Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Wahrung der Interessen der Schweiz

ShortId
15.3638
Id
20153638
Updated
14.11.2025 07:47
Language
de
Title
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Wahrung der Interessen der Schweiz
AdditionalIndexing
08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz nutzt sowohl ihre Kontakte und Treffen mit der EU auf verschiedenen Ebenen als auch den zwischen den Efta-Staaten und den USA eingerichteten Trade Policy Dialogue, um sich über die Entwicklungen der laufenden Freihandelsverhandlungen zwischen der EU und den USA zu informieren und ihre Interessen bei ihren zwei wichtigsten Handelspartnern einzubringen. Die Schweiz betont bei jeder Gelegenheit, dass sie daran interessiert ist, dass die TTIP auch für Drittstaaten zugänglich ist. Die politischen Entscheidungsträger der EU und der USA, die für die Aushandlung der TTIP verantwortlich sind, liessen verlauten, dass das Abkommen für Drittstaaten offen sein sollte, die die Bedingungen für einen Beitritt erfüllen. Die Ministerinnen und Minister der Efta-Staaten haben an der letzten Ministertagung (22. Juni 2015) beschlossen, den mit den USA aufgenommenen Dialog zu intensivieren. Dieser soll künftig dazu genutzt werden, die Möglichkeiten einer Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen der Efta und den USA auszuloten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es vor allem wichtig, dass weiterhin alle Optionen offenbleiben, bis der Bundesrat seine Strategie festlegt.</p><p>2. Die Ausgangslage der Efta-Staaten im Hinblick auf einen möglichen Beitritt zur TTIP ist vergleichbar: Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz verfügen über einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Der Umfang dieses Zugangs ist allerdings nicht für alle Staaten der gleiche. Im Gegensatz zu den drei Efta-Staaten, die Mitglieder im EWR sind, wird der Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt über bilaterale Abkommen garantiert (Freihandelsabkommen von 1972, Bilaterale I und II). Diese decken weniger Bereiche ab als das EWR-Abkommen. Die vier Efta-Staaten haben das gleiche Interesse, über einen gegenüber ihren Konkurrenten aus der EU diskriminierungsfreien Zugang zum US-Markt zu verfügen, sofern dies möglich ist.</p><p>3. Die Schweiz diskutiert die Auswirkungen der TTIP-Verhandlungen mit anderen Drittstaaten wie der Türkei namentlich im Rahmen der bilateralen Wirtschaftskommissionen oder politischer Konsultationen. Gemeinsame Massnahmen machen jedoch kaum Sinn, da die politische und wirtschaftliche Situation sowie der Rechtsrahmen von Land zu Land unterschiedlich sind. So bildet die Türkei im Gegensatz zur Schweiz mit der EU zum Beispiel eine Zollunion. Deshalb wird die Türkei auch die Zugeständnisse umsetzen müssen, die die EU den USA im Rahmen der TTIP gewährt (für den Warenverkehr), ohne an den Verhandlungen teilgenommen zu haben. Ausserdem kommt die Türkei nur in den Genuss der von den USA eingeräumten Zugeständnisse, wenn sie der TTIP beitritt. Die Türkei hat somit ein reges Interesse daran, dass die TTIP für Drittstaaten offen ist. Die Schweiz wird sich mit der Türkei weiterhin über dieses Thema austauschen und mit ihr prüfen, ob gemeinsame Schritte unternommen werden sollten. Dies wird die Schweiz auch mit jedem anderen Land machen, das ihre Anliegen teilt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über eine umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die Schweiz nimmt an diesen Verhandlungen nicht teil und ist auch nicht als Beobachterin zugelassen. Sie kann ihre Interessen nicht einbringen und würde im Falle eines Verhandlungsabschlusses auch nicht in den Genuss einer künftigen TTIP kommen. </p><p>Der Bundesrat hat unterschiedliche Massnahmen