Vorentwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte
- ShortId
-
15.3697
- Id
-
20153697
- Updated
-
28.07.2023 05:55
- Language
-
de
- Title
-
Vorentwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte
- AdditionalIndexing
-
2841;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Tabaksektor, von den landwirtschaftlichen Tabakproduzenten bis zu den Herstellern von Tabakprodukten, hat in der Schweiz ein beträchtliches wirtschaftliches Gewicht. In seinem Vorentwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte möchte der Bundesrat die Tabakgesetzgebung verschärfen, namentlich was die Zutaten zu Tabakprodukten betrifft. Dazu will er sich die Kompetenz geben lassen, eine Zutat zu verbieten, "welche die Konsumentin oder der Konsument nicht erwartet" oder "welche die Inhalation erleichtert". In seinem erläuternden Bericht für die Vernehmlassung hält der Bundesrat es für "denkbar", in einem ersten Schritt Menthol zu verbieten. Damit würde er allerdings eine Büchse der Pandora öffnen, aus der viele weitere Einschränkungen herauskommen könnten. Das Verbot von Zutaten würde ungefähr 200 Landwirtschaftsbetrieben in der Schweiz Probleme bereiten. Diese pflanzen in der Mehrheit Tabak vom Typ Burley an, einen wesentlichen Bestandteil von Zigaretten mit sogenannt traditioneller Tabakmischung (Blend). Aufgrund der unverwechselbaren Charakteristik des Burley müssen uncharakteristische Zusatzstoffe sowie Zutaten beigemischt werden, um diese traditionellen Tabakmischungen zu erzielen, sodass ein gesetzgeberischer Eingriff für die Produzenten sehr nachteilig wäre. Indem der Staat Zutaten verbietet, welche die einem Produkt inhärente Schädlichkeit nicht erhöhen, greift er willkürlich in die Rezepturfreiheit der Zigarettenfabrikanten ein. </p>
- <p>1. Laut Swisstabac, dem Dachverband der Tabakpflanzer, zählte die Schweiz 2001 357 Tabakpflanzer und 2014 198. Die starke Reglementierung, die in diesem Sektor mittels der Artikel 27ff. des Tabaksteuergesetzes (SR 641.31) eingeführt wurde, ermöglicht bereits die Erhaltung der Produktion. So werden die Produzentenpreise für Tabak vom Bundesrat unter Berücksichtigung der Produktionsqualität festgelegt. Die Hersteller von Tabakfabrikaten (Zigaretten, Zigarren, Drehtabak, Schnupftabak usw.) sind verpflichtet, in der Schweiz angebauten Tabak im Verhältnis zu den Mengen zu kaufen, die sie in unserem Land verkaufen. Schliesslich wird die Differenz zwischen dem den Pflanzern gewährten Kaufpreis für Tabak und dem von den Herstellern bezahlten Kaufpreis durch den Finanzierungsfonds Inlandtabak, auch Sota-Fonds genannt, gedeckt. So hängen die produzierten Tabakmengen direkt von den Verkäufen von Tabakfabrikaten ab, und die Reglementierung zu den Zutaten wirkt sich nur unbedeutend auf diese Mengen aus.</p><p>2./3. Im in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz hat der Bundesrat eine Änderung des derzeit geltenden Systems vorgesehen. Das bestehende System beruht auf einer Positivliste für Zutaten, die bei der Herstellung von Tabakwaren verwendet werden dürfen. Im Vorentwurf gibt es keine Positivliste mehr, was für die Hersteller die Verwendung neuer Zutaten vereinfachen sollte. Ein Verbot der Verwendung einer Zutat muss künftig mit dem Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten begründet und gerechtfertigt werden. Gemäss Vorentwurf können Zutaten verboten werden, wenn sie "die Toxizität oder das Abhängigkeitspotenzial massgeblich erhöhen oder die Inhalation erleichtern". Neben der Tatsache, dass die Beweislast künftig bei der Bundesverwaltung liegt, ist darauf hinzuweisen, dass der Vorentwurf des Bundesrates derzeit - im Unterschied zur europäischen Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - keine Bestimmungen enthält, die es ermöglichen, charakteristische Aromen von vornherein zu verbieten und so die Attraktivität der Produkte zu verringern.