Bundespersonal. Modernisierung der Strukturen
- ShortId
-
15.3610
- Id
-
20153610
- Updated
-
28.07.2023 05:44
- Language
-
de
- Title
-
Bundespersonal. Modernisierung der Strukturen
- AdditionalIndexing
-
04;44;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat kann die aufgeworfenen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Mit der per 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Revision des Bundespersonalgesetzes wurde der Entscheidungs- und Handlungsspielraum für den Arbeitgeber Bund erhöht. Im Rahmen einer weiteren Annäherung an das Obligationenrecht brachte die Revision auch eine Flexibilisierung beim Kündigungsverfahren mit sich. Mit diesen Anpassungen besitzt der Arbeitgeber Bund nun ein breites und flexibles Instrumentarium, um die nötigen Arbeitgeberentscheide innert angemessener Frist zu treffen. Dies ist auch bei Kündigungen wegen ungenügender Leistungen der Fall.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2015 das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, die Schaffung eines neuen Lohnsystems in die Personalstrategie 2016-2019 aufzunehmen. Es sollen dabei namentlich der automatische Lohnaufstieg und der Ortszuschlag abgeschafft werden, und das System der Leistungskomponenten soll überprüft werden. Ferner hat er beschlossen, auf den 1. Oktober 2015 im bestehenden Lohnsystem die Prozentsätze für die individuelle, leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung je nach Beurteilungsstufe im Umfang von 0,5 bis 2 Prozentpunkten und die maximale Höhe der Leistungsprämie um 5 Prozentpunkte zu senken.</p><p>3. In seiner Antwort vom 1. Juli 2015 auf das Postulat Rutz Gregor 15.3435 hat der Bundesrat auf zwei Lohnvergleiche hingewiesen. Im Jahre 2005 lagen die Löhne mittlerer Funktionen auf ähnlicher Ebene wie in der Privatwirtschaft und leicht über den Kantonen. Hohe Funktionen verdienten in der Privatwirtschaft deutlich mehr und in vergleichbaren Kantonsverwaltungen weniger. Eine Kurzstudie im Jahre 2014 hat diesen Sachverhalt weitgehend bestätigt.</p><p>4. Die Entschädigungen federn bei langjährigen und älteren Mitarbeitenden sowie solchen in Monopolberufen unverschuldete Kündigungen ab. 2014 wurden insgesamt 35 Abgangsentschädigungen im Gesamtbetrag von knapp 1,4 Millionen Franken gewährt (2013: 23 Zahlungen; total 1,4 Millionen). Dies entspricht einem Durchschnitt von knapp 40 000 Franken (2013: Durchschnitt 61 000 Franken) und damit rund 0,03 Prozent des Personalaufwands. Diese massvolle Praxis ist weiterhin vertretbar.</p><p>5./6. Der Bund hat 2014 insgesamt 114,2 Millionen Franken für vorzeitige Pensionierungen ausgegeben. Darin eingeschlossen sind die Aufwendungen für die vorzeitigen Altersrücktritte der besonderen Personalkategorien wie Grenzwächterinnen und Grenzwächter, Angehörige des Berufsmilitärs und das versetzungspflichtige Personal des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten im Gesamtumfang von 71,1 Millionen Franken.</p><p>Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen beschlossen und weitere eingeleitet, um die Mitarbeitenden länger im Erwerbsleben zu halten. Auf Mitte 2013 hat er für die besonderen Personalkategorien eine neue Versicherungslösung eingeführt, die Vorruhestandslösung abgeschafft und gleichzeitig das Rücktrittsalter um zwei Jahre angehoben. Auf den 1. August 2014 hat er seine Beteiligung an der Finanzierung der Überbrückungsrente bei vorzeitigen freiwilligen Altersrücktritten gesenkt. Bei Altersrücktritten zwischen dem 60. und dem 62. Altersjahr beträgt seine Beteiligung künftig noch 5 Prozent. Zuvor belief sie sich je nach Lohnklassengruppe auf mindestens 50 Prozent der Kosten. Die Kosten für vorzeitige Pensionierungen dürften in den nächsten Jahren schrittweise um bis zu 30 Prozent der aktuellen Aufwendungen zurückgehen. Ferner hat der Bundesrat das EFD am 1. Juli 2015 beauftragt, den gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung an der Überbrückungsrente bei nächster sich bietender Gelegenheit aufzuheben.