Verkehrslenkung mittels GPS analog der Lenkung des Verkehrs mit Wegweisern gesetzlich regeln

ShortId
15.3650
Id
20153650
Updated
28.07.2023 05:49
Language
de
Title
Verkehrslenkung mittels GPS analog der Lenkung des Verkehrs mit Wegweisern gesetzlich regeln
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fahrzeuglenker folgen zunehmend den Empfehlungen der Navigationsgeräte, übersehen und missachten dabei die Signalisation vor Ort und die Empfehlungen der Radio-Verkehrsinformation. Sie unterlaufen damit die Vorgaben des Verkehrsmanagements für eine optimale Verkehrsabwicklung. Es werden ungeeignete Routen befahren, was zu Problemen bezüglich Verkehrssicherheit und Umweltschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz) führt. Es sind daher Möglichkeiten zu schaffen, welche es erlauben, das Routing der Navigationsgeräte geeignet zu beeinflussen.</p><p>In Beantwortung der Interpellation Aeschbacher 09.4140, "Wegweisung durch satellitengestützte Navigation", wurden Lösungsansätze in Koordination mit den Nachbarländern versprochen. Fünf Jahre nach der Antwort hat sich das Problem verschärft, und Lösungen stehen noch immer aus.</p><p>Da heute die meisten Fahrzeuge standardmässig mit satellitengestützten Navigationshilfen ausgerüstet sind, wird heute eine zunehmende Zahl von Fahrzeugen, insbesondere auch der Schwerverkehr, auf ungeeignete Neben- und Quartierstrassen bzw. durch verkehrsberuhigte Quartiere gelenkt. Strategien, die darauf abzielen, den Durchgangsverkehr möglichst auf dem übergeordneten Strassennetz abzuwickeln, werden dadurch unterlaufen. Leidtragende sind insbesondere die Quartierbewohnerinnen und -bewohner sowie der Fuss- und der Veloverkehr. Betroffen sind auch Freizeitrouten des Fussverkehrs, des Wanderns und des Veloverkehrs, welche durch fehlgeleitete Fahrzeuge an Sicherheit und Attraktivität verlieren.</p><p>Die Anbieter haben ausreichend Zeit gehabt, den Tatbeweis zu erbringen, dass ihnen nicht nur der Verkaufserfolg und die Werbeeinnahmen wichtig sind, sondern auch der Nutzen für die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner. So ist es an der Zeit, dass der Gesetzgeber die notwendigen Qualitätsstandards einfordert und dafür sorgt, dass:</p><p>a. die öffentliche Hand über die Hoheit der Informationen verfügt und das Routing strategiekonform vorgeben kann; sowie</p><p>b. für eine zeitnahe Aktualisierung sorgt. Kantone und Gemeinden sowie die Verbände des motorisierten und des nichtmotorisierten Verkehrs sind dabei angemessen in die jeweiligen Anpassungen der Wegweisung einzubeziehen.</p>
  • <p>In den vergangenen Jahren haben sich die technischen Möglichkeiten im Bereich der Verkehrsnavigation rasant weiterentwickelt. Smartphones bieten heute zahlreiche neue Möglichkeiten (z. B. soziale Netzwerke wie Facebook oder Crowdsourcing-Anwendungen wie Waze) und verdrängen die allein auf Navigation ausgerichteten Geräte. Eine Beeinflussung der Routenwahl ist deshalb heute nur noch sehr beschränkt möglich und kann aufgrund der technischen Möglichkeiten ohne Weiteres umgangen werden.</p><p>Die zuständigen Behörden haben indessen die Möglichkeit, ungeeignete Routen mittels entsprechender Signalisation ganz oder teilweise für den Verkehr zu schliessen. Eine Beeinflussung der Routenwahl via Navigationsgeräte drängt sich deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht auf.</p><p>Verkehrsinformationen haben ohnehin nur informellen Charakter. Die Fahrzeuglenkenden haben sich im Verkehr immer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmende in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet werden (Art. 26 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01). Sie müssen spezifische Regelungen, wie beispielsweise ein Fahrverbot mit "Zubringerdienst gestattet", beachten, und zwar auch dann, wenn ihnen das Navigationsgerät oder das Smartphone diese Route "empfiehlt". Navigationsgeräte oder Geräte, welche derartige Möglichkeiten bieten (z. B. Smartphones), sind deshalb nur ein Hilfsmittel zur Unterstützung des Fahrzeuglenkers.</p><p>Auf nationaler Ebene wird mit der "Systemarchitektur Schweiz" (SA-CH) u. a. ein Rahmen geschaffen, um Verkehrsinformationen zu sammeln und zu verbreiten. Die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen der im August 2010 publizierten VSS-Studie 2006/904 werden bei den laufenden Arbeiten berücksichtigt und umgesetzt. Verkehrsdienstleister sind an diesen und weiteren Informationen interessiert, um zuverlässige Navigationsdienste anzubieten. Dafür sind zentrale Datenbanken notwendig, welche Daten von Bund, Kantonen und Gemeinden enthalten.</p><p>Auf internationaler Ebene schliesslich koordiniert die Schweiz ihre Arbeiten im Bereich des Verkehrsmanagements mit der Europäischen Union. Europaweit haben sich Navigationsdienstleister und Behörden in der Plattform "Traffic Management 2.0" zusammengeschlossen, um den gegenseitigen Austausch von verkehrsrelevanten Daten zu organisieren. Die Schweiz arbeitet hier aktiv mit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine strategiekonforme Beeinflussung des Routings der Navigationsgeräte durch das Verkehrsmanagement erlauben.</p>
