Direkte Förderung journalistischer Online-Medien

ShortId
15.3616
Id
20153616
Updated
28.07.2023 05:44
Language
de
Title
Direkte Förderung journalistischer Online-Medien
AdditionalIndexing
24;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Über Jahre hinweg scheiterten Versuche, in der Schweiz eine direkte Medien- und Journalismusförderung zu etablieren, am Argument, dass dazu eine Änderung von Artikel 93 der Bundesverfassung (BV) nötig sei. Mit dem Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) vom September 2014 und allerspätestens durch den Bericht des Bundesrates vom Dezember 2014 ist aber klar, dass der entsprechende Handlungsspielraum grösser ist als bisher angenommen. Im Bundesratsbericht heisst es: "Gestützt auf Lehre und Rechtsprechung, kann Artikel 93 Absatz 1 BV als Verfassungsgrundlage für die Gesetzgebung über Angebote im Internet herangezogen werden, sofern diese der öffentlichen Kommunikation dienen, und ermöglicht grundsätzlich die Unterstützung von Online-Medien." Das bedeutet: Eine direkte Unterstützung der Presse ist zwar nicht möglich, journalistische Online-Medienförderung jedoch schon.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für eine Förderung von Online-Medien eine Verfassungsgrundlage existiert. Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung ermöglicht die Regulierung von Radio und Fernsehen, aber auch von "anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen". Zu den Letzteren zählen auch die Online-Medien. Es wäre allerdings die Aufgabe des Gesetzgebers, die förderungswürdigen Kategorien von Online-Medien zu umreissen und die Finanzierung zu regeln, falls diese Angebote durch den Markt nicht in gewünschtem Masse bereitgestellt werden können. Verneint hat das Bundesamt für Justiz in einem Rechtsgutachten vom 20. Juli 2004 das Bestehen einer Verfassungsgrundlage für die Finanzierung einer Stiftung zur Förderung der Schweizer Presse.</p><p>Aus rechtlicher Sicht wäre es möglich, eine Stiftung mit der Förderung von journalistischen Online-Medien zu beauftragen. Aber auch dafür müsste der Gesetzgeber tätig werden. Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien vom 5. Dezember 2014 in Erfüllung der Motion 12.3004 darauf hingewiesen, dass sich bei der konkreten Ausgestaltung grundlegende Fragen in Bezug auf den Inhalt, den Auftrag, die Organisation, die Finanzierung und die Gouvernanz stellen würden.</p><p>2. Gestützt auf die erwähnte Verfassungsbestimmung könnten bestimmte Kriterien für eine Förderung von Online-Medien festgelegt werden. Diese Aufgabe käme wiederum dem Gesetzgeber zu.</p><p>3./4. Wie eine allfällige direkte Förderung von journalistischen Online-Medien auszugestalten wäre, müsste im Fall eines entsprechenden Grundsatzentscheides vertieft geprüft werden. Letztlich müsste der Gesetzgeber darüber befinden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Eine direkte Förderung journalistischer Online-Medien müsste Projekte auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ermöglichen und damit die für eine Demokratie zentrale Anbieter- und Meinungsvielfalt stärken. Ist es aufgrund der bestehenden Verfassung möglich, eine staatsferne Institution mit der Förderung von journalistischen Online-Medien zu beauftragen, die mit den nötigen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet ist, um digitalen Journalismus zu fördern (EMEK-Vorschlag "Stiftung Medienförderung")?</p><p>2. Ist es aufgrund der bestehenden Verfassung möglich, geförderten journalistischen Online-Medien, wie auch beim Gebührensplitting oder in Dänemark und anderen Ländern, Vorgaben im Sinne von Mindestanteilen an redaktionellen Inhalten, gesellschaftlichen und politischen Themen sowie journalistischen Eigenleistungen zu machen?</p><p>3. Teilt er die Einschätzung, dass eine direkte Förderung von journalistischen Online-Medien nicht per Giesskannenprinzip an alle, sondern anhand bestimmter Förderkriterien und nur auf Antrag bzw. durch ein unbürokratisches Gesuch der entsprechenden Medien erfolgen soll?</p><p>4. Die fortschreitende Konvergenz führt dazu, dass eine Medienorganisation oder Medienunternehmen zunehmend Print- und Online-Journalismus anbieten. Können aufgrund der bestehenden Verfassung auch journalistische Online-Medien gefördert werden, die organisatorisch und unternehmerisch mit einer Zeitung der gleichen "Marke" verbunden sind?</p>
