Warum wird ein Teil des AHV-Vermögens in den USA verwaltet?

ShortId
15.3587
Id
20153587
Updated
28.07.2023 05:55
Language
de
Title
Warum wird ein Teil des AHV-Vermögens in den USA verwaltet?
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorweg gilt es festzuhalten, dass der Entscheid über die Vermögensanlage und die Überwachung der Anlagetätigkeit dem Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO obliegt, welcher vom Bundesrat gewählt wird (Art. 109 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG; SR 831.10). Es würde einer guten Governance widersprechen, wenn sich der Bundesrat in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates einmischen würde. Unter diesen Prämissen können die Fragen wie folgt beantwortet werden.</p><p>1. Von den 44 Mandaten und Fonds, aus denen sich das Marktportfolio von Compenswiss Ende 2014 zusammensetzte, waren 14 an Vermögensverwaltungen ausserhalb der Schweiz vergeben. Gemeinsam umfassten diese Mandate 9 Milliarden Franken, was rund 27 Prozent des Gesamtvermögens der Fonds (rund 33 Milliarden Franken) entspricht. Der Entscheid, Verwaltungsmandate an internationale Akteure zu vergeben, ist in der Regel durch die geografische Nähe zum betreffenden Mandat begründet. Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten, der Marktzugang und die richtige Zeitzone sind wichtige Faktoren für die erfolgreiche Durchführung eines Verwaltungsmandats. Der Bundesrat erachtet solche Mandatsvergaben daher als gerechtfertigt. Die Kompetenzen der Vermögensverwaltungen in der Schweiz werden dadurch in keiner Weise infrage gestellt.</p><p>2. Die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte können dem Parlament vorbehaltlos bekanntgegeben werden. Die Vermögensverwaltungsmandate wurden öffentlich ausgeschrieben, und die Geschäftsstelle bewahrt sämtliche Dokumente dazu auf. Ende 2014 umfasste das kleinste externe Mandat 105 Millionen, das grösste 2,2 Milliarden Franken.</p><p>3. Entgegen der Angabe des Interpellanten wird das Vermögen nicht in den USA, sondern in der Schweiz - teilweise durch amerikanische Verwaltungsgesellschaften - verwaltet. Die Vermögensverwaltungen mit bestehenden Mandaten werden in der Regel einmal pro Jahr von zwei Fachpersonen von Compenswiss vor Ort besucht. Alle zwei bis drei Jahre ist auch der Head of Asset Management bei diesen Besuchen dabei. Letzteres war in den vergangenen drei Jahren einmal der Fall. Ausserdem werden die in der letzten Ausschreibungsphase für ein Vermögensverwaltungsmandat ausgewählten Unternehmen systematisch vor Ort besucht, wie dies in diesem Bereich üblich ist ("due diligence"). Diese Sorgfaltspflicht wird durch zwei Fachpersonen von Compenswiss wahrgenommen.</p><p>Auch die Verwaltungen besuchen die Geschäftsstelle mindestens einmal pro Jahr. Alle weiteren Kontakte unter dem Jahr erfolgen normalerweise via Telefon- bzw. Videokonferenz.</p><p>4. Der Grossteil der Aktiven wird in Form von Verwaltungsmandaten vergeben. Die entsprechenden Verträge unterliegen schweizerischem Recht, Gerichtsstand ist Genf. Keines der Verwaltungsmandate wurde nach amerikanischem oder englischem Recht abgeschlossen.</p><p>Hingegen können bestimmte Investitionen aufgrund operativer Einschränkungen nur über Anlagefonds getätigt werden, und einige Verwaltungen haben ihren Sitz ausserhalb der Schweiz. Ende 2014 machten die im Ausland angelegten Fonds 8,6 Prozent des Gesamtvermögens aus; sie waren auf sieben Anlagefonds verteilt. Davon haben sechs den Gerichtsstand in Irland, und einer hat den Gerichtsstand in Luxemburg. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass fast die gesamten Aktiven von Compenswiss nach dem Modell Global Custody bei einer Schweizer Depotbank (UBS) verwahrt werden. