Für ein massvolles Krankenversicherungsaufsichtsgesetz
- ShortId
-
15.3711
- Id
-
20153711
- Updated
-
28.07.2023 05:52
- Language
-
de
- Title
-
Für ein massvolles Krankenversicherungsaufsichtsgesetz
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Noch bevor das KVAG in Kraft getreten ist, übertrifft der Verordnungsentwurf die schlimmsten Befürchtungen: Der Entwurf ist unverhältnismässig und ignoriert in zentralen Punkten den Willen des Gesetzgebers. Entscheide, die dieses Parlament ausgiebig diskutiert hat, werden ins Gegenteil verkehrt. Dazu gehören die Muss-Formulierung zum Prämienausgleich oder die Artikel zur Gruppenaufsicht. Bei vielen Vorschriften vermischt der Entwurf die Aufsichtskompetenzen mit Entscheiden, für die nur die Krankenversicherer die Verantwortung übernehmen können. Personalentscheide der Unternehmen zum Beispiel drohen künftig am Veto aus Bern zu scheitern, diffizile Entscheide über Rückstellungen usw. werden faktisch künftig in Bern getroffen, wenn es nach der Verwaltung geht. Die unternehmerische Verantwortung kann die Aufsicht aber nicht übernehmen.</p><p>Das in der Botschaft zum KVAG erklärte Ziel, den regulierten Wettbewerb zu stärken, wird bei der Umsetzung nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Die Einebnung der heutigen Krankenversicherungslandschaft wäre das Ergebnis des E-KVAV. Die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen sind kein Freipass für eine flächendeckende Überwachung der obligatorischen Krankenversicherung. Vielmehr soll gezielte Aufsicht mit Augenmass resultieren, die über die notwendigen Kompetenzen verfügt, um in begründeten Fällen eingreifen zu können.</p><p>Die Bevölkerung hat sich am 28. September 2014 deutlich für die jetzige Versicherungslandschaft und den regulierten Wettbewerb ausgesprochen. Das zuvor verabschiedete, sehr umstrittene KVAG setzt aber sichtbar die falschen Signale: Mit seiner Verordnung soll offensichtlich ein Exempel zulasten der Krankenversicherer statuiert werden.</p><p>Der Schaden ist absehbar, und der Prämienzahler muss die Überregulierung berappen. Damit der Schaden nicht zu gross wird, muss das KVAG sistiert und revidiert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (BBl 2012 1941) am 15. Februar 2012 überwiesen. Das Parlament hat den Entwurf ausführlich und eingehend geprüft und das Gesetz am 26. September 2014 mit eindeutigem Votum verabschiedet (Ständerat: 41 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen; Nationalrat: 139 zu 51 Stimmen bei 8 Enthaltungen). Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Der Bundesrat teilt daher die Ansicht des Motionärs nicht, dass das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sehr umstritten ist.</p><p>Die Hauptunterschiede zwischen dem verabschiedeten Gesetz und dem Entwurf des Bundesrates liegen in der Streichung der Versicherungsgruppenaufsicht, der Ersetzung der Pflicht zur Rückerstattung übermässiger Prämieneinnahmen durch einen fakultativen Mechanismus für die Versicherer sowie der Aufhebung der bundesrätlichen Kompetenz zur Regelung der Werbeausgaben und der Entschädigung der Vermittlertätigkeit zugunsten der Möglichkeit für die Versicherer, namentlich zu Telefonwerbung und Einschränkung der Entschädigung der Vermittlertätigkeit eine Vereinbarung abzuschliessen. Bezüglich der für die Aufsicht über die Versicherer geltenden besonderen Bestimmungen hält der Bundesrat fest, dass die ihm erteilte Kompetenz zur Kontrolle der Transaktionen zwischen Versicherern und anderen Unternehmen, also auch Unternehmen ausserhalb der Versicherungsgruppen, vom Parlament selbst eingeführt wurde.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass das Parlament seinem Entwurf gefolgt ist, denn es hat ihn mit Ausnahme der obenerwähnten Bereiche sowie einiger Differenzen von untergeordneter Bedeutung verabschiedet. Die vorliegende Motion stellt die gesamte Arbeit, die das Parlament während mehr als dreissig Monaten geleistet hat, infrage. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass ein Revisionsbegehren noch vor Inkrafttreten des KVAG zu früh ist. Es gab in diesem Bereich keine nennenswerte Entwicklung zwischen der Schlussabstimmung und der Einreichung der vorliegenden Motion. Folglich gibt es keinen Grund, das Inkrafttreten des Gesetzes auszusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Inkraftsetzung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) vorerst auszusetzen und es so anzupassen, dass eine wirksame Regulierung der obligatorischen Krankenversicherung resultiert, die den regulierten Wettbewerb fördert, die staatliche Aufsicht reduziert und die verhältnismässig ist sowie die unternehmerische Freiheit wahrt. Insbesondere sind, in diesem Sinn, die Artikel zu den Reserven, zur Unternehmensführung, zur Rechnungslegung und zu den sichernden Massnahmen und Transaktionen anzupassen.</p>
