Den Ursprung von Druck-Erzeugnissen kennzeichnen

ShortId
15.3659
Id
20153659
Updated
28.07.2023 05:47
Language
de
Title
Den Ursprung von Druck-Erzeugnissen kennzeichnen
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der WWF stellte im November 2014 aufgrund einer Testreihe fest, dass vor allem aus Asien importierte Bücher Tropenholz enthalten. Das verwendete Tropenholz stammt wahrscheinlich aus Raubbau in tropischen Naturwäldern in Südostasien und endet in billigem Zellstoff für die Papierproduktion. In Asien gibt es Länder, die keine Vorschriften für den Import von Papier und Zellstoff kennen.</p><p>Unlängst wurde bekannt, dass Druck-Erzeugnisse aus Asien die Gesundheit der Konsumenten gefährden können. So wurden beispielsweise importierte Kalender mit bleihaltigen Druckfarben aus dem Verkehr gezogen. In Asien hergestellte und in die Schweiz importierte Kinderbücher werden mit speziellen Lacken hergestellt, um Farb- und Leuchteffekte zu erzielen. Diese Lacke sind in der Schweiz verboten, weil sie eine Gefahr für die Gesundheit der Kinder darstellen.</p><p>Offensichtlich hält man sich im Ausland bei der Produktion von Druck-Erzeugnissen nicht an dieselben hohen ökologischen und gesundheitspolitischen Standards wie in der Schweiz, wo die Verwendung von FSC-Papier (Forest Stewardship Council), die VOC-freie Produktion oder das klimaneutrale Drucken zur gängigen Produktionspraxis in der Druckindustrie gehören.</p>
  • <p>1. Zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sind in der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (SR 817.023.11) Grenzwerte für die Migration von Blei bei Kinderbüchern vorgegeben, die gemäss dem Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht zum Spielzeug zählen. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) verbietet Gegenstände mit bleihaltigen Anstrichfarben oder Lacken, inklusive Druck-Erzeugnissen, wenn der Massengehalt an Blei einen bestimmten Wert übersteigt. So wird die Exposition der Bevölkerung gering gehalten, und die Behörden können gesundheitsschädliche Produkte vom Markt ausschliessen sowie Zuwiderhandlungen verfolgen. Diese verpflichtenden gesetzlichen Vorschriften gehen über eine Kennzeichnungspflicht hinaus.</p><p>Was die Holzproduktion betrifft, können die Konsumentinnen und Konsumenten Papier und Druck-Erzeugnisse aus nachhaltigem Holzeinschlag wählen, indem sie auf die in der Schweiz weitverbreiteten Zertifizierungen wie PEFC oder FSC achten. Die Frage der Herkunftsangabe beim Papier für die Konsumentinnen und Konsumenten wurde bereits bei der Festlegung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021) geprüft. Die Anhörung der interessierten Kreise ergab damals, dass eine Deklarationspflicht, die über einfache Produkte hinausginge, einen grossen Mehraufwand verursachen, aber keine entscheidenden Vorteile mit sich bringen würde. Allerdings hat der Bundesrat im Rahmen der Änderung des Umweltschutzgesetzes (Geschäft 14.019, "Grüne Wirtschaft") die Einführung einer der EU-Holzhandelsverordnung gleichwertigen Regulierung vorgeschlagen, die auch für Papier gilt und die Produkte aus illegal geschlagenem Holz vom Schweizer Markt ausschliesst. Eine Kennzeichnungspflicht für den Schweizer Markt könnte zudem zu technischen Handelshemmnissen führen.</p><p>Um Transparenz zu gewährleisten, kann unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241), auf in der Schweiz hergestellten Produkten der Produktionsort freiwillig angegeben werden. Das revidierte Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (SR 232.11, "Swissness") enthält die dabei zu beachtenden Kriterien.</p><p>2. Die Welthandelsorganisation (WTO) schafft keine technischen Normen. Das WTO-Recht gibt einen Rahmen vor für die Einführung technischer Vorschriften, wie etwa Kennzeichnungspflichten. Dadurch soll vermieden werden, dass solche Massnahmen überflüssige Handelshemmnisse schaffen. Folglich wäre es nicht angemessen, die Einführung neuer Kennzeichnungspflichten in diesem Rahmen vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um nachfolgende Abklärungen ersucht:</p><p>1. Überprüfung einer generellen Kennzeichnungspflicht für in der Schweiz hergestellte Druckerzeugnisse, mit dem Ziel, für Druckeinkäufer und Konsumenten mehr Transparenz und Sicherheit zu schaffen;</p><p>2. im Rahmen der internationalen Verhandlungen und Institutionen (WTO) die weltweite Kennzeichnung des Ursprungs von Printprodukten vorzuschlagen und umzusetzen.</p>
