Förderung von Erstausbildungen nach dem zwanzigsten Altersjahr
- ShortId
-
15.3549
- Id
-
20153549
- Updated
-
28.07.2023 05:47
- Language
-
de
- Title
-
Förderung von Erstausbildungen nach dem zwanzigsten Altersjahr
- AdditionalIndexing
-
32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat erachtet das Ausschöpfen inländischer Potenziale als eine wichtige Massnahme, um den Herausforderungen im Bereich der Fachkräfte und der Beschränkung der Zuwanderung zu begegnen. Er teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Förderung des Erstabschlusses für Erwachsene in diesem Kontext von besonderer Bedeutung ist. In diesem Sinne hat er auch das Postulat WBK-S 15.3796 zur Annahme empfohlen.</p><p>2. Erwachsene können in der Schweiz zwischen vier etablierten Wegen wählen, um einen formalen Berufsabschluss zu erwerben. Auch Erwachsenen steht die reguläre berufliche Grundbildung offen, die bei entsprechenden Vorkenntnissen verkürzt werden kann. Wer über eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung und die entsprechenden Qualifikationen verfügt, kann direkt zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden oder seine Bildungsleistungen validieren lassen. In einzelnen Berufen werden zudem spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Diese sind in der Regel kürzer als die reguläre berufliche Grundbildung und an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.</p><p>Die bestehenden Angebote für Erwachsene sind vielfältig, beschränken sich jedoch auf einzelne Kantone und Berufe. Die rechtlichen Grundlagen lassen Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt Spielraum für den Auf- und Ausbau von spezifisch auf Erwachsene zugeschnittenen Bildungsgängen und Qualifikationsverfahren.</p><p>3./4. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt tragen die Verantwortung für die Berufsbildung. Die drei Verbundpartner haben am Spitzentreffen der Berufsbildung im März 2014 entschieden, den Berufsabschluss für Erwachsene in den kommenden Jahren als Handlungsschwerpunkt zu setzen. Der Bund hat im selben Jahr eine Bestandsaufnahme publiziert. Die darin gemachten Empfehlungen werden nun im Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" verbundpartnerschaftlich bearbeitet.</p><p>Im Projekt werden die politischen Grundlagen für die Förderung des Berufsabschlusses für Erwachsene ausgebaut, Modelle und Empfehlungen zur Unterstützung der Praxis entwickelt sowie das Informationsinventar zu den verschiedenen Angeboten überprüft. Weitere Aktivitäten richten sich auf die Überprüfung der Finanzierung, auf die Sensibilisierung, Beratung und Begleitung der Erwachsenen, die eine Grundbildung absolvieren möchten, sowie auf die interinstitutionelle und interkantonale Koordination zwischen allen Beteiligten. Als unterstützende Massnahme wird die Datenlage verbessert. Das SBFI fördert zudem Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes), Studien sowie die Konzeptionierung und Pilotierung erwachsenengerechter Angebote.</p><p>Ergänzend und mit Blick auf die wichtige armutsbekämpfende Wirkung von Berufsabschlüssen für Erwachsene unterstützt auch das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut zwischen 2014 und 2018 die zuständigen Akteure im Rahmen von Veranstaltungen, Pilotprojekten und Forschungsarbeiten bei der Weiterentwicklung dieses Bereichs.</p><p>Diese Massnahmen sollen die in den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt laufenden Arbeiten erleichtern, attraktiver machen und dazu beitragen, dass sie intensiviert werden. Ziel ist, die Rahmenbedingungen für Berufsabschlüsse und Berufswechsel von Erwachsenen zu optimieren, um die Abschlussquote in der Grundbildung Erwachsener zu erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die demografische Veränderung, die Diskussion um die Zuwanderung und die Frankenüberbewertung haben etwas gemeinsam: die Diskussion über den Fachkräftemangel. Um die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu fördern, braucht es eine breite Palette von Massnahmen und auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. </p><p>Gleichzeitig ist die Zahl der Erwerbslosen ohne Abschluss einer Ausbildung auf Sekundarstufe II vergleichsweise hoch, stark vertreten ist dabei die Gruppe der 25- bis 39-Jährigen. Diese Problematik besteht auch in der Sozialhilfe.</p><p>Die Förderung eines Erstabschlusses nach dem zwanzigsten Altersjahr hat mehrere Vorteile und sollte darum verstärkt werden. So kann das innere Arbeitsmarktpotenzial gestärkt, können Arbeitnehmende befähigt und Kosten in den Sozialversicherungen und in der Sozialhilfe eingespart werden, wenn diese Menschen dank eines Berufsabschlusses eine Anstellung oder eine besser bezahlte Stelle finden. </p><p>Bei der Beratung des Bundesgesetzes über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten (11.023) wurde diese Frage aus finanzpolitischen Gründen ausgeklammert. Dennoch sollte heute vertieft geklärt werden, wie die Erstausbildungen im Erwachsenenalter gefördert werden können. Dabei stehen nicht steuerliche Massnahmen im Vordergrund, sondern Anreize wie kostenlose Angebote und ein Stipendienwesen, das diese Zielsetzung unterstützt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass das Nachholen eines Erstausbildungsabschlusses auf Sekundarstufe II zu fördern ist und dass damit das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden kann?</p><p>2. Welche Möglichkeiten dazu sieht er?</p><p>3. Wie kann er die Kantone bei dieser Aufgabe unterstützen?</p><p>4. Wie können die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützt werden, ihre diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen?</p>