</p><p>Die vorzeitigen Pensionierungen haben keinen Einfluss auf die AHV. Hinsichtlich der Pensionskasse sind keine negativen Auswirkungen feststellbar. Der Quotient zwischen dem Deckungskapital der Aktiven und jenem der Rentenbeziehenden (Deckungskapitalquotient) verbessert sich stetig. Seit 2008 hat er sich um rund 10 Prozentpunkte zugunsten der Aktiven verbessert. Zudem hat sich das durchschnittliche Rücktrittsalter seit der Einführung des Beitragsprimats um einige Monate erhöht. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend, nicht zuletzt auch wegen der erwähnten Massnahmen, fortsetzt.</p><p>7. Mit Artikel 74 BPV hat der Bundesrat die Grundlage geschaffen, damit die Departemente bei innovativem Verhalten der Angestellten die Entwicklung und Umsetzung von Erfindungen sowie realisierte Verbesserungsvorschläge belohnen können. Dabei wird den Führungsverantwortlichen eine aktive Rolle zuteil. Sie sind die ersten Ansprechpersonen ihrer Mitarbeitenden und in ihrem Bereich massgeblich für die Förderung der Innovationstätigkeit verantwortlich.</p><p>8. Mit dem Bundesbeschluss I zum Voranschlag erteilen die eidgenössischen Räte dem Bundesrat und den Departementen in Artikel 3 die Kompetenz, im Personalbereich unterjährig Kreditverschiebungen vorzunehmen. Somit können bei Bedarf durch Verschiebung finanzieller Mittel personelle Schwerpunkte gesetzt werden; auch kann auf Beschäftigungsspitzen flexibel reagiert werden. Die temporäre Verschiebung von Mitarbeitenden von einem Departement in ein anderes ist ebenfalls möglich. Sie setzt jedoch eine Anpassung des Arbeitsvertrags voraus.</p><p>9. Angestossen durch eine Prüfung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle beschloss der Bundesrat mit den Voranschlägen 2015 und 2016, verschiedene, bisher extern bezogene Dienstleistungen in Zukunft mit eigenem Personal zu erbringen. Diese Internalisierungen erfolgten teils aus wirtschaftlichen Gründen (günstigere Leistungserstellung), teils aber auch aus Risikoüberlegungen. Bei diesen Internalisierungen handelt es sich u. a. um Vollzugsaufgaben, welche bisher von externen Fachkräften ausgeführt wurden und für den Bund mit grossen Reputationsrisiken und Abhängigkeiten insbesondere im IT-Bereich verbunden sind.</p><p>Die Summe der Internalisierungen bzw. des zusätzlichen Personalaufwands beläuft sich auf knapp 52 Millionen Franken (330 Stellen). Gleichzeitig resultiert für den Bundeshaushalt durch die Internalisierungen eine Nettoeinsparung von 10 Millionen Franken. Dennoch werden nach Auffassung des Bundesrates auch weiterhin externe Fachkräfte für die Aufgabenerfüllung notwendig sein. Dazu werden derzeit Weisungen erarbeitet, die Kriterien für den Einsatz externer Fachkräfte festlegen. Damit wird sich der Einsatz von externen Fachkräften in Zukunft besser steuern lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zahlen der Staatsrechnung zeigen, dass die Personalkosten zwischen 2008 und 2014 von 4555 Millionen auf 5371 Millionen Franken gestiegen sind. Dies entspricht einer Steigerung von rund 18 Prozent innerhalb von sechs Jahren. Verschiedene Mechanismen im Lohnsystem des Bundes sind unflexibel. Im Sinne der individuellen Förderung und des Anreizes der Leistungssteigerung sollen das Personalreglement und die Lohnstrukturen angepasst werden. Zudem sind Massnahmen zu prüfen, um den Personaleinsatz und den Aufgabenablauf zu optimieren.