Radioaktives C14 fehlt in den vom Ensi veröffentlichten Monatsbilanzen der AKW

ShortId
15.3655
Id
20153655
Updated
28.07.2023 05:50
Language
de
Title
Radioaktives C14 fehlt in den vom Ensi veröffentlichten Monatsbilanzen der AKW
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Mitteilung vom 2. März 2015 veröffentlicht das Ensi neu die bilanzierten Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken monatlich. Allerdings fehlt die Angabe über das C14: <a href="http://www.ensi.ch/de/2015/03/02/ensi-veroeffentlicht-neu-monatlich-die-bilanzierten-abgaben-radioaktiver-stoffe-aus-kernkraftwerken/">http://www.ensi.ch/de/2015/03/02/ensi-veroeffentlicht-neu-monatlich-die-bilanzierten-abgaben-radioaktiver-stoffe-aus-kernkraftwerken/</a>.</p>
  • <p>Die Betreiber von Kernanlagen haben die behördlich festgelegten Abgabelimiten auch 2014 eingehalten - teilweise mit beträchtlichen Margen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) veröffentlicht die C14-Emissionen in seinem Strahlenschutzbericht. Seit 2015 werden die monatlichen Emissionen von radioaktiven Stoffen auf der Website des Ensi veröffentlicht, sobald diese vom Ensi geprüft worden sind. Diese monatlichen Abgaben werden gemäss dem Abgabe- und Umgebungsüberwachungsreglement der jeweiligen Kernanlage pro Nuklid bilanziert. Das Ensi betreibt zudem ein Messsystem, das die Dosisleistung in der Umgebung der Kernkraftwerke ganzjährig rund um die Uhr misst und überwacht. Die Messwerte sind auf der Website des Ensi verfügbar.</p><p>1. Die Überwachung der luftgetragenen radioaktiven Abgaben erfolgt in den einzelnen Kernanlagen durch den Betreiber gemäss den Vorgaben des Abgabe- und Umgebungsüberwachungsreglements. Das Abgabereglement der Kernkraftwerke verlangt keine monatliche Messung des C14. Diese Messung wird daher nicht monatlich publiziert. Die Kernkraftwerke messen jedoch aus Eigeninitiative das C14 und erstatten mindestens jährlich Bericht. Zudem werden die C14-Immissionen seit Jahrzehnten durch die Messung von Baumblättern im Rahmen des Programms zur Überwachung der Umweltradioaktivität des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), insbesondere in der Umgebung der Kernkraftwerke, verfolgt. Die Ergebnisse dieser unabhängigen Messungen erlauben es, die Dosisabschätzungen des Ensi, welche auf den vom Betreiber deklarierten Abgaben basieren, zu verifizieren. Sie werden im Jahresbericht des BAG publiziert.</p><p>2. Um den Schutz von Mensch und Umwelt zu optimieren, kann die zuständige Bewilligungsbehörde für jede Anlage einen Richtwert für die maximale Dosis festlegen. Dieser muss unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 1 Millisievert pro Jahr liegen. Das Ensi hat in seiner Richtlinie G15, "Strahlenschutzziele für Kernanlagen", zum Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung den Richtwert auf 0,3 Millisievert pro Jahr festgelegt.</p><p>Die Limiten für die Abgabe radioaktiver Stoffe wurden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens in den Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren von den Betreibern beantragt und nach eingehender Prüfung als Bewilligungsauflage festgelegt. Auch wenn die Jahresabgabelimiten vollständig ausgeschöpft würden, würden die resultierenden Dosen für Siedewasser- und Druckwasserreaktoren unter dem Richtwert von 0,3 Millisievert pro Jahr liegen. Die geltenden Grenzwerte gewährleisten einen wirksamen Schutz der Bevölkerung.</p><p>3. Gemäss Artikel 80 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (SR 814.501) legt die Bewilligungsbehörde die Abgaberaten und Abgabekonzentrationen so fest, dass der quellenbezogene Dosisrichtwert von 0,3 Millisievert pro Jahr nach Artikel 7 und die Immissionsgrenzwerte nach Artikel 102 nicht überschritten werden. Die Strahlenexposition infolge der bei Kernkraftwerken betrieblich stabilen Abgaben von C14 beträgt weniger als 0,01 Millisievert pro Jahr. Die Produktionsrate von C14 ist von der Reaktorleistung abhängig und sollte sich über die Jahre hinweg nicht ändern. Es ist daher nicht nötig, eine Limite für die C14-Abgaben einzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Radioaktiver Kohlenstoff C14 wird in Form von CO2 routinemässig in grosser Menge von allen Atomkraftwerken abgegeben und reichert sich in der Natur an. Warum fehlt in den Monatsbilanzen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) C14?</p><p>2. Für die Abgabe radioaktiver Stoffe gibt es Abgabelimiten. Warum gelten höhere Abgabelimiten für Siedewasserreaktoren (Mühleberg und Leibstadt) gegenüber den Druckwasserreaktoren? Für Mensch und Natur ist die Immission entscheidend und nicht der Kraftwerkstyp.</p><p>3. Warum gibt es keine Abgabelimiten für C14?</p>
