Wertschöpfung und Landschaftsschutz im Inland statt 160 Milliarden Franken für Energieimporte
- ShortId
-
15.3673
- Id
-
20153673
- Updated
-
28.07.2023 05:45
- Language
-
de
- Title
-
Wertschöpfung und Landschaftsschutz im Inland statt 160 Milliarden Franken für Energieimporte
- AdditionalIndexing
-
52;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1990 verpflichtete das Schweizervolk in Artikel 89 BV Bund und Kantone zu einem sparsamen, umweltschonenden und rationellen Energieverbrauch. Nach 25 Jahren weist der Gebäudebereich laut Bundesrat immer noch 80 Prozent Energieverluste oder 90 Terawattstunden pro Jahr auf (Interpellation 10.3873). Um etwa 1 Terawattstunde pro Jahr Strom zu gewinnen, sollen Landschaften von nationaler Bedeutung genutzt werden, statt das 20- bis 40-Fache im Gebäudesektor zu substituieren.</p><p>Die energetische Auslandabhängigkeit beträgt immer noch etwa 80 Prozent; die Schweiz überweist dafür jährlich 10 bis 12 Milliarden Schweizerfranken für Energieimporte vor allem aus arabischen Ländern. Insgesamt überwies die Schweiz seit 1990 mehr als 160 Milliarden Schweizerfranken (Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2013) und generiert damit kaum inländische Wertschöpfung.</p><p>Die innovative Gebäudebranche realisiert bekanntlich zusammen mit Hauseigentümern, Mietern und KMU seit 2000 PEB und PEB-Sanierungen, die Stromüberschüsse erzeugen und gleichzeitig gut 80 Prozent Energieverluste reduzieren (vgl. Art. 3 Abs. 2 int. PEB-Reglement). Diese vorbildlichen Wirtschaftsleistungen können mit einer Förderung von 120 Franken pro Quadratmeter EBF in unseren Gemeinden und Städten erbracht werden. Sie steigern die Inlandwertschöpfung erheblich und übersteigen künftig die (ganze) PEB-Förderung. Sanierungen sollen stärker gefördert werden als Neubauten. Nach zehn Jahren kann die Förderung bei Neubauten entfallen und bei Bausanierungen vom Bundesrat angemessen und in Absprache mit den Kantonen reduziert werden.</p><p>Zur Umsetzung der PEB-Massnahmen verfügt der Bund über eine "umfassende Gesetzgebungskompetenz" in Artikel 89 Absatz 3 der Bundesverfassung; die Kantone verfügen über eine "ausreichende Kompetenz" in Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung.</p>
- <p>Mit 46 Prozent ist der schweizerische Gebäudepark in der Tat für einen Grossteil des inländischen Energieverbrauchs verantwortlich. Bund und Kantone sind sich der Bedeutung des Gebäudeparks beim Energieverbrauch bewusst und verfolgen eine gemeinsame Strategie. So sollen die vorhandenen Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Abwärme im Strom- und Wärmebereich ausgeschöpft werden. Langfristig soll der Gebäudepark CO2-frei werden.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele existieren bereits verschiedene Massnahmen. Dazu gehört das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Dieses wird zum Grossteil aus der CO2-Teilzweckbindung finanziert und fördert zum Beispiel Bauten nach Minergie-P- und Minergie-A-Standard. Die Produktion von Elektrizität aus Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden wird mittels der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) respektive der Einmalvergütung (EIV) unterstützt. Die erfolgte Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken 2014) führt dazu, dass die Kantone in den nächsten Jahren ihre Vorschriften für Neubauten in Richtung eines Nullenergiegebäudes verschärfen: Künftig muss ein Neubau einen Teil seines Strombedarfs selber decken.</p><p>Für Plus-Energie-Gebäude und ähnliche Standards existieren heute bereits verschiedene Förderinstrumente, sowohl für die Elektrizitätserzeugung wie auch für die Energieeffizienzsteigerung. Eine zusätzliche, spezifische Förderung ist deshalb weder notwendig noch angebracht und wäre mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden. Hinzu kommt, dass der in der Begründung genannte Zeithorizont der Förderung im Widerspruch zur Energiestrategie 2050 des Bundesrates bzw. zum geplanten Übergang vom Förder- zu einem Lenkungssystem steht. In der Vernehmlassungsvorlage vom 13. März 2015 zu einem Klima- und Energielenkungssystem hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass Förderungen, die aus den Erträgen der CO2-Abgabe finanziert werden, wie z. B. das Gebäudeprogramm, ab 2021 schrittweise abgebaut und Ende 2025 ganz auslaufen sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Ergänzung des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) vorzuschlagen:</p><p>Artikel 14b, "Stromüberschüsse statt 80 Prozent Energieverluste (Ergänzung)"</p><p>Der Bund gewährt den Kantonen Finanzhilfen aus der CO2-Abgabe für besonders energieeffiziente Gebäude, wie Plus-Energie-Bauten oder vergleichbare Baustandards, die im Jahresdurchschnitt mehr erneuerbare Energie erzeugen, als sie insgesamt benötigen. Die Förderung erfolgt im Verhältnis zum Energieeffizienzgewinn. Der Bundesrat regelt die Förderbedingungen und Ausnahmen, verbietet Doppelzahlungen und legt die weiteren Detailbestimmungen fest.</p>
