Service public im Medienbereich

ShortId
15.3615
Id
20153615
Updated
28.07.2023 05:41
Language
de
Title
Service public im Medienbereich
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Diskussionen rund um die Abstimmung zum RTVG machen deutlich, dass eine politische Debatte zum Service public im Medienbereich gewünscht und notwendig ist. Gemäss Verfassung (Art. 93 BV) sollen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und Unterhaltung beitragen. Damit wird ein breites Verständnis von Service public definiert, der einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration aller Menschen in allen Regionen leisten soll. Garantinnen für gute und vielfältige Service-public-Leistungen sind ein starker Service-public-Anbieter (SRG) sowie eine Vielfalt an unabhängigen journalistischen Medien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Der Service public entfaltet sich in diesem Zusammenspiel der verschiedenen Angebote. Die SRG spielt eine besondere Rolle, da sie, politisch gewollt, öffentliche Interessen in den Vordergrund stellen und in einer Austauschbeziehung mit der Gesellschaft stehen muss (über Trägervereine, Publikumsrat usw.). Zu den öffentlichen Interessen gehören beispielsweise der barrierefreie Zugang für Menschen mit Behinderungen und qualitativ hochstehende Angebote in allen Landesteilen und Sprachgebieten.</p><p>Der Bundesrat hat angekündigt, die Debatte zum Service public im Medienbereich führen zu wollen und einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten.</p>
  • <p>1.-3. Der Beitrag der Medien und insbesondere der SRG zur Integration der Bevölkerung in der Schweiz ist zentral. Der Bundesrat hat die hohe Relevanz der Integrationsleistung des Service public wiederholt bekräftigt, so z. B. in seinem Bericht vom 7. Dezember 2012 "Stärkung der gegenseitigen Verständigung und des nationalen Zusammenhalts durch die SRG SSR" (<a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/29015.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/29015.pdf</a>).</p><p>Dem Internet kommt auch im Medienbereich wachsende Bedeutung zu. Wie die Interpellantin erwähnt, wird der Bundesrat bis Mitte 2016 einen Bericht über den Service public dem Parlament überweisen. Als Antwort auf das Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 14.3298, "Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG", wird der Bericht auch auf die Frage der künftigen Integrationsleistung des Service public und die künftige Rolle des Internets eingehen.</p><p>4. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass ein glaubwürdiger, verantwortungsbewusster, relevanter und journalistisch professioneller Service public gute Rahmenbedingungen voraussetzt. So verlangt der Bundesrat beispielsweise von der SRG in Artikel 3 der Konzession SRG vom 28. November 2007 (SRG-Konzession; BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291) die Einhaltung von konkreten Qualitätsvorgaben. Die SRG setzt diese Anforderungen mit einem umfangreichen Qualitätsmanagement um und berichtet regelmässig öffentlich darüber. In diesem Zusammenhang nimmt der Bundesrat auch mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Arbeitsbedingungen der SRG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sozialpartnerschaftlich zwischen der SRG und dem Syndikat Schweizer Medienschaffender (SSM) geregelt sind.</p><p>Auf regionaler/lokaler Ebene sind die Service-public-Veranstalter 2008 konzessionsrechtlich dazu verpflichtet worden, ein Qualitätssicherungssystem einzurichten und dieses regelmässig von anerkannten externen Fachstellen evaluieren zu lassen. Die Konzessionen der lokalen/regionalen Veranstalter enthalten auch Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2011 zur Motion Leutenegger Filippo 11.3254, "Definition des Service public", erläutert hat, sind detaillierte Programmvorgaben mit der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie nicht vereinbar. Die Medien können ihre gesellschaftliche und staatspolitische Funktion nur erfüllen, wenn sie über hinreichenden Freiraum verfügen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht über den Service public im Medienbereich auch die geltenden Verfassungsgrundlagen analysieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er den Grundsatz, dass der Service-public-Begriff im Medienbereich so gefasst werden sollte, dass er zur Integration der ganzen Bevölkerung in allen Landesgegenden und damit zum Zusammenhalt des Landes beiträgt?</p><p>2. Teilt er die Haltung, dass die SRG einen wichtigen Beitrag zu dieser in Frage 1 geäusserten Zielsetzung leisten kann und muss?</p><p>3. Teilt er die Haltung, dass im 21. Jahrhundert auch das Internet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Service public im Medienbereich leisten muss?</p><p>4. Welchen Stellenwert misst er guten Rahmenbedingungen für die Produktion des Service public im Medienbereich bei, insbesondere fairen und sozialen Arbeitsbedingungen, Qualitätssicherung und guten Weiterbildungsangeboten?</p><p>5. Teilt er die Haltung, dass sich Medienpolitik auf Strukturen und Rahmenbedingungen konzentrieren sollte und nicht auf einzelne Inhalte oder Programmangebote? </p>
