Kein Asyl für Migranten aus Eritrea
- ShortId
-
15.3566
- Id
-
20153566
- Updated
-
28.07.2023 05:43
- Language
-
de
- Title
-
Kein Asyl für Migranten aus Eritrea
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Personen aus Eritrea sind in ihrer Heimat nicht an Leib und Leben bedroht. Der Wehrdienst kann zwar hart und lang sein, nicht aber lebensbedrohlich. Das Schweizer Asylwesen ist dazu da, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen eine sichere Zuflucht zu gewähren. Wir können jedoch nicht das ganze Unrecht auf der Welt beheben. Der verheerende Entscheid der damaligen Asylrekurskommission im Dezember 2005 hat das für Eritreer und Schlepper höchst attraktive Signal ausgesandt, dass die Schweiz das Asylparadies schlechthin sei. Seither strömen jedes Jahr Tausende von Eritreern in die Schweiz - mittlerweile nicht nur über den Asylweg, sondern auch über den Familiennachzug. Praktisch alle leben von der Sozialhilfe. Zum Vergleich: 2014 haben in der Schweiz rund 7000 Eritreer ein Asylgesuch gestellt, in Österreich deren 105. So kann es nicht weitergehen. Es braucht nun dringend ein gegenteiliges Signal: Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass Personen aus Eritrea grundsätzlich kein Asyl mehr erhalten. Dies muss nach aussen unmissverständlich kommuniziert werden.</p>
- <p>Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet dazu, jedes Asylgesuch individuell zu prüfen, was in der Praxis auch konsequent so gehandhabt wird. Eine pauschale Weisung, Asylgesuche von Personen aus bestimmten Herkunftsstaaten grundsätzlich abzulehnen, wäre mit dieser Vorgabe unvereinbar. Sie stünde ferner im Konflikt mit den verfassungsrechtlichen Garantien der Rechtsgleichheit und des Diskriminierungsverbots sowie weiteren verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Garantien.</p><p>Hinsichtlich der Asylpraxis zu Eritrea wird zudem auf die Ausführungen zur Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 14.3689 vom 10. September 2014 oder auch zur Interpellation Pieren 14.4276 vom 12. Dezember 2014 verwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Staatssekretariat für Migration dahingehend anzuweisen, dass Asylgesuche von Personen aus Eritrea grundsätzlich abgelehnt werden.</p>
- Kein Asyl für Migranten aus Eritrea
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Personen aus Eritrea sind in ihrer Heimat nicht an Leib und Leben bedroht. Der Wehrdienst kann zwar hart und lang sein, nicht aber lebensbedrohlich. Das Schweizer Asylwesen ist dazu da, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen eine sichere Zuflucht zu gewähren. Wir können jedoch nicht das ganze Unrecht auf der Welt beheben. Der verheerende Entscheid der damaligen Asylrekurskommission im Dezember 2005 hat das für Eritreer und Schlepper höchst attraktive Signal ausgesandt, dass die Schweiz das Asylparadies schlechthin sei. Seither strömen jedes Jahr Tausende von Eritreern in die Schweiz - mittlerweile nicht nur über den Asylweg, sondern auch über den Familiennachzug. Praktisch alle leben von der Sozialhilfe. Zum Vergleich: 2014 haben in der Schweiz rund 7000 Eritreer ein Asylgesuch gestellt, in Österreich deren 105. So kann es nicht weitergehen. Es braucht nun dringend ein gegenteiliges Signal: Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass Personen aus Eritrea grundsätzlich kein Asyl mehr erhalten. Dies muss nach aussen unmissverständlich kommuniziert werden.</p>
- <p>Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet dazu, jedes Asylgesuch individuell zu prüfen, was in der Praxis auch konsequent so gehandhabt wird. Eine pauschale Weisung, Asylgesuche von Personen aus bestimmten Herkunftsstaaten grundsätzlich abzulehnen, wäre mit dieser Vorgabe unvereinbar. Sie stünde ferner im Konflikt mit den verfassungsrechtlichen Garantien der Rechtsgleichheit und des Diskriminierungsverbots sowie weiteren verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Garantien.</p><p>Hinsichtlich der Asylpraxis zu Eritrea wird zudem auf die Ausführungen zur Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 14.3689 vom 10. September 2014 oder auch zur Interpellation Pieren 14.4276 vom 12. Dezember 2014 verwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Staatssekretariat für Migration dahingehend anzuweisen, dass Asylgesuche von Personen aus Eritrea grundsätzlich abgelehnt werden.</p>
- Kein Asyl für Migranten aus Eritrea
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