Transparenz in der Berechnung von Mietzinssenkungen und -erhöhungen

ShortId
15.3617
Id
20153617
Updated
14.11.2025 07:57
Language
de
Title
Transparenz in der Berechnung von Mietzinssenkungen und -erhöhungen
AdditionalIndexing
2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Berechnung von Mietzinssenkungen und -erhöhungen ist von verschiedenen Faktoren wie Referenzzinssatz, der Teuerung, der Entwicklung der Unterhalts- und Betriebskosten sowie allfälliger Investitionen abhängig. Heute bieten verschiedene Organisationen Online-Mietzinsrechner an, welche Mietenden wie Vermieterinnen und Vermietern helfen, eine Mietzinsanpassung korrekt zu berechnen. Je nach Anbieter werden dabei aber für die gleiche Region der Berechnung unterschiedliche Vorgaben zugrunde gelegt. Für Mietende wie für die Vermieterseite wäre es eine hilfreiche Dienstleistung, wenn das Bundesamt für Wohnungswesen einen unabhängigen und transparenten Mietzinsrechner anbieten würde.</p><p>Ein solcher Mietzinsrechner schafft keine zusätzliche Bürokratie. Das BWO verfügt über alle Daten und kann diesen rasch umsetzen.</p><p>Dieser Mietzinsrechner kann ohne jegliche Gesetzesänderung eingerichtet werden. Zudem kann ein solcher Mietzinsrechner sowohl bei der Erhöhung als auch bei der Senkung des Referenzzinssatzes verwendet werden. Er ist vor allem als Informationsquelle für wenig informierte Mietende und Vermietende hilfreich, besonders in Regionen, die stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wo die Mietkosten in die Höhe steigen und wo gesetzliche Vorgaben zur Berechnung des Mietzinses nicht befolgt werden.</p>
  • <p>Gegenwärtig besteht eine Vielzahl an online zugänglichen Mietzinsrechnern. Sie alle sind in der Regel darauf ausgerichtet, Mietzinsanpassungen infolge eines geänderten Referenzzinssatzes und/oder geänderter Teuerung zu berechnen. So bietet beispielsweise der Schweizerische Mieterverband (MV) einen gesamtschweizerisch anwendbaren und einfach gehaltenen Mietzinsrechner an. Für die Westschweiz wird Selbiges von der Universität Neuenburg und von der Zeitschrift "Bon à Savoir" zur Verfügung gestellt. Ein komplexes und ebenfalls auf die gesamte Schweiz anwendbares Berechnungstool wurde namentlich von der Zeitschrift "Mietrechtspraxis" ("MP") entwickelt. Über Gleiches - allerdings unter Ausschluss der Anwendbarkeit für gewisse Westschweizer Kantone und das Tessin - verfügen der Schweizerische Hauseigentümerverband bzw. dessen kantonale Sektionen.</p><p>Aufgrund durchgeführter Stichproben wurden hinsichtlich der einfachen Mietzinsrechner zwei nennenswerte Berechnungsdifferenzen ersichtlich. Zum einen legen diese Rechner als Ausgangsbasis der Teuerungsaufrechnung automatisch den Monat der Vertragsunterzeichnung bzw. denjenigen der Erhöhungsanzeige oder aber den jeweiligen Vormonat fest. Diese unterschiedliche Handhabung führt allerdings selbst bei sehr langen Aufrechnungsperioden nur zu insignifikanten Abweichungen. Zum andern lassen die meisten einfachen Rechner allfällige von den Schlichtungsbehörden akzeptierte Pauschalen für allgemeine Kostensteigerungen (AKS) aussen vor. Beide Unterschiede führen zwangsläufig zu Ungenauigkeiten, herrührend aus bewusst einfach gehaltenen Berechnungsmodellen.</p><p>Demgegenüber bestehen - soweit ersichtlich - keine mathematischen Berechnungsdifferenzen zwischen den komplexeren Mietzinsrechnern. Nebst stets automatischer Anzeige örtlich tolerierter AKS-Pauschalen können die Aufrechnungszeitpunkte für sämtliche Kostenfaktoren manuell festgelegt werden. Beim "MP"-Rechner ist es sogar möglich, wertvermehrende Investitionen und Vorbehalte in die Berechnung der Mietzinsanpassung mit einfliessen zu lassen.</p><p>Folglich stehen bereits heute zwei verschiedene Arten von Mietzinsrechnern zur Verfügung: die auf Kosten der Genauigkeit einfach gehaltenen Modelle und die eher komplex ausgestalteten, dafür aber präziseren Mietzinsrechner. Damit sollten die Bedürfnisse der Vertragsparteien gedeckt sein.</p><p>Im Weiteren ist es primäre Aufgabe der Mieter- und Vermieterverbände, ihre Mitglieder über mietrechtlich relevante Ereignisse - wie etwa Mietzinsanpassungen infolge einer Referenzzinssatzveränderung - zu informieren und die dafür notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Schliesslich kommt explizit auch den Schlichtungsbehörden eine rechtsberatende Funktion zu (gemäss Art. 21 Abs. 2 VMWG). Es ist daher auch deren Aufgabe, die Vertragsparteien über die korrekte Berechnung von Mietzinsanpassungen zu informieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine elektronische Mietzinsrechner auf der Website des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) einzurichten.</p>
