Bafu. Transparenz in Personal- und Interessenbindungsfragen von Angestellten

ShortId
15.3667
Id
20153667
Updated
28.07.2023 05:44
Language
de
Title
Bafu. Transparenz in Personal- und Interessenbindungsfragen von Angestellten
AdditionalIndexing
04;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Entwicklung Abschlüsse der tertiären Stufe im Bafu (2006-2015):</p><p>Tabelle</p><p>Die Erhöhung des Anteils Mitarbeitenden mit tertiärem Abschluss erklärt sich dadurch, dass diejenigen Bereiche (insbesondere Klimapolitik, Gefahrenprävention, Chemikaliensicherheit), die in den letzten Jahren zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich machten, spezielle, an Universitäten oder Fachhochschulen erworbene Kenntnisse benötigen (z. B. Ingenieure, Naturwissenschaftler, Chemiker).</p><p>2. Die Aufträge des Bafu an Büros und Organisationen werden über die Sachkredite Vollzug, Umweltforschung und -bildung sowie Umweltbeobachtung finanziert. Diese vier Aufgabenbereiche haben insbesondere folgende gesetzliche Grundlagen:</p><p>- Umweltschutzgesetz (SR 814.01): Art. 36ff., Art. 44, Art. 49;</p><p>- Gewässerschutzgesetz (SR 814.20): Art. 45ff., Art. 57, Art. 64;</p><p>- Gentechnikgesetz (SR 814.91): Art. 20, Art. 26;</p><p>- CO2-Gesetz (SR 641.71): Art. 39ff.;</p><p>- Bundesgesetz über den Wasserbau (SR 721.100): Art. 11, Art. 13;</p><p>- Waldgesetz (SR 921.0): Art. 29, Art. 31, Art. 33, Art. 49;</p><p>- Jagdgesetz (SR 922.0): Art. 14, Art. 24f.;</p><p>- Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.0): Art. 13, Art. 21;</p><p>- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (SR 451): Art. 14a, Art. 24f ff.</p><p>Sachkredit Vollzug</p><p>Der Kredit umfasst die Kernaufgaben des Amtes: Umweltprobleme frühzeitig erkennen; Vorbereiten umweltpolitischer Entscheide zuhanden von Bundesrat und Parlament; Begleitung und Unterstützung des Vollzugs durch die Kantone; Kontrolle der Wirksamkeit von Rechtsgrundlagen und Massnahmen. Die entsprechenden Mandate werden vom Bafu gemeinsam mit seinen Partnern aus den Kantonen, aber auch der Wirtschaft formuliert und begleitet. Im Einzelnen geht es um die Erarbeitung praktikabler Vollzugsgrundlagen zur Umsetzung der Gesetzgebung, die Bereitstellung einheitlicher Methoden und Standards, die Nutzung externen Spezialwissens oder die Erprobung neuer Lösungswege.</p><p>Sachkredit Umweltforschung und -bildung</p><p>Da das Bafu über keine eigenen Forschungseinrichtungen verfügt, ist es im angewandten Forschungsbereich auf die Leistungen Dritter - Universitäten, Hochschulen, Forschungsanstalten und Private - angewiesen. Das Bafu beschafft sich die benötigten Forschungsergebnisse durch die Erteilung von gezielten, handlungs- und massnahmenorientierten Forschungsaufträgen.</p><p>Das Bafu braucht wissenschaftliche Grundlagen und Methoden für die Früherkennung von Problemen und die Festlegung von Zielen; die Vorbereitung von fachgerechten, wirtschaftlich tragbaren und gesellschaftlich akzeptierten Lösungen und Massnahmen; die Erfassung, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Stand und Entwicklung der Umwelt.</p><p>Mittels Bildungsaktivitäten fördert das Bafu die berufliche Kompetenz in Sachen Ressourcenmanagement sowie von Wissen, Verständnis und Haltung dazu. Dabei ist es zentral, Beiträge zum Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung zu leisten.</p><p>Sachkredit Umweltbeobachtung</p><p>Die Mittel in diesem Kredit werden für den Aufbau, den Betrieb und den Unterhalt von messtechnischen Einrichtungen des Bundes, für die Datenerhebung durch Dritte, für technische Hilfsmittel und für Laboranalysen eingesetzt. Die erhobenen Daten und Informationen werden von allen Akteuren benötigt, die für die Konzeption und die Umsetzung der Umweltpolitik verantwortlich sind. Sie dienen aber auch der Information der Politik und der Öffentlichkeit.