  • Service public im Medienbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Diskussionen rund um die Abstimmung zum RTVG machen deutlich, dass eine politische Debatte zum Service public im Medienbereich gewünscht und notwendig ist. Gemäss Verfassung (Art. 93 BV) sollen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und Unterhaltung beitragen. Damit wird ein breites Verständnis von Service public definiert, der einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration aller Menschen in allen Regionen leisten soll. Garantinnen für gute und vielfältige Service-public-Leistungen sind ein starker Service-public-Anbieter (SRG) sowie eine Vielfalt an unabhängigen journalistischen Medien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Der Service public entfaltet sich in diesem Zusammenspiel der verschiedenen Angebote. Die SRG spielt eine besondere Rolle, da sie, politisch gewollt, öffentliche Interessen in den Vordergrund stellen und in einer Austauschbeziehung mit der Gesellschaft stehen muss (über Trägervereine, Publikumsrat usw.). Zu den öffentlichen Interessen gehören beispielsweise der barrierefreie Zugang für Menschen mit Behinderungen und qualitativ hochstehende Angebote in allen Landesteilen und Sprachgebieten.</p><p>Der Bundesrat hat angekündigt, die Debatte zum Service public im Medienbereich führen zu wollen und einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten.</p>
    • <p>1.-3. Der Beitrag der Medien und insbesondere der SRG zur Integration der Bevölkerung in der Schweiz ist zentral. Der Bundesrat hat die hohe Relevanz der Integrationsleistung des Service public wiederholt bekräftigt, so z. B. in seinem Bericht vom 7. Dezember 2012 "Stärkung der gegenseitigen Verständigung und des nationalen Zusammenhalts durch die SRG SSR" (<a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/29015.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/29015.pdf</a>).</p><p>Dem Internet kommt auch im Medienbereich wachsende Bedeutung zu. Wie die Interpellantin erwähnt, wird der Bundesrat bis Mitte 2016 einen Bericht über den Service public dem Parlament überweisen. Als Antwort auf das Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 14.3298, "Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG", wird der Bericht auch auf die Frage der künftigen Integrationsleistung des Service public und die künftige Rolle des Internets eingehen.</p><p>4. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass ein glaubwürdiger, verantwortungsbewusster, relevanter und journalistisch professioneller Service public gute Rahmenbedingungen voraussetzt. So verlangt der Bundesrat beispielsweise von der SRG in Artikel 3 der Konzession SRG vom 28. November 2007 (SRG-Konzession; BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291) die Einhaltung von konkreten Qualitätsvorgaben. Die SRG setzt diese Anforderungen mit einem umfangreichen Qualitätsmanagement um und berichtet regelmässig öffentlich darüber. In diesem Zusammenhang nimmt der Bundesrat auch mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Arbeitsbedingungen der SRG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sozialpartnerschaftlich zwischen der SRG und dem Syndikat Schweizer Medienschaffender (SSM) geregelt sind.</p><p>Auf regionaler/lokaler Ebene sind die Service-public-Veranstalter 2008 konzessionsrechtlich dazu verpflichtet worden, ein Qualitätssicherungssystem einzurichten und dieses regelmässig von anerkannten externen Fachstellen evaluieren zu lassen. Die Konzessionen der lokalen/regionalen Veranstalter enthalten auch Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2011 zur Motion Leutenegger Filippo 11.3254, "Definition des Service public", erläutert hat, sind detaillierte Programmvorgaben mit der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie nicht vereinbar. Die Medien können ihre gesellschaftliche und staatspolitische Funktion nur erfüllen, wenn sie über hinreichenden Freiraum verfügen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht über den Service public im Medienbereich auch die geltenden Verfassungsgrundlagen analysieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er den Grundsatz, dass der Service-public-Begriff im Medienbereich so gefasst werden sollte, dass er zur Integration der ganzen Bevölkerung in allen Landesgegenden und damit zum Zusammenhalt des Landes beiträgt?</p><p>2. Teilt er die Haltung, dass die SRG einen wichtigen Beitrag zu dieser in Frage 1 geäusserten Zielsetzung leisten kann und muss?</p><p>3. Teilt er die Haltung, dass im 21. Jahrhundert auch das Internet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Service public im Medienbereich leisten muss?</p><p>4. Welchen Stellenwert misst er guten Rahmenbedingungen für die Produktion des Service public im Medienbereich bei, insbesondere fairen und sozialen Arbeitsbedingungen, Qualitätssicherung und guten Weiterbildungsangeboten?</p><p>5. Teilt er die Haltung, dass sich Medienpolitik auf Strukturen und Rahmenbedingungen konzentrieren sollte und nicht auf einzelne Inhalte oder Programmangebote? </p>
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