  • Den Ursprung von Druck-Erzeugnissen kennzeichnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der WWF stellte im November 2014 aufgrund einer Testreihe fest, dass vor allem aus Asien importierte Bücher Tropenholz enthalten. Das verwendete Tropenholz stammt wahrscheinlich aus Raubbau in tropischen Naturwäldern in Südostasien und endet in billigem Zellstoff für die Papierproduktion. In Asien gibt es Länder, die keine Vorschriften für den Import von Papier und Zellstoff kennen.</p><p>Unlängst wurde bekannt, dass Druck-Erzeugnisse aus Asien die Gesundheit der Konsumenten gefährden können. So wurden beispielsweise importierte Kalender mit bleihaltigen Druckfarben aus dem Verkehr gezogen. In Asien hergestellte und in die Schweiz importierte Kinderbücher werden mit speziellen Lacken hergestellt, um Farb- und Leuchteffekte zu erzielen. Diese Lacke sind in der Schweiz verboten, weil sie eine Gefahr für die Gesundheit der Kinder darstellen.</p><p>Offensichtlich hält man sich im Ausland bei der Produktion von Druck-Erzeugnissen nicht an dieselben hohen ökologischen und gesundheitspolitischen Standards wie in der Schweiz, wo die Verwendung von FSC-Papier (Forest Stewardship Council), die VOC-freie Produktion oder das klimaneutrale Drucken zur gängigen Produktionspraxis in der Druckindustrie gehören.</p>
    • <p>1. Zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sind in der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (SR 817.023.11) Grenzwerte für die Migration von Blei bei Kinderbüchern vorgegeben, die gemäss dem Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht zum Spielzeug zählen. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) verbietet Gegenstände mit bleihaltigen Anstrichfarben oder Lacken, inklusive Druck-Erzeugnissen, wenn der Massengehalt an Blei einen bestimmten Wert übersteigt. So wird die Exposition der Bevölkerung gering gehalten, und die Behörden können gesundheitsschädliche Produkte vom Markt ausschliessen sowie Zuwiderhandlungen verfolgen. Diese verpflichtenden gesetzlichen Vorschriften gehen über eine Kennzeichnungspflicht hinaus.</p><p>Was die Holzproduktion betrifft, können die Konsumentinnen und Konsumenten Papier und Druck-Erzeugnisse aus nachhaltigem Holzeinschlag wählen, indem sie auf die in der Schweiz weitverbreiteten Zertifizierungen wie PEFC oder FSC achten. Die Frage der Herkunftsangabe beim Papier für die Konsumentinnen und Konsumenten wurde bereits bei der Festlegung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021) geprüft. Die Anhörung der interessierten Kreise ergab damals, dass eine Deklarationspflicht, die über einfache Produkte hinausginge, einen grossen Mehraufwand verursachen, aber keine entscheidenden Vorteile mit sich bringen würde. Allerdings hat der Bundesrat im Rahmen der Änderung des Umweltschutzgesetzes (Geschäft 14.019, "Grüne Wirtschaft") die Einführung einer der EU-Holzhandelsverordnung gleichwertigen Regulierung vorgeschlagen, die auch für Papier gilt und die Produkte aus illegal geschlagenem Holz vom Schweizer Markt ausschliesst. Eine Kennzeichnungspflicht für den Schweizer Markt könnte zudem zu technischen Handelshemmnissen führen.</p><p>Um Transparenz zu gewährleisten, kann unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241), auf in der Schweiz hergestellten Produkten der Produktionsort freiwillig angegeben werden. Das revidierte Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (SR 232.11, "Swissness") enthält die dabei zu beachtenden Kriterien.</p><p>2. Die Welthandelsorganisation (WTO) schafft keine technischen Normen. Das WTO-Recht gibt einen Rahmen vor für die Einführung technischer Vorschriften, wie etwa Kennzeichnungspflichten. Dadurch soll vermieden werden, dass solche Massnahmen überflüssige Handelshemmnisse schaffen. Folglich wäre es nicht angemessen, die Einführung neuer Kennzeichnungspflichten in diesem Rahmen vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um nachfolgende Abklärungen ersucht:</p><p>1. Überprüfung einer generellen Kennzeichnungspflicht für in der Schweiz hergestellte Druckerzeugnisse, mit dem Ziel, für Druckeinkäufer und Konsumenten mehr Transparenz und Sicherheit zu schaffen;</p><p>2. im Rahmen der internationalen Verhandlungen und Institutionen (WTO) die weltweite Kennzeichnung des Ursprungs von Printprodukten vorzuschlagen und umzusetzen.</p>
    • Den Ursprung von Druck-Erzeugnissen kennzeichnen

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