Transparenz über die Parteienfinanzierung

ShortId
15.3715
Id
20153715
Updated
28.07.2023 05:49
Language
de
Title
Transparenz über die Parteienfinanzierung
AdditionalIndexing
04;10;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vollkommene Intransparenz in der Schweizer Parteienfinanzierung ist immer wieder Gegenstand der Kritik der Greco (Groupe d'états contre la Corruption). Die Greco ist das Gremium des Europarates, welches sich um die Korruptionsbekämpfung kümmert. In ihrem Länderexamen von 2011 gab die Greco entsprechende Empfehlungen ab und rügte 2013 die mangelnde Umsetzung dieser Empfehlungen. Sie kritisierte in ihrem Zwischenbericht im Juni 2014, dass die Schweiz im Bereich der Parteienfinanzierung weiterhin keine Fortschritte gemacht hat.</p><p>Die Schweiz als Mitglied des Europarates sollte endlich die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Transparenz im Bereich der Parteienfinanzierung zu schaffen. Als Mindestanforderung sind die politischen Parteien zu verpflichten, Zuwendungen von juristischen und natürlichen Personen, welche einen zu bestimmenden Schwellenwert überschreiten, transparent öffentlich auszuweisen.</p>
  • <p>In seiner Antwort vom 29. Dezember 2014 auf die Interpellation Masshardt 14.3633, "Mehr Transparenz bei den Parteifinanzen. Wie setzt der Bundesrat die Greco-Empfehlungen um?", hielt der Bundesrat fest, dass er von einer gesetzlichen Regelung dieses Bereichs absieht. Seine Haltung hat sich seither nicht geändert. Die Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz sind kaum mit einem Gesetz über die Parteienfinanzierung vereinbar, auch wenn die Kantone Tessin, Genf und Neuenburg eigene Regelungen geschaffen haben. Aufgrund der direkten Demokratie und, damit verbunden, der häufigen Volksabstimmungen sind die Parteien nicht die einzigen Akteure des politischen Geschehens in der Schweiz. Darüber hinaus verfügen die Kantone über eine grosse Autonomie: Ihnen eine einheitliche nationale Regelung über die Parteienfinanzierung aufzuerlegen wäre nicht mit dem Föderalismus zu vereinbaren. In der Schweiz herrscht die Auffassung, dass die Politik und die Parteienfinanzierung zum grossen Teil durch privates Engagement und nicht vom Staat zu tragen sind. Schliesslich ist das Milizsystem ein weiteres Merkmal, das die Situation in der Schweiz von jener in anderen Ländern unterscheidet.</p><p>Der Bundesrat hat die Frage der Regelung der Parteienfinanzierung im Übrigen bereits mehrmals erörtert. Er erinnert daran, dass er in den Von-Wattenwyl-Gesprächen vom 29. August 2014 zwei Varianten zur Regelung der Transparenz der Parteienfinanzierung vorgeschlagen hatte. Zum einen ging es um eine obligatorische Offenlegung der Rechnung der Parteien - etwa auf einer neuen elektronischen Plattform -, zum andern um eine freiwillige Offenlegung im bestehenden Parteienregister. Beide Varianten waren im Bundesrat bereits diskutiert worden. Vor einem Entscheid wollte der Bundesrat die Spitzen der Bundesratsparteien anhören. Alle anwesenden Parteien ausser der SP wollten jedoch am Status quo ohne Transparenzvorgaben festhalten. Die SP forderte im Gegenzug noch schärfere Massnahmen, als sie der Bundesrat mit den zwei Optionen ins Spiel gebracht hatte (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. August 2014, <a href="https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=54257">https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=54257</a>). Unter diesen Voraussetzungen will der Bundesrat keine Gesetzgebungsarbeiten in Angriff nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Erlassentwurf vorzulegen, der Transparenz über die Parteienfinanzierung schafft. Darin soll festgehalten werden, dass Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen an Parteien, welche einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, öffentlich gemacht werden müssen.</p>
