KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision verwesentlichen
- ShortId
-
15.3567
- Id
-
20153567
- Updated
-
28.07.2023 05:59
- Language
-
de
- Title
-
KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision verwesentlichen
- AdditionalIndexing
-
15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Revisionsrecht ist nicht Gegenstand des Vorentwurfes des Bundesrates vom 28. November 2014 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht). Aus den öffentlich zugänglichen Stellungnahmen der Vernehmlassung ist aber erkennbar, dass die Vorstellungen der Dachverbände der Revisions- und Treuhandunternehmen teilweise sehr unterschiedlich sind. Es besteht Uneinigkeit, wie sich Revisionsmarkt und -recht sowie die Selbstregulierung weiterentwickeln sollen.</p><p>Eine allfällige Teilrevision mit weitgehenden Folgen oder sogar eine Totalrevision des Revisionsrechts könnte nicht direkt in den Entwurf zur Aktienrechtsrevision einfliessen. Alle betroffenen Kreise, vor allem die geprüften Unternehmen, die Kantone sowie die Investorinnen und Investoren, müssten die Gelegenheit bekommen, sich zu den allfälligen Änderungen umfassend äussern zu können. Hiezu bräuchte es eine erneute Vernehmlassung.</p><p>Das EJPD wertet zurzeit die umfangreiche Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Aktienrechtsrevision aus. Wie in der Antwort auf die Motion Schneeberger 15.3355 vom 20. März 2015 festgehalten, wird der Bundesrat gegen Ende 2015 die Ergebnisse dieser Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen. Er wird über das weitere Vorgehen beschliessen und einige inhaltliche Eckwerte setzen. Der Bundesrat wird zu diesem Zeitpunkt beschliessen, ob er dem EJPD einen allfälligen Prüfauftrag zur Abklärung des tatsächlichen Handlungsbedarfs auf dem Gebiet des Revisionsrechts und zur europäischen und internationalen Entwicklung erteilen will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 zur Motion 15.3355 angekündigt, dass er gegen Ende 2015 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aktienrechtsrevision zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen beschliessen wird. Dabei wird er auch inhaltliche Richtungsentscheide fällen, u. a. betreffend das Revisionsrecht und das Revisionsaufsichtsrecht. Zum einen bestätigt der Bundesrat "widersprüchliche Aussagen" in der Vernehmlassung zur Aktienrechtsrevision, zum andern sagt er, es wäre "verfahrensmässig verfrüht", einzelne Aspekte in die Revision des Aktienrechts einzubeziehen. Aus Sicht der Wirtschaft mehren sich klar die Stimmen, die unter der bürokratischen Last immer neuer Ansprüche und Anforderungen im Rahmen der Revision leiden. Klare Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. In welchen Bereichen ist die Verwaltung bereit und offen, die eingeschränkte Revision sicherzustellen, und zwar so, dass sie wirklich unbürokratisch erfolgen kann?</p><p>2. Wann ist der richtige Zeitpunkt, dies einzubringen?</p><p>3. Um was für inhaltliche Richtungsentscheide handelt es sich hier?</p><p>4. Wird die ganze Thematik des Revisionsrechts ebenfalls angesprochen?</p><p>5. Welche Widersprüche müssen ausgeräumt werden, damit wir einen Schritt vorwärtskommen?</p><p>6. Ist der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt bereit, dem EJPD einen allgemeinen Prüfauftrag zur Abklärung eines Revisionsbedarfs insbesondere betreffend das Revisionsrecht und das Revisionsaufsichtsrecht zu erteilen?</p><p>7. Ist er zumindest bereit, einen solchen Prüfauftrag effektiv in Erwägung zu ziehen?</p><p>Es ist aus Sicht der Firmen nicht nachvollziehbar, dass die Thematik so im Raum stehen bleibt - obwohl es offensichtlich ist, dass Handlungsbedarf besteht.</p>
- KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision verwesentlichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Revisionsrecht ist nicht Gegenstand des Vorentwurfes des Bundesrates vom 28. November 2014 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht). Aus den öffentlich zugänglichen Stellungnahmen der Vernehmlassung ist aber erkennbar, dass die Vorstellungen der Dachverbände der Revisions- und Treuhandunternehmen teilweise sehr unterschiedlich sind. Es besteht Uneinigkeit, wie sich Revisionsmarkt und -recht sowie die Selbstregulierung weiterentwickeln sollen.</p><p>Eine allfällige Teilrevision mit weitgehenden Folgen oder sogar eine Totalrevision des Revisionsrechts könnte nicht direkt in den Entwurf zur Aktienrechtsrevision einfliessen. Alle betroffenen Kreise, vor allem die geprüften Unternehmen, die Kantone sowie die Investorinnen und Investoren, müssten die Gelegenheit bekommen, sich zu den allfälligen Änderungen umfassend äussern zu können. Hiezu bräuchte es eine erneute Vernehmlassung.</p><p>Das EJPD wertet zurzeit die umfangreiche Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Aktienrechtsrevision aus. Wie in der Antwort auf die Motion Schneeberger 15.3355 vom 20. März 2015 festgehalten, wird der Bundesrat gegen Ende 2015 die Ergebnisse dieser Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen. Er wird über das weitere Vorgehen beschliessen und einige inhaltliche Eckwerte setzen. Der Bundesrat wird zu diesem Zeitpunkt beschliessen, ob er dem EJPD einen allfälligen Prüfauftrag zur Abklärung des tatsächlichen Handlungsbedarfs auf dem Gebiet des Revisionsrechts und zur europäischen und internationalen Entwicklung erteilen will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 zur Motion 15.3355 angekündigt, dass er gegen Ende 2015 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aktienrechtsrevision zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen beschliessen wird. Dabei wird er auch inhaltliche Richtungsentscheide fällen, u. a. betreffend das Revisionsrecht und das Revisionsaufsichtsrecht. Zum einen bestätigt der Bundesrat "widersprüchliche Aussagen" in der Vernehmlassung zur Aktienrechtsrevision, zum andern sagt er, es wäre "verfahrensmässig verfrüht", einzelne Aspekte in die Revision des Aktienrechts einzubeziehen. Aus Sicht der Wirtschaft mehren sich klar die Stimmen, die unter der bürokratischen Last immer neuer Ansprüche und Anforderungen im Rahmen der Revision leiden. Klare Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. In welchen Bereichen ist die Verwaltung bereit und offen, die eingeschränkte Revision sicherzustellen, und zwar so, dass sie wirklich unbürokratisch erfolgen kann?</p><p>2. Wann ist der richtige Zeitpunkt, dies einzubringen?</p><p>3. Um was für inhaltliche Richtungsentscheide handelt es sich hier?</p><p>4. Wird die ganze Thematik des Revisionsrechts ebenfalls angesprochen?</p><p>5. Welche Widersprüche müssen ausgeräumt werden, damit wir einen Schritt vorwärtskommen?</p><p>6. Ist der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt bereit, dem EJPD einen allgemeinen Prüfauftrag zur Abklärung eines Revisionsbedarfs insbesondere betreffend das Revisionsrecht und das Revisionsaufsichtsrecht zu erteilen?</p><p>7. Ist er zumindest bereit, einen solchen Prüfauftrag effektiv in Erwägung zu ziehen?</p><p>Es ist aus Sicht der Firmen nicht nachvollziehbar, dass die Thematik so im Raum stehen bleibt - obwohl es offensichtlich ist, dass Handlungsbedarf besteht.</p>
- KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision verwesentlichen
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