Diskriminierung von inländischen Holzproduzenten gegenüber ausländischen Lieferanten?

ShortId
15.3668
Id
20153668
Updated
28.07.2023 05:44
Language
de
Title
Diskriminierung von inländischen Holzproduzenten gegenüber ausländischen Lieferanten?
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ein Grossteil des Holzes, welches in die Schweiz importiert wird, stammt aus der EU: 2013 waren es beim Rohholz 99 Prozent, beim Schnittholz 91 Prozent, bei den Holzwerkstoffen 99 Prozent und bei den Holzmöbeln 89 Prozent. Dieses Holz wird nach vergleichbaren gesetzlichen Anforderungen an die Waldbewirtschaftung wie in der Schweiz produziert. Somit ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung grundsätzlich gewährleistet.</p><p>2. Im Rahmen der laufenden Revision des Waldgesetzes (14.046) werden gesetzliche Anpassungen zur besseren Förderung von ökologisch produziertem Holz geprüft. Die UREK-N hat dabei vorgeschlagen, bei der Holzbeschaffung durch den Bund Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass die Transporte bei Holzimporten in der Regel länger und dadurch ökologisch nachteilig sind.</p><p>Rechtsanpassungen sind auch im Bereich des Holzhandels vorgesehen. Seit 2013 gilt in der EU die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR). Diese verfolgt das Ziel, dass alles inner- und aussereuropäische Holz auf legale Weise auf den Markt kommt. Der Bundesrat schlägt im Rahmen der laufenden Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01;14.019, "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)") vor, eine rechtliche Basis für eine Holzhandelsregulierung analog zur EUTR schaffen. Die Vorlage befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Weitere Anpassungen erachtet der Bundesrat nicht als notwendig und angezeigt.</p><p>3. Eine Anpassung von Anforderungen an ausländisches Holz wird aufgrund der Darlegungen unter den Ziffern 1 und 2 als grundsätzlich nicht nötig erachtet. Es laufen allerdings Vorarbeiten für eine europäische Waldkonvention, die sich an einen Standard anlehnen, welchen die Schweiz schon lange erfüllt. Damit würde eine noch weiter gehende Gleichheit mindestens im europäischen Raum (inkl. Russland) erreicht.</p><p>4. Die schweizerische Rechtsordnung im Bereich des Waldes trägt nicht nur der Holznutzung, sondern allen waldpolitischen Zielen ausgewogen Rechnung. Wo rechtliche Rahmenbedingungen die Waldbewirtschaftung stark beeinflussen (z. B. Schutzwaldpflege, Erhaltung und Förderung der Biodiversität), werden allfällige Einschränkungen durch öffentliche Mittel kompensiert. Damit führt der Import von Holz allgemein nicht zu einer Diskriminierung von Schweizer Holzproduzenten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund stellt durch die einschlägigen Gesetze hohe Anforderungen an die schweizerische Waldbewirtschaftung. Gleichzeitig fordert er die Nutzung des einheimischen Holzpotenzials in der Waldpolitik 2020. Die aktuellen Rahmenbedingungen in der Schweiz zeigen, dass sowohl Wald- wie auch Holzwirtschaft gegenüber international produzierten Produkten, die unter anderen Rahmenbedingungen produziert werden, nicht konkurrenzfähig sein können. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erachtet er im Ausland produziertes Holz als ökologisch gleichwertig hergestellt wie Holz, das nach den Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung erzeugt wurde?</p><p>2. Falls ja, wäre er bereit, im Rahmen seiner Kompetenzen die Verordnungen an ausländisches Recht und ausländische Praxis anzupassen?</p><p>3. Falls nein, wäre er bereit, für ausländisches Holz dieselben Anforderungen an die biologische Erzeugung zu stellen, wie er dies gegenüber den inländischen Waldbesitzern tut?</p><p>4. Wie stellt er sich zur Aussage, dass inländische Holzproduzenten (Wald- und Holzbranche) durch die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Waldbewirtschaftung und Produktion gegenüber ausländischen Holzproduzenten diskriminiert werden?</p>