- Förderung von Erstausbildungen nach dem zwanzigsten Altersjahr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat erachtet das Ausschöpfen inländischer Potenziale als eine wichtige Massnahme, um den Herausforderungen im Bereich der Fachkräfte und der Beschränkung der Zuwanderung zu begegnen. Er teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Förderung des Erstabschlusses für Erwachsene in diesem Kontext von besonderer Bedeutung ist. In diesem Sinne hat er auch das Postulat WBK-S 15.3796 zur Annahme empfohlen.</p><p>2. Erwachsene können in der Schweiz zwischen vier etablierten Wegen wählen, um einen formalen Berufsabschluss zu erwerben. Auch Erwachsenen steht die reguläre berufliche Grundbildung offen, die bei entsprechenden Vorkenntnissen verkürzt werden kann. Wer über eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung und die entsprechenden Qualifikationen verfügt, kann direkt zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden oder seine Bildungsleistungen validieren lassen. In einzelnen Berufen werden zudem spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Diese sind in der Regel kürzer als die reguläre berufliche Grundbildung und an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.</p><p>Die bestehenden Angebote für Erwachsene sind vielfältig, beschränken sich jedoch auf einzelne Kantone und Berufe. Die rechtlichen Grundlagen lassen Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt Spielraum für den Auf- und Ausbau von spezifisch auf Erwachsene zugeschnittenen Bildungsgängen und Qualifikationsverfahren.</p><p>3./4. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt tragen die Verantwortung für die Berufsbildung. Die drei Verbundpartner haben am Spitzentreffen der Berufsbildung im März 2014 entschieden, den Berufsabschluss für Erwachsene in den kommenden Jahren als Handlungsschwerpunkt zu setzen. Der Bund hat im selben Jahr eine Bestandsaufnahme publiziert. Die darin gemachten Empfehlungen werden nun im Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" verbundpartnerschaftlich bearbeitet.</p><p>Im Projekt werden die politischen Grundlagen für die Förderung des Berufsabschlusses für Erwachsene ausgebaut, Modelle und Empfehlungen zur Unterstützung der Praxis entwickelt sowie das Informationsinventar zu den verschiedenen Angeboten überprüft. Weitere Aktivitäten richten sich auf die Überprüfung der Finanzierung, auf die Sensibilisierung, Beratung und Begleitung der Erwachsenen, die eine Grundbildung absolvieren möchten, sowie auf die interinstitutionelle und interkantonale Koordination zwischen allen Beteiligten. Als unterstützende Massnahme wird die Datenlage verbessert. Das SBFI fördert zudem Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes), Studien sowie die Konzeptionierung und Pilotierung erwachsenengerechter Angebote.</p><p>Ergänzend und mit Blick auf die wichtige armutsbekämpfende Wirkung von Berufsabschlüssen für Erwachsene unterstützt auch das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut zwischen 2014 und 2018 die zuständigen Akteure im Rahmen von Veranstaltungen, Pilotprojekten und Forschungsarbeiten bei der Weiterentwicklung dieses Bereichs.</p><p>Diese Massnahmen sollen die in den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt laufenden Arbeiten erleichtern, attraktiver machen und dazu beitragen, dass sie intensiviert werden. Ziel ist, die Rahmenbedingungen für Berufsabschlüsse und Berufswechsel von Erwachsenen zu optimieren, um die Abschlussquote in der Grundbildung Erwachsener zu erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die demografische Veränderung, die Diskussion um die Zuwanderung und die Frankenüberbewertung haben etwas gemeinsam: die Diskussion über den Fachkräftemangel. Um die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu fördern, braucht es eine breite Palette von Massnahmen und auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. </p><p>Gleichzeitig ist die Zahl der Erwerbslosen ohne Abschluss einer Ausbildung auf Sekundarstufe II vergleichsweise hoch, stark vertreten ist dabei die Gruppe der 25- bis 39-Jährigen. Diese Problematik besteht auch in der Sozialhilfe.</p><p>Die Förderung eines Erstabschlusses nach dem zwanzigsten Altersjahr hat mehrere Vorteile und sollte darum verstärkt werden. So kann das innere Arbeitsmarktpotenzial gestärkt, können Arbeitnehmende befähigt und Kosten in den Sozialversicherungen und in der Sozialhilfe eingespart werden, wenn diese Menschen dank eines Berufsabschlusses eine Anstellung oder eine besser bezahlte Stelle finden. </p><p>Bei der Beratung des Bundesgesetzes über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten (11.023) wurde diese Frage aus finanzpolitischen Gründen ausgeklammert. Dennoch sollte heute vertieft geklärt werden, wie die Erstausbildungen im Erwachsenenalter gefördert werden können. Dabei stehen nicht steuerliche Massnahmen im Vordergrund, sondern Anreize wie kostenlose Angebote und ein Stipendienwesen, das diese Zielsetzung unterstützt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass das Nachholen eines Erstausbildungsabschlusses auf Sekundarstufe II zu fördern ist und dass damit das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden kann?</p><p>2. Welche Möglichkeiten dazu sieht er?</p><p>3. Wie kann er die Kantone bei dieser Aufgabe unterstützen?</p><p>4. Wie können die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützt werden, ihre diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen?</p>
- Förderung von Erstausbildungen nach dem zwanzigsten Altersjahr
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