Berufliche Integration von Personen aus dem Asylbereich. Nationaler Rahmen für die Anerkennung von Diplomen und die Validierung von Bildungsleistungen
- ShortId
-
15.3700
- Id
-
20153700
- Updated
-
28.07.2023 05:54
- Language
-
de
- Title
-
Berufliche Integration von Personen aus dem Asylbereich. Nationaler Rahmen für die Anerkennung von Diplomen und die Validierung von Bildungsleistungen
- AdditionalIndexing
-
44;2811;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für die Umsetzung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung schlägt der Bundesrat vor, die Pflicht einer Sonderabgabe von 10 Prozent für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich abzuschaffen. Ebenfalls abgeschafft werden soll die Bewilligungspflicht für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die berufliche Integration von arbeitsfähigen Personen aus dem Asylbereich zu verbessern und das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser zu nutzen. Sobald die geplanten Massnahmen für eine verbesserte berufliche Integration von Personen aus dem Asylbereich greifen, wird die Schweiz mit der Abschaffung der Sonderabgabe mit grösseren jährlichen Einsparungen bei der Sozialhilfe rechnen können.</p><p>Man hat in diesem Bereich festgestellt, dass es speziell für Frauen, die einen der genannten Status besitzen, entscheidend ist, dass sie ihre Qualifikationen oder Bildungsleistungen in der Schweiz anerkennen lassen können. Der Zugang zu Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Diplomen oder zur Validierung von Bildungsleistungen kann den betroffenen Menschen und im Speziellen den Frauen mittels einer beruflichen Laufbahn insbesondere im Weiterbildungsbereich eine kohärente Perspektive eröffnen. In einer Zeit, in der die Integration der vorläufig aufgenommenen Personen und der Flüchtlinge zu einer grossen politischen Herausforderung wird, ist es die Aufgabe des Bundesrates, einen nationalen Rahmen für die Anerkennung zu schaffen, damit die verschiedenen Diplome im Bildungssystem besser miteinander verglichen werden können und so mehr Transparenz herrscht. Dies ist zudem ein Beitrag zu einer besseren Integration dieser Arbeitskräfte. </p><p>Diese neue Aufwertung muss mit dem Kopenhagen-Prozess, an dem die Schweiz beteiligt ist, abgestimmt sein sowie auch mit dem nationalen Qualifikationsrahmen der Abschlüsse der Berufsbildung, der als Folge der Motion Aebischer 12.3511 und unter der Federführung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie erarbeitet wird.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu verbessern. Dieses Ziel wurde auch anlässlich des Treffens des Integrationsdialoges am 26. Januar 2015 von den Partnern des Bundes in den Kantonen, den Gemeinden sowie der Wirtschaft und Gesellschaft bekräftigt (<a href="http://www.dialog-integration.ch/de/arbeiten">www.dialog-integration.ch/de/arbeiten</a>).</p><p>Bereits in die Wege geleitet sind der in der Motion erwähnte Verzicht auf die Sonderabgabe sowie der Ersatz der Bewilligungspflicht für Erwerbstätigkeit durch ein Meldeverfahren. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 11. Februar 2015 im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a BV in Ergänzung zur Fachkräfte-Initiative das EJPD beauftragt, eine Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit dem WBF zu prüfen. Das EJPD wird dem Bundesrat hierzu bis Ende 2015 Bericht erstatten. Eine allfällige Erhöhung von Bundeskrediten zur Förderung der Integration soll frühestens per 2018 erfolgen.</p><p>Zur Integration in den Arbeitsmarkt stehen auch Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung: die Anerkennung ausländischer Diplome in reglementierten Berufen resp. die Abgabe von Niveaubestätigungen in nichtreglementierten Berufen sowie die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen (Validierungsverfahren). Entsprechende Validierungsmöglichkeiten gibt es bereits in zwanzig Berufen. Bei beiden Verfahren bestehen für Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene keine Zugangsbeschränkungen aufgrund ihres Status.</p><p>Wie in der Motion erwähnt, verfügt die Schweiz über einen nationalen Qualifikationsrahmen für die Abschlüsse der Berufsbildung. Dieser erhöht zusammen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen sowie der Abgabe von Diplomzusätzen die Vergleichbarkeit und Transparenz der Schweizer Berufsbildungsabschlüsse im Bildungssystem und erleichtert die Mobilität der Arbeitnehmenden. Ein spezifischer nationaler Zertifikationsrahmen nur für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wäre aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend. Aufgrund des unklaren Stellenwertes und der nichtgesicherten Aussagekraft würde eine gesonderte Zertifizierung die Rekrutierungschancen nicht verbessern; vielmehr bestünde die Gefahr, dass sie stigmatisierend wirkte.</p><p>Das SEM hat im Jahre 2012 das Pilotprojekt "Potenziale nutzen - Nachholbildung" gestartet. Es dient auch dazu aufzuzeigen, welche Hindernisse für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen in der Praxis bestehen, sich gemäss ihren vorhandenen Qualifikationen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und mit welchen Ansätzen und Massnahmen diese Hindernisse abgeschafft oder erfolgversprechend angegangen werden können. Gestützt auf die Zwischenergebnisse des Pilotprojekts (2012 bis 2018) werden SBFI und SEM den bestehenden Handlungsbedarf laufend prüfen und mit gezielten Massnahmen angehen.</p><p>Mit all diesen Massnahmen wird dem Anliegen der Motion bereits Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Diplome und die Bildungsleistungen von Personen mit einem Ausweis B (Flüchtlinge) oder F (vorläufig aufgenommene Personen) zu ermitteln und für diese Erwerbstätigen einen Rahmen für die Anerkennung der Diplome und die Validierung der Bildungsleistungen festzulegen.</p>
