Die Post. Transparenz von Plänen und Handlungen
- ShortId
-
15.3622
- Id
-
20153622
- Updated
-
28.07.2023 05:59
- Language
-
de
- Title
-
Die Post. Transparenz von Plänen und Handlungen
- AdditionalIndexing
-
34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Post ist gesetzlich verpflichtet, landesweit ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen. Eine ausreichende Versorgung ist dann gewährleistet, wenn die Dienstleistungen der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sind. Die Postverordnung konkretisiert, dass für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung die Postdienste innert 20 Minuten bzw. die Barzahlungsdienstleistungen innert 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein müssen.</p><p>Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Zur Sicherung der eigenwirtschaftlichen Finanzierung der Grundversorgung auch in der Zukunft ist die Post darauf angewiesen, dass sie auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren und das Poststellennetz den gesellschaftlichen Entwicklungen laufend anpassen kann. Solange die Post die obenerwähnten Erreichbarkeitsvorgaben einhält, darf sie ihr Netz an Zugangspunkten denn auch an die veränderten Kundenbedürfnisse anpassen.</p><p>Beabsichtigt die Post die Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle, muss sie die Behörden der betroffenen Gemeinde anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Dabei legt sie auch dar, aus welchen Gründen die Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle zur Diskussion steht. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann und die Post in der Folge einen Entscheid trifft, mit welchem die Gemeinde nicht einverstanden ist, kann diese die Postcom anrufen. Diese gibt eine Empfehlung zuhanden der Post ab. Der abschliessende Entscheid bleibt in der Kompetenz der Post. Der Gesetzgeber hat für die Gemeinden damit eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheide der Post zu Poststellenschliessungen resp. -umwandlungen überprüfen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen, aktuell für die Jahre 2013 bis 2016. Nebst dieser Eignersteuerung verfügt die Post über unternehmerische Autonomie, und der Bundesrat nimmt grundsätzlich keinen Einfluss auf das operative Geschäft. Die Ausgestaltung des Poststellennetzes liegt damit im Kompetenzbereich der Post. Nach Angaben der Post erfolgt die Überprüfung einer Poststelle nicht aufgrund von quantitativen Zielvorgaben, sondern fallweise und unter Einbezug verschiedener Faktoren wie deren Nutzung, die Situation am Standort sowie einer Umfeldanalyse.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Jahren ist die Zahl der Poststellen stetig gesunken, ohne dass je ein längerfristiger Plan seitens der Post kommuniziert worden wäre. Die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden wurde jeweils sehr spät informiert, teilweise sogar erst, als die Schliessung bereits beschlossen war.</p><p>Im Dokument "Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post AG 2013-2016" formuliert der Bundesrat (Punkt 2.8) die Erwartung, dass die Post "eine transparente Kommunikationspolitik" betreibt. Es scheint, dass dieser Punkt nicht immer befolgt wird. Zum einen wurden keine längerfristigen Pläne bezüglich Anzahl und Taktung der Schliessungen von Poststellen präsentiert, zum andern scheint die Post sogar Druck auf bestimmte Gemeinderäte auszuüben, damit diese geplanten Schliessungen vertraulich bleiben. Es ist aber in keinem Gesetz festgelegt, dass diese Pläne vertraulich bleiben müssen. Die Post muss Transparenz an den Tag legen, und zwar nicht nur in ihren Plänen, sondern auch in ihren Handlungen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt der Bundesrat die langfristige Strategie der Post bezüglich der Schliessung von Poststellen (Anzahl und Taktung)?</p><p>2. Hält der Bundesrat es nicht für nötig, mehr Transparenz von der Post gegenüber ihren Benutzerinnen und Benutzern und gegenüber den Gemeindebehörden zu verlangen, und zwar sowohl in Bezug auf ihre Pläne als auch in Bezug auf ihre Handlungen?</p>
- Die Post. Transparenz von Plänen und Handlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Post ist gesetzlich verpflichtet, landesweit ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen. Eine ausreichende Versorgung ist dann gewährleistet, wenn die Dienstleistungen der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sind. Die Postverordnung konkretisiert, dass für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung die Postdienste innert 20 Minuten bzw. die Barzahlungsdienstleistungen innert 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein müssen.</p><p>Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Zur Sicherung der eigenwirtschaftlichen Finanzierung der Grundversorgung auch in der Zukunft ist die Post darauf angewiesen, dass sie auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren und das Poststellennetz den gesellschaftlichen Entwicklungen laufend anpassen kann. Solange die Post die obenerwähnten Erreichbarkeitsvorgaben einhält, darf sie ihr Netz an Zugangspunkten denn auch an die veränderten Kundenbedürfnisse anpassen.</p><p>Beabsichtigt die Post die Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle, muss sie die Behörden der betroffenen Gemeinde anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Dabei legt sie auch dar, aus welchen Gründen die Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle zur Diskussion steht. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann und die Post in der Folge einen Entscheid trifft, mit welchem die Gemeinde nicht einverstanden ist, kann diese die Postcom anrufen. Diese gibt eine Empfehlung zuhanden der Post ab. Der abschliessende Entscheid bleibt in der Kompetenz der Post. Der Gesetzgeber hat für die Gemeinden damit eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheide der Post zu Poststellenschliessungen resp. -umwandlungen überprüfen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen, aktuell für die Jahre 2013 bis 2016. Nebst dieser Eignersteuerung verfügt die Post über unternehmerische Autonomie, und der Bundesrat nimmt grundsätzlich keinen Einfluss auf das operative Geschäft. Die Ausgestaltung des Poststellennetzes liegt damit im Kompetenzbereich der Post. Nach Angaben der Post erfolgt die Überprüfung einer Poststelle nicht aufgrund von quantitativen Zielvorgaben, sondern fallweise und unter Einbezug verschiedener Faktoren wie deren Nutzung, die Situation am Standort sowie einer Umfeldanalyse.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Jahren ist die Zahl der Poststellen stetig gesunken, ohne dass je ein längerfristiger Plan seitens der Post kommuniziert worden wäre. Die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden wurde jeweils sehr spät informiert, teilweise sogar erst, als die Schliessung bereits beschlossen war.</p><p>Im Dokument "Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post AG 2013-2016" formuliert der Bundesrat (Punkt 2.8) die Erwartung, dass die Post "eine transparente Kommunikationspolitik" betreibt. Es scheint, dass dieser Punkt nicht immer befolgt wird. Zum einen wurden keine längerfristigen Pläne bezüglich Anzahl und Taktung der Schliessungen von Poststellen präsentiert, zum andern scheint die Post sogar Druck auf bestimmte Gemeinderäte auszuüben, damit diese geplanten Schliessungen vertraulich bleiben. Es ist aber in keinem Gesetz festgelegt, dass diese Pläne vertraulich bleiben müssen. Die Post muss Transparenz an den Tag legen, und zwar nicht nur in ihren Plänen, sondern auch in ihren Handlungen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt der Bundesrat die langfristige Strategie der Post bezüglich der Schliessung von Poststellen (Anzahl und Taktung)?</p><p>2. Hält der Bundesrat es nicht für nötig, mehr Transparenz von der Post gegenüber ihren Benutzerinnen und Benutzern und gegenüber den Gemeindebehörden zu verlangen, und zwar sowohl in Bezug auf ihre Pläne als auch in Bezug auf ihre Handlungen?</p>
- Die Post. Transparenz von Plänen und Handlungen
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