Kinder- und Jugendmedienschutz. Umsetzung der Empfehlungen von Experten
- ShortId
-
15.3723
- Id
-
20153723
- Updated
-
28.07.2023 05:46
- Language
-
de
- Title
-
Kinder- und Jugendmedienschutz. Umsetzung der Empfehlungen von Experten
- AdditionalIndexing
-
1216;28;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bund verfügt auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts über eine umfassende Rechtsetzungskompetenz (Art. 123 der Bundesverfassung BV; SR 101). Demgegenüber fällt die kriminalpolizeiliche Tätigkeit, die sich im Vorfeld von Strafverfahren bewegt und zur Verhinderung oder Erkennung von Straftaten dient - so auch die präventive verdeckte Fahndung und Ermittlung zur Bekämpfung der Internetkriminalität -, unter das Polizeirecht und ist damit im Wesentlichen Sache der Kantone. Laut der im Rahmen des Programms "Jugend und Medien" durchgeführten wissenschaftlichen Erhebung verfügen bereits 17 Kantone über gesetzliche Grundlagen für die verdachtsunabhängige bzw. präventive verdeckte Ermittlung oder Fahndung, die auf illegale Inhalte im Internet und auf gefährdende Kontaktaufnahmen durch Erwachsene angewendet werden können. In weiteren Kantonen ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Prüfung. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, dass alle Kantone eine solche Grundlage schaffen und sich dabei an den Vorschlägen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) vom 4. März 2011 orientieren. Damit könnte zeitnah eine gesamtschweizerische Lösung erreicht werden.</p><p>2. Mit Verabschiedung des Berichtes zur zukünftigen Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vom 13. Mai 2015 (<a href="http://www.bsv.admin.ch">www.bsv.admin.ch</a> > Themen > Kinder- und Jugendfragen > Jugendschutz) hat der Bundesrat das EDI (BSV) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD (BJ) zu prüfen, ob eine bundesgesetzlich abgestützte Regulierung im Film- und Computerspielebereich gestützt auf Artikel 95 Absatz 1 BV zielführend ist und wie diese ausgestaltet sein könnte. Die betroffenen Kreise (Bundesstellen, Kantone, Branchenverbände) sind dabei in geeigneter Weise einzubeziehen. Die Ergebnisse sind dem Bundesrat bis im Sommer 2016 zu unterbreiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>3. Die Kontrolle und Sperrung des Zugangs zu verbotenen bzw. ungeeigneten Inhalten im Internet kann entweder seitens der Internetprovider auf Netzebene geschehen oder durch die Installation von Filterprogrammen auf Nutzerseite. Die Implementierung von umfassenden Filtersystemen auf Netzebene ist angesichts der Menge der im Internet zur Verfügung stehenden Inhalte schwierig. Ausserdem stellt die Filterung von Internetinhalten einen Eingriff in die Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit dar und ist rechtlich nur dann unbedenklich, wenn es sich um strafrechtlich verbotene Inhalte handelt. So wird bereits heute durch die Internet Access Provider gestützt auf eine Liste der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) der Zugang zu Kinderpornografie-Seiten gesperrt. Bezüglich der Installation von Filterprogrammen auf Nutzerseite sieht die Selbstregulierung der Branche eine Beratung der Kundinnen und Kunden vor, die jedoch nur ungenügend umgesetzt wird. Der Bundesrat hat mit Verabschiedung des Fernmeldeberichtes 2014 (<a href="http://www.bakom.admin.ch">www.bakom.admin.ch</a> > Themen > Telekommunikation) das UVEK beauftragt, bis Ende 2015 eine Vorlage zur Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) vorzulegen und darin eine Beratungspflicht der Fernmeldedienstanbieterinnen in Bezug auf technische Jugendschutzmassnahmen, namentlich Filterprogramme, vorzusehen. Darüber hinaus will der Bundesrat zukünftig verstärkt mit den Medienbranchen zusammenarbeiten, die ergriffenen Regulierungsmassnahmen periodisch evaluieren und die Möglichkeiten einer verstärkten internationalen Kooperation prüfen.