ergriffen, um mögliche Auswirkungen eines solchen Abkommens (TTIP) auf die Schweiz zu erörtern: Im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco werden Abklärungen über die möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den USA und der EU auf die Schweiz vorgenommen. Auch zwei im Auftrag des Seco erstellte Berichte untersuchen die möglichen Auswirkungen eines Handelsabkommens zwischen der EU und den USA auf die Schweizer Wirtschaft. </p><p>Abhängig von den Perspektiven und dem Inhalt eines möglichen FHA zwischen den USA und der EU beabsichtigt der Bundesrat, konkrete Optionen zu prüfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu wahren. Zu diesen Optionen könnte auch die Möglichkeit zur Aushandlung eines FHA mit den USA oder ein Andocken an die TTIP gehören. Heute ist jedoch noch nicht klar, ob und unter welchen Bedingungen Drittländer der TTIP werden beitreten können.</p><p>1. Der Bundesrat will die Strategie der Schweiz am Inhalt des TTIP-Abkommens ausrichten, sobald dieser bekannt ist (was noch nicht der Fall ist, da die Verhandlungen momentan am Laufen sind). Welche konkreten Bemühungen unternimmt er heute, um der Schweiz - unabhängig von der Frage des Inhaltes des TTIP-Abkommens - ein Andocken an die TTIP zu ermöglichen?</p><p>2. Zusammen mit den anderen Efta-Staaten hat die Schweiz einen Trade Policy Dialogue mit den USA lanciert, um gemeinsam mit den Efta-Partnerstaaten Interessen gegenüber den USA zu vertreten. Verfügen EWR-Staaten, wie beispielsweise Norwegen, mit Blick auf die Frage eines Andockens von Drittstaaten an die TTIP über eine vorteilhaftere Ausgangslage als die Schweiz?</p><p>3. Findet unter Drittstaaten (beispielsweise Türkei), welche Interesse an der Option eines möglichen Andockens an die TTIP aufweisen, ein Dialog statt, und/oder werden konkrete Massnahmen hinsichtlich einer gemeinsamen Interessenwahrung ergriffen?</p>
  • Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Wahrung der Interessen der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz nutzt sowohl ihre Kontakte und Treffen mit der EU auf verschiedenen Ebenen als auch den zwischen den Efta-Staaten und den USA eingerichteten Trade Policy Dialogue, um sich über die Entwicklungen der laufenden Freihandelsverhandlungen zwischen der EU und den USA zu informieren und ihre Interessen bei ihren zwei wichtigsten Handelspartnern einzubringen. Die Schweiz betont bei jeder Gelegenheit, dass sie daran interessiert ist, dass die TTIP auch für Drittstaaten zugänglich ist. Die politischen Entscheidungsträger der EU und der USA, die für die Aushandlung der TTIP verantwortlich sind, liessen verlauten, dass das Abkommen für Drittstaaten offen sein sollte, die die Bedingungen für einen Beitritt erfüllen. Die Ministerinnen und Minister der Efta-Staaten haben an der letzten Ministertagung (22. Juni 2015) beschlossen, den mit den USA aufgenommenen Dialog zu intensivieren. Dieser soll künftig dazu genutzt werden, die Möglichkeiten einer Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen der Efta und den USA auszuloten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es vor allem wichtig, dass weiterhin alle Optionen offenbleiben, bis der Bundesrat seine Strategie festlegt.</p><p>2. Die Ausgangslage der Efta-Staaten im Hinblick auf einen möglichen Beitritt zur TTIP ist vergleichbar: Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz verfügen über einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Der Umfang dieses Zugangs ist allerdings nicht für alle Staaten der gleiche. Im Gegensatz zu den drei Efta-Staaten, die Mitglieder im EWR sind, wird der Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt über bilaterale Abkommen garantiert (Freihandelsabkommen von 1972, Bilaterale I und II). Diese decken weniger Bereiche ab als das EWR-Abkommen. Die vier Efta-Staaten haben das gleiche Interesse, über einen gegenüber ihren Konkurrenten aus der EU diskriminierungsfreien Zugang zum US-Markt zu verfügen, sofern dies möglich ist.