NFA. Entpolitisierung der Zielgrösse von 85 Prozent im Ressourcenausgleich

ShortId
15.3702
Id
20153702
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
NFA. Entpolitisierung der Zielgrösse von 85 Prozent im Ressourcenausgleich
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Diskussion und das Abstimmungsverhalten über die Höhe des Dotationskapitals im horizontalen Lastenausgleich 2016-2019 hat deutlich gezeigt, dass die in Artikel 6 Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) definierte Zielgrösse von 85 Prozent "verpolitisiert" wurde. Der Ressourcenausgleich garantiert, dass jedem Kanton ein Mindestmass an finanziellen Ressourcen zur Verfügung steht. Dieser Wert wurde in den letzten drei Jahren immer überschritten - dennoch fand sich im Parlament keine Mehrheit für eine Reduktion des Dotationskapitals zur Erreichung der Zielgrösse, sondern das Parlament entschied sich für eine Überdotation. Gegen eine Senkung des Dotationskapitals haben sich vor allem Vertreter aus Nehmerkantonen mit der Begründung gewehrt, dass die Zielgrösse von 85 Prozent in den einzelnen Kantonen je nach wirtschaftlicher Entwicklung bereits in den Folgejahren wieder unterschritten sein könnte.</p><p>Dieses strukturelle Manko kann behoben werden, indem das Dotationskapital neu danach festgelegt wird, dass der ressourcenschwächste Kanton immer exakt eine Mindestausstattung von 85 Prozent erhält. Damit wird die Mindestausstattung vom Wachstum des Ressourcenpotenzials entkoppelt. Wenn die Disparität zwischen den kantonalen Ressourcen steigt, steigen die Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone, und wenn die Disparität zwischen den Kantonen sinkt, sinken auch die Beiträge der Geber. Langfristig entzieht ein solches Vorgehen die Dotation des Ressourcenausgleichs der politischen Debatte.</p><p>Damit wird der Solidaritätsgedanke der NFA und die Solidarität zwischen den Kantonen gestärkt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die vom Postulat aufgeworfene Thematik im dritten Wirksamkeitsbericht (Wirksamkeitsbericht 2016-2019 zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen) zu analysieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Höhe des Dotationskapitals neu anhand der Anforderung festzulegen ist, dass der ressourcenschwächste Kanton nach erfolgten Ausgleichszahlungen immer exakt auf die Mindestausstattung von 85 Prozent gemäss Artikel 6 Absatz 3 FiLaG angehoben wird, anstatt die Gesamtdotation an das Wachstum des Ressourcenpotenzials zu koppeln.</p>
  • NFA. Entpolitisierung der Zielgrösse von 85 Prozent im Ressourcenausgleich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Diskussion und das Abstimmungsverhalten über die Höhe des Dotationskapitals im horizontalen Lastenausgleich 2016-2019 hat deutlich gezeigt, dass die in Artikel 6 Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) definierte Zielgrösse von 85 Prozent "verpolitisiert" wurde. Der Ressourcenausgleich garantiert, dass jedem Kanton ein Mindestmass an finanziellen Ressourcen zur Verfügung steht. Dieser Wert wurde in den letzten drei Jahren immer überschritten - dennoch fand sich im Parlament keine Mehrheit für eine Reduktion des Dotationskapitals zur Erreichung der Zielgrösse, sondern das Parlament entschied sich für eine Überdotation. Gegen eine Senkung des Dotationskapitals haben sich vor allem Vertreter aus Nehmerkantonen mit der Begründung gewehrt, dass die Zielgrösse von 85 Prozent in den einzelnen Kantonen je nach wirtschaftlicher Entwicklung bereits in den Folgejahren wieder unterschritten sein könnte.</p><p>Dieses strukturelle Manko kann behoben werden, indem das Dotationskapital neu danach festgelegt wird, dass der ressourcenschwächste Kanton immer exakt eine Mindestausstattung von 85 Prozent erhält. Damit wird die Mindestausstattung vom Wachstum des Ressourcenpotenzials entkoppelt. Wenn die Disparität zwischen den kantonalen Ressourcen steigt, steigen die Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone, und wenn die Disparität zwischen den Kantonen sinkt, sinken auch die Beiträge der Geber. Langfristig entzieht ein solches Vorgehen die Dotation des Ressourcenausgleichs der politischen Debatte.</p><p>Damit wird der Solidaritätsgedanke der NFA und die Solidarität zwischen den Kantonen gestärkt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die vom Postulat aufgeworfene Thematik im dritten Wirksamkeitsbericht (Wirksamkeitsbericht 2016-2019 zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen) zu analysieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Höhe des Dotationskapitals neu anhand der Anforderung festzulegen ist, dass der ressourcenschwächste Kanton nach erfolgten Ausgleichszahlungen immer exakt auf die Mindestausstattung von 85 Prozent gemäss Artikel 6 Absatz 3 FiLaG angehoben wird, anstatt die Gesamtdotation an das Wachstum des Ressourcenpotenzials zu koppeln.</p>
    • NFA. Entpolitisierung der Zielgrösse von 85 Prozent im Ressourcenausgleich

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