Die Post. Digitalisierung ohne Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen und ohne Stellenabbau?

ShortId
15.3620
Id
20153620
Updated
28.07.2023 05:59
Language
de
Title
Die Post. Digitalisierung ohne Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen und ohne Stellenabbau?
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Post ist gemäss Postgesetzgebung zu einer Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verpflichtet. Die Grundversorgung im inländischen Postverkehr umfasst die Beförderung von Briefen bis 1 Kilogramm und Paketen bis 20 Kilogramm als Einzel- und als Massensendung sowie die Zustellung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung. Briefe und Pakete werden in Poststellen und Postagenturen sowie an öffentlichen Briefeinwürfen entgegengenommen, und die Post ist grundsätzlich zur Hauszustellung von Postsendungen an fünf Tagen pro Woche (abonnierte Zeitungen an sechs Tagen pro Woche) verpflichtet. Im Weiteren muss die Post ein landesweit flächendeckendes Poststellen- und Postagenturennetz betreiben.</p><p>Die Post ist damit also zu einer "physischen" Grundversorgung verpflichtet, die von der gesamten Bevölkerung in Anspruch genommen werden kann.</p><p>Die Post muss sich aber auch weiterentwickeln und sich den Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden anpassen. Die Post bietet daher verschiedene Dienstleistungen auch elektronisch an (z. B. SMS-Briefmarke) und stellt der Kundschaft örtlich und zeitlich flexible Lösungen zur Verfügung (z. B. "My Post 24"-Automaten, Pickpost-Stellen). Die Nachfrage nach diesen Produkten zeigt, dass die Post damit einem Bedürfnis ihrer Kundschaft nachkommt. Diese Angebote sind eine Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen physischen Grundversorgungsleistungen und ersetzen diese keinesfalls. Im Übrigen ist anzumerken, dass gerade digitale Angebote gewissen Bevölkerungsteilen den Zugang zur postalischen Grundversorgung erst ermöglichen bzw. vereinfachen (beispielsweise Webdienstleistungen für körperlich behinderte Menschen).</p><p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen, aktuell für die Jahre 2013 bis 2016. Dabei erwartet er von der Post unter anderem, dass sie innovative Produkte und Dienstleistungen anbietet. Im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik soll die Post modernen Kommunikations- und Logistikbedürfnissen durch die Entwicklung zeitgemässer physischer und elektronischer Angebote nachkommen. Die Post entspricht damit den Erwartungen des Bundesrates, wenn sie auch im digitalen Bereich neue, innovative und kundenfreundliche Angebote entwickelt. Nebst der Eignersteuerung durch die Vorgabe von strategischen Zielen verfügt die Post über unternehmerische Autonomie. Die Ausarbeitung der Strategie im Bereich von digitalen Dienstleistungen liegt damit im Kompetenzbereich der Post.</p><p>Digitalisierungen wie auch andere Innovations-, Reorganisations- oder Effizienzsteigerungsprojekte können zu einer Änderung des Personalbedarfes der Post führen. Dies bedeutet aber nicht zwingend einen Abbau von Personal, sondern kann Einfluss auf die Anforderungen oder den Einsatzbereich des Personals haben. Der Bundesrat erwartet jedoch von der Post in seinen strategischen Zielen, dass sie jederzeit eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Tendenz zur Digitalisierung zeigt sich nicht nur bei der Post. Sie macht sich aber bei der Post besonders stark bemerkbar: E-Post-Office, SMS-Briefmarke, Postcard Creator, Suisse ID, pick@home, E-Finance usw. Natürlich ändern sich die Sitten und Gebräuche von Kundinnen und Kunden, und die Post muss entsprechend Schritt halten. Die zunehmende Digitalisierung grenzt aber technikfremde Bevölkerungsgruppen aus, so z. B. die älteren Menschen. Mit einer Grundversorgung, die auch hält, was sie verspricht, muss die ganze Bevölkerung erreicht werden und nicht nur etwa 70 oder 80 Prozent davon.</p><p>In der Zeitung "Die Post" ist von der "Verbindung von physischer und digitaler Welt" die Rede. Damit kommt der Wunsch zur Digitalisierung deutlich zum Ausdruck. Die Entwicklung von solchen Mitteln mag zwar nötig scheinen, doch muss dies nicht auf Kosten der physischen Dienstleistungen geschehen. Schlussendlich werden durch die Tendenz, menschliche Arbeitsleistungen zu ersetzen, schlicht und einfach auch Arbeitsplätze gefährdet. Die Digitalisierung birgt soziale Kosten.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt der Bundesrat die langfristige Strategie der Post in Sachen Digitalisierung?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Tendenz zur Digitalisierung bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgrenzt und dass die Grundversorgung somit eigentlich keine mehr ist?</p><p>3. Anerkennt der Bundesrat die entstehenden sozialen Kosten der Digitalisierung, vor allem betreffend Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen?</p><p>4. Sind Mittel vorgesehen, um solche Kosten zu verhindern? </p>