  • Diskriminierung von inländischen Holzproduzenten gegenüber ausländischen Lieferanten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ein Grossteil des Holzes, welches in die Schweiz importiert wird, stammt aus der EU: 2013 waren es beim Rohholz 99 Prozent, beim Schnittholz 91 Prozent, bei den Holzwerkstoffen 99 Prozent und bei den Holzmöbeln 89 Prozent. Dieses Holz wird nach vergleichbaren gesetzlichen Anforderungen an die Waldbewirtschaftung wie in der Schweiz produziert. Somit ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung grundsätzlich gewährleistet.</p><p>2. Im Rahmen der laufenden Revision des Waldgesetzes (14.046) werden gesetzliche Anpassungen zur besseren Förderung von ökologisch produziertem Holz geprüft. Die UREK-N hat dabei vorgeschlagen, bei der Holzbeschaffung durch den Bund Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass die Transporte bei Holzimporten in der Regel länger und dadurch ökologisch nachteilig sind.</p><p>Rechtsanpassungen sind auch im Bereich des Holzhandels vorgesehen. Seit 2013 gilt in der EU die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR). Diese verfolgt das Ziel, dass alles inner- und aussereuropäische Holz auf legale Weise auf den Markt kommt. Der Bundesrat schlägt im Rahmen der laufenden Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01;14.019, "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)") vor, eine rechtliche Basis für eine Holzhandelsregulierung analog zur EUTR schaffen. Die Vorlage befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Weitere Anpassungen erachtet der Bundesrat nicht als notwendig und angezeigt.</p><p>3. Eine Anpassung von Anforderungen an ausländisches Holz wird aufgrund der Darlegungen unter den Ziffern 1 und 2 als grundsätzlich nicht nötig erachtet. Es laufen allerdings Vorarbeiten für eine europäische Waldkonvention, die sich an einen Standard anlehnen, welchen die Schweiz schon lange erfüllt. Damit würde eine noch weiter gehende Gleichheit mindestens im europäischen Raum (inkl. Russland) erreicht.</p><p>4. Die schweizerische Rechtsordnung im Bereich des Waldes trägt nicht nur der Holznutzung, sondern allen waldpolitischen Zielen ausgewogen Rechnung. Wo rechtliche Rahmenbedingungen die Waldbewirtschaftung stark beeinflussen (z. B. Schutzwaldpflege, Erhaltung und Förderung der Biodiversität), werden allfällige Einschränkungen durch öffentliche Mittel kompensiert. Damit führt der Import von Holz allgemein nicht zu einer Diskriminierung von Schweizer Holzproduzenten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund stellt durch die einschlägigen Gesetze hohe Anforderungen an die schweizerische Waldbewirtschaftung. Gleichzeitig fordert er die Nutzung des einheimischen Holzpotenzials in der Waldpolitik 2020. Die aktuellen Rahmenbedingungen in der Schweiz zeigen, dass sowohl Wald- wie auch Holzwirtschaft gegenüber international produzierten Produkten, die unter anderen Rahmenbedingungen produziert werden, nicht konkurrenzfähig sein können. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erachtet er im Ausland produziertes Holz als ökologisch gleichwertig hergestellt wie Holz, das nach den Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung erzeugt wurde?</p><p>2. Falls ja, wäre er bereit, im Rahmen seiner Kompetenzen die Verordnungen an ausländisches Recht und ausländische Praxis anzupassen?</p><p>3. Falls nein, wäre er bereit, für ausländisches Holz dieselben Anforderungen an die biologische Erzeugung zu stellen, wie er dies gegenüber den inländischen Waldbesitzern tut?</p><p>4. Wie stellt er sich zur Aussage, dass inländische Holzproduzenten (Wald- und Holzbranche) durch die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Waldbewirtschaftung und Produktion gegenüber ausländischen Holzproduzenten diskriminiert werden?</p>
    • Diskriminierung von inländischen Holzproduzenten gegenüber ausländischen Lieferanten?

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