Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben

ShortId
15.3672
Id
20153672
Updated
14.11.2025 07:32
Language
de
Title
Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Behörden müssen die elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien auf dem neusten Stand nutzen können, um Dienstleistungen an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sowohl effizient wie auch unbürokratisch zu erbringen.</p><p>Gemäss neuestem Global Information Technology Report 2015 des WEF belegt die Schweiz den unrühmlichen 48. Platz bezüglich Fähigkeit der Behörden, ICT zu nutzen.</p><p>In der Studie "Firmen und E-Government" von 2013 weisen ebenfalls mehrere Firmenvertreter darauf hin, dass eine Vereinfachung des Online-Angebotes bei der Mehrwertsteuer und bei der Unternehmenssteuer den Unternehmensalltag erleichtern würde.</p><p>Mit der beschleunigten und effektiven Umsetzung der E-Government-Strategie des Bundes könnte viel Bürokratie für Unternehmen und Bürger abgebaut werden.</p><p>Bei der externen Vergabe von Informatikaufträgen muss darauf geachtet werden, dass der Auftrag klar ausgeschrieben, korrekt vergeben und eng begleitet wird.</p>
  • <p>Vor dem Hintergrund der Ende 2015 auslaufenden öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz unter Einbezug aller Akteure Stärken und Schwächen der bisherigen Umsetzung analysiert. Dabei wurden auch die Resultate internationaler Studien bezüglich der elektronischen Behördenleistungen in der Schweiz mit einbezogen.</p><p>Ausgehend von diesen Erkenntnissen wurden die strategischen Grundlagen gemeinsam mit einer aus Fachleuten aller föderalen Ebenen zusammengesetzten Arbeitsgruppe für die Weiterführung von E-Government ab 2016 überarbeitet. Unter anderem soll mit einem Schwerpunktplan sichergestellt werden, dass die gemeinsamen Anstrengungen sich auf Projekte von höchster Priorität fokussieren, wie zum Beispiel auch auf die in der Motion erwähnte elektronische Abwicklung der Mehrwertsteuer oder auf ein Transaktionsportal für die Behördengeschäfte der Wirtschaft (One-Stop-Shop des Seco).</p><p>Im Anschluss an die Ratifikation der neuen Rahmenvereinbarung per Ende Jahr durch Bund und Kantone wird die Umsetzung im Januar 2016 im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen beginnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in der Schweiz voranzutreiben; dies insbesondere im Bereich der Online-Abwicklung von Behördengängen.</p><p>Diese Massnahmen sollten mittel-, langfristig kostenneutral sein und insbesondere auf Effizienzsteigerung und verbesserte Koordination der laufenden Projekte im Rahmen des E-Governments abzielen. Den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger ist Rechnung zu tragen.</p>
  • Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Behörden müssen die elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien auf dem neusten Stand nutzen können, um Dienstleistungen an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sowohl effizient wie auch unbürokratisch zu erbringen.</p><p>Gemäss neuestem Global Information Technology Report 2015 des WEF belegt die Schweiz den unrühmlichen 48. Platz bezüglich Fähigkeit der Behörden, ICT zu nutzen.</p><p>In der Studie "Firmen und E-Government" von 2013 weisen ebenfalls mehrere Firmenvertreter darauf hin, dass eine Vereinfachung des Online-Angebotes bei der Mehrwertsteuer und bei der Unternehmenssteuer den Unternehmensalltag erleichtern würde.</p><p>Mit der beschleunigten und effektiven Umsetzung der E-Government-Strategie des Bundes könnte viel Bürokratie für Unternehmen und Bürger abgebaut werden.</p><p>Bei der externen Vergabe von Informatikaufträgen muss darauf geachtet werden, dass der Auftrag klar ausgeschrieben, korrekt vergeben und eng begleitet wird.</p>
    • <p>Vor dem Hintergrund der Ende 2015 auslaufenden öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz unter Einbezug aller Akteure Stärken und Schwächen der bisherigen Umsetzung analysiert. Dabei wurden auch die Resultate internationaler Studien bezüglich der elektronischen Behördenleistungen in der Schweiz mit einbezogen.</p><p>Ausgehend von diesen Erkenntnissen wurden die strategischen Grundlagen gemeinsam mit einer aus Fachleuten aller föderalen Ebenen zusammengesetzten Arbeitsgruppe für die Weiterführung von E-Government ab 2016 überarbeitet. Unter anderem soll mit einem Schwerpunktplan sichergestellt werden, dass die gemeinsamen Anstrengungen sich auf Projekte von höchster Priorität fokussieren, wie zum Beispiel auch auf die in der Motion erwähnte elektronische Abwicklung der Mehrwertsteuer oder auf ein Transaktionsportal für die Behördengeschäfte der Wirtschaft (One-Stop-Shop des Seco).</p><p>Im Anschluss an die Ratifikation der neuen Rahmenvereinbarung per Ende Jahr durch Bund und Kantone wird die Umsetzung im Januar 2016 im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen beginnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in der Schweiz voranzutreiben; dies insbesondere im Bereich der Online-Abwicklung von Behördengängen.</p><p>Diese Massnahmen sollten mittel-, langfristig kostenneutral sein und insbesondere auf Effizienzsteigerung und verbesserte Koordination der laufenden Projekte im Rahmen des E-Governments abzielen. Den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger ist Rechnung zu tragen.</p>
    • Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben

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