Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der besseren Nutzung von schweizerischen Arbeitskräften

ShortId
15.3575
Id
20153575
Updated
28.07.2023 05:57
Language
de
Title
Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der besseren Nutzung von schweizerischen Arbeitskräften
AdditionalIndexing
44;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der 9. Februar 2014 hat eine Reihe von Überlegungen zur Nutzung von schweizerischen Arbeitskräften ausgelöst, damit der Einsatz von Arbeitskräften aus dem Ausland verringert werden kann. Bekanntlich macht aber der Anteil der Langzeitarbeitslosen, deren Berufsprofil nicht mehr gefragt ist oder die keine Berufsbildung haben, mehr als einen Drittel der Arbeitslosen in der Schweiz aus. Für diese Kategorie muss ein System der (Neu-)Ausbildung vorgesehen werden. Artikel 66 des Avig sieht ein solches System vor, diese Bestimmung gelangt aber aus Kostengründen praktisch nie zur Anwendung. Dies führt der Bundesrat jedenfalls in seiner Antwort auf denselben Vorschlag (Motion Marra 11.3078) an. Seit 2011 hat sich die Ausgangslage aber verändert. Diese Personen müssen wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden, damit landesinterne Ressourcen genutzt werden können und nicht auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgegriffen werden muss. Mein Vorschlag geht in die Richtung einer grösseren Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Versicherungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Kofinanzierung dieser Ausbildungen. Einerseits müsste die Finanzierung der Ausbildung selbst gewährleistet sein, gleichzeitig braucht es aber auch einen finanziellen Anreiz zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für die Unternehmen, ein Coaching dieser Personengruppe während und nach der Ausbildung, die Schaffung zusätzlicher Klassen in den Berufsschulen usw.</p><p>Dafür muss und kann der Bund Pilotkantone finden, die die entsprechende Erfahrung mit anderen Bevölkerungsgruppen haben und die bereit wären, diese Erfahrung auch auf die Langzeitarbeitslosen ohne Berufsbildung auszudehnen. Gemäss der Antwort des Bundesrates vom Mai 2011 müsste dieses Thema von der Steuerungsgruppe IIZ (interinstitutionelle Zusammenarbeit) geprüft werden, in der alle Akteure vereint sind.</p>
  • <p>Der primäre Auftrag der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig), die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Stellensuchenden in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern. Die ALV wird durch die Sozialpartner getragen und wesentlich finanziert.</p><p>Bildungsmassnahmen der ALV sind arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM), welche das Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung unterstützen. Zur Förderung der Grundbildung nutzt die ALV grundsätzlich zwei Instrumente: einerseits Ausbildungszuschüsse nach Artikel 66a Avig, die für Stellensuchende eingesetzt werden, welche aufgrund einer fehlenden oder nicht mehr nachgefragten beruflichen Grundbildung erschwerte Arbeitsmarktchancen aufweisen, andererseits die Validierung von Bildungsleistungen durch Massnahmen nach den Artikeln 60ff. Avig. Sowohl Ausbildungszuschüsse als auch die Validierung von Bildungsleistungen richten sich vorwiegend an Personen ohne abgeschlossene Grundbildung. Gesamthaft hat die ALV 2014 578,8 Millionen Schweizerfranken für AMM eingesetzt.</p><p>Die Höherqualifizierung von Stellensuchenden ist dagegen nicht Aufgabe der ALV und kein Ziel des Avig. Die Förderung von Berufsabschlüssen und generelle Höherqualifizierung liegen in der Kompetenz des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Ein Berufsabschluss kann über die reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung, aber auch durch die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren oder durch die Validierung von Bildungsleistungen erreicht werden. Die beiden letztgenannten Wege sind besonders für Erwachsene mit Berufserfahrung geeignet.</p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch der besonderen Situation und der erschwerten Arbeitsmarktchancen von Personen ohne eine abgeschlossene oder mit einer auf dem Arbeitsmarkt wenig verwertbaren beruflichen Grundbildung bewusst. In den letzten Jahren hat er daher weiter gehende Fördermassnahmen verabschiedet:</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben, welche die Möglichkeiten und Grenzen der Nachholbildung im Rahmen des Avig beurteilt. Als Folge davon hat sich der Austausch innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bund und kantonalen Vollzugsstellen weiter intensiviert. Derzeit wird vom Seco geprüft, ob der Avig-Vollzug im Bereich Nachholbildung weiter verbessert sowie auf die Ziele der Berufsbildung abgestimmt werden kann. Um der föderalen Struktur der Schweiz Rechnung zu tragen, arbeitet das Seco diesbezüglich eng mit den kantonalen Vollzugsstellen zusammen. Das Ziel ist, im bestehenden Rahmen des Avig die Förderung von Nachholbildung möglichst wirkungsvoll und effizient sicherzustellen.