- Berufliche Integration von Personen aus dem Asylbereich. Nationaler Rahmen für die Anerkennung von Diplomen und die Validierung von Bildungsleistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Für die Umsetzung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung schlägt der Bundesrat vor, die Pflicht einer Sonderabgabe von 10 Prozent für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich abzuschaffen. Ebenfalls abgeschafft werden soll die Bewilligungspflicht für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die berufliche Integration von arbeitsfähigen Personen aus dem Asylbereich zu verbessern und das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser zu nutzen. Sobald die geplanten Massnahmen für eine verbesserte berufliche Integration von Personen aus dem Asylbereich greifen, wird die Schweiz mit der Abschaffung der Sonderabgabe mit grösseren jährlichen Einsparungen bei der Sozialhilfe rechnen können.</p><p>Man hat in diesem Bereich festgestellt, dass es speziell für Frauen, die einen der genannten Status besitzen, entscheidend ist, dass sie ihre Qualifikationen oder Bildungsleistungen in der Schweiz anerkennen lassen können. Der Zugang zu Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Diplomen oder zur Validierung von Bildungsleistungen kann den betroffenen Menschen und im Speziellen den Frauen mittels einer beruflichen Laufbahn insbesondere im Weiterbildungsbereich eine kohärente Perspektive eröffnen. In einer Zeit, in der die Integration der vorläufig aufgenommenen Personen und der Flüchtlinge zu einer grossen politischen Herausforderung wird, ist es die Aufgabe des Bundesrates, einen nationalen Rahmen für die Anerkennung zu schaffen, damit die verschiedenen Diplome im Bildungssystem besser miteinander verglichen werden können und so mehr Transparenz herrscht. Dies ist zudem ein Beitrag zu einer besseren Integration dieser Arbeitskräfte. </p><p>Diese neue Aufwertung muss mit dem Kopenhagen-Prozess, an dem die Schweiz beteiligt ist, abgestimmt sein sowie auch mit dem nationalen Qualifikationsrahmen der Abschlüsse der Berufsbildung, der als Folge der Motion Aebischer 12.3511 und unter der Federführung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie erarbeitet wird.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu verbessern. Dieses Ziel wurde auch anlässlich des Treffens des Integrationsdialoges am 26. Januar 2015 von den Partnern des Bundes in den Kantonen, den Gemeinden sowie der Wirtschaft und Gesellschaft bekräftigt (<a href="http://www.dialog-integration.ch/de/arbeiten">www.dialog-integration.ch/de/arbeiten</a>).</p><p>Bereits in die Wege geleitet sind der in der Motion erwähnte Verzicht auf die Sonderabgabe sowie der Ersatz der Bewilligungspflicht für Erwerbstätigkeit durch ein Meldeverfahren. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 11. Februar 2015 im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a BV in Ergänzung zur Fachkräfte-Initiative das EJPD beauftragt, eine Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit dem WBF zu prüfen. Das EJPD wird dem Bundesrat hierzu bis Ende 2015 Bericht erstatten. Eine allfällige Erhöhung von Bundeskrediten zur Förderung der Integration soll frühestens per 2018 erfolgen.</p><p>Zur Integration in den Arbeitsmarkt stehen auch Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung: die Anerkennung ausländischer Diplome in reglementierten Berufen resp. die Abgabe von Niveaubestätigungen in nichtreglementierten Berufen sowie die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen (Validierungsverfahren). Entsprechende Validierungsmöglichkeiten gibt es bereits in zwanzig Berufen. Bei beiden Verfahren bestehen für Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene keine Zugangsbeschränkungen aufgrund ihres Status.</p><p>Wie in der Motion erwähnt, verfügt die Schweiz über einen nationalen Qualifikationsrahmen für die Abschlüsse der Berufsbildung. Dieser erhöht zusammen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen sowie der Abgabe von Diplomzusätzen die Vergleichbarkeit und Transparenz der Schweizer Berufsbildungsabschlüsse im Bildungssystem und erleichtert die Mobilität der Arbeitnehmenden. Ein spezifischer nationaler Zertifikationsrahmen nur für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wäre aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend. Aufgrund des unklaren Stellenwertes und der nichtgesicherten Aussagekraft würde eine gesonderte Zertifizierung die Rekrutierungschancen nicht verbessern; vielmehr bestünde die Gefahr, dass sie stigmatisierend wirkte.</p><p>Das SEM hat im Jahre 2012 das Pilotprojekt "Potenziale nutzen - Nachholbildung" gestartet. Es dient auch dazu aufzuzeigen, welche Hindernisse für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen in der Praxis bestehen, sich gemäss ihren vorhandenen Qualifikationen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und mit welchen Ansätzen und Massnahmen diese Hindernisse abgeschafft oder erfolgversprechend angegangen werden können. Gestützt auf die Zwischenergebnisse des Pilotprojekts (2012 bis 2018) werden SBFI und SEM den bestehenden Handlungsbedarf laufend prüfen und mit gezielten Massnahmen angehen.</p><p>Mit all diesen Massnahmen wird dem Anliegen der Motion bereits Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Diplome und die Bildungsleistungen von Personen mit einem Ausweis B (Flüchtlinge) oder F (vorläufig aufgenommene Personen) zu ermitteln und für diese Erwerbstätigen einen Rahmen für die Anerkennung der Diplome und die Validierung der Bildungsleistungen festzulegen.</p>
- Berufliche Integration von Personen aus dem Asylbereich. Nationaler Rahmen für die Anerkennung von Diplomen und die Validierung von Bildungsleistungen
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