  • Transparenz in der Berechnung von Mietzinssenkungen und -erhöhungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Berechnung von Mietzinssenkungen und -erhöhungen ist von verschiedenen Faktoren wie Referenzzinssatz, der Teuerung, der Entwicklung der Unterhalts- und Betriebskosten sowie allfälliger Investitionen abhängig. Heute bieten verschiedene Organisationen Online-Mietzinsrechner an, welche Mietenden wie Vermieterinnen und Vermietern helfen, eine Mietzinsanpassung korrekt zu berechnen. Je nach Anbieter werden dabei aber für die gleiche Region der Berechnung unterschiedliche Vorgaben zugrunde gelegt. Für Mietende wie für die Vermieterseite wäre es eine hilfreiche Dienstleistung, wenn das Bundesamt für Wohnungswesen einen unabhängigen und transparenten Mietzinsrechner anbieten würde.</p><p>Ein solcher Mietzinsrechner schafft keine zusätzliche Bürokratie. Das BWO verfügt über alle Daten und kann diesen rasch umsetzen.</p><p>Dieser Mietzinsrechner kann ohne jegliche Gesetzesänderung eingerichtet werden. Zudem kann ein solcher Mietzinsrechner sowohl bei der Erhöhung als auch bei der Senkung des Referenzzinssatzes verwendet werden. Er ist vor allem als Informationsquelle für wenig informierte Mietende und Vermietende hilfreich, besonders in Regionen, die stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wo die Mietkosten in die Höhe steigen und wo gesetzliche Vorgaben zur Berechnung des Mietzinses nicht befolgt werden.</p>
    • <p>Gegenwärtig besteht eine Vielzahl an online zugänglichen Mietzinsrechnern. Sie alle sind in der Regel darauf ausgerichtet, Mietzinsanpassungen infolge eines geänderten Referenzzinssatzes und/oder geänderter Teuerung zu berechnen. So bietet beispielsweise der Schweizerische Mieterverband (MV) einen gesamtschweizerisch anwendbaren und einfach gehaltenen Mietzinsrechner an. Für die Westschweiz wird Selbiges von der Universität Neuenburg und von der Zeitschrift "Bon à Savoir" zur Verfügung gestellt. Ein komplexes und ebenfalls auf die gesamte Schweiz anwendbares Berechnungstool wurde namentlich von der Zeitschrift "Mietrechtspraxis" ("MP") entwickelt. Über Gleiches - allerdings unter Ausschluss der Anwendbarkeit für gewisse Westschweizer Kantone und das Tessin - verfügen der Schweizerische Hauseigentümerverband bzw. dessen kantonale Sektionen.</p><p>Aufgrund durchgeführter Stichproben wurden hinsichtlich der einfachen Mietzinsrechner zwei nennenswerte Berechnungsdifferenzen ersichtlich. Zum einen legen diese Rechner als Ausgangsbasis der Teuerungsaufrechnung automatisch den Monat der Vertragsunterzeichnung bzw. denjenigen der Erhöhungsanzeige oder aber den jeweiligen Vormonat fest. Diese unterschiedliche Handhabung führt allerdings selbst bei sehr langen Aufrechnungsperioden nur zu insignifikanten Abweichungen. Zum andern lassen die meisten einfachen Rechner allfällige von den Schlichtungsbehörden akzeptierte Pauschalen für allgemeine Kostensteigerungen (AKS) aussen vor. Beide Unterschiede führen zwangsläufig zu Ungenauigkeiten, herrührend aus bewusst einfach gehaltenen Berechnungsmodellen.</p><p>Demgegenüber bestehen - soweit ersichtlich - keine mathematischen Berechnungsdifferenzen zwischen den komplexeren Mietzinsrechnern. Nebst stets automatischer Anzeige örtlich tolerierter AKS-Pauschalen können die Aufrechnungszeitpunkte für sämtliche Kostenfaktoren manuell festgelegt werden. Beim "MP"-Rechner ist es sogar möglich, wertvermehrende Investitionen und Vorbehalte in die Berechnung der Mietzinsanpassung mit einfliessen zu lassen.</p><p>Folglich stehen bereits heute zwei verschiedene Arten von Mietzinsrechnern zur Verfügung: die auf Kosten der Genauigkeit einfach gehaltenen Modelle und die eher komplex ausgestalteten, dafür aber präziseren Mietzinsrechner. Damit sollten die Bedürfnisse der Vertragsparteien gedeckt sein.</p><p>Im Weiteren ist es primäre Aufgabe der Mieter- und Vermieterverbände, ihre Mitglieder über mietrechtlich relevante Ereignisse - wie etwa Mietzinsanpassungen infolge einer Referenzzinssatzveränderung - zu informieren und die dafür notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Schliesslich kommt explizit auch den Schlichtungsbehörden eine rechtsberatende Funktion zu (gemäss Art. 21 Abs. 2 VMWG). Es ist daher auch deren Aufgabe, die Vertragsparteien über die korrekte Berechnung von Mietzinsanpassungen zu informieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine elektronische Mietzinsrechner auf der Website des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) einzurichten.</p>
    • Transparenz in der Berechnung von Mietzinssenkungen und -erhöhungen

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