</p><p>Das SBFI hat 2013 das Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" initiiert. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die berufliche Grundbildung von Erwachsenen zu verbessern und damit die Zahl der Berufsabschlüsse von Erwachsenen zu erhöhen. In einem ersten Schritt wurde ein Grundlagenbericht verfasst, der unter anderem analysiert hat, ob die bestehenden Angebote der beruflichen Grundbildung für Erwachsene zielgruppengerecht sind und ob Harmonisierungs- und Förderungsbedarf besteht. Als Folge des Grundlagenberichtes beabsichtigt das SBFI eine Intensivierung seiner Bestrebungen, geeignete Projekte der Kantone sowie der Organisationen der Arbeitswelt zu fördern. Parallel dazu erarbeitet das SBFI gemeinsam mit den Verbundpartnern Massnahmen (Information, Finanzierung, Koordination) zur Förderung der beruflichen Grundbildung von Erwachsenen.</p><p>Im Jahr 2011 hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Fachkräfte-Initiative (FKI) lanciert. Die Höherqualifizierung des inländischen Arbeitskräfteangebots ist ein zentrales Ziel der FKI. Im Bildungsbereich will der Bundesrat die höhere Berufsbildung und den Mint-Bereich weiter stärken. Zudem soll der Berufsabschluss für Erwachsene erleichtert und das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt verbessert werden.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut (NAP) ein Schwerpunkt auf der Nachholbildung unqualifizierter Erwachsener liegt. Zwischen 2015 und 2018 sind Forschungs- und Praxisprojekte zu diesem Thema geplant.</p><p>Sowohl im Rahmen der Arbeitslosenversicherung als auch im Bereich der Berufsbildung sowie der Armutsprävention werden verschiedene Projekte vorangetrieben und realisiert. Die Vielfalt der bereits ergriffenen und unter den relevanten Akteuren koordinierten Massnahmen zeigt, dass die Förderung des inländischen Arbeitskräfteangebots im bestehenden Rechtsrahmen wahrgenommen werden kann. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für neue gesetzliche Vorgaben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung von Artikel 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig), der für Arbeitslose eine längere Ausbildung vorsieht, für Langzeitarbeitslose gemeinsam mit Pilotkantonen ein System der (Neu-)Ausbildung und der beruflichen Grundbildung auszuarbeiten. Dabei sollen Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und andere Leistungserbringer von Bund und Kantonen im Bereich der Berufsbildung einbezogen werden.</p>
  • Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der besseren Nutzung von schweizerischen Arbeitskräften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der 9. Februar 2014 hat eine Reihe von Überlegungen zur Nutzung von schweizerischen Arbeitskräften ausgelöst, damit der Einsatz von Arbeitskräften aus dem Ausland verringert werden kann. Bekanntlich macht aber der Anteil der Langzeitarbeitslosen, deren Berufsprofil nicht mehr gefragt ist oder die keine Berufsbildung haben, mehr als einen Drittel der Arbeitslosen in der Schweiz aus. Für diese Kategorie muss ein System der (Neu-)Ausbildung vorgesehen werden. Artikel 66 des Avig sieht ein solches System vor, diese Bestimmung gelangt aber aus Kostengründen praktisch nie zur Anwendung. Dies führt der Bundesrat jedenfalls in seiner Antwort auf denselben Vorschlag (Motion Marra 11.3078) an. Seit 2011 hat sich die Ausgangslage aber verändert. Diese Personen müssen wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden, damit landesinterne Ressourcen genutzt werden können und nicht auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgegriffen werden muss. Mein Vorschlag geht in die Richtung einer grösseren Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Versicherungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Kofinanzierung dieser Ausbildungen. Einerseits müsste die Finanzierung der Ausbildung selbst gewährleistet sein, gleichzeitig braucht es aber auch einen finanziellen Anreiz zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für die Unternehmen, ein Coaching dieser Personengruppe während und nach der Ausbildung, die Schaffung zusätzlicher Klassen in den Berufsschulen usw.</p><p>Dafür muss und kann der Bund Pilotkantone finden, die die entsprechende Erfahrung mit anderen Bevölkerungsgruppen haben und die bereit wären, diese Erfahrung auch auf die Langzeitarbeitslosen ohne Berufsbildung auszudehnen. Gemäss der Antwort des Bundesrates vom Mai 2011 müsste dieses Thema von der Steuerungsgruppe IIZ (interinstitutionelle Zusammenarbeit) geprüft werden, in der alle Akteure vereint sind.</p>