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen bestehen aus seiner Sicht, um das Bundespersonalgesetz flexibler zu gestalten? Sind Massnahmen nötig, damit der Bund schneller ein Arbeitsverhältnis mit einem Angestellten auflösen kann, wenn die Leistungen nicht zufriedenstellend sind?</p><p>2. Wie steht er einer Modernisierung, d. h. einer Anpassung des Lohnsystems an die Verhältnisse des Arbeitsmarktes gegenüber? Ist er bereit, entsprechende Vorschläge zu machen?</p><p>3. Im Sinne der Lohntransparenz sind branchenübergreifende Lohnvergleiche üblich. Stellt der Bundesrat Lohnvergleiche mit verschiedenen Dienstleistungsbranchen und Kantonen an, und wie sehen diese aus?</p><p>4. Wie hoch sind die jährlichen Abgangsentschädigungen für abtretendes Bundespersonal, und ist er gewillt, diese Praxis zu ändern?</p><p>5. Welche finanziellen Auswirkungen haben Frühpensionierungen? Welche Angestellten profitieren von besonderen Bedingungen zur Frühpensionierung? Wie wirken sie sich auf Pensionskassen und AHV aus?</p><p>6. Hat er Modelle ausgearbeitet, um Frühpensionierungen zu reduzieren und den längeren Verbleib im Arbeitsleben zu fördern?</p><p>7. Welche Massnahmen hat er ergriffen, um allfällige Vorschläge seiner Mitarbeitenden zur Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung mit einzubeziehen?</p><p>8. Welche Mechanismen bestehen, damit bei unterschiedlichen Bedürfnissen der Einsatz des Personals über die Departemente hinweg verschoben respektive optimiert werden kann?</p><p>9. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um den Beratungsaufwand und den Aufwand für externe Mitarbeitende markant zu senken?</p>
- Bundespersonal. Modernisierung der Strukturen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat kann die aufgeworfenen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Mit der per 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Revision des Bundespersonalgesetzes wurde der Entscheidungs- und Handlungsspielraum für den Arbeitgeber Bund erhöht. Im Rahmen einer weiteren Annäherung an das Obligationenrecht brachte die Revision auch eine Flexibilisierung beim Kündigungsverfahren mit sich. Mit diesen Anpassungen besitzt der Arbeitgeber Bund nun ein breites und flexibles Instrumentarium, um die nötigen Arbeitgeberentscheide innert angemessener Frist zu treffen. Dies ist auch bei Kündigungen wegen ungenügender Leistungen der Fall.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2015 das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, die Schaffung eines neuen Lohnsystems in die Personalstrategie 2016-2019 aufzunehmen. Es sollen dabei namentlich der automatische Lohnaufstieg und der Ortszuschlag abgeschafft werden, und das System der Leistungskomponenten soll überprüft werden. Ferner hat er beschlossen, auf den 1. Oktober 2015 im bestehenden Lohnsystem die Prozentsätze für die individuelle, leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung je nach Beurteilungsstufe im Umfang von 0,5 bis 2 Prozentpunkten und die maximale Höhe der Leistungsprämie um 5 Prozentpunkte zu senken.</p><p>3. In seiner Antwort vom 1. Juli 2015 auf das Postulat Rutz Gregor 15.3435 hat der Bundesrat auf zwei Lohnvergleiche hingewiesen. Im Jahre 2005 lagen die Löhne mittlerer Funktionen auf ähnlicher Ebene wie in der Privatwirtschaft und leicht über den Kantonen. Hohe Funktionen verdienten in der Privatwirtschaft deutlich mehr und in vergleichbaren Kantonsverwaltungen weniger. Eine Kurzstudie im Jahre 2014 hat diesen Sachverhalt weitgehend bestätigt.