</p><p>Auftragsvolumen</p><p>Tabelle</p><p>Das jährliche Auftragsvolumen seit der Einführung des neuen Rechnungsmodells Bund im Jahr 2007 beträgt gut 40 Millionen Franken. Die Zunahme im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2007 beträgt 3,7 Prozent.</p><p>Der Anteil am Auftragsvolumen, welcher durch Auftragnehmende mit einem Abschluss auf tertiärer Stufe erarbeitet wird, wird statistisch nicht erhoben. Das Bafu geht von einem Anteil von rund 70 Prozent aus.</p><p>3. Das Bafu vergibt jährlich rund 1400 Aufträge an Bundesinstitutionen und private Firmen. Aufgrund der Spezifikation der Aufträge erfolgt ein Grossteil der Vergaben (rund 40 Prozent des Vergabevolumens) an Bundesinstitutionen (WSL, Empa, PSI, SLF, Eawag usw.) bzw. an andere Gemeinwesen (Kantone, Universitäten, Fachhochschulen usw.). Bei den jährlich rund 1400 Aufträgen werden über 700 unterschiedliche Auftragnehmende berücksichtigt. Bei Dritten, welche pro Jahr mehr als fünf solcher Aufträge erhalten, handelt es sich grösstenteils um Bundesinstitutionen bzw. andere Gemeinwesen.</p><p>4. Das Bafu prüft aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine rein private Mitgliedschaft in einer NGO, einer Partei oder einer Religionsgemeinschaft. Geprüft werden hingegen Nebenbeschäftigungen. Gestützt auf Artikel 91 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) sind die Angestellten verpflichtet, ihren Vorgesetzten sämtliche entgeltlichen ausserdienstlich ausgeübten Nebentätigkeiten zu melden, unentgeltliche nur dann, wenn ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann. Können im Einzelfall Interessenkonflikte oder eine zeitliche Überbeanspruchung der Angestellten durch die Nebentätigkeit nicht ausgeschlossen werden, verweigert der Arbeitgeber die Ausübung dieser Tätigkeit oder kann deren Ausübung mit Auflagen oder Vorbehalten verbinden. Bereits Neueintretende werden auf ihre Nebentätigkeiten hin geprüft. Können Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden, werden die Neueintretenden aufgefordert, die Nebentätigkeit aufzugeben. Solche Fälle kommen im Durchschnitt nicht mehr als einmal pro Jahr vor.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat prägt mit der vorbereitenden Arbeit im Gesetzgebungsprozess zu umweltrelevanten Gesetzen massgeblich die Erlasse. Dabei kommt den bearbeitenden Verwaltungsangestellten eine gewichtige Rolle zu. Im Sinne der Transparenz wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren der Personalbestand beim Bafu bezüglich Mitarbeitenden mit einem Abschluss auf der tertiären Stufe (a und b) entwickelt? Es wird eine Darstellung pro Kalenderjahr und nach Abschluss erwartet.</p><p>2. Wie gross ist das Auftragsvolumen, das das Bafu in den vergangenen zehn Jahren an Büros und Organisationen erteilt hat, was zur Erarbeitung von Studien bzw. Grundlagen diente, für deren Erarbeitung ein Abschluss auf tertiärer Stufe erwartet wird? Es wird eine Darstellung pro Kalenderjahr und nach Abschluss erwartet.</p><p>3. Gibt es Dritte, die mehr als fünfmal in den vergangenen Jahren solche Aufträge (siehe Ziff. 2) erhalten haben?</p><p>4. Wie viele Angestellte des Bafu sind als Privatpersonen Mitglied in Interessenorganisationen (NGO), die mit ihrem Tätigkeitsfeld im Bafu in Zusammenhang stehen (z. B. NGO)? Es wird eine Darstellung nach Anzahl der Mitarbeitenden und nach Organisationen erwartet.</p>