  • Direkte Förderung journalistischer Online-Medien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Über Jahre hinweg scheiterten Versuche, in der Schweiz eine direkte Medien- und Journalismusförderung zu etablieren, am Argument, dass dazu eine Änderung von Artikel 93 der Bundesverfassung (BV) nötig sei. Mit dem Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) vom September 2014 und allerspätestens durch den Bericht des Bundesrates vom Dezember 2014 ist aber klar, dass der entsprechende Handlungsspielraum grösser ist als bisher angenommen. Im Bundesratsbericht heisst es: "Gestützt auf Lehre und Rechtsprechung, kann Artikel 93 Absatz 1 BV als Verfassungsgrundlage für die Gesetzgebung über Angebote im Internet herangezogen werden, sofern diese der öffentlichen Kommunikation dienen, und ermöglicht grundsätzlich die Unterstützung von Online-Medien." Das bedeutet: Eine direkte Unterstützung der Presse ist zwar nicht möglich, journalistische Online-Medienförderung jedoch schon.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für eine Förderung von Online-Medien eine Verfassungsgrundlage existiert. Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung ermöglicht die Regulierung von Radio und Fernsehen, aber auch von "anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen". Zu den Letzteren zählen auch die Online-Medien. Es wäre allerdings die Aufgabe des Gesetzgebers, die förderungswürdigen Kategorien von Online-Medien zu umreissen und die Finanzierung zu regeln, falls diese Angebote durch den Markt nicht in gewünschtem Masse bereitgestellt werden können. Verneint hat das Bundesamt für Justiz in einem Rechtsgutachten vom 20. Juli 2004 das Bestehen einer Verfassungsgrundlage für die Finanzierung einer Stiftung zur Förderung der Schweizer Presse.</p><p>Aus rechtlicher Sicht wäre es möglich, eine Stiftung mit der Förderung von journalistischen Online-Medien zu beauftragen. Aber auch dafür müsste der Gesetzgeber tätig werden. Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien vom 5. Dezember 2014 in Erfüllung der Motion 12.3004 darauf hingewiesen, dass sich bei der konkreten Ausgestaltung grundlegende Fragen in Bezug auf den Inhalt, den Auftrag, die Organisation, die Finanzierung und die Gouvernanz stellen würden.</p><p>2. Gestützt auf die erwähnte Verfassungsbestimmung könnten bestimmte Kriterien für eine Förderung von Online-Medien festgelegt werden. Diese Aufgabe käme wiederum dem Gesetzgeber zu.</p><p>3./4. Wie eine allfällige direkte Förderung von journalistischen Online-Medien auszugestalten wäre, müsste im Fall eines entsprechenden Grundsatzentscheides vertieft geprüft werden. Letztlich müsste der Gesetzgeber darüber befinden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Eine direkte Förderung journalistischer Online-Medien müsste Projekte auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ermöglichen und damit die für eine Demokratie zentrale Anbieter- und Meinungsvielfalt stärken. Ist es aufgrund der bestehenden Verfassung möglich, eine staatsferne Institution mit der Förderung von journalistischen Online-Medien zu beauftragen, die mit den nötigen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet ist, um digitalen Journalismus zu fördern (EMEK-Vorschlag "Stiftung Medienförderung")?</p><p>2. Ist es aufgrund der bestehenden Verfassung möglich, geförderten journalistischen Online-Medien, wie auch beim Gebührensplitting oder in Dänemark und anderen Ländern, Vorgaben im Sinne von Mindestanteilen an redaktionellen Inhalten, gesellschaftlichen und politischen Themen sowie journalistischen Eigenleistungen zu machen?</p><p>3. Teilt er die Einschätzung, dass eine direkte Förderung von journalistischen Online-Medien nicht per Giesskannenprinzip an alle, sondern anhand bestimmter Förderkriterien und nur auf Antrag bzw. durch ein unbürokratisches Gesuch der entsprechenden Medien erfolgen soll?</p><p>4. Die fortschreitende Konvergenz führt dazu, dass eine Medienorganisation oder Medienunternehmen zunehmend Print- und Online-Journalismus anbieten. Können aufgrund der bestehenden Verfassung auch journalistische Online-Medien gefördert werden, die organisatorisch und unternehmerisch mit einer Zeitung der gleichen "Marke" verbunden sind?</p>
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