Ungerechtfertigte Ansprüche des italienischen Staates gegen Stephan Schmidheiny

ShortId
15.3605
Id
20153605
Updated
28.07.2023 05:48
Language
de
Title
Ungerechtfertigte Ansprüche des italienischen Staates gegen Stephan Schmidheiny
AdditionalIndexing
08;1216;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Das Kassationsgericht in Rom hat Stephan Schmidheiny mit Urteil vom 19. November 2014 wegen Verjährung von allen ihm zur Last gelegten Beschuldigungen freigesprochen.</p><p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass in Turin ein neues Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung gegen Stephan Schmidheiny eingeleitet wurde. Am 24. Juli 2015 hat das Turiner Gericht diesen Fall zur Überprüfung der Zulässigkeit der Klage an das Römer Verfassungsgericht überwiesen. Sollte die Klage für zulässig erklärt werden und das Strafverfahren am Turiner Gericht zu einem Urteil führen, könnte dieses bei der nächsthöheren Instanz angefochten werden.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Humbel 13.1051 vom 21. August 2013 bereits erwähnt hat, kann das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Rahmen des konsularischen Schutzes Schweizer Bürgern so weit als möglich Unterstützung zukommen lassen. Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung sieht der Bundesrat jedoch davon ab, in laufende Justizverfahren einzugreifen. Im vorliegenden Fall verfolgt das EDA die weitere Entwicklung der Verfahren und ist mit den Vertretern von Stephan Schmidheiny in Kontakt.</p><p>3. Italien ist nicht nur ein Rechtsstaat, sondern auch ein Nachbarland und ein wichtiger Partner, der mit der Schweiz dieselben Werte teilt. Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass das Verfahren gegen Stephan Schmidheiny fair sein wird.</p><p>Die Schweiz steht mit Italien auf allen Ebenen in regelmässigem Kontakt, wie die Treffen von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und dem Vorsteher des EDA, Didier Burkhalter, mit ihren italienischen Amtskollegen vom Mai 2015 zeigen. Solche Treffen erlauben es, alle bilateralen Fragen direkt und vertrauensvoll anzusprechen. Dabei können insbesondere auch die notwendigen Rahmenbedingungen für ein von Vertrauen geprägtes Investitionsklima thematisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im November 2014 hat das oberste italienische Gericht den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny im sogenannten Eternit-Prozess freigesprochen. Gleichwohl und in völliger Missachtung des fundamentalen EMRK-Grundsatzes "ne bis in idem" strengt die italienische Justiz nun basierend auf den gleichen Vorwürfen einen Mordprozess gegen ihn an.</p><p>An dieser Hexenjagd nimmt offiziell auch der italienische Staat teil: Die Presidenza del Consiglio dei Ministri hat sich im Verfahren als Zivilpartei konstituiert und will wegen eines angeblichen Imageverlustes Schadenersatz von Stephan Schmidheiny. Tatsache ist, dass der italienische Staat sich jahrzehntelang um eine Regulierung der Asbestverarbeitung foutiert hatte und sogar Direktiven der EU nicht umsetzte. Erst 1991 - fünf Jahre nach dem Konkurs der Eternit SpA - wurden Richtlinien eingeführt; das Verbot erfolgte erst 1992. Das Land importiert noch heute - trotz Verbot - in grossem Stil Asbest. Offensichtlich soll nun ein Schweizer Unternehmer für die schweren Versäumnisse des italienischen Staates herhalten.</p><p>Vor dem Hintergrund der Einmischung des italienischen Staates in ein unzulässiges Strafverfahren ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, bei der italienischen Regierung zugunsten der fundamentalen Menschenrechte und der Gewaltentrennung von Politik und Justiz zu intervenieren?</p><p>2. Wie gedenkt er gegen diesen krassen Missbrauch von Opferrechten durch einen befreundeten Staat vorzugehen?</p><p>3. Was unternimmt er politisch zum Schutz und für die Rehabilitation von Stephan Schmidheiny?</p>
  • Ungerechtfertigte Ansprüche des italienischen Staates gegen Stephan Schmidheiny
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Das Kassationsgericht in Rom hat Stephan Schmidheiny mit Urteil vom 19. November 2014 wegen Verjährung von allen ihm zur Last gelegten Beschuldigungen freigesprochen.</p><p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass in Turin ein neues Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung gegen Stephan Schmidheiny eingeleitet wurde. Am 24. Juli 2015 hat das Turiner Gericht diesen Fall zur Überprüfung der Zulässigkeit der Klage an das Römer Verfassungsgericht überwiesen. Sollte die Klage für zulässig erklärt werden und das Strafverfahren am Turiner Gericht zu einem Urteil führen, könnte dieses bei der nächsthöheren Instanz angefochten werden.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Humbel 13.1051 vom 21. August 2013 bereits erwähnt hat, kann das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Rahmen des konsularischen Schutzes Schweizer Bürgern so weit als möglich Unterstützung zukommen lassen. Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung sieht der Bundesrat jedoch davon ab, in laufende Justizverfahren einzugreifen. Im vorliegenden Fall verfolgt das EDA die weitere Entwicklung der Verfahren und ist mit den Vertretern von Stephan Schmidheiny in Kontakt.</p><p>3. Italien ist nicht nur ein Rechtsstaat, sondern auch ein Nachbarland und ein wichtiger Partner, der mit der Schweiz dieselben Werte teilt. Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass das Verfahren gegen Stephan Schmidheiny fair sein wird.</p><p>Die Schweiz steht mit Italien auf allen Ebenen in regelmässigem Kontakt, wie die Treffen von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und dem Vorsteher des EDA, Didier Burkhalter, mit ihren italienischen Amtskollegen vom Mai 2015 zeigen. Solche Treffen erlauben es, alle bilateralen Fragen direkt und vertrauensvoll anzusprechen. Dabei können insbesondere auch die notwendigen Rahmenbedingungen für ein von Vertrauen geprägtes Investitionsklima thematisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im November 2014 hat das oberste italienische Gericht den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny im sogenannten Eternit-Prozess freigesprochen. Gleichwohl und in völliger Missachtung des fundamentalen EMRK-Grundsatzes "ne bis in idem" strengt die italienische Justiz nun basierend auf den gleichen Vorwürfen einen Mordprozess gegen ihn an.</p><p>An dieser Hexenjagd nimmt offiziell auch der italienische Staat teil: Die Presidenza del Consiglio dei Ministri hat sich im Verfahren als Zivilpartei konstituiert und will wegen eines angeblichen Imageverlustes Schadenersatz von Stephan Schmidheiny. Tatsache ist, dass der italienische Staat sich jahrzehntelang um eine Regulierung der Asbestverarbeitung foutiert hatte und sogar Direktiven der EU nicht umsetzte. Erst 1991 - fünf Jahre nach dem Konkurs der Eternit SpA - wurden Richtlinien eingeführt; das Verbot erfolgte erst 1992. Das Land importiert noch heute - trotz Verbot - in grossem Stil Asbest. Offensichtlich soll nun ein Schweizer Unternehmer für die schweren Versäumnisse des italienischen Staates herhalten.</p><p>Vor dem Hintergrund der Einmischung des italienischen Staates in ein unzulässiges Strafverfahren ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, bei der italienischen Regierung zugunsten der fundamentalen Menschenrechte und der Gewaltentrennung von Politik und Justiz zu intervenieren?</p><p>2. Wie gedenkt er gegen diesen krassen Missbrauch von Opferrechten durch einen befreundeten Staat vorzugehen?</p><p>3. Was unternimmt er politisch zum Schutz und für die Rehabilitation von Stephan Schmidheiny?</p>
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