</p><p>3. Die Schweiz diskutiert die Auswirkungen der TTIP-Verhandlungen mit anderen Drittstaaten wie der Türkei namentlich im Rahmen der bilateralen Wirtschaftskommissionen oder politischer Konsultationen. Gemeinsame Massnahmen machen jedoch kaum Sinn, da die politische und wirtschaftliche Situation sowie der Rechtsrahmen von Land zu Land unterschiedlich sind. So bildet die Türkei im Gegensatz zur Schweiz mit der EU zum Beispiel eine Zollunion. Deshalb wird die Türkei auch die Zugeständnisse umsetzen müssen, die die EU den USA im Rahmen der TTIP gewährt (für den Warenverkehr), ohne an den Verhandlungen teilgenommen zu haben. Ausserdem kommt die Türkei nur in den Genuss der von den USA eingeräumten Zugeständnisse, wenn sie der TTIP beitritt. Die Türkei hat somit ein reges Interesse daran, dass die TTIP für Drittstaaten offen ist. Die Schweiz wird sich mit der Türkei weiterhin über dieses Thema austauschen und mit ihr prüfen, ob gemeinsame Schritte unternommen werden sollten. Dies wird die Schweiz auch mit jedem anderen Land machen, das ihre Anliegen teilt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über eine umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die Schweiz nimmt an diesen Verhandlungen nicht teil und ist auch nicht als Beobachterin zugelassen. Sie kann ihre Interessen nicht einbringen und würde im Falle eines Verhandlungsabschlusses auch nicht in den Genuss einer künftigen TTIP kommen. </p><p>Der Bundesrat hat unterschiedliche Massnahmen ergriffen, um mögliche Auswirkungen eines solchen Abkommens (TTIP) auf die Schweiz zu erörtern: Im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco werden Abklärungen über die möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den USA und der EU auf die Schweiz vorgenommen. Auch zwei im Auftrag des Seco erstellte Berichte untersuchen die möglichen Auswirkungen eines Handelsabkommens zwischen der EU und den USA auf die Schweizer Wirtschaft. </p><p>Abhängig von den Perspektiven und dem Inhalt eines möglichen FHA zwischen den USA und der EU beabsichtigt der Bundesrat, konkrete Optionen zu prüfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu wahren. Zu diesen Optionen könnte auch die Möglichkeit zur Aushandlung eines FHA mit den USA oder ein Andocken an die TTIP gehören. Heute ist jedoch noch nicht klar, ob und unter welchen Bedingungen Drittländer der TTIP werden beitreten können.</p><p>1. Der Bundesrat will die Strategie der Schweiz am Inhalt des TTIP-Abkommens ausrichten, sobald dieser bekannt ist (was noch nicht der Fall ist, da die Verhandlungen momentan am Laufen sind). Welche konkreten Bemühungen unternimmt er heute, um der Schweiz - unabhängig von der Frage des Inhaltes des TTIP-Abkommens - ein Andocken an die TTIP zu ermöglichen?</p><p>2. Zusammen mit den anderen Efta-Staaten hat die Schweiz einen Trade Policy Dialogue mit den USA lanciert, um gemeinsam mit den Efta-Partnerstaaten Interessen gegenüber den USA zu vertreten. Verfügen EWR-Staaten, wie beispielsweise Norwegen, mit Blick auf die Frage eines Andockens von Drittstaaten an die TTIP über eine vorteilhaftere Ausgangslage als die Schweiz?</p><p>3. Findet unter Drittstaaten (beispielsweise Türkei), welche Interesse an der Option eines möglichen Andockens an die TTIP aufweisen, ein Dialog statt, und/oder werden konkrete Massnahmen hinsichtlich einer gemeinsamen Interessenwahrung ergriffen?</p>
    • Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Wahrung der Interessen der Schweiz

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