Herbstpaket Agrarreform 2014-2017. Verschlechterung für die Berggebiete?

ShortId
15.3725
Id
20153725
Updated
28.07.2023 05:48
Language
de
Title
Herbstpaket Agrarreform 2014-2017. Verschlechterung für die Berggebiete?
AdditionalIndexing
55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat stellt die leistungsbezogenen Programme des Direktzahlungssystems und die unternehmerische Freiheit nicht infrage. Mit den leistungsbezogenen Programmen werden explizite Ziele verfolgt. Alle mit der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 postulierten Ziele sind gleichwertig und sollen erreicht werden. Weil das Flächenziel bei den Biodiversitätsförderflächen erreicht ist, sollen Mittel in Bereiche umgelagert werden, in denen nach Ansicht des Bundesrates noch Handlungsbedarf besteht, insbesondere in der Qualität der Biodiversitätsförderflächen.</p><p>2. Die beiden Massnahmen Mindesttierbesatz und SAK-Obergrenze haben nicht das Ziel, grossflächigen Extensivierungen entgegenzuwirken; sie wirken denn auch nicht entsprechend. Der Mindesttierbesatz ist eine Anforderung für den Erhalt von Versorgungssicherheitsbeiträgen und für Beiträge zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion. Er beträgt für Biodiversitätsförderflächen nur 30 Prozent des Wertes für Dauergrünflächen. Damit wird vermieden, dass ein Intensivierungsanreiz für ökologisch wertvolle Flächen ausgelöst wird. Die Begrenzung der Direktzahlung pro SAK wirkt gesamtbetrieblich. Ob ein Betrieb von der SAK-Obergrenze betroffen ist, hängt von der Ausgestaltung des Betriebes ab. Es ist durchaus möglich, dass einzelne Betriebe ihre gesamte Fläche als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaften können, ohne dass die Obergrenze erreicht wird. Bei Betrieben mit Tierhaltung, Spezialkulturen oder anderen Elementen mit höheren oder zusätzlichen Faktoren für die Standardarbeitskraft (SAK-Faktoren) steigt auch der betriebliche Schwellenwert, der die Beiträge begrenzt. 2014 waren 30 Betriebe von der SAK-Obergrenze betroffen.</p><p>3. Indem Gelder von Flächen mit wenig Qualität (Qualitätsstufe 1) auf qualitativ hochwertigere Flächen (Qualitätsstufe 2) umgelagert werden, werden mit den vorgeschlagenen Anpassungen die ökologisch wertvollen Flächen verstärkt gefördert. 2014 wurden im Talgebiet 71 000 Hektaren Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe 1 bewirtschaftet. Dies entspricht über 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, womit das gesetzte Flächenziel erreicht ist. Von den Biodiversitätsförderflächen weisen jedoch erst 34 Prozent eine hohe Qualität auf (Qualitätsstufe 2). Um das Ziel von 40 Prozent bis 2017 zu erreichen, soll deshalb Qualitätsstufe 2 verstärkt gefördert werden.</p><p>4. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 im Bereich Versorgungssicherheit Ziele zur Brutto- und zur Nettoproduktion festgelegt (BBl 2012 2075, 2149). Die Nettoproduktion umfasst die pflanzlichen Lebensmittel und diejenigen tierischen Lebensmittel, die auf der Basis von inländischen Futtermitteln erzeugt wurden. Die Bruttoproduktion umfasst auch die auf der Basis von importierten Futtermitteln produzierten Lebensmittel. Zwischen 2007 und 2009 (= Referenzjahr Agrarpolitik 2014-2017) und 2011 und 2013 ist die Produktion weiter gestiegen. Der Anstieg betrug brutto 2,8 Prozent, womit das für 2017 definierte Ziel bereits übertroffen wurde. Der Anstieg der Nettoproduktion fiel mit 0,7 Prozent geringer aus, und das definierte Ziel ist noch nicht erreicht.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017 soll die tierische Produktion auf der Basis von inländischen Futtermitteln und somit die Nettoproduktion weiter gestärkt werden. Zudem ist dem Bundesrat die Verbesserung der Wertschöpfung ein wichtiges Anliegen. