verursacht, und zwar 1,7 Milliarden direkte Kosten (Behandlungskosten) und 3,9 Milliarden indirekte Kosten (Produktivitätsverlust). Für die Wirtschaft stellt der Tabakkonsum eine bedeutende Belastung dar, denn er verursacht jedes Jahr 304 000 Krankheitsfälle und einen Verlust von 4 Millionen Arbeitstagen bei den zeitweise nicht erwerbstätigen Personen (Zahlen für das Jahr 1995; Studie von Sarino Vitale et al., 1998 veröffentlicht).</p><p>Im Präventionsbereich belegt die Schweiz im internationalen Vergleich zwar insgesamt einen Platz im Mittelfeld, aber sie hinkt anderen europäischen Ländern bezüglich Werbebeschränkungen hinterher. Werbebeschränkungen sind jedoch aus präventiver Sicht wirksam, insbesondere bei Jugendlichen. Diese Wirksamkeit wird auch von zahlreichen Studien belegt und im Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs anerkannt, das von 180 Staaten ratifiziert wurde.</p><p>Es ist auch hervorzuheben, dass mehrere der vom Bundesrat vorgeschlagenen Werbebeschränkungen, namentlich für Plakate, Kinowerbung und Sponsoring, sich an Einschränkungen anlehnen, die auf kantonaler Ebene bereits umgesetzt wurden. Bei der Ausarbeitung des Vorentwurfes zum Tabakproduktegesetz wurden insbesondere die in unseren Nachbarländern geltenden Reglementierungen berücksichtigt. Das im Vorentwurf vorgeschlagene Schutzniveau liegt im Vergleich mit diesen Ländern im unteren Bereich der Bandbreite.</p><p>In Bezug auf die Werbebeschränkungen ergab die am 12. September 2014 abgeschlossene Vernehmlassung zum Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes sehr gegensätzliche Resultate: Etwa die Hälfte der an der Vernehmlassung beteiligten Organisationen verlangt ein Verbot von Werbung in jeder Form, während die andere Hälfte die Beibehaltung des Status quo wünscht. Angesichts dieser Ergebnisse hat der Bundesrat am 5. Juni 2015 beschlossen, seine gemässigten Vorschläge zur Einschränkung von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring in der Fassung des Vorentwurfes beizubehalten. Bei dieser Beschlussfassung hat der Bundesrat eine Interessenabwägung gemacht, bei der er auch die Interessen der Branche berücksichtigt hat, denn die Tabakwerbung bleibt trotz der vorgeschlagenen Einschränkungen in mehreren wichtigen Bereichen möglich: Werbung an den Verkaufsstellen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Fachgeschäfte oder Supermärkte handelt, Werbeversand an Rauchende, Sponsoring von Veranstaltungen mit nationaler Ausrichtung und, ausser in Sonderfällen, Möglichkeit zur Ermässigung des Verkaufspreises.</p><p>Der Gesetzentwurf wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres an das Parlament überwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Tabakproduktegesetz auf neue Werbeverbote zu verzichten.</p>
  • Frankenstärke. Verzicht auf ungerechtfertigte Werbeverbote im Tabakproduktegesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die schwierige wirtschaftliche Situation aufgrund der Frankenstärke macht es notwendig, dass auf Regulierungen, welche die volkswirtschaftliche Effizienz hemmen, verzichtet wird. Die zusätzliche Einschränkung der Werbung für legale Produkte wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in das freie Spiel der Märkte.</p><p>Werbung ist ein zentrales Element des Wettbewerbs. Einschränkungen können aber etwa aus Gründen des Jugendschutzes gerechtfertigt sein. Da solche Regulierungen stark in die Wirtschaftsfreiheit von Unternehmen eingreifen, müssen sie sich bei legalen Produkten generell auf ein Minimum beschränken. Die Wirksamkeit der Einschränkung muss wissenschaftlich belegt sein. Diese Grundsätze wurden zum Beispiel beim Entwurf zum neuen Tabakproduktegesetz missachtet: Er enthält weit über den Jugendschutz hinausgehende, ideologisch motivierte Regulierungen, die es den Unternehmen verunmöglichen, für erwachsene Konsumenten Werbung für ihre Produkte zu betreiben. Der Grundsatz, dass legale Produkte frei beworben werden können, wird damit ausgehebelt.</p>