</p><p>4. Mit Verabschiedung des Berichtes vom 13. Mai 2015 hat sich der Bundesrat für die Weiterführung der Unterstützungsleistungen des Bundes im erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz sowie eine koordinierende Rolle im regulierenden Kinder- und Jugendmedienschutz ausgesprochen. Zur Umsetzung der Massnahmen hat der Bundesrat zwei Stellen sowie Sachmittel in Höhe von 600 000 Franken für die Durchführung von Vernetzungsanlässen, Konferenzen, Forschungsstudien, Pilotprojekten und den Betrieb der Online-Plattform <a href="http://www.jugendundmedien.ch">www.jugendundmedien.ch</a> bewilligt. Der finanzielle Aufwand einer allfälligen bundesgesetzlichen Regulierung im Film- und Computerspielebereich hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und ist im Zuge der weiteren Arbeiten zu beziffern (vgl. Antwort zu Frage 2). Die Kosten für die Durchführung von regelmässigen öffentlichkeitswirksamen Sensibilisierungsmassnahmen kämen deutlich über den bewilligten Mitteln zu liegen. Der Bundesrat lehnt es aber aus Kosten-Nutzen-Überlegungen ab, Kampagnen durchzuführen, welche sich an die breite Öffentlichkeit richten. Stattdessen will er den im Programm "Jugend und Medien" verfolgten Multiplikatoren-Ansatz weiterführen und auch zukünftig auf die Sensibilisierung von Fachpersonen und die Unterstützung der wichtigen Akteure (Verbände, nationale Organisationen usw.) fokussieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem Bericht "Jugend und Medien. Zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes der Schweiz" vom 13. Mai 2015 stellt der Bundesrat in Aussicht, dass Gesetzeslücken geschlossen werden sollen. In einigen Punkten kommt jedoch deutlich zum Ausdruck, dass Massnahmen, welche der Bundesrat in der Vergangenheit abgelehnt hat, wieder aufgegriffen werden müssen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Bei der präventiven verdeckten Fahndung und Ermittlung zur Bekämpfung der Internetkriminalität besteht nach wie vor keine gesamtschweizerische Gesetzesgrundlage mehr. Zurzeit hat nur der Kanton Schwyz eine entsprechende Grundlage. Das ist auch im Hinblick auf die nationale Zusammenarbeit unbefriedigend. Ist der Bundesrat gewillt, die Frage einer nationalen Gesetzesgrundlage neu aufzugreifen und zügig eine gesamtschweizerische Lösung vorzulegen?</p><p>2. Gemäss Bericht setzen die Kantone und die betroffenen Branchen die Vorgaben zu Altersklassifizierung und Zutritts- bzw. Zugriffskontrollen bei Filmen, Videospielen und Kinovorführungen unvollständig und uneinheitlich um. Wie gedenkt er eine gesamtschweizerische Norm durchzusetzen und die Branche zu deren Einhaltung zu verpflichten? Ist er bereit, in Bezug auf die uneinheitliche, zum Teil sogar nichtvorhandene Gesetzgebung in den Kantonen die Federführung bei der Schaffung einer nationalen Regelung zu übernehmen?</p><p>3. Bisher war die Kontrolle und Sperrung des Zugangs zum Internet der Selbstregulierung der Branchen überlassen. Der Bericht zeigt auf, dass auch dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Wer überwacht diese Selbstregulierung? Wie gedenkt er in Zukunft die Durchsetzung des "Ehrenkodex" der Branche sicherzustellen? Wie will er sich auf internationaler Ebene für eine Schaffung verbindlicher einheitlicher Normen einsetzen?</p><p>4. Der Bundesrat führt verschiedene Varianten zur Erfüllung der aktuell anstehenden politischen Vorstösse an. Hier fehlt die Einschätzung des finanziellen Aufwands je Variante. Bis wann kann er diese nachliefern?</p>