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde mit Artikel 11 LwG ein neues Instrument eingeführt, um Innovationen in den Bereichen Qualität und Nachhaltigkeit zu fördern und damit zusätzliche Wertschöpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat von Ende April bis Mitte Juni 2015 eine Anhörung zum landwirtschaftlichen "Verordnungspaket Herbst 2015" durchgeführt. Darin werden insbesondere administrative Vereinfachungen, Anpassungen bei den Standardarbeitskräften und massive Kürzungen bei der Biodiversitätsförderung im Kulturland und im Sömmerungsgebiet vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen sind alle ungenügend begründet, nicht mit konkreten Angaben zu den Auswirkungen unterlegt oder mit massiven Verschlechterungen insbesondere für die Bergbetriebe verbunden. </p><p>1. Ziel der AP 2014-2017 war, den Betriebsleitenden zu ermöglichen, aus einem Katalog von bisherigen und neuen Massnahmen ihre Betriebsstrategie unternehmerisch zusammenzustellen. Erste Auswertungen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zeigen, die Bäuerinnen und Bauern machen mit, die Angebote werden genutzt. Warum plant der Bundesrat nur anderthalb Jahre nach Inkraftsetzen der AP 2014-2017, mit seinen Vorschlägen so stark in unternehmerische Entscheide der Betriebsleitenden einzugreifen?</p><p>2. Der Bundesrat argumentiert in der Fragestunde (15.5315), es solle eine Extensivierung gebremst werden. Dabei bestehen schon zwei Bremsen, damit es nicht zur behaupteten "grossflächigen Extensivierung" kommen kann: der Mindesttierbesatz und die SAK-Obergrenze. Ist der Bundesrat der Meinung, dass diese beiden Massnahmen ungenügend wirken? Wenn ja, warum wurden nicht Vorschläge eingebracht, diese Bremsen anzupassen? Wenn nein, warum werden dann BFF-Beiträge massiv um bis zu 30 Prozent gekürzt?</p><p>3. Im Talgebiet bedecken ökologisch wertvolle Flächen nur 3 bis 5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Um die Biodiversität des Agrarlands im Talgebiet zu erhalten, wäre aber doppelt so viel nötig. Wie vereinbart der Bundesrat seine Anhörungsvorschläge mit dieser Zielsetzung?</p><p>4. Laut statistischen Angaben hat die Schweizer Landwirtschaft noch nie so viele Kalorien produziert wie in den letzten Jahren. Wurden die Ziele gemäss Botschaft AP 2014-2017 schon erreicht? Wenn ja, wie gedenkt der Bundesrat die Wertschöpfung zu steigern statt weiterhin einseitig die Kalorienproduktion?</p>
  • Herbstpaket Agrarreform 2014-2017. Verschlechterung für die Berggebiete?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat stellt die leistungsbezogenen Programme des Direktzahlungssystems und die unternehmerische Freiheit nicht infrage. Mit den leistungsbezogenen Programmen werden explizite Ziele verfolgt. Alle mit der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 postulierten Ziele sind gleichwertig und sollen erreicht werden. Weil das Flächenziel bei den Biodiversitätsförderflächen erreicht ist, sollen Mittel in Bereiche umgelagert werden, in denen nach Ansicht des Bundesrates noch Handlungsbedarf besteht, insbesondere in der Qualität der Biodiversitätsförderflächen.</p><p>2. Die beiden Massnahmen Mindesttierbesatz und SAK-Obergrenze haben nicht das Ziel, grossflächigen Extensivierungen entgegenzuwirken; sie wirken denn auch nicht entsprechend. Der Mindesttierbesatz ist eine Anforderung für den Erhalt von Versorgungssicherheitsbeiträgen und für Beiträge zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion. Er beträgt für Biodiversitätsförderflächen nur 30 Prozent des Wertes für Dauergrünflächen. Damit wird vermieden, dass ein Intensivierungsanreiz für ökologisch wertvolle Flächen ausgelöst wird. Die Begrenzung der Direktzahlung pro SAK wirkt gesamtbetrieblich. Ob ein Betrieb von der SAK-Obergrenze betroffen ist, hängt von der Ausgestaltung des Betriebes ab. Es ist durchaus möglich, dass einzelne Betriebe ihre gesamte Fläche als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaften können, ohne dass die Obergrenze erreicht wird. Bei Betrieben mit Tierhaltung, Spezialkulturen oder anderen Elementen mit höheren oder zusätzlichen Faktoren für die Standardarbeitskraft (SAK-Faktoren) steigt auch der betriebliche Schwellenwert, der die Beiträge begrenzt. 2014 waren 30 Betriebe von der SAK-Obergrenze betroffen.</p><p>3. Indem Gelder von Flächen mit wenig Qualität (Qualitätsstufe 1) auf qualitativ hochwertigere Flächen (Qualitätsstufe 2) umgelagert werden, werden mit den vorgeschlagenen Anpassungen die ökologisch wertvollen Flächen verstärkt gefördert. 