Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union. Auswirkungen auf die Bilateralen I und II
- ShortId
-
15.3646
- Id
-
20153646
- Updated
-
28.07.2023 05:53
- Language
-
de
- Title
-
Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union. Auswirkungen auf die Bilateralen I und II
- AdditionalIndexing
-
10;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In einem Dokument, das vor einigen Jahren vom Integrationsbüro EDA/EVD publiziert wurde, ist Folgendes zu lesen: "Die bilateralen Abkommen können nur im gemeinsamen Einverständnis der Parteien geändert werden, sie sind keiner automatischen Veränderung unterworfen. Bei den Verträgen, welche auf der Gleichwertigkeit der Gesetzgebung beruhen, liegt es aber oft im Interesse beider Parteien, diese Gleichwertigkeit auch bei einer Rechtsentwicklung aufrechtzuerhalten. Der Nachvollzug von Entwicklungen des EU-Rechts im Anwendungsbereich eines Abkommens ist in der Regel nötig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten ... Dazu kommen Gründe wie ein Interesse an gleich hohen Standards in Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit und Umwelt."</p><p>In einem anderen Dokument steht Folgendes: "Die Vertragsparteien haben mit dem Abschluss des Abkommens (Bilaterale I) keinerlei Gesetzes- und Entscheidungsbefugnisse an eine supranationale (überstaatliche) Instanz übertragen ... Für den Fall, dass eine Partei beabsichtigt, Rechtsvorschriften im Anwendungsbereich des Abkommens zu ändern, sind Verfahren für Informationsaustausch und Konsultationen vorgesehen."</p><p>Diese Aussagen deuten darauf hin, dass der Bund den Inhalt der Bilateralen I und II eventuell neu verhandeln muss, sofern das Transatlantische Freihandelsabkommen deren materielle Änderung für die EU erforderlich macht.</p>
- <p>Der Bundesrat verfolgt die laufenden Verhandlungen für eine umfassende transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (TTIP) sehr genau. Die Schweiz nutzt sowohl ihre Kontakte und Treffen mit der EU auf verschiedenen Ebenen als auch den zwischen den Efta-Staaten und den USA eingerichteten Trade Policy Dialogue, um sich über die Entwicklungen zu informieren und ihre Interessen bei ihren zwei wichtigsten Handelspartnern einzubringen.</p><p>Der Verhandlungsrahmen zwischen der EU und den USA ist bekannt. Die Parteien versuchen namentlich den Zugang zu ihren jeweiligen Märkten zu verbessern. So sollen beispielsweise die Zölle so weit wie möglich abgebaut werden. Ausserdem wird geprüft, ob eine engere regulatorische Zusammenarbeit erreicht werden kann. Schliesslich wollen die Parteien auch den gesetzlichen Rahmen in verschiedenen Bereichen stärken, wie beim Investitionsschutz, im Beschaffungswesen, beim geistigen Eigentum, bei den Dienstleistungen und den Handelserleichterungen.</p><p>Einige momentan im Rahmen der TTIP verhandelte Bereiche werden auch von den zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen bilateralen Abkommen I und II abgedeckt (z. B. das Beschaffungswesen und gewisse Aspekte der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen). Die TTIP sollte jedoch ein Freihandelsabkommen sein, das den Marktzugang ohne oder lediglich mit punktueller Harmonisierung des geltenden Rechts ermöglicht. Der Unterschied zwischen einem solchen Abkommen und den bilateralen Abkommen wurde im Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter 13.4022 bereits im Detail analysiert.</p><p>Die Positionen der Parteien wurden für gewisse Bereiche zwar bereits offengelegt. Dennoch sind die Verhandlungen der TTIP noch nicht abgeschlossen, und die Kompromisslösungen, die die Parteien ausarbeiten werden, sind noch nicht bekannt. Daher lassen sich zurzeit die konkreten Auswirkungen der möglichen Ergebnisse der TTIP noch nicht genau abschätzen.</p><p>So kann der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere noch nicht sagen, ob die USA und die EU sich in gewissen Bereichen über eine Zusammenarbeit einigen werden, die über jene hinausgeht, die zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen der Bilateralen I und II vereinbart wurde. Sollte dies der Fall sein, könnte es zu einer Diskriminierung der Schweizer Unternehmen auf dem EU-Markt gegenüber ihren US-Konkurrenten kommen. Anpassungen der entsprechenden bilateralen Abkommen wären eventuell denkbar, sollte die EU ihre interne Gesetzgebung nach Inkrafttreten der TTIP in einem Bereich ändern, der durch diese Abkommen abgedeckt ist. Solche Anpassungen würden über die üblichen Mechanismen erfolgen, die für die Aktualisierung der betroffenen Abkommen vorgesehen sind, und erfordern die Zustimmung beider Parteien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat bereits viele parlamentarische Vorstösse bezüglich der absehbaren Auswirkungen des künftigen Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP/Tafta) auf die Schweizer Wirtschaft, unsere Landwirtschaft oder die Qualität der Schweizer Importgüter beantwortet. Da dieses Freihandelsabkommen nicht vor Ende 2015 abgeschlossen sein wird, hat der Bundesrat natürlich Anlass zu sagen, dass es unmöglich sei, verlässliche Informationen zu den allgemein erwartbaren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und zu den spezifischen Auswirkungen auf unsere verschiedenen Wirtschaftszweige zu machen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat trotzdem, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie könnte sich das vorgesehene Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union auf die bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der Europäischen Union auswirken?</p><p>2. Könnte sich die Schweiz gezwungen sehen, die Bilateralen neu zu verhandeln, sofern dieses Transatlantische Freihandelsabkommen Auswirkungen auf die Bilateralen haben sollte?</p>
- Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union. Auswirkungen auf die Bilateralen I und II
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In einem Dokument, das vor einigen Jahren vom Integrationsbüro EDA/EVD publiziert wurde, ist Folgendes zu lesen: "Die bilateralen Abkommen können nur im gemeinsamen Einverständnis der Parteien geändert werden, sie sind keiner automatischen Veränderung unterworfen. Bei den Verträgen, welche auf der Gleichwertigkeit der Gesetzgebung beruhen, liegt es aber oft im Interesse beider Parteien, diese Gleichwertigkeit auch bei einer Rechtsentwicklung aufrechtzuerhalten. Der Nachvollzug von Entwicklungen des EU-Rechts im Anwendungsbereich eines Abkommens ist in der Regel nötig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten ... Dazu kommen Gründe wie ein Interesse an gleich hohen Standards in Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit und Umwelt."</p><p>In einem anderen Dokument steht Folgendes: "Die Vertragsparteien haben mit dem Abschluss des Abkommens (Bilaterale I) keinerlei Gesetzes- und Entscheidungsbefugnisse an eine supranationale (überstaatliche) Instanz übertragen ... Für den Fall, dass eine Partei beabsichtigt, Rechtsvorschriften im Anwendungsbereich des Abkommens zu ändern, sind Verfahren für Informationsaustausch und Konsultationen vorgesehen."</p><p>Diese Aussagen deuten darauf hin, dass der Bund den Inhalt der Bilateralen I und II eventuell neu verhandeln muss, sofern das Transatlantische Freihandelsabkommen deren materielle Änderung für die EU erforderlich macht.</p>
- <p>Der Bundesrat verfolgt die laufenden Verhandlungen für eine umfassende transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (TTIP) sehr genau. Die Schweiz nutzt sowohl ihre Kontakte und Treffen mit der EU auf verschiedenen Ebenen als auch den zwischen den Efta-Staaten und den USA eingerichteten Trade Policy Dialogue, um sich über die Entwicklungen zu informieren und ihre Interessen bei ihren zwei wichtigsten Handelspartnern einzubringen.</p><p>Der Verhandlungsrahmen zwischen der EU und den USA ist bekannt. Die Parteien versuchen namentlich den Zugang zu ihren jeweiligen Märkten zu verbessern. So sollen beispielsweise die Zölle so weit wie möglich abgebaut werden. Ausserdem wird geprüft, ob eine engere regulatorische Zusammenarbeit erreicht werden kann. Schliesslich wollen die Parteien auch den gesetzlichen Rahmen in verschiedenen Bereichen stärken, wie beim Investitionsschutz, im Beschaffungswesen, beim geistigen Eigentum, bei den Dienstleistungen und den Handelserleichterungen.</p><p>Einige momentan im Rahmen der TTIP verhandelte Bereiche werden auch von den zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen bilateralen Abkommen I und II abgedeckt (z. B. das Beschaffungswesen und gewisse Aspekte der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen). Die TTIP sollte jedoch ein Freihandelsabkommen sein, das den Marktzugang ohne oder lediglich mit punktueller Harmonisierung des geltenden Rechts ermöglicht. Der Unterschied zwischen einem solchen Abkommen und den bilateralen Abkommen wurde im Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter 13.4022 bereits im Detail analysiert.</p><p>Die Positionen der Parteien wurden für gewisse Bereiche zwar bereits offengelegt. Dennoch sind die Verhandlungen der TTIP noch nicht abgeschlossen, und die Kompromisslösungen, die die Parteien ausarbeiten werden, sind noch nicht bekannt. Daher lassen sich zurzeit die konkreten Auswirkungen der möglichen Ergebnisse der TTIP noch nicht genau abschätzen.</p><p>So kann der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere noch nicht sagen, ob die USA und die EU sich in gewissen Bereichen über eine Zusammenarbeit einigen werden, die über jene hinausgeht, die zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen der Bilateralen I und II vereinbart wurde. Sollte dies der Fall sein, könnte es zu einer Diskriminierung der Schweizer Unternehmen auf dem EU-Markt gegenüber ihren US-Konkurrenten kommen. Anpassungen der entsprechenden bilateralen Abkommen wären eventuell denkbar, sollte die EU ihre interne Gesetzgebung nach Inkrafttreten der TTIP in einem Bereich ändern, der durch diese Abkommen abgedeckt ist. Solche Anpassungen würden über die üblichen Mechanismen erfolgen, die für die Aktualisierung der betroffenen Abkommen vorgesehen sind, und erfordern die Zustimmung beider Parteien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat bereits viele parlamentarische Vorstösse bezüglich der absehbaren Auswirkungen des künftigen Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP/Tafta) auf die Schweizer Wirtschaft, unsere Landwirtschaft oder die Qualität der Schweizer Importgüter beantwortet. Da dieses Freihandelsabkommen nicht vor Ende 2015 abgeschlossen sein wird, hat der Bundesrat natürlich Anlass zu sagen, dass es unmöglich sei, verlässliche Informationen zu den allgemein erwartbaren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und zu den spezifischen Auswirkungen auf unsere verschiedenen Wirtschaftszweige zu machen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat trotzdem, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie könnte sich das vorgesehene Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union auf die bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der Europäischen Union auswirken?</p><p>2. Könnte sich die Schweiz gezwungen sehen, die Bilateralen neu zu verhandeln, sofern dieses Transatlantische Freihandelsabkommen Auswirkungen auf die Bilateralen haben sollte?</p>
- Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union. Auswirkungen auf die Bilateralen I und II
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