Die Agrarpolitik 2014-2017 konsolidieren und die Kontinuität sichern
- ShortId
-
15.3717
- Id
-
20153717
- Updated
-
28.07.2023 05:51
- Language
-
de
- Title
-
Die Agrarpolitik 2014-2017 konsolidieren und die Kontinuität sichern
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Agrarpolitik 2014-2017 ist gerade mal 18 Monate in Kraft. Noch liegt keine Evaluation über die konkreten Auswirkungen der Reform vor. Doch zeigen die Zahlen 2014, dass die neue Agrarpolitik ein Erfolg ist. 2014 war ein Rekordjahr punkto Pflanzenproduktion, und auch die Milch- und Fleischproduktion konnte im Vergleich zu 2011-2013 gesteigert werden, während gleichzeitig sowohl Fläche als auch Qualität der Biodiversitätsförderflächen zunahmen. Dies belegt eindrücklich: Ökologie und Produktion sind miteinander vereinbar.</p><p>Der Bund hat 2012 eine Strategie Biodiversität definiert und anschliessend einen Aktionsplan eingeleitet. Die Agrarpolitik ist ein Teil der Umsetzung. Der letztjährige umfassende Bericht des Bafu "Biodiversität in der Schweiz" zeigt weiterhin dringenden Handlungsbedarf auf. </p><p>Umso mehr erstaunt, dass der Bundesrat ohne ausreichende Begründung Biodiversitätsmassnahmen stoppt, noch bevor gesicherte Fakten zu den Wirkungen vorliegen. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen würden etwa 25 Millionen Franken von den Biodiversitätsbeiträgen zu den Übergangsbeiträgen umverteilt, von wo aus sie mit der Giesskanne auf alle Betriebe verteilt werden.</p><p>Damit bestraft der Bund ausgerechnet diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, die in den vergangenen zwei Jahren den Auftrag der Politik wahrgenommen haben und die erwünschten Leistungen im Bereich Biodiversität erbringen.</p><p>Die vorgeschlagenen Kürzungen gehen vor allem zulasten der Berggebiete, obwohl das Parlament diese stärken wollte. Und es trifft gemäss BLW auch knapp 300 Talbetriebe, welche mit Biodiversitätsleistungen die wegfallenden Direktzahlungen in anderen Bereichen kompensieren würden. Das ist inakzeptabel.</p><p>Es braucht nun Kontinuität und Investitionssicherheit, bevor allenfalls auf der Basis von gesicherten Zahlen Änderungen vorgenommen werden.</p>
- <p>Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2014-2017 wurden Instrumente eingeführt, mit welchen unterschiedliche Ziele verfolgt werden: Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt, Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Übergangsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung. Der Bundesrat hat die Aufgabe, die Zielerreichung in allen Bereichen gleichermassen anzustreben.</p><p>Weil die quantitativen Flächenziele im Bereich der Biodiversität bereits erreicht sind, sollen Mittel in Bereiche umgelagert werden, in denen die Zielerreichung nicht gesichert ist, das heisst in die Qualität von Biodiversitätsförderflächen und in die Übergangsbeiträge, damit Mittel für andere Massnahmen, wie z. B. die Ressourceneffizienz, zur Verfügung stehen.</p><p>Mit den vorgeschlagenen Anpassungen soll gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Ziele der Agrarpolitik ausgeglichen erreicht werden.</p><p>Dieses Vorgehen steht nicht in Widerspruch zu den Zielen der Biodiversitätsstrategie. Zudem werden die in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 festgelegten Ziele zur Qualität und zur Vernetzung der Flächen gezielt weiterverfolgt.</p><p>Bis zum 19. Juni 2015 waren die von der Motionärin abgelehnten Vorschläge zu Anpassungen der Beitragsansätze für Biodiversitätsförderflächen im Rahmen des Agrarpakets Herbst 2015 in der Anhörung. Im Herbst 2015 wird der Bundesrat in Kenntnis der Anhörungsergebnisse über allfällige Anpassungen der Direktzahlungen entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die im Herbstpaket 2015 zur Agrarpolitik 2014-2017 vorgesehenen Kürzungen der Biodiversitätsbeiträge und die Beschränkung dieser Beiträge auf maximal 50 Prozent rückgängig zu machen.</p>