  • Bafu. Transparenz in Personal- und Interessenbindungsfragen von Angestellten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Entwicklung Abschlüsse der tertiären Stufe im Bafu (2006-2015):</p><p>Tabelle</p><p>Die Erhöhung des Anteils Mitarbeitenden mit tertiärem Abschluss erklärt sich dadurch, dass diejenigen Bereiche (insbesondere Klimapolitik, Gefahrenprävention, Chemikaliensicherheit), die in den letzten Jahren zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich machten, spezielle, an Universitäten oder Fachhochschulen erworbene Kenntnisse benötigen (z. B. Ingenieure, Naturwissenschaftler, Chemiker).</p><p>2. Die Aufträge des Bafu an Büros und Organisationen werden über die Sachkredite Vollzug, Umweltforschung und -bildung sowie Umweltbeobachtung finanziert. Diese vier Aufgabenbereiche haben insbesondere folgende gesetzliche Grundlagen:</p><p>- Umweltschutzgesetz (SR 814.01): Art. 36ff., Art. 44, Art. 49;</p><p>- Gewässerschutzgesetz (SR 814.20): Art. 45ff., Art. 57, Art. 64;</p><p>- Gentechnikgesetz (SR 814.91): Art. 20, Art. 26;</p><p>- CO2-Gesetz (SR 641.71): Art. 39ff.;</p><p>- Bundesgesetz über den Wasserbau (SR 721.100): Art. 11, Art. 13;</p><p>- Waldgesetz (SR 921.0): Art. 29, Art. 31, Art. 33, Art. 49;</p><p>- Jagdgesetz (SR 922.0): Art. 14, Art. 24f.;</p><p>- Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.0): Art. 13, Art. 21;</p><p>- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (SR 451): Art. 14a, Art. 24f ff.</p><p>Sachkredit Vollzug</p><p>Der Kredit umfasst die Kernaufgaben des Amtes: Umweltprobleme frühzeitig erkennen; Vorbereiten umweltpolitischer Entscheide zuhanden von Bundesrat und Parlament; Begleitung und Unterstützung des Vollzugs durch die Kantone; Kontrolle der Wirksamkeit von Rechtsgrundlagen und Massnahmen. Die entsprechenden Mandate werden vom Bafu gemeinsam mit seinen Partnern aus den Kantonen, aber auch der Wirtschaft formuliert und begleitet. Im Einzelnen geht es um die Erarbeitung praktikabler Vollzugsgrundlagen zur Umsetzung der Gesetzgebung, die Bereitstellung einheitlicher Methoden und Standards, die Nutzung externen Spezialwissens oder die Erprobung neuer Lösungswege.</p><p>Sachkredit Umweltforschung und -bildung</p><p>Da das Bafu über keine eigenen Forschungseinrichtungen verfügt, ist es im angewandten Forschungsbereich auf die Leistungen Dritter - Universitäten, Hochschulen, Forschungsanstalten und Private - angewiesen. Das Bafu beschafft sich die benötigten Forschungsergebnisse durch die Erteilung von gezielten, handlungs- und massnahmenorientierten Forschungsaufträgen.</p><p>Das Bafu braucht wissenschaftliche Grundlagen und Methoden für die Früherkennung von Problemen und die Festlegung von Zielen; die Vorbereitung von fachgerechten, wirtschaftlich tragbaren und gesellschaftlich akzeptierten Lösungen und Massnahmen; die Erfassung, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Stand und Entwicklung der Umwelt.</p><p>Mittels Bildungsaktivitäten fördert das Bafu die berufliche Kompetenz in Sachen Ressourcenmanagement sowie von Wissen, Verständnis und Haltung dazu. Dabei ist es zentral, Beiträge zum Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung zu leisten.</p><p>Sachkredit Umweltbeobachtung</p><p>Die Mittel in diesem Kredit werden für den Aufbau, den Betrieb und den Unterhalt von messtechnischen Einrichtungen des Bundes, für die Datenerhebung durch Dritte, für technische Hilfsmittel und für Laboranalysen eingesetzt. Die erhobenen Daten und Informationen werden von allen Akteuren benötigt, die für die Konzeption und die Umsetzung der Umweltpolitik verantwortlich sind. Sie dienen aber auch der Information der Politik und der Öffentlichkeit.