Bericht zu den Regulierungskosten. Umsetzung und Verbesserungsmassnahmen
- ShortId
-
15.3720
- Id
-
20153720
- Updated
-
28.07.2023 05:47
- Language
-
de
- Title
-
Bericht zu den Regulierungskosten. Umsetzung und Verbesserungsmassnahmen
- AdditionalIndexing
-
15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 den Bericht über die Regulierungskosten gutgeheissen und rund 30 Verbesserungsmassnahmen präsentiert. Insgesamt belaufen sich die für die 13 ausgewählten Bereiche geschätzten Kosten auf rund 10 Milliarden Franken bzw. 1,7 Prozent des BIP. Das Kostenreduktionspotenzial der bundesrätlichen Vorschläge beläuft sich auf mehrere Hundert Millionen Franken. Seither sind anderthalb Jahre vergangen, passiert ist noch nichts, keine einzige der vorgeschlagenen Massnahme ist bis heute umgesetzt worden.</p><p>Nach der Aufhebung der Euro-Mindestgrenze am 15. Januar 2015 ist es noch wichtiger und dringender geworden, den Wirtschaftsstandort Schweiz durch die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu stärken. Dazu gehört in erster Linie der Abbau von unnötiger Regulierung. Die drei bürgerlichen Parteien CVP, FDP/Die Liberalen und SVP haben Ende März 2015 ein Massnahmenpaket zur Stärkung des Standortes Schweiz erarbeitet und sich bereit erklärt, dieses in der parlamentarischen Arbeit auch gemeinsam umzusetzen. Die bundesrätlichen Verbesserungsvorschläge ergänzen und komplettieren dieses Massnahmenpaket in einer sinnvollen Weise, aber den schönen Worten müssen nun auch konkrete Taten folgen.</p>
- <p>Die Verfasserin des Postulates verlangt vom Bundesrat bis zur Frühlingssession 2016 einen Zeitplan für die Umsetzung der 32 Massnahmen des Berichtes über die Regulierungskosten (2013). Das Postulat Föhn 15.3787 stellt die gleiche Forderung, und die Motion Fournier 15.3210, "Senkung der unnötigen Verwaltungskosten. Sofortige Umsetzung", betrifft ebenfalls dieses Massnahmenpaket.</p><p>Die 32 Massnahmen sind im genannten Bericht aufgeführt, der auf der Website des Seco <a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a> unter "Wirtschaftspolitik", "Regulierung" verfügbar ist. Die Umsetzungsarbeiten kommen voran. In den meisten Fällen werden die Fristen eingehalten:</p><p>- Anders als in der Begründung des Postulates erwähnt, sind sechs Massnahmen bereits in Kraft: Es handelt sich um die Massnahmen 1 und 2 (Entlastungen im Bereich Statistik), 3 (Zusammenlegung der Arbeitgeberkontrollen), 15 und 16 (Kommunikation und Dokumentation im Bereich MWST) und 28 (Brandschutzkonzept). Für zwei weitere Massnahmen hat der Bundesrat die jeweilige Botschaft bereits verabschiedet. Es sind dies Massnahme 7 (Reduktion der Bagatellfälle im Rahmen einer Teilliquidation, Botschaft zur Altersvorsorge 2020) und Massnahme 13 (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III).</p><p>- Zehn Massnahmen werden vor Ende 2016 umgesetzt sein: Massnahme 5 (Machbarkeitsstudie einer Online-Lösung für die Anmeldung bei Erwerbsausfall), 9 und 11 (Formulare und Online-Meldesystem für ausländische Arbeitnehmende), 23 (Sanitätskonzept), 24 (Arbeitszeitdokumentation), 25 (Redundanzen zwischen Arbeitsgesetz und Brandschutzvorschriften), 26 (Musterstruktur Baugesetzgebung), 30 und 31 (Luftreinhaltung und Gewässerschutz) sowie 32 (Lebensmittelhygiene).</p><p>Insgesamt 18 der 32 Massnahmen des Pakets werden somit spätestens Ende 2016 umgesetzt sein. Damit ist die Forderung einer "early harvest" des Postulates erfüllt.</p><p>Die E-Government-Projekte der Massnahmen 10 (Online-Bewilligungsportal für ausländische Arbeitnehmende), 17 (Informatikprojekte im Zollbereich) und 29 (Automatisierung der Baubewilligungsverfahren) kommen zudem wie geplant voran. Die Umsetzung der Massnahme 18 (Veröffentlichung der Dienstvorschriften der Zollverwaltung) ist bereits eingeleitet und wird Ende 2016 teilweise erfüllt sein. Und im Bereich der Berufsbildung haben die Kantone den Massnahmen 20 (Qualifikationsverfahren), 21 (Online-Kurse) und 22 (Koordination zwischen Berufsfachschulen und Ausbildungsbetrieben) zugestimmt.</p><p>Die Bundesverwaltung prüft regelmässig die Fortschritte bei den einzelnen Massnahmen. Die Umsetzungsfristen stehen im Bericht über die Regulierungskosten von 2013. Ausserdem wird ein neuer Bericht über die administrative Entlastung der Unternehmen die Situation und die Aussichten für die einzelnen Massnahmen im Detail ausführen. Dieser wird im Herbst 2015 erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament möglichst rasch, spätestens aber bis zur Frühlingssession 2016 einen Vorgehensvorschlag mit einem Zeitplan vorzuschlagen, wie er die von ihm vorgeschlagenen rund 30 Verbesserungsmassnahmen zum Abbau von unnötigen Regulierungen in 13 ausgewählten Bereichen konkret umsetzen will. Dabei hat er mindestens eine Massnahme pro Bereich zu identifizieren, die er im Sinne einer "early harvest" kurzfristig, das heisst innerhalb von zwei Jahren zum Abschluss bringt und damit als erledigt abschreiben kann.</p>
