Medikamente, die aus Schweizer Universitäten stammen. Gewinnbeteiligung des Staates

ShortId
15.3678
Id
20153678
Updated
28.07.2023 05:43
Language
de
Title
Medikamente, die aus Schweizer Universitäten stammen. Gewinnbeteiligung des Staates
AdditionalIndexing
2841;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Forschung wird in vielerlei Hinsicht durch den Staat unterstützt, so insbesondere auch die Grundlagenforschung für neue Medikamente. Diese wird an schweizerischen Universitäten von Universitätsangestellten mit staatlichen Geldern durchgeführt. Werden die Forschungsergebnisse später auf dem Markt durch ein privates Pharmaunternehmen vertrieben, streichen diese hohe Gewinne ein; der Staat, d. h. hier die Universität, erhält in der Regel keinen dem Gewinn entsprechenden Betrag zurück.</p><p>Neuestes Beispiel: Die Firma Polyphlo entwickelte in den letzten zwanzig Jahren zusammen mit der Universität Zürich einen Wirkstoff, der die Antibiotikaresistenzen überwinden kann. In der Schweiz sterben pro Jahr 2000 Menschen an multiresistenten Keimen. Ein Durchbruch, eine wichtige Innovation für die ganze Weltbevölkerung! Die exklusive Verwendung dieser Patente wird durch Polyphlo im Rahmen einer Lizenzvereinbarung mit der Universität Zürich abgegolten. Die Weiterentwicklung des Wirkstoffs für die Phase III übergab Polyphlo der Pharmafirma Roche. Die neue Substanz wird nach Schätzung der Forscher im Jahr 2017 auf den Markt kommen. Es wird mit Kosten von 10 000 Franken pro Therapie und mit einem Börsengang gerechnet. Auch für neue Zytostatika werden für einige Monate Lebensverlängerung über 100 000 Franken pro Therapie bezahlt.</p><p>Die Profite von einzelnen Medikamenten steigen in den letzten Jahren pro Jahr immer öfters ins Unermessliche. Der Staat bzw. die Steuerzahlenden stellen die Infrastrukturen, das Personal oder einfach Geld für die Forschung zur Verfügung. Es stellt sich angesichts dieser Umstände die Frage, ob nicht der Staat bzw. die Steuerzahlenden an diesen hohen Gewinnen in irgendeiner Form beteiligt werden müssen.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet die Wertschöpfungskette von der öffentlich finanzierten Forschung bis hin zur marktorientierten Innovation als zentrales Element der Förderpolitik des Bundes.</p><p>Um Forschungserkenntnisse kommerziell nutzen zu können, müssen die Erfindungen von öffentlich finanzierten Hochschulen und Forschungsinstitutionen mit Lizenzverträgen geschützt werden. Die Hochschulen können dabei die Lizenzen zur kommerziellen Nutzung an Unternehmen (Spin-off und Start-up-Firmen) weitergeben. Sie werden gemäss dem Wert des lizenzierten geistigen Eigentums entschädigt, haben aber auch selbst die Möglichkeit, sich an einem solchen Unternehmen zu beteiligen. Die heutige Situation und die Frage nach einer allfälligen zusätzlichen Beteiligung von Hochschulen an den Gewinnen solcher Unternehmen sollen aufgrund der heutigen Praxis, der Auswertung von bereits vorhandenen und zugänglichen Daten sowie gegebenenfalls im Ländervergleich betrachtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht darüber zu erstellen, wie viele staatliche Gelder den medizinischen Fakultäten oder Universitäten und halbstaatlichen medizinischen Forschungseinrichtungen für die Forschung nach neuen Wirkstoffen zur Verfügung gestellt werden, wie viele Medikamente mit welcher Wahrscheinlichkeit daraus bisher entstanden sind und für die nächsten zehn Jahre entstehen werden und zu welchen Gewinnen sie auf den Markt kamen und kommen werden. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, in diesem Bericht Lösungsmöglichkeiten für eine Gewinnbeteiligung des Staates bzw. der Steuerzahlenden zu unterbreiten.</p>