- Kinder- und Jugendmedienschutz. Umsetzung der Empfehlungen von Experten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bund verfügt auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts über eine umfassende Rechtsetzungskompetenz (Art. 123 der Bundesverfassung BV; SR 101). Demgegenüber fällt die kriminalpolizeiliche Tätigkeit, die sich im Vorfeld von Strafverfahren bewegt und zur Verhinderung oder Erkennung von Straftaten dient - so auch die präventive verdeckte Fahndung und Ermittlung zur Bekämpfung der Internetkriminalität -, unter das Polizeirecht und ist damit im Wesentlichen Sache der Kantone. Laut der im Rahmen des Programms "Jugend und Medien" durchgeführten wissenschaftlichen Erhebung verfügen bereits 17 Kantone über gesetzliche Grundlagen für die verdachtsunabhängige bzw. präventive verdeckte Ermittlung oder Fahndung, die auf illegale Inhalte im Internet und auf gefährdende Kontaktaufnahmen durch Erwachsene angewendet werden können. In weiteren Kantonen ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Prüfung. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, dass alle Kantone eine solche Grundlage schaffen und sich dabei an den Vorschlägen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) vom 4. März 2011 orientieren. Damit könnte zeitnah eine gesamtschweizerische Lösung erreicht werden.</p><p>2. Mit Verabschiedung des Berichtes zur zukünftigen Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vom 13. Mai 2015 (<a href="http://www.bsv.admin.ch">www.bsv.admin.ch</a> > Themen > Kinder- und Jugendfragen > Jugendschutz) hat der Bundesrat das EDI (BSV) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD (BJ) zu prüfen, ob eine bundesgesetzlich abgestützte Regulierung im Film- und Computerspielebereich gestützt auf Artikel 95 Absatz 1 BV zielführend ist und wie diese ausgestaltet sein könnte. Die betroffenen Kreise (Bundesstellen, Kantone, Branchenverbände) sind dabei in geeigneter Weise einzubeziehen. Die Ergebnisse sind dem Bundesrat bis im Sommer 2016 zu unterbreiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>3. Die Kontrolle und Sperrung des Zugangs zu verbotenen bzw. ungeeigneten Inhalten im Internet kann entweder seitens der Internetprovider auf Netzebene geschehen oder durch die Installation von Filterprogrammen auf Nutzerseite. Die Implementierung von umfassenden Filtersystemen auf Netzebene ist angesichts der Menge der im Internet zur Verfügung stehenden Inhalte schwierig. Ausserdem stellt die Filterung von Internetinhalten einen Eingriff in die Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit dar und ist rechtlich nur dann unbedenklich, wenn es sich um strafrechtlich verbotene Inhalte handelt. So wird bereits heute durch die Internet Access Provider gestützt auf eine Liste der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) der Zugang zu Kinderpornografie-Seiten gesperrt. Bezüglich der Installation von Filterprogrammen auf Nutzerseite sieht die Selbstregulierung der Branche eine Beratung der Kundinnen und Kunden vor, die jedoch nur ungenügend umgesetzt wird. Der Bundesrat hat mit Verabschiedung des Fernmeldeberichtes 2014 (<a href="http://www.bakom.admin.ch">www.bakom.admin.ch</a> > Themen > Telekommunikation) das UVEK beauftragt, bis Ende 2015 eine Vorlage zur Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) vorzulegen und darin eine Beratungspflicht der Fernmeldedienstanbieterinnen in Bezug auf technische Jugendschutzmassnahmen, namentlich Filterprogramme, vorzusehen. Darüber hinaus will der Bundesrat zukünftig verstärkt mit den Medienbranchen zusammenarbeiten, die ergriffenen Regulierungsmassnahmen periodisch evaluieren und die Möglichkeiten einer verstärkten internationalen Kooperation prüfen.