Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz
- ShortId
-
15.3648
- Id
-
20153648
- Updated
-
23.07.2024 19:23
- Language
-
de
- Title
-
Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In vielen Randregionen der Schweiz ist die Breitbandversorgung nur sehr lückenhaft oder gar nicht gewährleistet; dies ist beispielsweise in vielen Dörfern im Kanton Jura der Fall. Dieser Umstand kann zu gravierenden Benachteiligungen in der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung der betroffenen Regionen führen.</p><p>Gewiss, die Lebensqualität in diesen Randregionen zieht neue Bewohnerinnen und Bewohner an, aber die erheblichen Lücken im digitalen Netz können den wirtschaftlichen Aufschwung in diesen Tälern und Gegenden bremsen.</p><p>Um ihre Leistung zu verbessern und den Gewinn zu steigern, investieren die schweizerischen Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreiber gezielt in Gebieten mit hohem Potenzial und in dichtbesiedelten Gebieten (Städte und Agglomerationen), wo es nicht selten mehrere Netze verschiedener Wettbewerber gibt.</p><p>Damit eine gewisse Solidarität im Bereich der digitalen Telekommunikation gegeben ist und öffentliche oder private Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreiber in Randregionen mit schlechter oder nichtvorhandener Breitbandversorgung investieren, wäre es denkbar, solche Investitionen steuerlich zu befreien. So würden Unterschiede in der Breitbandversorgung und der Hochbreitbandversorgung in der Schweiz beseitigt.</p>
- <p>Der Vorstoss fordert steuerliche Anreize zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes in peripheren Regionen, lässt aber offen, in welchem Aussmass und über welche Steuern dies geschehen soll. Es trifft zu, dass in der Schweiz die Leistungsfähigkeit des Telekommunikationsnetzes nicht in allen Regionen identisch ist. Der Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA) ist in Regionen, in denen eine dynamische Nachfrage besteht, stärker fortgeschritten. In dünnbesiedelten Regionen ist der Abdeckungsgrad dagegen unterdurchschnittlich.</p><p>Die Versorgung in der Schweiz ist insgesamt aber als ausgesprochen gut zu beurteilen. So lag der Abdeckungsgrad mit NGA-Technologien, d. h. mit Übertragungsraten von mehr als 30 Megabit pro Sekunde, gemäss Angaben von Point Topic (www.point-topic.com) Ende 2012 bei etwa 94 Prozent. Die Schweiz belegt hier nach Malta, den Niederlanden und Belgien eine Spitzenposition in einer Gruppe von 31 europäischen Ländern.</p><p>Gemäss Artikel 92 Absatz 2 der Bundesverfassung sorgt der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Um ein solch leistungsfähiges Telekommunikationsnetz für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu gewährleisten, wurden bereits in der Vergangenheit Massnahmen verabschiedet. Mit der Grundversorgungskonzession wird der Bevölkerung eine Grundversorgung mit Telekomanschlüssen garantiert. Seit dem 1. Januar 2008 gehört auch der Breitband-Internetanschluss zu diesen Diensten. Zudem hat der Bundesrat per 1. Januar 2015 die minimale Übertragungsrate für einen Breitband-Internetanschluss von 1 Megabit pro Sekunde auf 2 Megabit pro Sekunde erhöht. Die Preisobergrenze für diesen Dienst wurde bereits im März 2012 von 69 auf 55 Franken pro Monat (exklusive Mehrwertsteuer) herabgesetzt.</p><p>Aufgrund der bereits bestehenden Regulierung käme es bei Einführung einer steuerlichen Förderung zu einer Überlappung von Instrumenten des Steuersystems und der Grundversorgungsregelung. Ohne an dieser Stelle auf die Frage einzugehen, ob für eine solche Förderung überhaupt die verfassungsrechtliche Grundlage besteht, wäre eine Förderung über das Steuersystem zudem mit Nachteilen verbunden:</p><p>- Aus Sicht des Staates lässt sich kaum trennscharf beurteilen, ab welcher Siedlungsdichte sich ein Ausbau des Telekommunikationsnetzes aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr lohnt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, die ohnehin investiert hätten (Mitnahmeeffekte). Im ungünstigsten Fall könnten Unternehmen Investitionen, die sie bereits beabsichtigt haben, im Wissen um eine zukünftige Förderung verzögern.</p><p>- Eine Förderung kann Innovationen, welche innert kürzester Zeit auf einem veralteten Standard beruhen, begünstigen. Wird eine steuerliche Förderung von bestimmten Kriterien (z. B. Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 10 Megabit pro Sekunde) abhängig gemacht, läuft sie Gefahr, schnell vom technischen Fortschritt überholt zu werden.</p><p>- Die Umsetzung einer steuerlichen Förderung würde sich administrativ komplex gestalten und sowohl bei den Steuerbehörden als auch bei den Unternehmen die Kosten des steuerlichen Vollzugs steigern.</p><p>Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keinen Bedarf für steuerliche Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit Investitionen von (öffentlichen und privaten) Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreibern steuerlich befreit werden, sodass in den Randregionen der Schweiz eine Hochbreitbandversorgung geschaffen werden kann.</p>
- Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In vielen Randregionen der Schweiz ist die Breitbandversorgung nur sehr lückenhaft oder gar nicht gewährleistet; dies ist beispielsweise in vielen Dörfern im Kanton Jura der Fall. Dieser Umstand kann zu gravierenden Benachteiligungen in der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung der betroffenen Regionen führen.</p><p>Gewiss, die Lebensqualität in diesen Randregionen zieht neue Bewohnerinnen und Bewohner an, aber die erheblichen Lücken im digitalen Netz können den wirtschaftlichen Aufschwung in diesen Tälern und Gegenden bremsen.</p><p>Um ihre Leistung zu verbessern und den Gewinn zu steigern, investieren die schweizerischen Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreiber gezielt in Gebieten mit hohem Potenzial und in dichtbesiedelten Gebieten (Städte und Agglomerationen), wo es nicht selten mehrere Netze verschiedener Wettbewerber gibt.</p><p>Damit eine gewisse Solidarität im Bereich der digitalen Telekommunikation gegeben ist und öffentliche oder private Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreiber in Randregionen mit schlechter oder nichtvorhandener Breitbandversorgung investieren, wäre es denkbar, solche Investitionen steuerlich zu befreien. So würden Unterschiede in der Breitbandversorgung und der Hochbreitbandversorgung in der Schweiz beseitigt.</p>
- <p>Der Vorstoss fordert steuerliche Anreize zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes in peripheren Regionen, lässt aber offen, in welchem Aussmass und über welche Steuern dies geschehen soll. Es trifft zu, dass in der Schweiz die Leistungsfähigkeit des Telekommunikationsnetzes nicht in allen Regionen identisch ist. Der Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA) ist in Regionen, in denen eine dynamische Nachfrage besteht, stärker fortgeschritten. In dünnbesiedelten Regionen ist der Abdeckungsgrad dagegen unterdurchschnittlich.</p><p>Die Versorgung in der Schweiz ist insgesamt aber als ausgesprochen gut zu beurteilen. So lag der Abdeckungsgrad mit NGA-Technologien, d. h. mit Übertragungsraten von mehr als 30 Megabit pro Sekunde, gemäss Angaben von Point Topic (www.point-topic.com) Ende 2012 bei etwa 94 Prozent. Die Schweiz belegt hier nach Malta, den Niederlanden und Belgien eine Spitzenposition in einer Gruppe von 31 europäischen Ländern.</p><p>Gemäss Artikel 92 Absatz 2 der Bundesverfassung sorgt der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Um ein solch leistungsfähiges Telekommunikationsnetz für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu gewährleisten, wurden bereits in der Vergangenheit Massnahmen verabschiedet. Mit der Grundversorgungskonzession wird der Bevölkerung eine Grundversorgung mit Telekomanschlüssen garantiert. Seit dem 1. Januar 2008 gehört auch der Breitband-Internetanschluss zu diesen Diensten. Zudem hat der Bundesrat per 1. Januar 2015 die minimale Übertragungsrate für einen Breitband-Internetanschluss von 1 Megabit pro Sekunde auf 2 Megabit pro Sekunde erhöht. Die Preisobergrenze für diesen Dienst wurde bereits im März 2012 von 69 auf 55 Franken pro Monat (exklusive Mehrwertsteuer) herabgesetzt.</p><p>Aufgrund der bereits bestehenden Regulierung käme es bei Einführung einer steuerlichen Förderung zu einer Überlappung von Instrumenten des Steuersystems und der Grundversorgungsregelung. Ohne an dieser Stelle auf die Frage einzugehen, ob für eine solche Förderung überhaupt die verfassungsrechtliche Grundlage besteht, wäre eine Förderung über das Steuersystem zudem mit Nachteilen verbunden:</p><p>- Aus Sicht des Staates lässt sich kaum trennscharf beurteilen, ab welcher Siedlungsdichte sich ein Ausbau des Telekommunikationsnetzes aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr lohnt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, die ohnehin investiert hätten (Mitnahmeeffekte). Im ungünstigsten Fall könnten Unternehmen Investitionen, die sie bereits beabsichtigt haben, im Wissen um eine zukünftige Förderung verzögern.</p><p>- Eine Förderung kann Innovationen, welche innert kürzester Zeit auf einem veralteten Standard beruhen, begünstigen. Wird eine steuerliche Förderung von bestimmten Kriterien (z. B. Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 10 Megabit pro Sekunde) abhängig gemacht, läuft sie Gefahr, schnell vom technischen Fortschritt überholt zu werden.</p><p>- Die Umsetzung einer steuerlichen Förderung würde sich administrativ komplex gestalten und sowohl bei den Steuerbehörden als auch bei den Unternehmen die Kosten des steuerlichen Vollzugs steigern.</p><p>Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keinen Bedarf für steuerliche Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit Investitionen von (öffentlichen und privaten) Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreibern steuerlich befreit werden, sodass in den Randregionen der Schweiz eine Hochbreitbandversorgung geschaffen werden kann.</p>
- Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz
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