  • Die Post. Digitalisierung ohne Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen und ohne Stellenabbau?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post ist gemäss Postgesetzgebung zu einer Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verpflichtet. Die Grundversorgung im inländischen Postverkehr umfasst die Beförderung von Briefen bis 1 Kilogramm und Paketen bis 20 Kilogramm als Einzel- und als Massensendung sowie die Zustellung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung. Briefe und Pakete werden in Poststellen und Postagenturen sowie an öffentlichen Briefeinwürfen entgegengenommen, und die Post ist grundsätzlich zur Hauszustellung von Postsendungen an fünf Tagen pro Woche (abonnierte Zeitungen an sechs Tagen pro Woche) verpflichtet. Im Weiteren muss die Post ein landesweit flächendeckendes Poststellen- und Postagenturennetz betreiben.</p><p>Die Post ist damit also zu einer "physischen" Grundversorgung verpflichtet, die von der gesamten Bevölkerung in Anspruch genommen werden kann.</p><p>Die Post muss sich aber auch weiterentwickeln und sich den Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden anpassen. Die Post bietet daher verschiedene Dienstleistungen auch elektronisch an (z. B. SMS-Briefmarke) und stellt der Kundschaft örtlich und zeitlich flexible Lösungen zur Verfügung (z. B. "My Post 24"-Automaten, Pickpost-Stellen). Die Nachfrage nach diesen Produkten zeigt, dass die Post damit einem Bedürfnis ihrer Kundschaft nachkommt. Diese Angebote sind eine Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen physischen Grundversorgungsleistungen und ersetzen diese keinesfalls. Im Übrigen ist anzumerken, dass gerade digitale Angebote gewissen Bevölkerungsteilen den Zugang zur postalischen Grundversorgung erst ermöglichen bzw. vereinfachen (beispielsweise Webdienstleistungen für körperlich behinderte Menschen).</p><p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen, aktuell für die Jahre 2013 bis 2016. Dabei erwartet er von der Post unter anderem, dass sie innovative Produkte und Dienstleistungen anbietet. Im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik soll die Post modernen Kommunikations- und Logistikbedürfnissen durch die Entwicklung zeitgemässer physischer und elektronischer Angebote nachkommen. Die Post entspricht damit den Erwartungen des Bundesrates, wenn sie auch im digitalen Bereich neue, innovative und kundenfreundliche Angebote entwickelt. Nebst der Eignersteuerung durch die Vorgabe von strategischen Zielen verfügt die Post über unternehmerische Autonomie. Die Ausarbeitung der Strategie im Bereich von digitalen Dienstleistungen liegt damit im Kompetenzbereich der Post.</p><p>Digitalisierungen wie auch andere Innovations-, Reorganisations- oder Effizienzsteigerungsprojekte können zu einer Änderung des Personalbedarfes der Post führen. Dies bedeutet aber nicht zwingend einen Abbau von Personal, sondern kann Einfluss auf die Anforderungen oder den Einsatzbereich des Personals haben. Der Bundesrat erwartet jedoch von der Post in seinen strategischen Zielen, dass sie jederzeit eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Tendenz zur Digitalisierung zeigt sich nicht nur bei der Post. Sie macht sich aber bei der Post besonders stark bemerkbar: E-Post-Office, SMS-Briefmarke, Postcard Creator, Suisse ID, pick@home, E-Finance usw. Natürlich ändern sich die Sitten und Gebräuche von Kundinnen und Kunden, und die Post muss entsprechend Schritt halten. Die zunehmende Digitalisierung grenzt aber technikfremde Bevölkerungsgruppen aus, so z. B. die älteren Menschen. Mit einer Grundversorgung, die auch hält, was sie verspricht, muss die ganze Bevölkerung erreicht werden und nicht nur etwa 70 oder 80 Prozent davon.</p><p>In der Zeitung "Die Post" ist von der "Verbindung von physischer und digitaler Welt" die Rede. Damit kommt der Wunsch zur Digitalisierung deutlich zum Ausdruck. Die Entwicklung von solchen Mitteln mag zwar nötig scheinen, doch muss dies nicht auf Kosten der physischen Dienstleistungen geschehen. Schlussendlich werden durch die Tendenz, menschliche Arbeitsleistungen zu ersetzen, schlicht und einfach auch Arbeitsplätze gefährdet. Die Digitalisierung birgt soziale Kosten.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt der Bundesrat die langfristige Strategie der Post in Sachen Digitalisierung?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Tendenz zur Digitalisierung bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgrenzt und dass die Grundversorgung somit eigentlich keine mehr ist?</p><p>3. Anerkennt der Bundesrat die entstehenden sozialen Kosten der Digitalisierung, vor allem betreffend Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen?</p><p>4. Sind Mittel vorgesehen, um solche Kosten zu verhindern? </p>
    • Die Post. Digitalisierung ohne Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen und ohne Stellenabbau?

Back to List