- Die Agrarpolitik 2014-2017 konsolidieren und die Kontinuität sichern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Agrarpolitik 2014-2017 ist gerade mal 18 Monate in Kraft. Noch liegt keine Evaluation über die konkreten Auswirkungen der Reform vor. Doch zeigen die Zahlen 2014, dass die neue Agrarpolitik ein Erfolg ist. 2014 war ein Rekordjahr punkto Pflanzenproduktion, und auch die Milch- und Fleischproduktion konnte im Vergleich zu 2011-2013 gesteigert werden, während gleichzeitig sowohl Fläche als auch Qualität der Biodiversitätsförderflächen zunahmen. Dies belegt eindrücklich: Ökologie und Produktion sind miteinander vereinbar.</p><p>Der Bund hat 2012 eine Strategie Biodiversität definiert und anschliessend einen Aktionsplan eingeleitet. Die Agrarpolitik ist ein Teil der Umsetzung. Der letztjährige umfassende Bericht des Bafu "Biodiversität in der Schweiz" zeigt weiterhin dringenden Handlungsbedarf auf. </p><p>Umso mehr erstaunt, dass der Bundesrat ohne ausreichende Begründung Biodiversitätsmassnahmen stoppt, noch bevor gesicherte Fakten zu den Wirkungen vorliegen. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen würden etwa 25 Millionen Franken von den Biodiversitätsbeiträgen zu den Übergangsbeiträgen umverteilt, von wo aus sie mit der Giesskanne auf alle Betriebe verteilt werden.</p><p>Damit bestraft der Bund ausgerechnet diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, die in den vergangenen zwei Jahren den Auftrag der Politik wahrgenommen haben und die erwünschten Leistungen im Bereich Biodiversität erbringen.</p><p>Die vorgeschlagenen Kürzungen gehen vor allem zulasten der Berggebiete, obwohl das Parlament diese stärken wollte. Und es trifft gemäss BLW auch knapp 300 Talbetriebe, welche mit Biodiversitätsleistungen die wegfallenden Direktzahlungen in anderen Bereichen kompensieren würden. Das ist inakzeptabel.</p><p>Es braucht nun Kontinuität und Investitionssicherheit, bevor allenfalls auf der Basis von gesicherten Zahlen Änderungen vorgenommen werden.</p>
- <p>Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2014-2017 wurden Instrumente eingeführt, mit welchen unterschiedliche Ziele verfolgt werden: Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt, Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Übergangsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung. Der Bundesrat hat die Aufgabe, die Zielerreichung in allen Bereichen gleichermassen anzustreben.</p><p>Weil die quantitativen Flächenziele im Bereich der Biodiversität bereits erreicht sind, sollen Mittel in Bereiche umgelagert werden, in denen die Zielerreichung nicht gesichert ist, das heisst in die Qualität von Biodiversitätsförderflächen und in die Übergangsbeiträge, damit Mittel für andere Massnahmen, wie z. B. die Ressourceneffizienz, zur Verfügung stehen.</p><p>Mit den vorgeschlagenen Anpassungen soll gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Ziele der Agrarpolitik ausgeglichen erreicht werden.</p><p>Dieses Vorgehen steht nicht in Widerspruch zu den Zielen der Biodiversitätsstrategie. Zudem werden die in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 festgelegten Ziele zur Qualität und zur Vernetzung der Flächen gezielt weiterverfolgt.</p><p>Bis zum 19. Juni 2015 waren die von der Motionärin abgelehnten Vorschläge zu Anpassungen der Beitragsansätze für Biodiversitätsförderflächen im Rahmen des Agrarpakets Herbst 2015 in der Anhörung. Im Herbst 2015 wird der Bundesrat in Kenntnis der Anhörungsergebnisse über allfällige Anpassungen der Direktzahlungen entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die im Herbstpaket 2015 zur Agrarpolitik 2014-2017 vorgesehenen Kürzungen der Biodiversitätsbeiträge und die Beschränkung dieser Beiträge auf maximal 50 Prozent rückgängig zu machen.</p>
- Die Agrarpolitik 2014-2017 konsolidieren und die Kontinuität sichern
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