Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium

ShortId
15.3687
Id
20153687
Updated
28.07.2023 14:54
Language
de
Title
Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium
AdditionalIndexing
2841;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um den Bedarf an Ärzten in unserem Land zu decken, müssen die Universitäten mehr Studienplätze für die Humanmedizin zur Verfügung stellen. Angezeigt ist aber auch eine Verbesserung der Eignungstests für die Zulassung zum Medizinstudium. Aus Fachkreisen wird der "Chrüzlitest" zunehmend kritisiert. Der Numerus clausus ist primär eine Frage des Fleisses und des Übens, womit nur bedingt eruiert werden kann, ob sich ein Student oder eine Studentin für den Arztberuf eignet. Rund um die Vorbereitung zum Numerus clausus-Test hat sich eine Trainings-Industrie entwickelt, welche Trainingsübungen und Trainingsseminare anbietet. Im letzten Jahr sollen sogar Originalfragen beübt worden sein, was zu einer Verfälschung des Prüfungsresultates geführt hat. </p><p>Die intellektuellen Fähigkeiten sind mit der Maturität getestet und in der Regel gegeben. Der Eignungstest für die Zulassung zum Medizinstudium sollte daher mehr auf die Praxis ausgerichtet werden, indem auch die Sozialkompetenz sowie praktische Fähigkeiten eines angehenden Arztes oder einer angehenden Ärztin getestet werden. Angesichts der demografischen Entwicklung haben Ärzte aller Disziplinen zunehmend polymorbide, alte Patientinnen und Patienten zu behandeln. Mit einem Praktikum in einer Gesundheitsinstitution, namentlich in einem Spital oder in einem Krankenheim, würden künftige Medizinstudentinnen und Medizinstudenten einen vertieften Einblick in einen zentralen und wachsenden Bereich der Grundversorgung bekommen sowie praktische Fähigkeiten in Betreuung und Pflege vor dem Medizinstudium erproben. Es ist davon auszugehen, dass motivierte Praktikantinnen und Praktikanten das Pflegepersonal im Bereich der Betreuung unterstützen und entlasten können und damit sowohl für Patientinnen und Patienten wie für die Institutionen einen Mehrwert bringen. Die Dauer des Praktikums ist zu bestimmen und könnte bis zu einem Jahr dauern. Kompetenzen und Leistungen während des Praktikums müssen beurteilt werden, und das Bestehen des Praktikums, allenfalls in Ergänzung zu Tests der intellektuellen Fähigkeiten, berechtigt zum Medizinstudium.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass künftig mehr Ärztinnen und Ärzte an den Schweizer Universitäten ausgebildet werden sollen und das vorhandene inländische Potenzial besser genutzt werden soll. Da die Anzahl Anmeldungen für ein Medizinstudium die Kapazitäten der kantonalen Universitäten deutlich übersteigt, beschränken verschiedene Hochschulen den Zugang zum Medizinstudium mittels Eignungstest (sog. Numerus clausus (NC); Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich). Dieser stellt fest, ob jemand geeignet ist, das Medizinstudium erfolgreich zu absolvieren. Diese Art der Zulassungsbeschränkung hat sich bewährt und garantiert eine qualitätsorientierte Auswahl der Studierenden, wie die hohen Studienerfolgsquoten an den Universitäten mit NC belegen. Ob der Zugang zu beschränken ist, entscheiden die Kantone aufgrund der Anzahl eingegangener Anmeldungen im Rahmen ihrer Trägerautonomie. An den Westschweizer Universitäten erfolgt die Selektion dagegen vor allem während dem ersten Studienjahr. Auch die geplante Erhöhung der Studienplatzkapazitäten wird diese Situation nicht grundlegend ändern. An den Universitäten mit NC stehen einer Gesamtzahl von rund 800 Studienplätzen im ersten Studienjahr heute ungefähr 3500 Bewerbungen gegenüber.