  • Transparenz über die Parteienfinanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vollkommene Intransparenz in der Schweizer Parteienfinanzierung ist immer wieder Gegenstand der Kritik der Greco (Groupe d'états contre la Corruption). Die Greco ist das Gremium des Europarates, welches sich um die Korruptionsbekämpfung kümmert. In ihrem Länderexamen von 2011 gab die Greco entsprechende Empfehlungen ab und rügte 2013 die mangelnde Umsetzung dieser Empfehlungen. Sie kritisierte in ihrem Zwischenbericht im Juni 2014, dass die Schweiz im Bereich der Parteienfinanzierung weiterhin keine Fortschritte gemacht hat.</p><p>Die Schweiz als Mitglied des Europarates sollte endlich die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Transparenz im Bereich der Parteienfinanzierung zu schaffen. Als Mindestanforderung sind die politischen Parteien zu verpflichten, Zuwendungen von juristischen und natürlichen Personen, welche einen zu bestimmenden Schwellenwert überschreiten, transparent öffentlich auszuweisen.</p>
    • <p>In seiner Antwort vom 29. Dezember 2014 auf die Interpellation Masshardt 14.3633, "Mehr Transparenz bei den Parteifinanzen. Wie setzt der Bundesrat die Greco-Empfehlungen um?", hielt der Bundesrat fest, dass er von einer gesetzlichen Regelung dieses Bereichs absieht. Seine Haltung hat sich seither nicht geändert. Die Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz sind kaum mit einem Gesetz über die Parteienfinanzierung vereinbar, auch wenn die Kantone Tessin, Genf und Neuenburg eigene Regelungen geschaffen haben. Aufgrund der direkten Demokratie und, damit verbunden, der häufigen Volksabstimmungen sind die Parteien nicht die einzigen Akteure des politischen Geschehens in der Schweiz. Darüber hinaus verfügen die Kantone über eine grosse Autonomie: Ihnen eine einheitliche nationale Regelung über die Parteienfinanzierung aufzuerlegen wäre nicht mit dem Föderalismus zu vereinbaren. In der Schweiz herrscht die Auffassung, dass die Politik und die Parteienfinanzierung zum grossen Teil durch privates Engagement und nicht vom Staat zu tragen sind. Schliesslich ist das Milizsystem ein weiteres Merkmal, das die Situation in der Schweiz von jener in anderen Ländern unterscheidet.</p><p>Der Bundesrat hat die Frage der Regelung der Parteienfinanzierung im Übrigen bereits mehrmals erörtert. Er erinnert daran, dass er in den Von-Wattenwyl-Gesprächen vom 29. August 2014 zwei Varianten zur Regelung der Transparenz der Parteienfinanzierung vorgeschlagen hatte. Zum einen ging es um eine obligatorische Offenlegung der Rechnung der Parteien - etwa auf einer neuen elektronischen Plattform -, zum andern um eine freiwillige Offenlegung im bestehenden Parteienregister. Beide Varianten waren im Bundesrat bereits diskutiert worden. Vor einem Entscheid wollte der Bundesrat die Spitzen der Bundesratsparteien anhören. Alle anwesenden Parteien ausser der SP wollten jedoch am Status quo ohne Transparenzvorgaben festhalten. Die SP forderte im Gegenzug noch schärfere Massnahmen, als sie der Bundesrat mit den zwei Optionen ins Spiel gebracht hatte (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. August 2014, <a href="https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=54257">https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=54257</a>). Unter diesen Voraussetzungen will der Bundesrat keine Gesetzgebungsarbeiten in Angriff nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Erlassentwurf vorzulegen, der Transparenz über die Parteienfinanzierung schafft. Darin soll festgehalten werden, dass Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen an Parteien, welche einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, öffentlich gemacht werden müssen.</p>
    • Transparenz über die Parteienfinanzierung

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