</p><p>Auftragsvolumen</p><p>Tabelle</p><p>Das jährliche Auftragsvolumen seit der Einführung des neuen Rechnungsmodells Bund im Jahr 2007 beträgt gut 40 Millionen Franken. Die Zunahme im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2007 beträgt 3,7 Prozent.</p><p>Der Anteil am Auftragsvolumen, welcher durch Auftragnehmende mit einem Abschluss auf tertiärer Stufe erarbeitet wird, wird statistisch nicht erhoben. Das Bafu geht von einem Anteil von rund 70 Prozent aus.</p><p>3. Das Bafu vergibt jährlich rund 1400 Aufträge an Bundesinstitutionen und private Firmen. Aufgrund der Spezifikation der Aufträge erfolgt ein Grossteil der Vergaben (rund 40 Prozent des Vergabevolumens) an Bundesinstitutionen (WSL, Empa, PSI, SLF, Eawag usw.) bzw. an andere Gemeinwesen (Kantone, Universitäten, Fachhochschulen usw.). Bei den jährlich rund 1400 Aufträgen werden über 700 unterschiedliche Auftragnehmende berücksichtigt. Bei Dritten, welche pro Jahr mehr als fünf solcher Aufträge erhalten, handelt es sich grösstenteils um Bundesinstitutionen bzw. andere Gemeinwesen.</p><p>4. Das Bafu prüft aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine rein private Mitgliedschaft in einer NGO, einer Partei oder einer Religionsgemeinschaft. Geprüft werden hingegen Nebenbeschäftigungen. Gestützt auf Artikel 91 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) sind die Angestellten verpflichtet, ihren Vorgesetzten sämtliche entgeltlichen ausserdienstlich ausgeübten Nebentätigkeiten zu melden, unentgeltliche nur dann, wenn ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann. Können im Einzelfall Interessenkonflikte oder eine zeitliche Überbeanspruchung der Angestellten durch die Nebentätigkeit nicht ausgeschlossen werden, verweigert der Arbeitgeber die Ausübung dieser Tätigkeit oder kann deren Ausübung mit Auflagen oder Vorbehalten verbinden. Bereits Neueintretende werden auf ihre Nebentätigkeiten hin geprüft. Können Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden, werden die Neueintretenden aufgefordert, die Nebentätigkeit aufzugeben. Solche Fälle kommen im Durchschnitt nicht mehr als einmal pro Jahr vor.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat prägt mit der vorbereitenden Arbeit im Gesetzgebungsprozess zu umweltrelevanten Gesetzen massgeblich die Erlasse. Dabei kommt den bearbeitenden Verwaltungsangestellten eine gewichtige Rolle zu. Im Sinne der Transparenz wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren der Personalbestand beim Bafu bezüglich Mitarbeitenden mit einem Abschluss auf der tertiären Stufe (a und b) entwickelt? Es wird eine Darstellung pro Kalenderjahr und nach Abschluss erwartet.</p><p>2. Wie gross ist das Auftragsvolumen, das das Bafu in den vergangenen zehn Jahren an Büros und Organisationen erteilt hat, was zur Erarbeitung von Studien bzw. Grundlagen diente, für deren Erarbeitung ein Abschluss auf tertiärer Stufe erwartet wird? Es wird eine Darstellung pro Kalenderjahr und nach Abschluss erwartet.</p><p>3. Gibt es Dritte, die mehr als fünfmal in den vergangenen Jahren solche Aufträge (siehe Ziff. 2) erhalten haben?</p><p>4. Wie viele Angestellte des Bafu sind als Privatpersonen Mitglied in Interessenorganisationen (NGO), die mit ihrem Tätigkeitsfeld im Bafu in Zusammenhang stehen (z. B. NGO)? Es wird eine Darstellung nach Anzahl der Mitarbeitenden und nach Organisationen erwartet.</p>
    • Bafu. Transparenz in Personal- und Interessenbindungsfragen von Angestellten

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