    • <p>Der primäre Auftrag der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig), die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Stellensuchenden in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern. Die ALV wird durch die Sozialpartner getragen und wesentlich finanziert.</p><p>Bildungsmassnahmen der ALV sind arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM), welche das Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung unterstützen. Zur Förderung der Grundbildung nutzt die ALV grundsätzlich zwei Instrumente: einerseits Ausbildungszuschüsse nach Artikel 66a Avig, die für Stellensuchende eingesetzt werden, welche aufgrund einer fehlenden oder nicht mehr nachgefragten beruflichen Grundbildung erschwerte Arbeitsmarktchancen aufweisen, andererseits die Validierung von Bildungsleistungen durch Massnahmen nach den Artikeln 60ff. Avig. Sowohl Ausbildungszuschüsse als auch die Validierung von Bildungsleistungen richten sich vorwiegend an Personen ohne abgeschlossene Grundbildung. Gesamthaft hat die ALV 2014 578,8 Millionen Schweizerfranken für AMM eingesetzt.</p><p>Die Höherqualifizierung von Stellensuchenden ist dagegen nicht Aufgabe der ALV und kein Ziel des Avig. Die Förderung von Berufsabschlüssen und generelle Höherqualifizierung liegen in der Kompetenz des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Ein Berufsabschluss kann über die reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung, aber auch durch die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren oder durch die Validierung von Bildungsleistungen erreicht werden. Die beiden letztgenannten Wege sind besonders für Erwachsene mit Berufserfahrung geeignet.</p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch der besonderen Situation und der erschwerten Arbeitsmarktchancen von Personen ohne eine abgeschlossene oder mit einer auf dem Arbeitsmarkt wenig verwertbaren beruflichen Grundbildung bewusst. In den letzten Jahren hat er daher weiter gehende Fördermassnahmen verabschiedet:</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben, welche die Möglichkeiten und Grenzen der Nachholbildung im Rahmen des Avig beurteilt. Als Folge davon hat sich der Austausch innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bund und kantonalen Vollzugsstellen weiter intensiviert. Derzeit wird vom Seco geprüft, ob der Avig-Vollzug im Bereich Nachholbildung weiter verbessert sowie auf die Ziele der Berufsbildung abgestimmt werden kann. Um der föderalen Struktur der Schweiz Rechnung zu tragen, arbeitet das Seco diesbezüglich eng mit den kantonalen Vollzugsstellen zusammen. Das Ziel ist, im bestehenden Rahmen des Avig die Förderung von Nachholbildung möglichst wirkungsvoll und effizient sicherzustellen.</p><p>Das SBFI hat 2013 das Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" initiiert. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die berufliche Grundbildung von Erwachsenen zu verbessern und damit die Zahl der Berufsabschlüsse von Erwachsenen zu erhöhen. In einem ersten Schritt wurde ein Grundlagenbericht verfasst, der unter anderem analysiert hat, ob die bestehenden Angebote der beruflichen Grundbildung für Erwachsene zielgruppengerecht sind und ob Harmonisierungs- und Förderungsbedarf besteht. Als Folge des Grundlagenberichtes beabsichtigt das SBFI eine Intensivierung seiner Bestrebungen, geeignete Projekte der Kantone sowie der Organisationen der Arbeitswelt zu fördern. Parallel dazu erarbeitet das SBFI gemeinsam mit den Verbundpartnern Massnahmen (Information, Finanzierung, Koordination) zur Förderung der beruflichen Grundbildung von Erwachsenen.</p><p>Im Jahr 2011 hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Fachkräfte-Initiative (FKI) lanciert. Die Höherqualifizierung des inländischen Arbeitskräfteangebots ist ein zentrales Ziel der FKI. Im Bildungsbereich will der Bundesrat die höhere Berufsbildung und den Mint-Bereich weiter stärken. Zudem soll der Berufsabschluss für Erwachsene erleichtert und das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt verbessert werden.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut (NAP) ein Schwerpunkt auf der Nachholbildung unqualifizierter Erwachsener liegt. Zwischen 2015 und 2018 sind Forschungs- und Praxisprojekte zu diesem Thema geplant.</p><p>Sowohl im Rahmen der Arbeitslosenversicherung als auch im Bereich der Berufsbildung sowie der Armutsprävention werden verschiedene Projekte vorangetrieben und realisiert. Die Vielfalt der bereits ergriffenen und unter den relevanten Akteuren koordinierten Massnahmen zeigt, dass die Förderung des inländischen Arbeitskräfteangebots im bestehenden Rechtsrahmen wahrgenommen werden kann. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für neue gesetzliche Vorgaben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung von Artikel 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig), der für Arbeitslose eine längere Ausbildung vorsieht, für Langzeitarbeitslose gemeinsam mit Pilotkantonen ein System der (Neu-)Ausbildung und der beruflichen Grundbildung auszuarbeiten. Dabei sollen Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und andere Leistungserbringer von Bund und Kantonen im Bereich der Berufsbildung einbezogen werden.</p>
    • Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der besseren Nutzung von schweizerischen Arbeitskräften

Back to List