Jugendarbeitslosigkeit reduzieren und qualifizierte Fachkräfte fördern. Schnelle und tatkräftige Bundeshilfe zur Förderung von Brückenangeboten

ShortId
15.3594
Id
20153594
Updated
28.07.2023 05:53
Language
de
Title
Jugendarbeitslosigkeit reduzieren und qualifizierte Fachkräfte fördern. Schnelle und tatkräftige Bundeshilfe zur Förderung von Brückenangeboten
AdditionalIndexing
44;28;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben verschiedene Angebote aufgebaut, um Jugendliche beim Einstieg in die Berufsbildung zu unterstützen. Die Brückenangebote zählen dazu. Auch die Berufsinformation und -beratung, die Coaching- und Mentoringangebote, das Case Management Berufsbildung (CM BB) oder die individuelle Begleitung helfen Jugendlichen mit schulischen und/oder sozialen Problemen bei der Lehrstellensuche. Das breite Angebot ermöglicht, differenziert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Jugendlichen einzugehen. Das Ziel "95 Prozent aller 25-Jährigen verfügen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II" wird von in der Schweiz geborenen Jugendlichen erreicht. Im Auftrag der nationalen Gremien der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) laufen Abklärungen zur Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Schweiz einreisen. Gestützt auf die Resultate, die Anfang nächstes Jahr vorliegen, werden in den nationalen IIZ-Gremien der Handlungsbedarf und mögliche Massnahmen zuhanden dieser Zielgruppe geprüft.</p><p>2./3. Der Bund zahlt den Kantonen Pauschalbeiträge zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Berufsbildung. Die Pauschalen ermöglichen den Kantonen einen selbstverantworteten und ihren Bedürfnissen entsprechenden Mitteleinsatz. Auflagen, die Pauschale für einzelne Angebote zu nützen, entsprechen nicht dem Grundgedanken der Pauschale. Der Bund unterstützt zudem Projekte von Kantonen und Dritten für die Weiterentwicklung der Berufsbildung, für Innovationen und für die Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung. Die Konsolidierungsfinanzierung des SBFI im Bereich des CM BB endet per 31. Dezember 2015. Da Jugendliche von diesem Instrument jedoch klar profitieren, wird zurzeit geprüft, ob eine Mitfinanzierung des CM BB durch die Invalidenversicherung angezeigt ist.</p><p>Die Erhebungen des Lehrstellenbarometers zeigen, dass sich 2014 hochgerechnet 13 500 Jugendliche in einer Zwischenlösung - dazu werden auch Brückenangebote gezählt - befanden. Gleichzeitig blieben etwa 8000 Lehrstellen unbesetzt. Das Ziel des SBFI ist, die Zahl der Personen in Zwischenlösungen sowie die Zahl der unbesetzten Lehrstellen zu senken und somit die direkte Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Mit dem SBFI-Projekt "Match-Prof" soll das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt nachhaltig verbessert werden.</p><p>4. Das 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz (BBG) kennt keine Vorlehren. Dies schliesst entsprechende Angebote nicht aus. Für deren Mitfinanzierung fehlen dem Bund jedoch die gesetzlichen Grundlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das gemeinsame Ziel von EDK und Bund, die Zahl der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent eines Jahrgangs zu erhöhen, ist noch in weiter Ferne.</p><p>In gewissen Sektoren entwickelt sich der Fachkräftemangel zu einem ernsten Problem, und dieser Umstand wird sich aufgrund der Einwanderungsbegrenzung weiter akzentuieren. Mehrere Kantone sind zu Sparprogrammen gezwungen, die manchmal auch den Bildungsbereich betreffen werden. Insbesondere die Brückenangebote werden infrage gestellt.</p><p>Angesichts dieser Umstände bitte ich den Bundesrat, zu erwägen, die finanzielle Unterstützung für die Kantone anzupassen. Die Bundesbeiträge werden nämlich basierend auf der Anzahl Verträge zum Erwerb des EFZ oder EBA gewährt, dabei werden die Brückenangebote jedoch nicht speziell berücksichtigt. Deren Kosten werden nur bei der Berechnung des Globalbeitrags des Bundes an die Berufsbildung berücksichtigt. </p><p>So erhalten Kantone, die in diesem Bereich sehr viel machen, nicht mehr Beiträge als Kantone, die keine Brückenangebote schaffen - und wenn Kantone im Bildungsbereich sparen müssen, so sind sie versucht, in erster Linie bei den Brückenangeboten zu sparen.</p><p>Diese Angebote ermöglichen aber vielen Jugendlichen, schulische Lücken zu schliessen und ihren Einstieg in die Berufsbildung optimal vorzubereiten. Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Brückenangebote zentral sind für die berufliche Eingliederung von schulisch schwachen Jugendlichen und dass junge Frauen und Männer so vor der Sozialhilfespirale bewahrt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, seine Unterstützung der Kantone zu verstärken, damit sie solche Angebote aufrechterhalten und weiterentwickeln können, sodass dadurch die Berufsbildung einer möglichst grossen Zahl Jugendlicher gefördert wird?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, seine Beiträge auch an Brückenangebote zu binden, sodass die Versuchung wegfällt, in diesem Bereich Abstriche zu machen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Kantonen spezifische Pauschalen für Vorlehrverträge zu gewähren?</p><p>5. Welche anderen Mittel sieht der Bundesrat vor, um die berufliche Integration von Jugendlichen mit Schwierigkeiten zu fördern?</p>
