Migrationsstrom am Mittelmeer an der Wurzel bekämpfen

ShortId
15.3688
Id
20153688
Updated
28.07.2023 14:54
Language
de
Title
Migrationsstrom am Mittelmeer an der Wurzel bekämpfen
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allein aus Libyen könnten 2015 über 500 000 Personen in Schlepperbooten nach Europa migrieren. Diese Völkerwanderung darf nicht erst in Europa - sprich Italien - zum Thema werden. Um wirklich das Schlepperwesen auszutrocknen und die Migrationsströme zu unterbinden, müssen die Boote möglichst früh aufgehalten und zurückgeführt werden. Dies wird auch eine entsprechende Signalwirkung haben. </p><p>Ausserdem können damit Tragödien auf dem Mittelmeer mit Tausenden von Toten verhindert werden. </p><p>Echten Flüchtlingen kann dann - ebenfalls über die Uno - vor Ort geholfen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Menschen auf der Flucht möglichst vor Ort geholfen werden soll. Die Schweiz setzt schon heute einen Schwerpunkt ihres Engagements bei der Unterstützung und beim Schutz von Flüchtlingen, intern Vertriebenen sowie Migrantinnen und Migranten vor Ort. Dieses Engagement wurde in den letzten Jahren gerade im Nahen und Mittleren Osten sowie am Horn von Afrika und in Jemen kontinuierlich ausgebaut. Der breite Ansatz von "Schutz in den Herkunftsregionen" stellt die Koordination der Aktivitäten aller beteiligten Bundesstellen sicher und schliesst die ganze Bandbreite von Instrumenten, von der Entwicklungs- über die Friedens- zur Migrationsaussenpolitik, ein. Dieser Ansatz gilt als am geeignetsten, um Menschen auf der Flucht zu schützen und die Staaten in den betroffenen Regionen, von denen viele an der Grenze ihrer Kapazität angelangt sind, zu unterstützen.</p><p>Zudem setzt die Unterstützung der Schweiz auch bei den Transitzonen im Mittelmeerraum an, insbesondere in Nordafrika, wo das Engagement neben der Betreuung und dem Schutz auch die Unterstützung eines nachhaltigen staatlichen Umgangs mit Migrationsbewegungen sowie die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsländer umfasst. Die Hilfe der Schweiz kommt auch anderen Herkunftsländern zugute, zum Beispiel in Subsahara-Afrika, und dient auch der Vorbeugung von Katastrophen und der Befriedung von Konflikten sowie der längerfristigen Verbesserung der Lebensbedingungen.</p><p>Die Suche nach nachhaltigen Lösungen und dabei insbesondere die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen, vor allem besonders vulnerabler Personen, in Drittstaaten (sog. Resettlement) stellen einen weiteren Ansatz zu deren Schutz und zur gezielten Entlastung der direkt betroffenen Länder dar.</p><p>Auch auf europäischer Ebene setzt sich die Schweiz für eine koordinierte und solidarische Migrationspolitik unter Einbezug aller relevanten Akteure ein.</p><p>Der Bundesrat erachtet hingegen die Schaffung einer durch die Uno kontrollierten, entmilitarisierten Zone als sicheren Ort für Flüchtlinge aus verschiedenen Gründen für nicht umsetzbar.</p><p>Der völkerrechtliche Grundsatz der Souveränität garantiert jedem Staat grundsätzlich Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung sowie Unabhängigkeit von anderen Staaten. Das Schaffen der in der Motion verlangten entmilitarisierten und durch die Uno kontrollierten Zone würde die Zustimmung von Libyen voraussetzen. Ohne eine solche Zustimmung wäre der Sicherheitsrat der Uno das einzige Organ, das unter bestimmten Bedingungen eine solche Massnahme autorisieren könnte. Die Schweiz ist nicht Mitglied des Sicherheitsrates. </p><p>Ausserdem ist zu bezweifeln, dass Schutzsuchende, welche sich auf einer Transitroute in Richtung Europa befinden, freiwillig in einer definierten geografischen Zone in Libyen bleiben würden. Sie dort gegen ihren Willen festzuhalten wäre unter anderem mit dem Recht auf Bewegungsfreiheit, wie es beispielsweise in Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 12 des Uno-Paktes II statuiert wird, unvereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich im Rahmen der Uno dafür einzusetzen, dass an einem geeigneten libyschen Küstenstreifen eine durch die Uno kontrollierte, entmilitarisierte Zone errichtet wird. Die Zone soll als sicherer Ort dienen, für Flüchtlinge, welche auf eine Überfahrt in Schlepperbooten verzichten, oder für Bootsflüchtlinge, welche in Schlepperbooten aufgegriffen werden.</p>