  • Verkehrslenkung mittels GPS analog der Lenkung des Verkehrs mit Wegweisern gesetzlich regeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fahrzeuglenker folgen zunehmend den Empfehlungen der Navigationsgeräte, übersehen und missachten dabei die Signalisation vor Ort und die Empfehlungen der Radio-Verkehrsinformation. Sie unterlaufen damit die Vorgaben des Verkehrsmanagements für eine optimale Verkehrsabwicklung. Es werden ungeeignete Routen befahren, was zu Problemen bezüglich Verkehrssicherheit und Umweltschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz) führt. Es sind daher Möglichkeiten zu schaffen, welche es erlauben, das Routing der Navigationsgeräte geeignet zu beeinflussen.</p><p>In Beantwortung der Interpellation Aeschbacher 09.4140, "Wegweisung durch satellitengestützte Navigation", wurden Lösungsansätze in Koordination mit den Nachbarländern versprochen. Fünf Jahre nach der Antwort hat sich das Problem verschärft, und Lösungen stehen noch immer aus.</p><p>Da heute die meisten Fahrzeuge standardmässig mit satellitengestützten Navigationshilfen ausgerüstet sind, wird heute eine zunehmende Zahl von Fahrzeugen, insbesondere auch der Schwerverkehr, auf ungeeignete Neben- und Quartierstrassen bzw. durch verkehrsberuhigte Quartiere gelenkt. Strategien, die darauf abzielen, den Durchgangsverkehr möglichst auf dem übergeordneten Strassennetz abzuwickeln, werden dadurch unterlaufen. Leidtragende sind insbesondere die Quartierbewohnerinnen und -bewohner sowie der Fuss- und der Veloverkehr. Betroffen sind auch Freizeitrouten des Fussverkehrs, des Wanderns und des Veloverkehrs, welche durch fehlgeleitete Fahrzeuge an Sicherheit und Attraktivität verlieren.</p><p>Die Anbieter haben ausreichend Zeit gehabt, den Tatbeweis zu erbringen, dass ihnen nicht nur der Verkaufserfolg und die Werbeeinnahmen wichtig sind, sondern auch der Nutzen für die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner. So ist es an der Zeit, dass der Gesetzgeber die notwendigen Qualitätsstandards einfordert und dafür sorgt, dass:</p><p>a. die öffentliche Hand über die Hoheit der Informationen verfügt und das Routing strategiekonform vorgeben kann; sowie</p><p>b. für eine zeitnahe Aktualisierung sorgt. Kantone und Gemeinden sowie die Verbände des motorisierten und des nichtmotorisierten Verkehrs sind dabei angemessen in die jeweiligen Anpassungen der Wegweisung einzubeziehen.</p>
    • <p>In den vergangenen Jahren haben sich die technischen Möglichkeiten im Bereich der Verkehrsnavigation rasant weiterentwickelt. Smartphones bieten heute zahlreiche neue Möglichkeiten (z. B. soziale Netzwerke wie Facebook oder Crowdsourcing-Anwendungen wie Waze) und verdrängen die allein auf Navigation ausgerichteten Geräte. Eine Beeinflussung der Routenwahl ist deshalb heute nur noch sehr beschränkt möglich und kann aufgrund der technischen Möglichkeiten ohne Weiteres umgangen werden.</p><p>Die zuständigen Behörden haben indessen die Möglichkeit, ungeeignete Routen mittels entsprechender Signalisation ganz oder teilweise für den Verkehr zu schliessen. Eine Beeinflussung der Routenwahl via Navigationsgeräte drängt sich deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht auf.</p><p>Verkehrsinformationen haben ohnehin nur informellen Charakter. Die Fahrzeuglenkenden haben sich im Verkehr immer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmende in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet werden (Art. 26 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01). Sie müssen spezifische Regelungen, wie beispielsweise ein Fahrverbot mit "Zubringerdienst gestattet", beachten, und zwar auch dann, wenn ihnen das Navigationsgerät oder das Smartphone diese Route "empfiehlt". Navigationsgeräte oder Geräte, welche derartige Möglichkeiten bieten (z. B. Smartphones), sind deshalb nur ein Hilfsmittel zur Unterstützung des Fahrzeuglenkers.</p><p>Auf nationaler Ebene wird mit der "Systemarchitektur Schweiz" (SA-CH) u. a. ein Rahmen geschaffen, um Verkehrsinformationen zu sammeln und zu verbreiten. Die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen der im August 2010 publizierten VSS-Studie 2006/904 werden bei den laufenden Arbeiten berücksichtigt und umgesetzt. Verkehrsdienstleister sind an diesen und weiteren Informationen interessiert, um zuverlässige Navigationsdienste anzubieten. Dafür sind zentrale Datenbanken notwendig, welche Daten von Bund, Kantonen und Gemeinden enthalten.</p><p>Auf internationaler Ebene schliesslich koordiniert die Schweiz ihre Arbeiten im Bereich des Verkehrsmanagements mit der Europäischen Union. Europaweit haben sich Navigationsdienstleister und Behörden in der Plattform "Traffic Management 2.0" zusammengeschlossen, um den gegenseitigen Austausch von verkehrsrelevanten Daten zu organisieren. Die Schweiz arbeitet hier aktiv mit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine strategiekonforme Beeinflussung des Routings der Navigationsgeräte durch das Verkehrsmanagement erlauben.</p>
    • Verkehrslenkung mittels GPS analog der Lenkung des Verkehrs mit Wegweisern gesetzlich regeln

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