  • Jugendarbeitslosigkeit reduzieren und qualifizierte Fachkräfte fördern. Schnelle und tatkräftige Bundeshilfe zur Förderung von Brückenangeboten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben verschiedene Angebote aufgebaut, um Jugendliche beim Einstieg in die Berufsbildung zu unterstützen. Die Brückenangebote zählen dazu. Auch die Berufsinformation und -beratung, die Coaching- und Mentoringangebote, das Case Management Berufsbildung (CM BB) oder die individuelle Begleitung helfen Jugendlichen mit schulischen und/oder sozialen Problemen bei der Lehrstellensuche. Das breite Angebot ermöglicht, differenziert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Jugendlichen einzugehen. Das Ziel "95 Prozent aller 25-Jährigen verfügen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II" wird von in der Schweiz geborenen Jugendlichen erreicht. Im Auftrag der nationalen Gremien der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) laufen Abklärungen zur Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Schweiz einreisen. Gestützt auf die Resultate, die Anfang nächstes Jahr vorliegen, werden in den nationalen IIZ-Gremien der Handlungsbedarf und mögliche Massnahmen zuhanden dieser Zielgruppe geprüft.</p><p>2./3. Der Bund zahlt den Kantonen Pauschalbeiträge zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Berufsbildung. Die Pauschalen ermöglichen den Kantonen einen selbstverantworteten und ihren Bedürfnissen entsprechenden Mitteleinsatz. Auflagen, die Pauschale für einzelne Angebote zu nützen, entsprechen nicht dem Grundgedanken der Pauschale. Der Bund unterstützt zudem Projekte von Kantonen und Dritten für die Weiterentwicklung der Berufsbildung, für Innovationen und für die Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung. Die Konsolidierungsfinanzierung des SBFI im Bereich des CM BB endet per 31. Dezember 2015. Da Jugendliche von diesem Instrument jedoch klar profitieren, wird zurzeit geprüft, ob eine Mitfinanzierung des CM BB durch die Invalidenversicherung angezeigt ist.</p><p>Die Erhebungen des Lehrstellenbarometers zeigen, dass sich 2014 hochgerechnet 13 500 Jugendliche in einer Zwischenlösung - dazu werden auch Brückenangebote gezählt - befanden. Gleichzeitig blieben etwa 8000 Lehrstellen unbesetzt. Das Ziel des SBFI ist, die Zahl der Personen in Zwischenlösungen sowie die Zahl der unbesetzten Lehrstellen zu senken und somit die direkte Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Mit dem SBFI-Projekt "Match-Prof" soll das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt nachhaltig verbessert werden.</p><p>4. Das 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz (BBG) kennt keine Vorlehren. Dies schliesst entsprechende Angebote nicht aus. Für deren Mitfinanzierung fehlen dem Bund jedoch die gesetzlichen Grundlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das gemeinsame Ziel von EDK und Bund, die Zahl der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent eines Jahrgangs zu erhöhen, ist noch in weiter Ferne.</p><p>In gewissen Sektoren entwickelt sich der Fachkräftemangel zu einem ernsten Problem, und dieser Umstand wird sich aufgrund der Einwanderungsbegrenzung weiter akzentuieren. Mehrere Kantone sind zu Sparprogrammen gezwungen, die manchmal auch den Bildungsbereich betreffen werden. Insbesondere die Brückenangebote werden infrage gestellt.</p><p>Angesichts dieser Umstände bitte ich den Bundesrat, zu erwägen, die finanzielle Unterstützung für die Kantone anzupassen. Die Bundesbeiträge werden nämlich basierend auf der Anzahl Verträge zum Erwerb des EFZ oder EBA gewährt, dabei werden die Brückenangebote jedoch nicht speziell berücksichtigt. Deren Kosten werden nur bei der Berechnung des Globalbeitrags des Bundes an die Berufsbildung berücksichtigt. </p><p>So erhalten Kantone, die in diesem Bereich sehr viel machen, nicht mehr Beiträge als Kantone, die keine Brückenangebote schaffen - und wenn Kantone im Bildungsbereich sparen müssen, so sind sie versucht, in erster Linie bei den Brückenangeboten zu sparen.</p><p>Diese Angebote ermöglichen aber vielen Jugendlichen, schulische Lücken zu schliessen und ihren Einstieg in die Berufsbildung optimal vorzubereiten. Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Brückenangebote zentral sind für die berufliche Eingliederung von schulisch schwachen Jugendlichen und dass junge Frauen und Männer so vor der Sozialhilfespirale bewahrt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, seine Unterstützung der Kantone zu verstärken, damit sie solche Angebote aufrechterhalten und weiterentwickeln können, sodass dadurch die Berufsbildung einer möglichst grossen Zahl Jugendlicher gefördert wird?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, seine Beiträge auch an Brückenangebote zu binden, sodass die Versuchung wegfällt, in diesem Bereich Abstriche zu machen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Kantonen spezifische Pauschalen für Vorlehrverträge zu gewähren?</p><p>5. Welche anderen Mittel sieht der Bundesrat vor, um die berufliche Integration von Jugendlichen mit Schwierigkeiten zu fördern?</p>
    • Jugendarbeitslosigkeit reduzieren und qualifizierte Fachkräfte fördern. Schnelle und tatkräftige Bundeshilfe zur Förderung von Brückenangeboten

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