  • Migrationsstrom am Mittelmeer an der Wurzel bekämpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allein aus Libyen könnten 2015 über 500 000 Personen in Schlepperbooten nach Europa migrieren. Diese Völkerwanderung darf nicht erst in Europa - sprich Italien - zum Thema werden. Um wirklich das Schlepperwesen auszutrocknen und die Migrationsströme zu unterbinden, müssen die Boote möglichst früh aufgehalten und zurückgeführt werden. Dies wird auch eine entsprechende Signalwirkung haben. </p><p>Ausserdem können damit Tragödien auf dem Mittelmeer mit Tausenden von Toten verhindert werden. </p><p>Echten Flüchtlingen kann dann - ebenfalls über die Uno - vor Ort geholfen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Menschen auf der Flucht möglichst vor Ort geholfen werden soll. Die Schweiz setzt schon heute einen Schwerpunkt ihres Engagements bei der Unterstützung und beim Schutz von Flüchtlingen, intern Vertriebenen sowie Migrantinnen und Migranten vor Ort. Dieses Engagement wurde in den letzten Jahren gerade im Nahen und Mittleren Osten sowie am Horn von Afrika und in Jemen kontinuierlich ausgebaut. Der breite Ansatz von "Schutz in den Herkunftsregionen" stellt die Koordination der Aktivitäten aller beteiligten Bundesstellen sicher und schliesst die ganze Bandbreite von Instrumenten, von der Entwicklungs- über die Friedens- zur Migrationsaussenpolitik, ein. Dieser Ansatz gilt als am geeignetsten, um Menschen auf der Flucht zu schützen und die Staaten in den betroffenen Regionen, von denen viele an der Grenze ihrer Kapazität angelangt sind, zu unterstützen.</p><p>Zudem setzt die Unterstützung der Schweiz auch bei den Transitzonen im Mittelmeerraum an, insbesondere in Nordafrika, wo das Engagement neben der Betreuung und dem Schutz auch die Unterstützung eines nachhaltigen staatlichen Umgangs mit Migrationsbewegungen sowie die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsländer umfasst. Die Hilfe der Schweiz kommt auch anderen Herkunftsländern zugute, zum Beispiel in Subsahara-Afrika, und dient auch der Vorbeugung von Katastrophen und der Befriedung von Konflikten sowie der längerfristigen Verbesserung der Lebensbedingungen.</p><p>Die Suche nach nachhaltigen Lösungen und dabei insbesondere die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen, vor allem besonders vulnerabler Personen, in Drittstaaten (sog. Resettlement) stellen einen weiteren Ansatz zu deren Schutz und zur gezielten Entlastung der direkt betroffenen Länder dar.</p><p>Auch auf europäischer Ebene setzt sich die Schweiz für eine koordinierte und solidarische Migrationspolitik unter Einbezug aller relevanten Akteure ein.</p><p>Der Bundesrat erachtet hingegen die Schaffung einer durch die Uno kontrollierten, entmilitarisierten Zone als sicheren Ort für Flüchtlinge aus verschiedenen Gründen für nicht umsetzbar.</p><p>Der völkerrechtliche Grundsatz der Souveränität garantiert jedem Staat grundsätzlich Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung sowie Unabhängigkeit von anderen Staaten. Das Schaffen der in der Motion verlangten entmilitarisierten und durch die Uno kontrollierten Zone würde die Zustimmung von Libyen voraussetzen. Ohne eine solche Zustimmung wäre der Sicherheitsrat der Uno das einzige Organ, das unter bestimmten Bedingungen eine solche Massnahme autorisieren könnte. Die Schweiz ist nicht Mitglied des Sicherheitsrates. </p><p>Ausserdem ist zu bezweifeln, dass Schutzsuchende, welche sich auf einer Transitroute in Richtung Europa befinden, freiwillig in einer definierten geografischen Zone in Libyen bleiben würden. Sie dort gegen ihren Willen festzuhalten wäre unter anderem mit dem Recht auf Bewegungsfreiheit, wie es beispielsweise in Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 12 des Uno-Paktes II statuiert wird, unvereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich im Rahmen der Uno dafür einzusetzen, dass an einem geeigneten libyschen Küstenstreifen eine durch die Uno kontrollierte, entmilitarisierte Zone errichtet wird. Die Zone soll als sicherer Ort dienen, für Flüchtlinge, welche auf eine Überfahrt in Schlepperbooten verzichten, oder für Bootsflüchtlinge, welche in Schlepperbooten aufgegriffen werden.</p>
    • Migrationsstrom am Mittelmeer an der Wurzel bekämpfen

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