- Für ein massvolles Krankenversicherungsaufsichtsgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Noch bevor das KVAG in Kraft getreten ist, übertrifft der Verordnungsentwurf die schlimmsten Befürchtungen: Der Entwurf ist unverhältnismässig und ignoriert in zentralen Punkten den Willen des Gesetzgebers. Entscheide, die dieses Parlament ausgiebig diskutiert hat, werden ins Gegenteil verkehrt. Dazu gehören die Muss-Formulierung zum Prämienausgleich oder die Artikel zur Gruppenaufsicht. Bei vielen Vorschriften vermischt der Entwurf die Aufsichtskompetenzen mit Entscheiden, für die nur die Krankenversicherer die Verantwortung übernehmen können. Personalentscheide der Unternehmen zum Beispiel drohen künftig am Veto aus Bern zu scheitern, diffizile Entscheide über Rückstellungen usw. werden faktisch künftig in Bern getroffen, wenn es nach der Verwaltung geht. Die unternehmerische Verantwortung kann die Aufsicht aber nicht übernehmen.</p><p>Das in der Botschaft zum KVAG erklärte Ziel, den regulierten Wettbewerb zu stärken, wird bei der Umsetzung nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Die Einebnung der heutigen Krankenversicherungslandschaft wäre das Ergebnis des E-KVAV. Die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen sind kein Freipass für eine flächendeckende Überwachung der obligatorischen Krankenversicherung. Vielmehr soll gezielte Aufsicht mit Augenmass resultieren, die über die notwendigen Kompetenzen verfügt, um in begründeten Fällen eingreifen zu können.</p><p>Die Bevölkerung hat sich am 28. September 2014 deutlich für die jetzige Versicherungslandschaft und den regulierten Wettbewerb ausgesprochen. Das zuvor verabschiedete, sehr umstrittene KVAG setzt aber sichtbar die falschen Signale: Mit seiner Verordnung soll offensichtlich ein Exempel zulasten der Krankenversicherer statuiert werden.</p><p>Der Schaden ist absehbar, und der Prämienzahler muss die Überregulierung berappen. Damit der Schaden nicht zu gross wird, muss das KVAG sistiert und revidiert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (BBl 2012 1941) am 15. Februar 2012 überwiesen. Das Parlament hat den Entwurf ausführlich und eingehend geprüft und das Gesetz am 26. September 2014 mit eindeutigem Votum verabschiedet (Ständerat: 41 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen; Nationalrat: 139 zu 51 Stimmen bei 8 Enthaltungen). Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Der Bundesrat teilt daher die Ansicht des Motionärs nicht, dass das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sehr umstritten ist.</p><p>Die Hauptunterschiede zwischen dem verabschiedeten Gesetz und dem Entwurf des Bundesrates liegen in der Streichung der Versicherungsgruppenaufsicht, der Ersetzung der Pflicht zur Rückerstattung übermässiger Prämieneinnahmen durch einen fakultativen Mechanismus für die Versicherer sowie der Aufhebung der bundesrätlichen Kompetenz zur Regelung der Werbeausgaben und der Entschädigung der Vermittlertätigkeit zugunsten der Möglichkeit für die Versicherer, namentlich zu Telefonwerbung und Einschränkung der Entschädigung der Vermittlertätigkeit eine Vereinbarung abzuschliessen. Bezüglich der für die Aufsicht über die Versicherer geltenden besonderen Bestimmungen hält der Bundesrat fest, dass die ihm erteilte Kompetenz zur Kontrolle der Transaktionen zwischen Versicherern und anderen Unternehmen, also auch Unternehmen ausserhalb der Versicherungsgruppen, vom Parlament selbst eingeführt wurde.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass das Parlament seinem Entwurf gefolgt ist, denn es hat ihn mit Ausnahme der obenerwähnten Bereiche sowie einiger Differenzen von untergeordneter Bedeutung verabschiedet. Die vorliegende Motion stellt die gesamte Arbeit, die das Parlament während mehr als dreissig Monaten geleistet hat, infrage. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass ein Revisionsbegehren noch vor Inkrafttreten des KVAG zu früh ist. Es gab in diesem Bereich keine nennenswerte Entwicklung zwischen der Schlussabstimmung und der Einreichung der vorliegenden Motion. Folglich gibt es keinen Grund, das Inkrafttreten des Gesetzes auszusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Inkraftsetzung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) vorerst auszusetzen und es so anzupassen, dass eine wirksame Regulierung der obligatorischen Krankenversicherung resultiert, die den regulierten Wettbewerb fördert, die staatliche Aufsicht reduziert und die verhältnismässig ist sowie die unternehmerische Freiheit wahrt. Insbesondere sind, in diesem Sinn, die Artikel zu den Reserven, zur Unternehmensführung, zur Rechnungslegung und zu den sichernden Massnahmen und Transaktionen anzupassen.</p>
- Für ein massvolles Krankenversicherungsaufsichtsgesetz
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