2014 wurden im Talgebiet 71 000 Hektaren Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe 1 bewirtschaftet. Dies entspricht über 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, womit das gesetzte Flächenziel erreicht ist. Von den Biodiversitätsförderflächen weisen jedoch erst 34 Prozent eine hohe Qualität auf (Qualitätsstufe 2). Um das Ziel von 40 Prozent bis 2017 zu erreichen, soll deshalb Qualitätsstufe 2 verstärkt gefördert werden.</p><p>4. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 im Bereich Versorgungssicherheit Ziele zur Brutto- und zur Nettoproduktion festgelegt (BBl 2012 2075, 2149). Die Nettoproduktion umfasst die pflanzlichen Lebensmittel und diejenigen tierischen Lebensmittel, die auf der Basis von inländischen Futtermitteln erzeugt wurden. Die Bruttoproduktion umfasst auch die auf der Basis von importierten Futtermitteln produzierten Lebensmittel. Zwischen 2007 und 2009 (= Referenzjahr Agrarpolitik 2014-2017) und 2011 und 2013 ist die Produktion weiter gestiegen. Der Anstieg betrug brutto 2,8 Prozent, womit das für 2017 definierte Ziel bereits übertroffen wurde. Der Anstieg der Nettoproduktion fiel mit 0,7 Prozent geringer aus, und das definierte Ziel ist noch nicht erreicht.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017 soll die tierische Produktion auf der Basis von inländischen Futtermitteln und somit die Nettoproduktion weiter gestärkt werden. Zudem ist dem Bundesrat die Verbesserung der Wertschöpfung ein wichtiges Anliegen. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde mit Artikel 11 LwG ein neues Instrument eingeführt, um Innovationen in den Bereichen Qualität und Nachhaltigkeit zu fördern und damit zusätzliche Wertschöpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat von Ende April bis Mitte Juni 2015 eine Anhörung zum landwirtschaftlichen "Verordnungspaket Herbst 2015" durchgeführt. Darin werden insbesondere administrative Vereinfachungen, Anpassungen bei den Standardarbeitskräften und massive Kürzungen bei der Biodiversitätsförderung im Kulturland und im Sömmerungsgebiet vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen sind alle ungenügend begründet, nicht mit konkreten Angaben zu den Auswirkungen unterlegt oder mit massiven Verschlechterungen insbesondere für die Bergbetriebe verbunden. </p><p>1. Ziel der AP 2014-2017 war, den Betriebsleitenden zu ermöglichen, aus einem Katalog von bisherigen und neuen Massnahmen ihre Betriebsstrategie unternehmerisch zusammenzustellen. Erste Auswertungen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zeigen, die Bäuerinnen und Bauern machen mit, die Angebote werden genutzt. Warum plant der Bundesrat nur anderthalb Jahre nach Inkraftsetzen der AP 2014-2017, mit seinen Vorschlägen so stark in unternehmerische Entscheide der Betriebsleitenden einzugreifen?</p><p>2. Der Bundesrat argumentiert in der Fragestunde (15.5315), es solle eine Extensivierung gebremst werden. Dabei bestehen schon zwei Bremsen, damit es nicht zur behaupteten "grossflächigen Extensivierung" kommen kann: der Mindesttierbesatz und die SAK-Obergrenze. Ist der Bundesrat der Meinung, dass diese beiden Massnahmen ungenügend wirken? Wenn ja, warum wurden nicht Vorschläge eingebracht, diese Bremsen anzupassen? Wenn nein, warum werden dann BFF-Beiträge massiv um bis zu 30 Prozent gekürzt?</p><p>3. Im Talgebiet bedecken ökologisch wertvolle Flächen nur 3 bis 5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Um die Biodiversität des Agrarlands im Talgebiet zu erhalten, wäre aber doppelt so viel nötig. Wie vereinbart der Bundesrat seine Anhörungsvorschläge mit dieser Zielsetzung?</p><p>4. Laut statistischen Angaben hat die Schweizer Landwirtschaft noch nie so viele Kalorien produziert wie in den letzten Jahren. Wurden die Ziele gemäss Botschaft AP 2014-2017 schon erreicht? Wenn ja, wie gedenkt der Bundesrat die Wertschöpfung zu steigern statt weiterhin einseitig die Kalorienproduktion?</p>
    • Herbstpaket Agrarreform 2014-2017. Verschlechterung für die Berggebiete?

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