</p><p>Was Menthol angeht, gibt es tatsächlich neue wissenschaftliche Studien, die dessen inhalationserleichternde Wirkung nachweisen, auch bei Jugendlichen. Es wurde jedoch noch kein Grundsatzentscheid gefällt, und vertieftere Analysen sind erforderlich. Vorerst gehört die Reglementierung der verschiedenen Zutaten, die in zum Rauchen bestimmten Produkten verwendet werden, nicht zu den Prioritäten im Bereich des Gesundheitsschutzes für die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>4. Die Artikel 9 und 10 des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs regeln die Zusammensetzung und die Emissionen von Tabakerzeugnissen sowie die Informationen, welche die Hersteller diesbezüglich zu diesen Erzeugnissen abgeben müssen. Diese Artikel sind sehr allgemein formuliert, und der Bundesrat ist der Ansicht, dass sowohl die heutige Gesetzgebung als auch die im Vorentwurf zum Gesetz vorgeschlagene mit diesen Bestimmungen vereinbar sind. Der Bundesrat hat mehrfach seine Absicht zur Ratifizierung dieses Rahmenübereinkommens geäussert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Indem der Bundesrat gewisse Zutaten zu Zigaretten verbieten würde, würde er eine Mehrheit der Tabakproduzenten gefährden, die in einem Bereich der Landwirtschaft tätig sind, der bereits heute vom starken Franken betroffen ist. Wie rechtfertigt der Bundesrat solche Einschränkungen, und wie würde er die dabei entstehenden Benachteiligungen kompensieren?</p><p>2. Der Bundesrat hält es für "denkbar", Menthol in Zigaretten zu verbieten. Wäre ein solches Verbot durch "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" abgestützt, wie er es in seinem erläuternden Bericht für die Vernehmlassung suggeriert? Hat der Bundesrat neben Menthol weitere Zutaten im Auge, die er verbieten möchte?</p><p>3. Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass er die Kompetenz erhalten soll, auf dem einfachen Weg der Verordnung Verbote zu erlassen, die für den ganzen Tabaksektor derart einschneidende Folgen zeitigen würden?</p><p>4. Die vom Bundesrat angestrebte Regelung der Zutaten segelt im Kielwasser der Artikel 9 und 10 des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, dessen Regelungen heftigen Protest der internationalen Vereinigungen der Tabakproduzenten ausgelöst haben. Verfolgt der Bundesrat mit seinem Regelungsvorschlag diese Stossrichtung, und falls ja, warum sagt er dies nicht klipp und klar?</p>
- Vorentwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Tabaksektor, von den landwirtschaftlichen Tabakproduzenten bis zu den Herstellern von Tabakprodukten, hat in der Schweiz ein beträchtliches wirtschaftliches Gewicht. In seinem Vorentwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte möchte der Bundesrat die Tabakgesetzgebung verschärfen, namentlich was die Zutaten zu Tabakprodukten betrifft. Dazu will er sich die Kompetenz geben lassen, eine Zutat zu verbieten, "welche die Konsumentin oder der Konsument nicht erwartet" oder "welche die Inhalation erleichtert". In seinem erläuternden Bericht für die Vernehmlassung hält der Bundesrat es für "denkbar", in einem ersten Schritt Menthol zu verbieten. Damit würde er allerdings eine Büchse der Pandora öffnen, aus der viele weitere Einschränkungen herauskommen könnten. Das Verbot von Zutaten würde ungefähr 200 Landwirtschaftsbetrieben in der Schweiz Probleme bereiten. Diese pflanzen in der Mehrheit Tabak vom Typ Burley an, einen wesentlichen Bestandteil von Zigaretten mit sogenannt traditioneller Tabakmischung (Blend). Aufgrund der unverwechselbaren Charakteristik des Burley müssen uncharakteristische Zusatzstoffe sowie Zutaten beigemischt werden, um diese traditionellen Tabakmischungen zu erzielen, sodass ein gesetzgeberischer Eingriff für die Produzenten sehr nachteilig wäre. Indem der Staat Zutaten verbietet, welche die einem Produkt inhärente Schädlichkeit nicht erhöhen, greift er willkürlich in die Rezepturfreiheit der Zigarettenfabrikanten ein. </p>