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit für den Fall, dass in einer ausländischen Gerichtsbarkeit entschieden wird, Vermögen einzufrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Sozialversicherungen zuständig. Dieses Vermögen beläuft sich auf über 35 Milliarden Franken (Stand: 31. März 2015). Die Ausgleichsfonds werden durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden sowie von Steuerpflichtigen finanziert.</p><p>Kürzlich haben die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ihren Jahresbericht 2014 publiziert. In diesem werden - zum ersten Mal! - die externen Mandate zur Vermögensverwaltung erwähnt. Daraus geht hervor, dass die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO insgesamt 25 Mandate extern vergeben haben. Davon wurden 11 Mandate an Verwaltungen in der Schweiz vergeben, während deren 14 auf Verwaltungen in angelsächsischen Ländern entfallen, in Grossbritannien und in den USA (New York, Boston, Pasadena, San Francisco usw.). Zur Höhe der den einzelnen Verwaltungen anvertrauten Vermögenswerte sind keine Angaben vorhanden.</p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als vernünftig, dass die Mehrheit der Vermögensverwaltungsmandate an Verwaltungen in Grossbritannien und in den USA vergeben wird? Muss daraus geschlossen werden, dass es in der Schweiz und in Kontinentaleuropa nicht genügend Vermögensverwaltungen mit den erforderlichen Kompetenzen gibt?</p><p>2. Ist der Bundesrat im Sinne der Transparenz bereit, dem Parlament die Höhe der Vermögenswerte anzugeben, die den einzelnen externen Verwaltungen anvertraut sind?</p><p>3. Mussten Verwaltungsrätinnen und -räte, Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeitende der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Jahr 2014 oder früher in die USA reisen, da ein Teil des Vermögens der AHV, der IV und der EO dort verwaltet wird? Wenn ja, wie oft?</p><p>4. Wurden die Mandate mit den Verwaltungen in Grossbritannien und in den USA nach schweizerischem, britischem oder amerikanischem Recht abgeschlossen? Wo ist der Gerichtsstand im Streitfall?</p>
  • Warum wird ein Teil des AHV-Vermögens in den USA verwaltet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorweg gilt es festzuhalten, dass der Entscheid über die Vermögensanlage und die Überwachung der Anlagetätigkeit dem Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO obliegt, welcher vom Bundesrat gewählt wird (Art. 109 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG; SR 831.10). Es würde einer guten Governance widersprechen, wenn sich der Bundesrat in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates einmischen würde. Unter diesen Prämissen können die Fragen wie folgt beantwortet werden.</p><p>1. Von den 44 Mandaten und Fonds, aus denen sich das Marktportfolio von Compenswiss Ende 2014 zusammensetzte, waren 14 an Vermögensverwaltungen ausserhalb der Schweiz vergeben. Gemeinsam umfassten diese Mandate 9 Milliarden Franken, was rund 27 Prozent des Gesamtvermögens der Fonds (rund 33 Milliarden Franken) entspricht. Der Entscheid, Verwaltungsmandate an internationale Akteure zu vergeben, ist in der Regel durch die geografische Nähe zum betreffenden Mandat begründet. Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten, der Marktzugang und die richtige Zeitzone sind wichtige Faktoren für die erfolgreiche Durchführung eines Verwaltungsmandats. Der Bundesrat erachtet solche Mandatsvergaben daher als gerechtfertigt. Die Kompetenzen der Vermögensverwaltungen in der Schweiz werden dadurch in keiner Weise infrage gestellt.</p><p>2. Die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte können dem Parlament vorbehaltlos bekanntgegeben werden. Die Vermögensverwaltungsmandate wurden öffentlich ausgeschrieben, und die Geschäftsstelle bewahrt sämtliche Dokumente dazu auf. Ende 2014 umfasste das kleinste externe Mandat 105 Millionen, das grösste 2,2 Milliarden Franken.