- Wertschöpfung und Landschaftsschutz im Inland statt 160 Milliarden Franken für Energieimporte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1990 verpflichtete das Schweizervolk in Artikel 89 BV Bund und Kantone zu einem sparsamen, umweltschonenden und rationellen Energieverbrauch. Nach 25 Jahren weist der Gebäudebereich laut Bundesrat immer noch 80 Prozent Energieverluste oder 90 Terawattstunden pro Jahr auf (Interpellation 10.3873). Um etwa 1 Terawattstunde pro Jahr Strom zu gewinnen, sollen Landschaften von nationaler Bedeutung genutzt werden, statt das 20- bis 40-Fache im Gebäudesektor zu substituieren.</p><p>Die energetische Auslandabhängigkeit beträgt immer noch etwa 80 Prozent; die Schweiz überweist dafür jährlich 10 bis 12 Milliarden Schweizerfranken für Energieimporte vor allem aus arabischen Ländern. Insgesamt überwies die Schweiz seit 1990 mehr als 160 Milliarden Schweizerfranken (Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2013) und generiert damit kaum inländische Wertschöpfung.</p><p>Die innovative Gebäudebranche realisiert bekanntlich zusammen mit Hauseigentümern, Mietern und KMU seit 2000 PEB und PEB-Sanierungen, die Stromüberschüsse erzeugen und gleichzeitig gut 80 Prozent Energieverluste reduzieren (vgl. Art. 3 Abs. 2 int. PEB-Reglement). Diese vorbildlichen Wirtschaftsleistungen können mit einer Förderung von 120 Franken pro Quadratmeter EBF in unseren Gemeinden und Städten erbracht werden. Sie steigern die Inlandwertschöpfung erheblich und übersteigen künftig die (ganze) PEB-Förderung. Sanierungen sollen stärker gefördert werden als Neubauten. Nach zehn Jahren kann die Förderung bei Neubauten entfallen und bei Bausanierungen vom Bundesrat angemessen und in Absprache mit den Kantonen reduziert werden.</p><p>Zur Umsetzung der PEB-Massnahmen verfügt der Bund über eine "umfassende Gesetzgebungskompetenz" in Artikel 89 Absatz 3 der Bundesverfassung; die Kantone verfügen über eine "ausreichende Kompetenz" in Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung.</p>
- <p>Mit 46 Prozent ist der schweizerische Gebäudepark in der Tat für einen Grossteil des inländischen Energieverbrauchs verantwortlich. Bund und Kantone sind sich der Bedeutung des Gebäudeparks beim Energieverbrauch bewusst und verfolgen eine gemeinsame Strategie. So sollen die vorhandenen Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Abwärme im Strom- und Wärmebereich ausgeschöpft werden. Langfristig soll der Gebäudepark CO2-frei werden.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele existieren bereits verschiedene Massnahmen. Dazu gehört das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Dieses wird zum Grossteil aus der CO2-Teilzweckbindung finanziert und fördert zum Beispiel Bauten nach Minergie-P- und Minergie-A-Standard. Die Produktion von Elektrizität aus Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden wird mittels der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) respektive der Einmalvergütung (EIV) unterstützt. Die erfolgte Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken 2014) führt dazu, dass die Kantone in den nächsten Jahren ihre Vorschriften für Neubauten in Richtung eines Nullenergiegebäudes verschärfen: Künftig muss ein Neubau einen Teil seines Strombedarfs selber decken.</p><p>Für Plus-Energie-Gebäude und ähnliche Standards existieren heute bereits verschiedene Förderinstrumente, sowohl für die Elektrizitätserzeugung wie auch für die Energieeffizienzsteigerung. Eine zusätzliche, spezifische Förderung ist deshalb weder notwendig noch angebracht und wäre mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden. Hinzu kommt, dass der in der Begründung genannte Zeithorizont der Förderung im Widerspruch zur Energiestrategie 2050 des Bundesrates bzw. zum geplanten Übergang vom Förder- zu einem Lenkungssystem steht. In der Vernehmlassungsvorlage vom 13. März 2015 zu einem Klima- und Energielenkungssystem hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass Förderungen, die aus den Erträgen der CO2-Abgabe finanziert werden, wie z. B. das Gebäudeprogramm, ab 2021 schrittweise abgebaut und Ende 2025 ganz auslaufen sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Ergänzung des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) vorzuschlagen:</p><p>Artikel 14b, "Stromüberschüsse statt 80 Prozent Energieverluste (Ergänzung)"</p><p>Der Bund gewährt den Kantonen Finanzhilfen aus der CO2-Abgabe für besonders energieeffiziente Gebäude, wie Plus-Energie-Bauten oder vergleichbare Baustandards, die im Jahresdurchschnitt mehr erneuerbare Energie erzeugen, als sie insgesamt benötigen. Die Förderung erfolgt im Verhältnis zum Energieeffizienzgewinn. Der Bundesrat regelt die Förderbedingungen und Ausnahmen, verbietet Doppelzahlungen und legt die weiteren Detailbestimmungen fest.</p>
- Wertschöpfung und Landschaftsschutz im Inland statt 160 Milliarden Franken für Energieimporte
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