Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich

ShortId
15.3553
Id
20153553
Updated
14.11.2025 07:38
Language
de
Title
Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich
AdditionalIndexing
24;2846;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die schweizerische Energiepolitik soll von einem Förder- zu einem Lenkungssystem umgebaut werden. Der Energieverbrauch soll verstärkt durch eine Verteuerung des Preises gelenkt werden. Damit dieser Ansatz funktioniert, darf der Verbrauch von Energie kein Zwangskonsum sein und müssen die Verbraucher Akteure sein können.</p><p>Im Mietwohnungsbereich ist dies nicht immer der Fall. Nach wie vor werden in vielen Mietliegenschaften die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet. Spart nun eine Mietpartei bei der Heizenergie, so wirkt sich dies nicht direkt auf die Nebenkostenabrechnung aus. Vielleicht zahlt diese Mietpartei sogar höhere Heizkosten, weil die Nachbarn einen höheren Verbrauch hatten. Hier funktioniert der Sparanreiz über eine Erhöhung des Preises nicht. Ebenfalls kann ein Mieterhaushalt heute nur beschränkt seinen Stromkonsum bestimmen. Dieser hängt stark vom Alter der installierten Geräte ab. Ob diese ersetzt werden oder nicht, ist Sache des Vermieters. </p><p>Damit eine Lenkungsabgabe ihre gewünschte Wirkung erzielen kann, müssen die notwendigen Bedingungen geklärt werden, damit im Wohnbereich, insbesondere im Mietwohnungsbereich und Stockwerkeigentum, die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Strom- und Wärmeverbrauch selber lenken können und nur ihren eigenen Verbrauch selber bezahlen. </p>
  • <p>Der Bundesrat hat bis zum 12. Juni 2015 eine Vernehmlassung für die verfassungsrechtliche Verankerung des Klima- und Energielenkungssystems (Kels) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung werden derzeit ausgewertet. Die vorgesehenen Lenkungsabgaben sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Treibhausgasemissionen vermindert werden und die Energie sparsam und effizient genutzt wird. Lenkungsabgaben haben im Vergleich zu Förderabgaben den Vorteil, dass sie den Preis erhöhen und dadurch einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energieträgern und Strom geben. Im Wohnungsbereich fehlt dieser Preismechanismus teilweise tatsächlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich der von der Postulantin aufgeworfenen Problematik bewusst. In Bezug auf die Lenkungsabgaben werden verschiedene Fragestellungen auch im Zusammenhang mit dem Kels analysiert. Das sogenannte Mieter-Vermieter-Dilemma geht allerdings über die Frage der Lenkungsabgaben hinaus. Der Bundesrat wird sich im Rahmen des Berichtes zum überwiesenen Postulat Jans 13.3271, "Energieeffizienz. Green Deal Loan als Modell für die Schweiz?", dazu äussern.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass im Gebäudebereich die Kompetenz vor allem bei den Kantonen liegt; dies betrifft insbesondere auch den Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Lenkungsabgabe im Wohnbereich, insbesondere im Mietwohnungsbereich und Stockwerkeigentum, ausgestaltet werden kann, damit sichergestellt ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Strom- und Wärmeverbrauch tatsächlich selber lenken können.</p>
  • Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die schweizerische Energiepolitik soll von einem Förder- zu einem Lenkungssystem umgebaut werden. Der Energieverbrauch soll verstärkt durch eine Verteuerung des Preises gelenkt werden. Damit dieser Ansatz funktioniert, darf der Verbrauch von Energie kein Zwangskonsum sein und müssen die Verbraucher Akteure sein können.</p><p>Im Mietwohnungsbereich ist dies nicht immer der Fall. Nach wie vor werden in vielen Mietliegenschaften die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet. Spart nun eine Mietpartei bei der Heizenergie, so wirkt sich dies nicht direkt auf die Nebenkostenabrechnung aus. Vielleicht zahlt diese Mietpartei sogar höhere Heizkosten, weil die Nachbarn einen höheren Verbrauch hatten. Hier funktioniert der Sparanreiz über eine Erhöhung des Preises nicht. Ebenfalls kann ein Mieterhaushalt heute nur beschränkt seinen Stromkonsum bestimmen. Dieser hängt stark vom Alter der installierten Geräte ab. Ob diese ersetzt werden oder nicht, ist Sache des Vermieters. </p><p>Damit eine Lenkungsabgabe ihre gewünschte Wirkung erzielen kann, müssen die notwendigen Bedingungen geklärt werden, damit im Wohnbereich, insbesondere im Mietwohnungsbereich und Stockwerkeigentum, die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Strom- und Wärmeverbrauch selber lenken können und nur ihren eigenen Verbrauch selber bezahlen. </p>
    • <p>Der Bundesrat hat bis zum 12. Juni 2015 eine Vernehmlassung für die verfassungsrechtliche Verankerung des Klima- und Energielenkungssystems (Kels) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung werden derzeit ausgewertet. Die vorgesehenen Lenkungsabgaben sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Treibhausgasemissionen vermindert werden und die Energie sparsam und effizient genutzt wird. Lenkungsabgaben haben im Vergleich zu Förderabgaben den Vorteil, dass sie den Preis erhöhen und dadurch einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energieträgern und Strom geben. Im Wohnungsbereich fehlt dieser Preismechanismus teilweise tatsächlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich der von der Postulantin aufgeworfenen Problematik bewusst. In Bezug auf die Lenkungsabgaben werden verschiedene Fragestellungen auch im Zusammenhang mit dem Kels analysiert. Das sogenannte Mieter-Vermieter-Dilemma geht allerdings über die Frage der Lenkungsabgaben hinaus. Der Bundesrat wird sich im Rahmen des Berichtes zum überwiesenen Postulat Jans 13.3271, "Energieeffizienz. Green Deal Loan als Modell für die Schweiz?", dazu äussern.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass im Gebäudebereich die Kompetenz vor allem bei den Kantonen liegt; dies betrifft insbesondere auch den Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Lenkungsabgabe im Wohnbereich, insbesondere im Mietwohnungsbereich und Stockwerkeigentum, ausgestaltet werden kann, damit sichergestellt ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Strom- und Wärmeverbrauch tatsächlich selber lenken können.</p>
    • Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich

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