- <p>1. Laut Swisstabac, dem Dachverband der Tabakpflanzer, zählte die Schweiz 2001 357 Tabakpflanzer und 2014 198. Die starke Reglementierung, die in diesem Sektor mittels der Artikel 27ff. des Tabaksteuergesetzes (SR 641.31) eingeführt wurde, ermöglicht bereits die Erhaltung der Produktion. So werden die Produzentenpreise für Tabak vom Bundesrat unter Berücksichtigung der Produktionsqualität festgelegt. Die Hersteller von Tabakfabrikaten (Zigaretten, Zigarren, Drehtabak, Schnupftabak usw.) sind verpflichtet, in der Schweiz angebauten Tabak im Verhältnis zu den Mengen zu kaufen, die sie in unserem Land verkaufen. Schliesslich wird die Differenz zwischen dem den Pflanzern gewährten Kaufpreis für Tabak und dem von den Herstellern bezahlten Kaufpreis durch den Finanzierungsfonds Inlandtabak, auch Sota-Fonds genannt, gedeckt. So hängen die produzierten Tabakmengen direkt von den Verkäufen von Tabakfabrikaten ab, und die Reglementierung zu den Zutaten wirkt sich nur unbedeutend auf diese Mengen aus.</p><p>2./3. Im in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz hat der Bundesrat eine Änderung des derzeit geltenden Systems vorgesehen. Das bestehende System beruht auf einer Positivliste für Zutaten, die bei der Herstellung von Tabakwaren verwendet werden dürfen. Im Vorentwurf gibt es keine Positivliste mehr, was für die Hersteller die Verwendung neuer Zutaten vereinfachen sollte. Ein Verbot der Verwendung einer Zutat muss künftig mit dem Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten begründet und gerechtfertigt werden. Gemäss Vorentwurf können Zutaten verboten werden, wenn sie "die Toxizität oder das Abhängigkeitspotenzial massgeblich erhöhen oder die Inhalation erleichtern". Neben der Tatsache, dass die Beweislast künftig bei der Bundesverwaltung liegt, ist darauf hinzuweisen, dass der Vorentwurf des Bundesrates derzeit - im Unterschied zur europäischen Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - keine Bestimmungen enthält, die es ermöglichen, charakteristische Aromen von vornherein zu verbieten und so die Attraktivität der Produkte zu verringern.</p><p>Was Menthol angeht, gibt es tatsächlich neue wissenschaftliche Studien, die dessen inhalationserleichternde Wirkung nachweisen, auch bei Jugendlichen. Es wurde jedoch noch kein Grundsatzentscheid gefällt, und vertieftere Analysen sind erforderlich. Vorerst gehört die Reglementierung der verschiedenen Zutaten, die in zum Rauchen bestimmten Produkten verwendet werden, nicht zu den Prioritäten im Bereich des Gesundheitsschutzes für die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>4. Die Artikel 9 und 10 des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs regeln die Zusammensetzung und die Emissionen von Tabakerzeugnissen sowie die Informationen, welche die Hersteller diesbezüglich zu diesen Erzeugnissen abgeben müssen. Diese Artikel sind sehr allgemein formuliert, und der Bundesrat ist der Ansicht, dass sowohl die heutige Gesetzgebung als auch die im Vorentwurf zum Gesetz vorgeschlagene mit diesen Bestimmungen vereinbar sind. Der Bundesrat hat mehrfach seine Absicht zur Ratifizierung dieses Rahmenübereinkommens geäussert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Indem der Bundesrat gewisse Zutaten zu Zigaretten verbieten würde, würde er eine Mehrheit der Tabakproduzenten gefährden, die in einem Bereich der Landwirtschaft tätig sind, der bereits heute vom starken Franken betroffen ist. Wie rechtfertigt der Bundesrat solche Einschränkungen, und wie würde er die dabei entstehenden Benachteiligungen kompensieren?</p><p>2. Der Bundesrat hält es für "denkbar", Menthol in Zigaretten zu verbieten. Wäre ein solches Verbot durch "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" abgestützt, wie er es in seinem erläuternden Bericht für die Vernehmlassung suggeriert? Hat der Bundesrat neben Menthol weitere Zutaten im Auge, die er verbieten möchte?</p><p>3. Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass er die Kompetenz erhalten soll, auf dem einfachen Weg der Verordnung Verbote zu erlassen, die für den ganzen Tabaksektor derart einschneidende Folgen zeitigen würden?</p><p>4. Die vom Bundesrat angestrebte Regelung der Zutaten segelt im Kielwasser der Artikel 9 und 10 des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, dessen Regelungen heftigen Protest der internationalen Vereinigungen der Tabakproduzenten ausgelöst haben. Verfolgt der Bundesrat mit seinem Regelungsvorschlag diese Stossrichtung, und falls ja, warum sagt er dies nicht klipp und klar?</p>
- Vorentwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte
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