  • Medikamente, die aus Schweizer Universitäten stammen. Gewinnbeteiligung des Staates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Forschung wird in vielerlei Hinsicht durch den Staat unterstützt, so insbesondere auch die Grundlagenforschung für neue Medikamente. Diese wird an schweizerischen Universitäten von Universitätsangestellten mit staatlichen Geldern durchgeführt. Werden die Forschungsergebnisse später auf dem Markt durch ein privates Pharmaunternehmen vertrieben, streichen diese hohe Gewinne ein; der Staat, d. h. hier die Universität, erhält in der Regel keinen dem Gewinn entsprechenden Betrag zurück.</p><p>Neuestes Beispiel: Die Firma Polyphlo entwickelte in den letzten zwanzig Jahren zusammen mit der Universität Zürich einen Wirkstoff, der die Antibiotikaresistenzen überwinden kann. In der Schweiz sterben pro Jahr 2000 Menschen an multiresistenten Keimen. Ein Durchbruch, eine wichtige Innovation für die ganze Weltbevölkerung! Die exklusive Verwendung dieser Patente wird durch Polyphlo im Rahmen einer Lizenzvereinbarung mit der Universität Zürich abgegolten. Die Weiterentwicklung des Wirkstoffs für die Phase III übergab Polyphlo der Pharmafirma Roche. Die neue Substanz wird nach Schätzung der Forscher im Jahr 2017 auf den Markt kommen. Es wird mit Kosten von 10 000 Franken pro Therapie und mit einem Börsengang gerechnet. Auch für neue Zytostatika werden für einige Monate Lebensverlängerung über 100 000 Franken pro Therapie bezahlt.</p><p>Die Profite von einzelnen Medikamenten steigen in den letzten Jahren pro Jahr immer öfters ins Unermessliche. Der Staat bzw. die Steuerzahlenden stellen die Infrastrukturen, das Personal oder einfach Geld für die Forschung zur Verfügung. Es stellt sich angesichts dieser Umstände die Frage, ob nicht der Staat bzw. die Steuerzahlenden an diesen hohen Gewinnen in irgendeiner Form beteiligt werden müssen.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet die Wertschöpfungskette von der öffentlich finanzierten Forschung bis hin zur marktorientierten Innovation als zentrales Element der Förderpolitik des Bundes.</p><p>Um Forschungserkenntnisse kommerziell nutzen zu können, müssen die Erfindungen von öffentlich finanzierten Hochschulen und Forschungsinstitutionen mit Lizenzverträgen geschützt werden. Die Hochschulen können dabei die Lizenzen zur kommerziellen Nutzung an Unternehmen (Spin-off und Start-up-Firmen) weitergeben. Sie werden gemäss dem Wert des lizenzierten geistigen Eigentums entschädigt, haben aber auch selbst die Möglichkeit, sich an einem solchen Unternehmen zu beteiligen. Die heutige Situation und die Frage nach einer allfälligen zusätzlichen Beteiligung von Hochschulen an den Gewinnen solcher Unternehmen sollen aufgrund der heutigen Praxis, der Auswertung von bereits vorhandenen und zugänglichen Daten sowie gegebenenfalls im Ländervergleich betrachtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht darüber zu erstellen, wie viele staatliche Gelder den medizinischen Fakultäten oder Universitäten und halbstaatlichen medizinischen Forschungseinrichtungen für die Forschung nach neuen Wirkstoffen zur Verfügung gestellt werden, wie viele Medikamente mit welcher Wahrscheinlichkeit daraus bisher entstanden sind und für die nächsten zehn Jahre entstehen werden und zu welchen Gewinnen sie auf den Markt kamen und kommen werden. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, in diesem Bericht Lösungsmöglichkeiten für eine Gewinnbeteiligung des Staates bzw. der Steuerzahlenden zu unterbreiten.</p>
    • Medikamente, die aus Schweizer Universitäten stammen. Gewinnbeteiligung des Staates

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