    • <p>In der Schweiz ist der Tabakkonsum die wichtigste Ursache für vorzeitige Sterblichkeit, die vermieden werden könnte. Jedes Jahr sterben über 9000 Personen vorzeitig an den Folgen von mit diesem Konsum zusammenhängenden Krankheiten. Ohne Berücksichtigung der menschlichen Kosten, z. B. in Zusammenhang mit einer Einbusse der Lebensqualität, hat der Tabakkonsum 2007 (Studie von Sylvie Fueglister-Dousse et al., 2009 veröffentlicht) Kosten in der Höhe von 5,6 Milliarden Franken verursacht, und zwar 1,7 Milliarden direkte Kosten (Behandlungskosten) und 3,9 Milliarden indirekte Kosten (Produktivitätsverlust). Für die Wirtschaft stellt der Tabakkonsum eine bedeutende Belastung dar, denn er verursacht jedes Jahr 304 000 Krankheitsfälle und einen Verlust von 4 Millionen Arbeitstagen bei den zeitweise nicht erwerbstätigen Personen (Zahlen für das Jahr 1995; Studie von Sarino Vitale et al., 1998 veröffentlicht).</p><p>Im Präventionsbereich belegt die Schweiz im internationalen Vergleich zwar insgesamt einen Platz im Mittelfeld, aber sie hinkt anderen europäischen Ländern bezüglich Werbebeschränkungen hinterher. Werbebeschränkungen sind jedoch aus präventiver Sicht wirksam, insbesondere bei Jugendlichen. Diese Wirksamkeit wird auch von zahlreichen Studien belegt und im Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs anerkannt, das von 180 Staaten ratifiziert wurde.</p><p>Es ist auch hervorzuheben, dass mehrere der vom Bundesrat vorgeschlagenen Werbebeschränkungen, namentlich für Plakate, Kinowerbung und Sponsoring, sich an Einschränkungen anlehnen, die auf kantonaler Ebene bereits umgesetzt wurden. Bei der Ausarbeitung des Vorentwurfes zum Tabakproduktegesetz wurden insbesondere die in unseren Nachbarländern geltenden Reglementierungen berücksichtigt. Das im Vorentwurf vorgeschlagene Schutzniveau liegt im Vergleich mit diesen Ländern im unteren Bereich der Bandbreite.</p><p>In Bezug auf die Werbebeschränkungen ergab die am 12. September 2014 abgeschlossene Vernehmlassung zum Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes sehr gegensätzliche Resultate: Etwa die Hälfte der an der Vernehmlassung beteiligten Organisationen verlangt ein Verbot von Werbung in jeder Form, während die andere Hälfte die Beibehaltung des Status quo wünscht. Angesichts dieser Ergebnisse hat der Bundesrat am 5. Juni 2015 beschlossen, seine gemässigten Vorschläge zur Einschränkung von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring in der Fassung des Vorentwurfes beizubehalten. Bei dieser Beschlussfassung hat der Bundesrat eine Interessenabwägung gemacht, bei der er auch die Interessen der Branche berücksichtigt hat, denn die Tabakwerbung bleibt trotz der vorgeschlagenen Einschränkungen in mehreren wichtigen Bereichen möglich: Werbung an den Verkaufsstellen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Fachgeschäfte oder Supermärkte handelt, Werbeversand an Rauchende, Sponsoring von Veranstaltungen mit nationaler Ausrichtung und, ausser in Sonderfällen, Möglichkeit zur Ermässigung des Verkaufspreises.</p><p>Der Gesetzentwurf wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres an das Parlament überwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Tabakproduktegesetz auf neue Werbeverbote zu verzichten.</p>
    • Frankenstärke. Verzicht auf ungerechtfertigte Werbeverbote im Tabakproduktegesetz

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