- Bericht zu den Regulierungskosten. Umsetzung und Verbesserungsmassnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 den Bericht über die Regulierungskosten gutgeheissen und rund 30 Verbesserungsmassnahmen präsentiert. Insgesamt belaufen sich die für die 13 ausgewählten Bereiche geschätzten Kosten auf rund 10 Milliarden Franken bzw. 1,7 Prozent des BIP. Das Kostenreduktionspotenzial der bundesrätlichen Vorschläge beläuft sich auf mehrere Hundert Millionen Franken. Seither sind anderthalb Jahre vergangen, passiert ist noch nichts, keine einzige der vorgeschlagenen Massnahme ist bis heute umgesetzt worden.</p><p>Nach der Aufhebung der Euro-Mindestgrenze am 15. Januar 2015 ist es noch wichtiger und dringender geworden, den Wirtschaftsstandort Schweiz durch die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu stärken. Dazu gehört in erster Linie der Abbau von unnötiger Regulierung. Die drei bürgerlichen Parteien CVP, FDP/Die Liberalen und SVP haben Ende März 2015 ein Massnahmenpaket zur Stärkung des Standortes Schweiz erarbeitet und sich bereit erklärt, dieses in der parlamentarischen Arbeit auch gemeinsam umzusetzen. Die bundesrätlichen Verbesserungsvorschläge ergänzen und komplettieren dieses Massnahmenpaket in einer sinnvollen Weise, aber den schönen Worten müssen nun auch konkrete Taten folgen.</p>
- <p>Die Verfasserin des Postulates verlangt vom Bundesrat bis zur Frühlingssession 2016 einen Zeitplan für die Umsetzung der 32 Massnahmen des Berichtes über die Regulierungskosten (2013). Das Postulat Föhn 15.3787 stellt die gleiche Forderung, und die Motion Fournier 15.3210, "Senkung der unnötigen Verwaltungskosten. Sofortige Umsetzung", betrifft ebenfalls dieses Massnahmenpaket.</p><p>Die 32 Massnahmen sind im genannten Bericht aufgeführt, der auf der Website des Seco <a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a> unter "Wirtschaftspolitik", "Regulierung" verfügbar ist. Die Umsetzungsarbeiten kommen voran. In den meisten Fällen werden die Fristen eingehalten:</p><p>- Anders als in der Begründung des Postulates erwähnt, sind sechs Massnahmen bereits in Kraft: Es handelt sich um die Massnahmen 1 und 2 (Entlastungen im Bereich Statistik), 3 (Zusammenlegung der Arbeitgeberkontrollen), 15 und 16 (Kommunikation und Dokumentation im Bereich MWST) und 28 (Brandschutzkonzept). Für zwei weitere Massnahmen hat der Bundesrat die jeweilige Botschaft bereits verabschiedet. Es sind dies Massnahme 7 (Reduktion der Bagatellfälle im Rahmen einer Teilliquidation, Botschaft zur Altersvorsorge 2020) und Massnahme 13 (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III).</p><p>- Zehn Massnahmen werden vor Ende 2016 umgesetzt sein: Massnahme 5 (Machbarkeitsstudie einer Online-Lösung für die Anmeldung bei Erwerbsausfall), 9 und 11 (Formulare und Online-Meldesystem für ausländische Arbeitnehmende), 23 (Sanitätskonzept), 24 (Arbeitszeitdokumentation), 25 (Redundanzen zwischen Arbeitsgesetz und Brandschutzvorschriften), 26 (Musterstruktur Baugesetzgebung), 30 und 31 (Luftreinhaltung und Gewässerschutz) sowie 32 (Lebensmittelhygiene).</p><p>Insgesamt 18 der 32 Massnahmen des Pakets werden somit spätestens Ende 2016 umgesetzt sein. Damit ist die Forderung einer "early harvest" des Postulates erfüllt.</p><p>Die E-Government-Projekte der Massnahmen 10 (Online-Bewilligungsportal für ausländische Arbeitnehmende), 17 (Informatikprojekte im Zollbereich) und 29 (Automatisierung der Baubewilligungsverfahren) kommen zudem wie geplant voran. Die Umsetzung der Massnahme 18 (Veröffentlichung der Dienstvorschriften der Zollverwaltung) ist bereits eingeleitet und wird Ende 2016 teilweise erfüllt sein. Und im Bereich der Berufsbildung haben die Kantone den Massnahmen 20 (Qualifikationsverfahren), 21 (Online-Kurse) und 22 (Koordination zwischen Berufsfachschulen und Ausbildungsbetrieben) zugestimmt.</p><p>Die Bundesverwaltung prüft regelmässig die Fortschritte bei den einzelnen Massnahmen. Die Umsetzungsfristen stehen im Bericht über die Regulierungskosten von 2013. Ausserdem wird ein neuer Bericht über die administrative Entlastung der Unternehmen die Situation und die Aussichten für die einzelnen Massnahmen im Detail ausführen. Dieser wird im Herbst 2015 erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament möglichst rasch, spätestens aber bis zur Frühlingssession 2016 einen Vorgehensvorschlag mit einem Zeitplan vorzuschlagen, wie er die von ihm vorgeschlagenen rund 30 Verbesserungsmassnahmen zum Abbau von unnötigen Regulierungen in 13 ausgewählten Bereichen konkret umsetzen will. Dabei hat er mindestens eine Massnahme pro Bereich zu identifizieren, die er im Sinne einer "early harvest" kurzfristig, das heisst innerhalb von zwei Jahren zum Abschluss bringt und damit als erledigt abschreiben kann.</p>
- Bericht zu den Regulierungskosten. Umsetzung und Verbesserungsmassnahmen
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