Nachhaltigkeitsberichte der börsenkotierten Unternehmen

ShortId
15.3713
Id
20153713
Updated
28.07.2023 05:49
Language
de
Title
Nachhaltigkeitsberichte der börsenkotierten Unternehmen
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zivilgesellschaft erwartet von Unternehmen nicht nur eine Good Governance im Finanziellen, sondern ebenso eine nachhaltige Politik, die auch transparent ist. Ausdruck dieser Entwicklung ist auch eine Volksinitiative, die von den Konzernen eine verantwortungsvolle Politik mit Sorgfaltspflichten für die Menschenrechte und gegenüber der Umwelt verlangt.</p><p>Einige Unternehmen veröffentlichen bereits Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte. Diese dienen aber oft mehr der PR als der effektiven Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es fehlen Transparenz und die Vergleichbarkeit der Ziele und klare Indikatoren. Nach Angaben der Stiftung Ethos informieren nur 20 Prozent der börsenkotierten Unternehmen z. B. über ihre CO2-Ziele.</p><p>Zur Messung der Nachhaltigkeit gibt es internationale Standards wie beispielsweise den G-4 der Global-Reporting-Initiative mit messbaren Kriterien. Ein solcher Standard ist mit dem international verbreiteten Rechnungslegungsstandard IFRS (International Financial Reporting Standards) für Finanzberichte vergleichbar.</p><p>International verstärken sich die Bestrebungen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich zu verankern, das auch in der EU. Die Schweiz ist Standort bedeutender, international tätiger Konzerne in diversen Branchen (Life Sciences, Nahrungsmittel, Rohstoffe usw.). Umso wichtiger ist die gesetzliche Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit klaren Vorgaben gerade bei uns.</p><p>Wichtige Kriterien, die bei einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfassen wären, sind die CO2-Bilanz, die Entwicklung der Arbeitsplätze, die Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte, der Anteil beider Geschlechter in Führungspositionen. Die Schweiz soll sich dabei an den internationalen Bestrebungen von EU-Ländern wie auch in der Uno orientieren.</p>
  • <p>Die Motion fordert den Bundesrat auf, dem Parlament eine Berichterstattungspflicht für alle Publikumsgesellschaften in Sachen Nachhaltigkeit zu unterbreiten. Dieses Thema wird seit mehreren Jahren auch auf politischer Ebene breit diskutiert und vom Bundesrat sehr ernst genommen. Er hat sich in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2014 zur Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 14.3671, welche vom Nationalrat am 11. März 2015 abgelehnt wurde, bereiterklärt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, welche sich an der Regelung in der EU orientiert und damit nicht zu einer Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz führt. Die Arbeiten sollen zu einem Zeitpunkt an die Hand genommen werden, welcher einen besseren Kenntnisstand der Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten erlaubt. Dieses Vorhaben wurde auch im Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen vom 1. April 2015 aufgeführt (vgl. Massnahme D.1.1). Die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen wird zudem auch im Rahmen der Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte thematisiert. Diese empfehlen den Unternehmen, Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie ihren menschenrechtlichen Auswirkungen begegnen.</p><p>Da dem Anliegen der Motionärin vom Bundesrat bereits Rechnung getragen wird, erübrigt sich die Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, mit der sichergestellt wird, dass alle börsenkotierten Unternehmen einen Umwelt- und Sozialbericht veröffentlichen. Die gesetzlichen Vorgaben können zum Beispiel im Börsengesetz oder im Obligationenrecht verankert werden. Sie sollen insbesondere sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichte aufgrund klarer Kriterien und mit messbaren Zielsetzungen erstellt werden.</p>
  • Nachhaltigkeitsberichte der börsenkotierten Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zivilgesellschaft erwartet von Unternehmen nicht nur eine Good Governance im Finanziellen, sondern ebenso eine nachhaltige Politik, die auch transparent ist. Ausdruck dieser Entwicklung ist auch eine Volksinitiative, die von den Konzernen eine verantwortungsvolle Politik mit Sorgfaltspflichten für die Menschenrechte und gegenüber der Umwelt verlangt.</p><p>Einige Unternehmen veröffentlichen bereits Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte. Diese dienen aber oft mehr der PR als der effektiven Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es fehlen Transparenz und die Vergleichbarkeit der Ziele und klare Indikatoren. Nach Angaben der Stiftung Ethos informieren nur 20 Prozent der börsenkotierten Unternehmen z. B. über ihre CO2-Ziele.</p><p>Zur Messung der Nachhaltigkeit gibt es internationale Standards wie beispielsweise den G-4 der Global-Reporting-Initiative mit messbaren Kriterien. Ein solcher Standard ist mit dem international verbreiteten Rechnungslegungsstandard IFRS (International Financial Reporting Standards) für Finanzberichte vergleichbar.</p><p>International verstärken sich die Bestrebungen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich zu verankern, das auch in der EU. Die Schweiz ist Standort bedeutender, international tätiger Konzerne in diversen Branchen (Life Sciences, Nahrungsmittel, Rohstoffe usw.). Umso wichtiger ist die gesetzliche Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit klaren Vorgaben gerade bei uns.</p><p>Wichtige Kriterien, die bei einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfassen wären, sind die CO2-Bilanz, die Entwicklung der Arbeitsplätze, die Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte, der Anteil beider Geschlechter in Führungspositionen. Die Schweiz soll sich dabei an den internationalen Bestrebungen von EU-Ländern wie auch in der Uno orientieren.</p>
    • <p>Die Motion fordert den Bundesrat auf, dem Parlament eine Berichterstattungspflicht für alle Publikumsgesellschaften in Sachen Nachhaltigkeit zu unterbreiten. Dieses Thema wird seit mehreren Jahren auch auf politischer Ebene breit diskutiert und vom Bundesrat sehr ernst genommen. Er hat sich in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2014 zur Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 14.3671, welche vom Nationalrat am 11. März 2015 abgelehnt wurde, bereiterklärt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, welche sich an der Regelung in der EU orientiert und damit nicht zu einer Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz führt. Die Arbeiten sollen zu einem Zeitpunkt an die Hand genommen werden, welcher einen besseren Kenntnisstand der Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten erlaubt. Dieses Vorhaben wurde auch im Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen vom 1. April 2015 aufgeführt (vgl. Massnahme D.1.1). Die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen wird zudem auch im Rahmen der Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte thematisiert. Diese empfehlen den Unternehmen, Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie ihren menschenrechtlichen Auswirkungen begegnen.</p><p>Da dem Anliegen der Motionärin vom Bundesrat bereits Rechnung getragen wird, erübrigt sich die Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, mit der sichergestellt wird, dass alle börsenkotierten Unternehmen einen Umwelt- und Sozialbericht veröffentlichen. Die gesetzlichen Vorgaben können zum Beispiel im Börsengesetz oder im Obligationenrecht verankert werden. Sie sollen insbesondere sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichte aufgrund klarer Kriterien und mit messbaren Zielsetzungen erstellt werden.</p>
    • Nachhaltigkeitsberichte der börsenkotierten Unternehmen

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