  • Radioaktives C14 fehlt in den vom Ensi veröffentlichten Monatsbilanzen der AKW
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Mitteilung vom 2. März 2015 veröffentlicht das Ensi neu die bilanzierten Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken monatlich. Allerdings fehlt die Angabe über das C14: <a href="http://www.ensi.ch/de/2015/03/02/ensi-veroeffentlicht-neu-monatlich-die-bilanzierten-abgaben-radioaktiver-stoffe-aus-kernkraftwerken/">http://www.ensi.ch/de/2015/03/02/ensi-veroeffentlicht-neu-monatlich-die-bilanzierten-abgaben-radioaktiver-stoffe-aus-kernkraftwerken/</a>.</p>
    • <p>Die Betreiber von Kernanlagen haben die behördlich festgelegten Abgabelimiten auch 2014 eingehalten - teilweise mit beträchtlichen Margen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) veröffentlicht die C14-Emissionen in seinem Strahlenschutzbericht. Seit 2015 werden die monatlichen Emissionen von radioaktiven Stoffen auf der Website des Ensi veröffentlicht, sobald diese vom Ensi geprüft worden sind. Diese monatlichen Abgaben werden gemäss dem Abgabe- und Umgebungsüberwachungsreglement der jeweiligen Kernanlage pro Nuklid bilanziert. Das Ensi betreibt zudem ein Messsystem, das die Dosisleistung in der Umgebung der Kernkraftwerke ganzjährig rund um die Uhr misst und überwacht. Die Messwerte sind auf der Website des Ensi verfügbar.</p><p>1. Die Überwachung der luftgetragenen radioaktiven Abgaben erfolgt in den einzelnen Kernanlagen durch den Betreiber gemäss den Vorgaben des Abgabe- und Umgebungsüberwachungsreglements. Das Abgabereglement der Kernkraftwerke verlangt keine monatliche Messung des C14. Diese Messung wird daher nicht monatlich publiziert. Die Kernkraftwerke messen jedoch aus Eigeninitiative das C14 und erstatten mindestens jährlich Bericht. Zudem werden die C14-Immissionen seit Jahrzehnten durch die Messung von Baumblättern im Rahmen des Programms zur Überwachung der Umweltradioaktivität des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), insbesondere in der Umgebung der Kernkraftwerke, verfolgt. Die Ergebnisse dieser unabhängigen Messungen erlauben es, die Dosisabschätzungen des Ensi, welche auf den vom Betreiber deklarierten Abgaben basieren, zu verifizieren. Sie werden im Jahresbericht des BAG publiziert.</p><p>2. Um den Schutz von Mensch und Umwelt zu optimieren, kann die zuständige Bewilligungsbehörde für jede Anlage einen Richtwert für die maximale Dosis festlegen. Dieser muss unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 1 Millisievert pro Jahr liegen. Das Ensi hat in seiner Richtlinie G15, "Strahlenschutzziele für Kernanlagen", zum Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung den Richtwert auf 0,3 Millisievert pro Jahr festgelegt.</p><p>Die Limiten für die Abgabe radioaktiver Stoffe wurden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens in den Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren von den Betreibern beantragt und nach eingehender Prüfung als Bewilligungsauflage festgelegt. Auch wenn die Jahresabgabelimiten vollständig ausgeschöpft würden, würden die resultierenden Dosen für Siedewasser- und Druckwasserreaktoren unter dem Richtwert von 0,3 Millisievert pro Jahr liegen. Die geltenden Grenzwerte gewährleisten einen wirksamen Schutz der Bevölkerung.</p><p>3. Gemäss Artikel 80 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (SR 814.501) legt die Bewilligungsbehörde die Abgaberaten und Abgabekonzentrationen so fest, dass der quellenbezogene Dosisrichtwert von 0,3 Millisievert pro Jahr nach Artikel 7 und die Immissionsgrenzwerte nach Artikel 102 nicht überschritten werden. Die Strahlenexposition infolge der bei Kernkraftwerken betrieblich stabilen Abgaben von C14 beträgt weniger als 0,01 Millisievert pro Jahr. Die Produktionsrate von C14 ist von der Reaktorleistung abhängig und sollte sich über die Jahre hinweg nicht ändern. Es ist daher nicht nötig, eine Limite für die C14-Abgaben einzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Radioaktiver Kohlenstoff C14 wird in Form von CO2 routinemässig in grosser Menge von allen Atomkraftwerken abgegeben und reichert sich in der Natur an. Warum fehlt in den Monatsbilanzen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) C14?</p><p>2. Für die Abgabe radioaktiver Stoffe gibt es Abgabelimiten. Warum gelten höhere Abgabelimiten für Siedewasserreaktoren (Mühleberg und Leibstadt) gegenüber den Druckwasserreaktoren? Für Mensch und Natur ist die Immission entscheidend und nicht der Kraftwerkstyp.</p><p>3. Warum gibt es keine Abgabelimiten für C14?</p>
    • Radioaktives C14 fehlt in den vom Ensi veröffentlichten Monatsbilanzen der AKW

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