</p><p>Der Eignungstest in seiner heutigen Form ist nur bedingt trainierbar: Die Erfolgsquote der Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich mit öffentlich zugänglichem Vorbereitungsmaterial vorbereiten, unterscheidet sich nicht signifikant von derjenigen von Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich über kommerzielle Kurse vorbereiten. Weiter anerkennt der Bundesrat die Forderung der Motionärin, wonach den angehenden Ärztinnen und Ärzten ein möglichst frühzeitiger Einblick in das künftige Arbeitsfeld gewährt werden soll. Als Selektionskriterium für die Zulassung zum Medizinstudium erachtet der Bundesrat ein Praktikum allerdings aus verschiedenen Gründen als problematisch: Eine den Kapazitäten entsprechende Zuteilung auf Basis eines Praktikums wäre bedeutend schwieriger und kostenintensiver als ein Eignungstest. Es müssten jährlich 3500 adäquate und den Qualitätserfordernissen entsprechende Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt werden. Zudem müsste eine dem Gleichbehandlungsgebot genügende Validierung der Praktika gesamtschweizerisch aufwendig sichergestellt werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Anwärterinnen und Anwärtern um Maturandinnen und Maturanden ohne jegliche medizinische Vorkenntnisse handelt. Der Aufwand für ein begleitetes und validiertes Praktikum stünde in keinem Verhältnis zur Entlastung des Pflegepersonals. Schliesslich ist nicht sichergestellt, ob die Praktikumserfahrung den Studierenden tatsächlich ermöglicht, das Berufsfeld des Arztes oder der Ärztin besser einschätzen zu können. Die erforderlichen praktischen Kompetenzen werden zweckmässig und vertieft erst im Laufe des Gesamtstudiums entwickelt und erworben. Darüber hinaus würde ein Praktikum die bereits heute lange Medizinausbildung weiter verlängern.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat ein Praktikum als keine effiziente Alternative zum heute angewendeten Eignungstest. Wie einleitend festgehalten, liegt zudem der Entscheid sowohl über die Zulassungsbeschränkung als auch über die Art der Selektion in kantonaler Kompetenz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen eine Alternative zum geltenden Numerus clausus für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin zu prüfen und ein Praktikum als Ersatz oder in Ergänzung zu Tests der intellektuellen Fähigkeiten einzuführen.</p>
  • Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um den Bedarf an Ärzten in unserem Land zu decken, müssen die Universitäten mehr Studienplätze für die Humanmedizin zur Verfügung stellen. Angezeigt ist aber auch eine Verbesserung der Eignungstests für die Zulassung zum Medizinstudium. Aus Fachkreisen wird der "Chrüzlitest" zunehmend kritisiert. Der Numerus clausus ist primär eine Frage des Fleisses und des Übens, womit nur bedingt eruiert werden kann, ob sich ein Student oder eine Studentin für den Arztberuf eignet. Rund um die Vorbereitung zum Numerus clausus-Test hat sich eine Trainings-Industrie entwickelt, welche Trainingsübungen und Trainingsseminare anbietet. Im letzten Jahr sollen sogar Originalfragen beübt worden sein, was zu einer Verfälschung des Prüfungsresultates geführt hat. </p><p>Die intellektuellen Fähigkeiten sind mit der Maturität getestet und in der Regel gegeben. Der Eignungstest für die Zulassung zum Medizinstudium sollte daher mehr auf die Praxis ausgerichtet werden, indem auch die Sozialkompetenz sowie praktische Fähigkeiten eines angehenden Arztes oder einer angehenden Ärztin getestet werden. Angesichts der demografischen Entwicklung haben Ärzte aller Disziplinen zunehmend polymorbide, alte Patientinnen und Patienten zu behandeln. Mit einem Praktikum in einer Gesundheitsinstitution, namentlich in einem Spital oder in einem Krankenheim, würden künftige Medizinstudentinnen und Medizinstudenten einen vertieften Einblick in einen zentralen und wachsenden Bereich der Grundversorgung bekommen sowie praktische Fähigkeiten in Betreuung und Pflege vor dem Medizinstudium erproben. Es ist davon auszugehen, dass motivierte Praktikantinnen und Praktikanten das Pflegepersonal im Bereich der Betreuung unterstützen und entlasten können und damit sowohl für Patientinnen und Patienten wie für die Institutionen einen Mehrwert bringen. Die Dauer des Praktikums ist zu bestimmen und könnte bis zu einem Jahr dauern. Kompetenzen und Leistungen während des Praktikums müssen beurteilt werden, und das Bestehen des Praktikums, allenfalls in Ergänzung zu Tests der intellektuellen Fähigkeiten, berechtigt zum Medizinstudium.