</p><p>4. Die Entschädigungen federn bei langjährigen und älteren Mitarbeitenden sowie solchen in Monopolberufen unverschuldete Kündigungen ab. 2014 wurden insgesamt 35 Abgangsentschädigungen im Gesamtbetrag von knapp 1,4 Millionen Franken gewährt (2013: 23 Zahlungen; total 1,4 Millionen). Dies entspricht einem Durchschnitt von knapp 40 000 Franken (2013: Durchschnitt 61 000 Franken) und damit rund 0,03 Prozent des Personalaufwands. Diese massvolle Praxis ist weiterhin vertretbar.</p><p>5./6. Der Bund hat 2014 insgesamt 114,2 Millionen Franken für vorzeitige Pensionierungen ausgegeben. Darin eingeschlossen sind die Aufwendungen für die vorzeitigen Altersrücktritte der besonderen Personalkategorien wie Grenzwächterinnen und Grenzwächter, Angehörige des Berufsmilitärs und das versetzungspflichtige Personal des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten im Gesamtumfang von 71,1 Millionen Franken.</p><p>Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen beschlossen und weitere eingeleitet, um die Mitarbeitenden länger im Erwerbsleben zu halten. Auf Mitte 2013 hat er für die besonderen Personalkategorien eine neue Versicherungslösung eingeführt, die Vorruhestandslösung abgeschafft und gleichzeitig das Rücktrittsalter um zwei Jahre angehoben. Auf den 1. August 2014 hat er seine Beteiligung an der Finanzierung der Überbrückungsrente bei vorzeitigen freiwilligen Altersrücktritten gesenkt. Bei Altersrücktritten zwischen dem 60. und dem 62. Altersjahr beträgt seine Beteiligung künftig noch 5 Prozent. Zuvor belief sie sich je nach Lohnklassengruppe auf mindestens 50 Prozent der Kosten. Die Kosten für vorzeitige Pensionierungen dürften in den nächsten Jahren schrittweise um bis zu 30 Prozent der aktuellen Aufwendungen zurückgehen. Ferner hat der Bundesrat das EFD am 1. Juli 2015 beauftragt, den gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung an der Überbrückungsrente bei nächster sich bietender Gelegenheit aufzuheben.</p><p>Die vorzeitigen Pensionierungen haben keinen Einfluss auf die AHV. Hinsichtlich der Pensionskasse sind keine negativen Auswirkungen feststellbar. Der Quotient zwischen dem Deckungskapital der Aktiven und jenem der Rentenbeziehenden (Deckungskapitalquotient) verbessert sich stetig. Seit 2008 hat er sich um rund 10 Prozentpunkte zugunsten der Aktiven verbessert. Zudem hat sich das durchschnittliche Rücktrittsalter seit der Einführung des Beitragsprimats um einige Monate erhöht. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend, nicht zuletzt auch wegen der erwähnten Massnahmen, fortsetzt.</p><p>7. Mit Artikel 74 BPV hat der Bundesrat die Grundlage geschaffen, damit die Departemente bei innovativem Verhalten der Angestellten die Entwicklung und Umsetzung von Erfindungen sowie realisierte Verbesserungsvorschläge belohnen können. Dabei wird den Führungsverantwortlichen eine aktive Rolle zuteil. Sie sind die ersten Ansprechpersonen ihrer Mitarbeitenden und in ihrem Bereich massgeblich für die Förderung der Innovationstätigkeit verantwortlich.</p><p>8. Mit dem Bundesbeschluss I zum Voranschlag erteilen die eidgenössischen Räte dem Bundesrat und den Departementen in Artikel 3 die Kompetenz, im Personalbereich unterjährig Kreditverschiebungen vorzunehmen. Somit können bei Bedarf durch Verschiebung finanzieller Mittel personelle Schwerpunkte gesetzt werden; auch kann auf Beschäftigungsspitzen flexibel reagiert werden. Die temporäre Verschiebung von Mitarbeitenden von einem Departement in ein anderes ist ebenfalls möglich. Sie setzt jedoch eine Anpassung des Arbeitsvertrags voraus.