Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst
- ShortId
-
15.3706
- Id
-
20153706
- Updated
-
28.07.2023 14:53
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst
- AdditionalIndexing
-
09;44;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst ist ein tragender Pfeiler unserer Milizarmee. </p><p>Diese Vereinbarkeit wird gestärkt, wenn den Angehörigen der Armee (AdA) dort, wo Art und Dauer der Dienstleistung dies rechtfertigen, die Möglichkeit erhalten, für ihre geleisteten Dienste ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Damit könnten militärische Leistungen nahtlos für die zivile Berufstätigkeit weiterverwendet werden. </p><p>Zivildienstleistende erhalten bereits heute ein Arbeitszeugnis für ihre Einsätze (Art. 31 ZDG). Sie sind damit gegenüber AdA bevorzugt. </p><p>Da AdA schon heute in vielen Fällen militärisch qualifiziert werden (vgl. Art. 41ff. MDV), wäre es administrativ auch ein Leichtes, auf Wunsch solche Qualifikationen zu eigentlichen Arbeitszeugnissen umzugestalten, die gegenüber einem zivilen Arbeitgeber verwendet werden könnten. Ein solches Recht muss natürlich nur dort eingeräumt werden, wo es Art und Umfang der Dienstleistung rechtfertigen, z. B. also für Angehörige der Mannschaft für die Grundausbildung und für Kader für die Grundausbildung und die Fortbildungsdienste.</p><p>Die entsprechende rechtliche Anpassung könnte der Bundesrat mittels Anpassung der erwähnten Bestimmungen der MDV in eigener Kompetenz umsetzen.</p>
- <p>Dem Bundesrat ist die Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst ein wichtiges Anliegen. Er teilt die Auffassung des Motionärs, dass diese ein tragender Pfeiler unserer Milizarmee ist. Entsprechend ist die Armee gehalten, ihre Anstrengungen aufrechtzuerhalten, diese Vereinbarkeit weiter zu verbessern.</p><p>Schon heute ist es gängige Praxis, dass Militärdienstleistende auf Wunsch einen Leistungsnachweis erhalten, in welchem sich ein direkter Zusammenhang zwischen militärischer Ausbildung und zivilen Fähigkeiten herstellen lässt. Die Leistungsnachweise geben zumindest Auskunft über besondere Fähigkeiten, welche im Militärdienst erlernt oder trainiert wurden. Sie enthalten in der Regel Kriterien, die auch in einem zeitgemässen Arbeitszeugnis zu finden sind. Solche Nachweise werden beispielsweise seit einigen Jahren den Teilnehmern der Lehrgänge der höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) und den Angehörigen der Durchdienerformationen ausgehändigt. Damit können Letztere ihren längeren Unterbruch der Berufstätigkeit im Lebenslauf abdecken. Ferner werden bei der Zentralschule sogenannte Arbeitgebertage organisiert, in denen sich Arbeitgeber über die Lerninhalte informieren können. Für Kader besteht zusätzlich die Möglichkeit, ihre Führungsfähigkeiten zertifizieren zu lassen. Dazu sind während der Grundausbildung im Zentrum Führungsausbildung entsprechende zivil anerkannte Bescheinigungsprüfungen abzulegen. Die Richtlinien für diese Prüfungen entsprechen den Vorgaben der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung (SVF). Durch Kooperationen mit diversen zivilen Hochschulen wird die militärische Führungsausbildung in Form von Credit Points (European Credit Transfer and Accumulation System) an ein ziviles Studium angerechnet.</p><p>Neben der gängigen Praxis der Leistungsnachweise existiert auch ein umfassendes Qualifikationswesen der Armee. Dieses wird im Reglement 51.013, "Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee (QMA)" vom 20. Dezember 2011 umfassend geregelt (<a href="http://www.lmsvbs.admin.ch">www.lmsvbs.admin.ch</a>). Eine militärische Qualifikation soll dadurch bereits heute auch für einen zivilen Arbeitgeber aussagekräftig sein. Kriterien wie z. B. Selbst- und Sozialkompetenz finden sich ebenfalls in militärischen Qualifikationen.</p><p>Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich der Zweck einer militärischen Qualifikation von demjenigen eines Arbeitszeugnisses unterscheidet. Die Qualifikation ist ein militärisches Führungsmittel und entspricht eher den internen Zielerreichungsprozessen in Unternehmen. Die Dienstleistenden werden damit einerseits klar beurteilt, und andererseits sollen sie dadurch ihre Stärken, Schwächen sowie ihr Verbesserungspotenzial erkennen. Das Arbeitszeugnis hingegen, welches gerichtlich anfechtbar ist, informiert künftige Arbeitgeber bezüglich Fähigkeiten, Leistungs- und Sozialverhalten. Zudem stellt es für den Mitarbeitenden eine Empfehlung dar, welche ihm bestmögliche Voraussetzungen für sein wirtschaftliches Fortkommen schaffen soll.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass mit der bestehenden Lösung den Anliegen des Motionärs weitgehend Rechnung getragen wird. Der Aufwand mit der Anpassung des Qualifikationswesens würde in keinem Verhältnis zu einem allfälligen Nutzen stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, dass Angehörige der Armee auf Wunsch ein Arbeitszeugnis für ihre geleisteten Dienste erhalten können, wo dies Art und Umfang der Dienstleistung rechtfertigen.</p>
- Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst ist ein tragender Pfeiler unserer Milizarmee. </p><p>Diese Vereinbarkeit wird gestärkt, wenn den Angehörigen der Armee (AdA) dort, wo Art und Dauer der Dienstleistung dies rechtfertigen, die Möglichkeit erhalten, für ihre geleisteten Dienste ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Damit könnten militärische Leistungen nahtlos für die zivile Berufstätigkeit weiterverwendet werden. </p><p>Zivildienstleistende erhalten bereits heute ein Arbeitszeugnis für ihre Einsätze (Art. 31 ZDG). Sie sind damit gegenüber AdA bevorzugt. </p><p>Da AdA schon heute in vielen Fällen militärisch qualifiziert werden (vgl. Art. 41ff. MDV), wäre es administrativ auch ein Leichtes, auf Wunsch solche Qualifikationen zu eigentlichen Arbeitszeugnissen umzugestalten, die gegenüber einem zivilen Arbeitgeber verwendet werden könnten. Ein solches Recht muss natürlich nur dort eingeräumt werden, wo es Art und Umfang der Dienstleistung rechtfertigen, z. B. also für Angehörige der Mannschaft für die Grundausbildung und für Kader für die Grundausbildung und die Fortbildungsdienste.</p><p>Die entsprechende rechtliche Anpassung könnte der Bundesrat mittels Anpassung der erwähnten Bestimmungen der MDV in eigener Kompetenz umsetzen.</p>
- <p>Dem Bundesrat ist die Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst ein wichtiges Anliegen. Er teilt die Auffassung des Motionärs, dass diese ein tragender Pfeiler unserer Milizarmee ist. Entsprechend ist die Armee gehalten, ihre Anstrengungen aufrechtzuerhalten, diese Vereinbarkeit weiter zu verbessern.</p><p>Schon heute ist es gängige Praxis, dass Militärdienstleistende auf Wunsch einen Leistungsnachweis erhalten, in welchem sich ein direkter Zusammenhang zwischen militärischer Ausbildung und zivilen Fähigkeiten herstellen lässt. Die Leistungsnachweise geben zumindest Auskunft über besondere Fähigkeiten, welche im Militärdienst erlernt oder trainiert wurden. Sie enthalten in der Regel Kriterien, die auch in einem zeitgemässen Arbeitszeugnis zu finden sind. Solche Nachweise werden beispielsweise seit einigen Jahren den Teilnehmern der Lehrgänge der höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) und den Angehörigen der Durchdienerformationen ausgehändigt. Damit können Letztere ihren längeren Unterbruch der Berufstätigkeit im Lebenslauf abdecken. Ferner werden bei der Zentralschule sogenannte Arbeitgebertage organisiert, in denen sich Arbeitgeber über die Lerninhalte informieren können. Für Kader besteht zusätzlich die Möglichkeit, ihre Führungsfähigkeiten zertifizieren zu lassen. Dazu sind während der Grundausbildung im Zentrum Führungsausbildung entsprechende zivil anerkannte Bescheinigungsprüfungen abzulegen. Die Richtlinien für diese Prüfungen entsprechen den Vorgaben der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung (SVF). Durch Kooperationen mit diversen zivilen Hochschulen wird die militärische Führungsausbildung in Form von Credit Points (European Credit Transfer and Accumulation System) an ein ziviles Studium angerechnet.</p><p>Neben der gängigen Praxis der Leistungsnachweise existiert auch ein umfassendes Qualifikationswesen der Armee. Dieses wird im Reglement 51.013, "Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee (QMA)" vom 20. Dezember 2011 umfassend geregelt (<a href="http://www.lmsvbs.admin.ch">www.lmsvbs.admin.ch</a>). Eine militärische Qualifikation soll dadurch bereits heute auch für einen zivilen Arbeitgeber aussagekräftig sein. Kriterien wie z. B. Selbst- und Sozialkompetenz finden sich ebenfalls in militärischen Qualifikationen.</p><p>Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich der Zweck einer militärischen Qualifikation von demjenigen eines Arbeitszeugnisses unterscheidet. Die Qualifikation ist ein militärisches Führungsmittel und entspricht eher den internen Zielerreichungsprozessen in Unternehmen. Die Dienstleistenden werden damit einerseits klar beurteilt, und andererseits sollen sie dadurch ihre Stärken, Schwächen sowie ihr Verbesserungspotenzial erkennen. Das Arbeitszeugnis hingegen, welches gerichtlich anfechtbar ist, informiert künftige Arbeitgeber bezüglich Fähigkeiten, Leistungs- und Sozialverhalten. Zudem stellt es für den Mitarbeitenden eine Empfehlung dar, welche ihm bestmögliche Voraussetzungen für sein wirtschaftliches Fortkommen schaffen soll.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass mit der bestehenden Lösung den Anliegen des Motionärs weitgehend Rechnung getragen wird. Der Aufwand mit der Anpassung des Qualifikationswesens würde in keinem Verhältnis zu einem allfälligen Nutzen stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, dass Angehörige der Armee auf Wunsch ein Arbeitszeugnis für ihre geleisteten Dienste erhalten können, wo dies Art und Umfang der Dienstleistung rechtfertigen.</p>
- Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst
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