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass künftig mehr Ärztinnen und Ärzte an den Schweizer Universitäten ausgebildet werden sollen und das vorhandene inländische Potenzial besser genutzt werden soll. Da die Anzahl Anmeldungen für ein Medizinstudium die Kapazitäten der kantonalen Universitäten deutlich übersteigt, beschränken verschiedene Hochschulen den Zugang zum Medizinstudium mittels Eignungstest (sog. Numerus clausus (NC); Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich). Dieser stellt fest, ob jemand geeignet ist, das Medizinstudium erfolgreich zu absolvieren. Diese Art der Zulassungsbeschränkung hat sich bewährt und garantiert eine qualitätsorientierte Auswahl der Studierenden, wie die hohen Studienerfolgsquoten an den Universitäten mit NC belegen. Ob der Zugang zu beschränken ist, entscheiden die Kantone aufgrund der Anzahl eingegangener Anmeldungen im Rahmen ihrer Trägerautonomie. An den Westschweizer Universitäten erfolgt die Selektion dagegen vor allem während dem ersten Studienjahr. Auch die geplante Erhöhung der Studienplatzkapazitäten wird diese Situation nicht grundlegend ändern. An den Universitäten mit NC stehen einer Gesamtzahl von rund 800 Studienplätzen im ersten Studienjahr heute ungefähr 3500 Bewerbungen gegenüber.</p><p>Der Eignungstest in seiner heutigen Form ist nur bedingt trainierbar: Die Erfolgsquote der Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich mit öffentlich zugänglichem Vorbereitungsmaterial vorbereiten, unterscheidet sich nicht signifikant von derjenigen von Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich über kommerzielle Kurse vorbereiten. Weiter anerkennt der Bundesrat die Forderung der Motionärin, wonach den angehenden Ärztinnen und Ärzten ein möglichst frühzeitiger Einblick in das künftige Arbeitsfeld gewährt werden soll. Als Selektionskriterium für die Zulassung zum Medizinstudium erachtet der Bundesrat ein Praktikum allerdings aus verschiedenen Gründen als problematisch: Eine den Kapazitäten entsprechende Zuteilung auf Basis eines Praktikums wäre bedeutend schwieriger und kostenintensiver als ein Eignungstest. Es müssten jährlich 3500 adäquate und den Qualitätserfordernissen entsprechende Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt werden. Zudem müsste eine dem Gleichbehandlungsgebot genügende Validierung der Praktika gesamtschweizerisch aufwendig sichergestellt werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Anwärterinnen und Anwärtern um Maturandinnen und Maturanden ohne jegliche medizinische Vorkenntnisse handelt. Der Aufwand für ein begleitetes und validiertes Praktikum stünde in keinem Verhältnis zur Entlastung des Pflegepersonals. Schliesslich ist nicht sichergestellt, ob die Praktikumserfahrung den Studierenden tatsächlich ermöglicht, das Berufsfeld des Arztes oder der Ärztin besser einschätzen zu können. Die erforderlichen praktischen Kompetenzen werden zweckmässig und vertieft erst im Laufe des Gesamtstudiums entwickelt und erworben. Darüber hinaus würde ein Praktikum die bereits heute lange Medizinausbildung weiter verlängern.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat ein Praktikum als keine effiziente Alternative zum heute angewendeten Eignungstest. Wie einleitend festgehalten, liegt zudem der Entscheid sowohl über die Zulassungsbeschränkung als auch über die Art der Selektion in kantonaler Kompetenz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen eine Alternative zum geltenden Numerus clausus für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin zu prüfen und ein Praktikum als Ersatz oder in Ergänzung zu Tests der intellektuellen Fähigkeiten einzuführen.</p>
    • Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium

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