</p><p>9. Angestossen durch eine Prüfung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle beschloss der Bundesrat mit den Voranschlägen 2015 und 2016, verschiedene, bisher extern bezogene Dienstleistungen in Zukunft mit eigenem Personal zu erbringen. Diese Internalisierungen erfolgten teils aus wirtschaftlichen Gründen (günstigere Leistungserstellung), teils aber auch aus Risikoüberlegungen. Bei diesen Internalisierungen handelt es sich u. a. um Vollzugsaufgaben, welche bisher von externen Fachkräften ausgeführt wurden und für den Bund mit grossen Reputationsrisiken und Abhängigkeiten insbesondere im IT-Bereich verbunden sind.</p><p>Die Summe der Internalisierungen bzw. des zusätzlichen Personalaufwands beläuft sich auf knapp 52 Millionen Franken (330 Stellen). Gleichzeitig resultiert für den Bundeshaushalt durch die Internalisierungen eine Nettoeinsparung von 10 Millionen Franken. Dennoch werden nach Auffassung des Bundesrates auch weiterhin externe Fachkräfte für die Aufgabenerfüllung notwendig sein. Dazu werden derzeit Weisungen erarbeitet, die Kriterien für den Einsatz externer Fachkräfte festlegen. Damit wird sich der Einsatz von externen Fachkräften in Zukunft besser steuern lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zahlen der Staatsrechnung zeigen, dass die Personalkosten zwischen 2008 und 2014 von 4555 Millionen auf 5371 Millionen Franken gestiegen sind. Dies entspricht einer Steigerung von rund 18 Prozent innerhalb von sechs Jahren. Verschiedene Mechanismen im Lohnsystem des Bundes sind unflexibel. Im Sinne der individuellen Förderung und des Anreizes der Leistungssteigerung sollen das Personalreglement und die Lohnstrukturen angepasst werden. Zudem sind Massnahmen zu prüfen, um den Personaleinsatz und den Aufgabenablauf zu optimieren.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen bestehen aus seiner Sicht, um das Bundespersonalgesetz flexibler zu gestalten? Sind Massnahmen nötig, damit der Bund schneller ein Arbeitsverhältnis mit einem Angestellten auflösen kann, wenn die Leistungen nicht zufriedenstellend sind?</p><p>2. Wie steht er einer Modernisierung, d. h. einer Anpassung des Lohnsystems an die Verhältnisse des Arbeitsmarktes gegenüber? Ist er bereit, entsprechende Vorschläge zu machen?</p><p>3. Im Sinne der Lohntransparenz sind branchenübergreifende Lohnvergleiche üblich. Stellt der Bundesrat Lohnvergleiche mit verschiedenen Dienstleistungsbranchen und Kantonen an, und wie sehen diese aus?</p><p>4. Wie hoch sind die jährlichen Abgangsentschädigungen für abtretendes Bundespersonal, und ist er gewillt, diese Praxis zu ändern?</p><p>5. Welche finanziellen Auswirkungen haben Frühpensionierungen? Welche Angestellten profitieren von besonderen Bedingungen zur Frühpensionierung? Wie wirken sie sich auf Pensionskassen und AHV aus?</p><p>6. Hat er Modelle ausgearbeitet, um Frühpensionierungen zu reduzieren und den längeren Verbleib im Arbeitsleben zu fördern?</p><p>7. Welche Massnahmen hat er ergriffen, um allfällige Vorschläge seiner Mitarbeitenden zur Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung mit einzubeziehen?</p><p>8. Welche Mechanismen bestehen, damit bei unterschiedlichen Bedürfnissen der Einsatz des Personals über die Departemente hinweg verschoben respektive optimiert werden kann?</p><p>9. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um den Beratungsaufwand und den Aufwand für externe Mitarbeitende markant zu senken?</p>
- Bundespersonal. Modernisierung der Strukturen
Back to List