</p><p>4. Mit Verabschiedung des Berichtes vom 13. Mai 2015 hat sich der Bundesrat für die Weiterführung der Unterstützungsleistungen des Bundes im erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz sowie eine koordinierende Rolle im regulierenden Kinder- und Jugendmedienschutz ausgesprochen. Zur Umsetzung der Massnahmen hat der Bundesrat zwei Stellen sowie Sachmittel in Höhe von 600 000 Franken für die Durchführung von Vernetzungsanlässen, Konferenzen, Forschungsstudien, Pilotprojekten und den Betrieb der Online-Plattform <a href="http://www.jugendundmedien.ch">www.jugendundmedien.ch</a> bewilligt. Der finanzielle Aufwand einer allfälligen bundesgesetzlichen Regulierung im Film- und Computerspielebereich hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und ist im Zuge der weiteren Arbeiten zu beziffern (vgl. Antwort zu Frage 2). Die Kosten für die Durchführung von regelmässigen öffentlichkeitswirksamen Sensibilisierungsmassnahmen kämen deutlich über den bewilligten Mitteln zu liegen. Der Bundesrat lehnt es aber aus Kosten-Nutzen-Überlegungen ab, Kampagnen durchzuführen, welche sich an die breite Öffentlichkeit richten. Stattdessen will er den im Programm "Jugend und Medien" verfolgten Multiplikatoren-Ansatz weiterführen und auch zukünftig auf die Sensibilisierung von Fachpersonen und die Unterstützung der wichtigen Akteure (Verbände, nationale Organisationen usw.) fokussieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem Bericht "Jugend und Medien. Zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes der Schweiz" vom 13. Mai 2015 stellt der Bundesrat in Aussicht, dass Gesetzeslücken geschlossen werden sollen. In einigen Punkten kommt jedoch deutlich zum Ausdruck, dass Massnahmen, welche der Bundesrat in der Vergangenheit abgelehnt hat, wieder aufgegriffen werden müssen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Bei der präventiven verdeckten Fahndung und Ermittlung zur Bekämpfung der Internetkriminalität besteht nach wie vor keine gesamtschweizerische Gesetzesgrundlage mehr. Zurzeit hat nur der Kanton Schwyz eine entsprechende Grundlage. Das ist auch im Hinblick auf die nationale Zusammenarbeit unbefriedigend. Ist der Bundesrat gewillt, die Frage einer nationalen Gesetzesgrundlage neu aufzugreifen und zügig eine gesamtschweizerische Lösung vorzulegen?</p><p>2. Gemäss Bericht setzen die Kantone und die betroffenen Branchen die Vorgaben zu Altersklassifizierung und Zutritts- bzw. Zugriffskontrollen bei Filmen, Videospielen und Kinovorführungen unvollständig und uneinheitlich um. Wie gedenkt er eine gesamtschweizerische Norm durchzusetzen und die Branche zu deren Einhaltung zu verpflichten? Ist er bereit, in Bezug auf die uneinheitliche, zum Teil sogar nichtvorhandene Gesetzgebung in den Kantonen die Federführung bei der Schaffung einer nationalen Regelung zu übernehmen?</p><p>3. Bisher war die Kontrolle und Sperrung des Zugangs zum Internet der Selbstregulierung der Branchen überlassen. Der Bericht zeigt auf, dass auch dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Wer überwacht diese Selbstregulierung? Wie gedenkt er in Zukunft die Durchsetzung des "Ehrenkodex" der Branche sicherzustellen? Wie will er sich auf internationaler Ebene für eine Schaffung verbindlicher einheitlicher Normen einsetzen?</p><p>4. Der Bundesrat führt verschiedene Varianten zur Erfüllung der aktuell anstehenden politischen Vorstösse an. Hier fehlt die Einschätzung des finanziellen Aufwands je Variante. Bis wann kann er diese nachliefern?</p>
- Kinder- und Jugendmedienschutz. Umsetzung der Empfehlungen von Experten
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