</p><p>3. Entgegen der Angabe des Interpellanten wird das Vermögen nicht in den USA, sondern in der Schweiz - teilweise durch amerikanische Verwaltungsgesellschaften - verwaltet. Die Vermögensverwaltungen mit bestehenden Mandaten werden in der Regel einmal pro Jahr von zwei Fachpersonen von Compenswiss vor Ort besucht. Alle zwei bis drei Jahre ist auch der Head of Asset Management bei diesen Besuchen dabei. Letzteres war in den vergangenen drei Jahren einmal der Fall. Ausserdem werden die in der letzten Ausschreibungsphase für ein Vermögensverwaltungsmandat ausgewählten Unternehmen systematisch vor Ort besucht, wie dies in diesem Bereich üblich ist ("due diligence"). Diese Sorgfaltspflicht wird durch zwei Fachpersonen von Compenswiss wahrgenommen.</p><p>Auch die Verwaltungen besuchen die Geschäftsstelle mindestens einmal pro Jahr. Alle weiteren Kontakte unter dem Jahr erfolgen normalerweise via Telefon- bzw. Videokonferenz.</p><p>4. Der Grossteil der Aktiven wird in Form von Verwaltungsmandaten vergeben. Die entsprechenden Verträge unterliegen schweizerischem Recht, Gerichtsstand ist Genf. Keines der Verwaltungsmandate wurde nach amerikanischem oder englischem Recht abgeschlossen.</p><p>Hingegen können bestimmte Investitionen aufgrund operativer Einschränkungen nur über Anlagefonds getätigt werden, und einige Verwaltungen haben ihren Sitz ausserhalb der Schweiz. Ende 2014 machten die im Ausland angelegten Fonds 8,6 Prozent des Gesamtvermögens aus; sie waren auf sieben Anlagefonds verteilt. Davon haben sechs den Gerichtsstand in Irland, und einer hat den Gerichtsstand in Luxemburg. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass fast die gesamten Aktiven von Compenswiss nach dem Modell Global Custody bei einer Schweizer Depotbank (UBS) verwahrt werden. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit für den Fall, dass in einer ausländischen Gerichtsbarkeit entschieden wird, Vermögen einzufrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Sozialversicherungen zuständig. Dieses Vermögen beläuft sich auf über 35 Milliarden Franken (Stand: 31. März 2015). Die Ausgleichsfonds werden durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden sowie von Steuerpflichtigen finanziert.</p><p>Kürzlich haben die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ihren Jahresbericht 2014 publiziert. In diesem werden - zum ersten Mal! - die externen Mandate zur Vermögensverwaltung erwähnt. Daraus geht hervor, dass die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO insgesamt 25 Mandate extern vergeben haben. Davon wurden 11 Mandate an Verwaltungen in der Schweiz vergeben, während deren 14 auf Verwaltungen in angelsächsischen Ländern entfallen, in Grossbritannien und in den USA (New York, Boston, Pasadena, San Francisco usw.). Zur Höhe der den einzelnen Verwaltungen anvertrauten Vermögenswerte sind keine Angaben vorhanden.</p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als vernünftig, dass die Mehrheit der Vermögensverwaltungsmandate an Verwaltungen in Grossbritannien und in den USA vergeben wird? Muss daraus geschlossen werden, dass es in der Schweiz und in Kontinentaleuropa nicht genügend Vermögensverwaltungen mit den erforderlichen Kompetenzen gibt?</p><p>2. Ist der Bundesrat im Sinne der Transparenz bereit, dem Parlament die Höhe der Vermögenswerte anzugeben, die den einzelnen externen Verwaltungen anvertraut sind?</p><p>3. Mussten Verwaltungsrätinnen und -räte, Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeitende der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Jahr 2014 oder früher in die USA reisen, da ein Teil des Vermögens der AHV, der IV und der EO dort verwaltet wird? Wenn ja, wie oft?</p><p>4. Wurden die Mandate mit den Verwaltungen in Grossbritannien und in den USA nach schweizerischem, britischem oder amerikanischem Recht abgeschlossen? Wo ist der Gerichtsstand im Streitfall?</p>
    • Warum wird ein Teil des AHV-Vermögens in den USA verwaltet?

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